Coronavirus: Lage Burgenland |
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Stand: 20.03.2020, 18:00 Uhr |
Bestätigte Fälle: 31 Personen |
Behördliche Quarantäne: 338 Personen |
Diese Zahlen stützen sich auf die aktuelle, dem Land Burgenland vorliegende Lagemeldung. Das EMS (Epidemiologisches Meldesystem) wird von den Labors und den Bezirkshauptmannschaften befüllt. Daher kann es zu differierenden Zahlen kommen. |
Info Hotline der AGES 0800 555 621 |
Gesundheitstelefon 1450 |
Zur Bekämpfung des Coronavirus wurden vom Bund weitreichende Maßnahmen gesetzt. Diese betreffen Veranstaltungen, Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum, Restaurants, Einreisebestimmungen und Versorgungssicherheit.
Die Bevölkerung wird ersucht, ihre sozialen Kontakte zu reduzieren. Es sollen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind und ansonsten Telefon oder andere technische Möglichkeiten genutzt werden. Jeder kann damit einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus leisten.
Was ist weiterhin möglich?
Berufliche Tätigkeit
Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren)
Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
Bewegung im Freien alleine (z.B.: Laufen gehen, spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt.
Was versteht man konkret unter Verkehrsbeschränkungen?
Beispiele: Nicht mehr ins Fitnesscenter, nicht mehr ins Modegeschäft, nicht ins Kino und ins Schwimmbad. Aber alleine ins Freie oder mit Personen aus dem eigenen Haushaltsverband.
In Tirol stehen stehen alle 279 Tiroler Gemeinden unter Quantäne. In Vorarlberg ist die gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, dem Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle und in Kärnten die Gemeinde Heiligenblut betroffen. Im Bundesland Salzburg werden wegen des Coronavirus zwei ganze Täler und die Gemeinde Flachau unter Quarantäne gestellt. Betroffen sind das Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein sowie das Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag. Die Gemeinden dürfen von niemanden mehr betreten oder verlassen werden. Ausnahmen sind, wenn es um die Deckung der Grundversorgung geht, um die Daseinsvorsorge oder um zur Arbeit zu kommen.
Die Bundesländer Tirol, Salzburg, Vorarlberg, Kärnten und Oberösterreich beenden die Skisaison vorzeitig mit Sonntag, 15. März. Alle Seilbahnanlagen sind in diesen Bundesländern ab Montag, 16. März geschlossen. In Tirol, Salzburg, Vorarlberg und Kärnten sind ab Montag, 16. März auch die Unterkünfte geschlossen. In Kärnten gelten vorerst Ausnahmen für die Beherbergungsbetriebe in der Stadt Klagenfurt, Stadt Villach, Wolfsberg, Feldkirchen, Völkermarkt und St. Veit.
Veranstaltungen werden gänzlich untersagt. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Einzige Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona-Virus dienen.
Ab Montag, 16. März, bleiben Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, geschlossen. Explizit geöffnet bleiben Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken. Ab Dienstag, 17. März 2020, werden Restaurants vollständig geschlossen. Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.
Angehörige von Personen, die sich in einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus befinden, werden ersucht, von Krankenbesuchen abzusehen oder diese auf ein Minimum zu beschränken. Auch hier empfiehlt sich telefonischer Kontakt.
Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, werden außerdem alle österreichischen Hochschulen geschlossen. Ab spätestens Montag, 16. März, wird der Lehrbetrieb an allen Universitäten, Fach- und pädagogischen Hochschulen auf Fernlehre um- bzw. gänzlich eingestellt. Der Prüfungsbetrieb bleibt bis auf weiteres aufrecht.
Schulen und Kindergärten sind geschlossen. Kinder, deren Eltern dringenden beruflichen Tätigkeiten nachgehen müssen und für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann, werden weiter in den Schulen und Kindergärten betreut.
Eine Einreise aus Italien ist nur mehr gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitsattest vorgelegt werden kann. Eine Durchreise durch Österreich aus Italien kommend ist nur mehr gestattet, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird.
Österreicher, die sich in Italien befinden, werden zurückgeholt, müssen sich aber anschließend für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben.
(Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)