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Coronavirus: Aktueller Sachstand in Vorarlberg

Coronavirus: Aktueller Sachstand in Vorarlberg

Die Landessanitätsdirektion gibt den aktuellen Stand im Zusammenhang mit Coronavirus bekannt: Bisher (Stand Mittwoch, 18. März, 16.00 Uhr) sind 1.172 Verdachtsfälle aufgetreten, davon sind 529 negativ getestet worden, 510 befinden sich noch in Abklärung. Von den derzeit 133 positiv getesteten Personen ist eine im Spital in normalstationärer Betreuung. Darüber hinaus befinden sich derzeit 449 Kontaktpersonen in Absonderung.

Nach einer Häufung von Infektionsfällen in der Arlberggemeinde Lech – fünf Personen aus dem Ort sind positiv getestet worden – hat die Landesregierung die Region Arlberg unter vollständige Quarantäne gestellt. Niemand darf die Region betreten oder verlassen. Die entsprechenden Verordnungen mit Gültigkeit bis 3. April sind bereits in Kraft getreten. Konkret von der Quarantäneanordnung umfasst sind die Gemeinde Lech, die Lecher Ortschaft Zürs, die Gemeinden Warth und Schröcken sowie die Ortschaft Stuben in der Gemeinde Klösterle. Die Verordnungen (siehe download) zählen auf, wer von dieser Verkehrsbeschränkung ausgenommen ist.
 

Wer in der Region war, muss sich in Quarantäne begeben


Personen, die sich in den letzten vierzehn Tagen in der Region aufgehalten haben, zum Beispiel zum Schifahren, werden aufgefordert, sich jetzt eigenständig in Quarantäne zu begeben. Dies ist nicht freiwillig, sondern die Personen sind verpflichtet, das zu tun.  Betroffene sollen das bereitstehende Kontaktformular ausfüllen: Link zu Kontaktformular

Personen, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, sind von dieser Quarantäne-Pflicht ausgenommen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. unter die taxativ aufgelisteten Ausnahmen fallen: "Umgang mit versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal"


Freiwillige Absonderung nach Kontakten


Wer direkten Kontakt mit Personen hatte, die sich in den letzten vierzehn Tagen in der Region aufgehalten haben, soll sich freiwillig in eine zweiwöchige häusliche Isolierung begeben. Es handelt sich dabei um keine behördliche Maßnahme


Online-Formular für Kontaktpersonen 


Wer KEINE Symptome verspürt und Kontakt zu mit dem Corona-Virus positiv getesteten Menschen gehabt oder sich in einem Risikogebiet - darunter fallen auch die Gemeinden bzw. Ortschaften Lech, Zürs, Stuben, Warth und Schröcken - aufgehalten hat, kann folgendes Formular ausfüllen. Die Nachricht wird von Mitarbeitern des Roten Kreuzes bearbeitet und Sie erhalten eine Information über die weitere Vorgangsweise. Sollten Sie innerhalb eines Tages keine Nachricht erhalten oder sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern, rufen Sie bitte die 1450.

vorarlberg.at/coronakontakt 

     

An folgende Hotlines können Sie sich wenden:

       

  • AGES Corona-Hotline +43 800 555 621: Expertinnen und Experten der AGES beantworten in einem 24h-Betrieb fachliche Fragen rund um das Corona-Virus.
  • Arbeiterkammer +43 50 258 4444: für alle Fragen zum Thema Arbeitsrecht und Konsumentenschutz 
  • AMS Hotline Telefon +43 50 90494 E-Mail: ams.vorarlberg@ams.at
  • Die Wirtschaftskammer hat einen Infopoint eingerichtet: ExpertInnen informieren und beraten umfassend zu Außenwirtschaft, Arbeitsrecht, Tourismus sowie Verkehr & Logistik. Der Infopoint ist unter der Telefonnummer +43 5522 305 7755 oder der Mailadresse info-corona@wkv.at, Montag bis Freitag durchgehend von 8.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.
  • Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS) +43 50 808 808: für Fragen zu Beitragszahlungen für Unternehmen. Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 bis 14.00 Uhr erreichbar.
  • Bildungsdirektion: für DirektorInnen bzw. SchulleiterInnen: +43 5574 4960
  • Gesundheitshotline 1450: Die telefonische Gesundheitsberatung „Wenn’s weh tut!“
  • Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum: für alle Fragen zum Thema Land- und Forstwirtschaft: +43 5574 511 25120

