Neuartiges Coronavirus (COVID-19)
Aktuelle Informationen
Aktuelle Zahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden sie hier.
Umbenennung von Krankheit und Erreger
Am 11.02.2020 verlautbarte die WHO einen offiziellen Namen für die Erkrankung: COVID-19 (coronavirus disease 2019). Die Bezeichnung für den Erreger wurde von 2019-nCoV auf SARS-CoV-2 geändert.
Übersicht
In China werden seit Dezember 2019 Krankheitsfälle, die durch SARS-CoV-2 ausgelöst wurden, gemeldet. Am stärksten betroffen ist die Provinz Hubei, insbesondere die Metropole Wuhan (circa 11 Millionen Einwohner). Den Ausgangspunkt bildet ein dortiger Tiermarkt, auf dem sich zunächst die meisten der später erkrankten Personen aufhielten. Der Markt wurde daraufhin am 1. Jänner 2020 geschlossen und desinfiziert. Die genaue Ausbruchsquelle ist derzeit noch unbekannt. Die Möglichkeit einer Mensch-zu Mensch-Übertragung ist laut Weltgesundheitsorganisation nachgewiesen. Als häufigste initiale Symptome werden Fieber, Husten und Atembeschwerden beschrieben. Bei 81% der Erkrankten wurde ein milder Verlauf festgestellt. Zu schweren Verläufen kam es bei 14% der Fälle. Neben China wurden nach und nach auch Fälle in anderen Ländern gemeldet, darunter auch in Europa (siehe „Aktuelle Situation international“). Laut chinesischen Behörden sind derzeit Reiseverbindungen von und zu Wuhan sowie weiteren Städten eingestellt. Öffentliche Veranstaltungen wurden abgesagt, um eine Verbreitung der Krankheit einzudämmen. Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit werden laufend erweitert.
Am 30.01.2020 trat das Notfallkomitee der WHO zusammen und rief einen Gesundheitsnotstand internationaler Tragweite aus (Public Health Event of International Concern). In einem offiziellen Statement wurden die Hintergründe und damit einhergehende Maßnahmenempfehlungen zusammengefasst. Weltweit werden alle Staaten dazu aufgerufen, das gemeinsame Vorgehen gegen eine Weiterverbreitung des Virus zu verstärken. Neben bisher getroffenen Maßnahmen sollen der Informationsaustausch und das Zusammenwirken in Forschungsbelangen intensiviert werden. Betont wurde die Notwendigkeit der gegenseitigen Unterstützung, eine Reise- oder Handelseinschränkung wurde nicht ausgesprochen.
Für Österreich hat der Ausruf des internationalen Gesundheitsnotstandes zunächst keine direkten Konsequenzen, da den Empfehlungen der WHO bereits nachgekommen wird.
Am 13.02.2020 berieten in Brüssel die EU-Gesundheitsminister bei einer Sonderratssitzung über COVID-19 mit dem Hauptziel der Aufrechterhaltung der Situation in Europa.
Die aktuelle Risikoeinschätzung des Europäischen Zentrums für Krankheitskontrolle und Prävention (ECDC) für die Europäische Union kann unter: https://www.ecdc.europa.eu/en/current-risk-assessment-novel-coronavirus-situation eingesehen werden.
Empfehlungen für Reisende in/aus Risikogebiete/n
Aktuelle Hinweise des Außenministeriums hinsichtlich Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen finden Sie unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
Information für medizinisches Fachpersonal bezüglich SARS-CoV-2
Eine Verordnung zur Einführung einer amtlichen Meldepflicht für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle durch SARS-CoV-2 wurde vom Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, und Konsumentenschutz erlassen.
Zusätzlich wurde die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen (Absonderungsverordnung), BGBl. Nr. 39/1915, durch BGBl. II Nr. 21/2020, abgeändert.
Kriterien für Testung siehe:
Erlass, Vollzug des Epidemiegesetzes, Sicherstellung der einheitlichen Vorgangsweise
Falldefinition SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV) (letzte Änderung 05.03.2020)
Verdachtsfall
A. Personen mit akuten Symptomen einer respiratorischen Infektion (plötzliches Auftreten von mindestens einer der folgenden Beschwerden: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) ohne plausible Erklärung oder Ursache für das Erscheinungsbild UND in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Aufenthalt in einer Region in der von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss
ODER
B. Personen mit jeder Art von Symptomen eines akuten respiratorischen Infektes, die in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Kontakt (der Kategorie I oder II; siehe Dokument Vorgangsweise_SARS-CoV-2_Kontaktmanagement) mit einem bestätigten Fall hatten.
Bestätigter Fall: Person mit labordiagnostischem Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik.
Regionen, in denen von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss
Als Regionen, in denen von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss, gelten derzeit (tagesaktuell gültige Fassung, letzte Änderung 10.03.2020):
- China
- Südkorea
- Iran
- Hongkong
- Japan
- Singapur
- Italien
- In Deutschland besonders betroffene Gebiete: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)
Fachinformationen
Ein entsprechender Virusnukleinsäure-Nachweis ist nach telefonischer Rücksprache (01 40160 65517) am Zentrum für Virologie an der medizinischen Universität Wien möglich: https://www.virologie.meduniwien.ac.at/
Information für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte: Vorgehen bei Verdacht auf SARS-CoV-2 Infektion (Stand: 05.03.2020)
Information zur Kontakpersonennachverfolgung: Management von Kontaktpersonen (SARS-CoV-2) (Stand: 05.03.2020)
Informationen zur krankenhaushygienischen Vorgangsweise erhalten Sie unter dem folgenden Link: nCoV - Krankenhaushygienische Informationen
Weitere Informationen zu Blut- und Gewebespenden finden Sie unter folgendem Link: https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/amtliche-nachrichten/detail/novel-corona-virus-2019-ncov
Empfehlungen zur Risikobewertung von Großveranstaltungen: Checkliste Großveranstaltungen
Weitere Informationen
Von der WHO wurden unterstützende Dokumente erstellt, die auf der WHO-Webseite abrufbar sind: https://www.who.int/
Weitere aktuelle Informationen sind auch auf der Webseite der ECDC abrufbar: https://www.ecdc.europa.eu/en/novel-coronavirus-china
Informationen der „National Health Commission of the People’s Republic of China” unter: http://www.nhc.gov.cn/