      

Mehrsprachige Informationen finden sie unter:
 
• Infopaket „Risiken minimieren“ des Roten Kreuzes (Deutsch/Englisch/Arabisch/Farsi-Dari/Somali/Türkisch/Bosnisch-Kroatisch-Serbisch)
• Coronavirus - Informationsmaterial zum Download des Sozialministeriums (Deutsch/Englisch/Arabisch/Farsi/Türkisch/bosnisch-Kroatisch-Serbisch)
• Mehrsprachige Informationen finden Sie auch beim Österreichischen Integrationsfonds
• Handlungsanleitungen, wie Sie mehrsprachige Informationen weitervermitteln können, finden Sie bei okay.zusammen leben 
• Informationen des AMS in mehreren Sprachen -  Bitte beschriebene Kontaktaufnahme beachten! (in Deutsch/ Englisch/ Farsi/Polnisch/Russisch/Türkisch/Arabisch / Bosnisch- Kroatisch-Serbisch)


 

Bildrechte: Land Vorarlberg


Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

 

Veranstaltungen werden gänzlich untersagt. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Die einzigen Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Coronavirus dienen.

Die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist massiv eingeschränkt: Sportplätze, Spielplätze und andere öffentliche Plätze der Begegnung sind geschlossen. Die Österreicherinnen und Österreicher sind aufgefordert sich selbst zu isolieren. Das bedeutet, soziale Kontakte ausschließlich mit jenen Menschen zu pflegen, mit denen sie zusammenleben.

 

Es gibt nur wenige Gründe das Haus zu verlassen:

1. Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist

2. Dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel)

3. Anderen Menschen zu helfen

4. Bewegung alleine oder mit MitbewohnerInnen und mit Abstand zu anderen Personen

 

Seit Dienstag (17. März) sind Restaurants vollständig geschlossen – nicht erst ab 15 Uhr

Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices sichergestellt

Die bevorstehende Ausmusterung von Grundwehrdienern wird gestoppt

Der Unterricht an den Schulen ist ab Montag, 16. März, ausgesetzt

Flugverbot für Frankreich, Spanien, Schweiz, Großbritannien, Niederlande und die Ukraine

Aufruf an Unternehmen zu Teleworking

 

Wiedereinführung der Grenzkontrollen


Die Grenzkontrollen für den Personenverkehr von der Schweiz und von Liechtenstein nach Vorarlberg wurden mit 14. März 2020, um Mitternacht wiedereingeführt. Ab Mittwoch (18. März) um 00:00 Uhr werden Grenzübertritte nur mehr an den Grenzstellen Höchst, Lustenau, Hohenems, Mäder, Nofels und Tisis möglich sein.

  Bereits ab Dienstag den 17. März um 00:00 Uhr gilt, dass Personen, die von Italien, Schweiz und Liechtenstein nach Österreich einreisen wollen, ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen und vorzuweisen haben. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Abweichend davon ist die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist.

Von diesen Maßnahmen ist der Güterverkehr, der gewerbliche Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) sowie der Pendler-Berufsverkehr nicht betroffen. Die gilt auch für Insassen von Einsatzfahrzeugen. Mit Verkehrsbeeinträchtigungen an der Grenze muss gerechnet werden.  

Infoblatt - Grenzübertritt (PDF, 47 KB)

Vorlage_Ärztliches Zeugnis_Grenzübertritt (PDF)

 

Einschränkungen für den Öffentlichen Verkehr


Es gibt zahlreiche Änderungen im Bus- und Bahnverkehr in Vorarlberg und über die Grenzen. Ab Montag, 16. März 2020, wird der gesamte ÖPNV (d.h. alle Bahn- und Busverbindungen) zwischen Vorarlberg und der Schweiz bzw. Liechtenstein eingestellt. Die ÖPNV-Erschließung von Lech und Zürs erfolgt ausschließlich über Langen am Arlberg. Weiters wird die Bevölkerung aufgerufen, den Öffentlichen Verkehr nur in dringenden Fällen zu benutzen.

Die Fahrgäste werden gebeten, vor Reiseantritt die jeweils aktuellen Meldungen in der Fahrplanauskunft cleVVVer-mobil bzw. auf www.vmobil.at zu beachten sowie auf die Fahrgastinformation vor Ort (Lautsprecherdurchsagen, Monitoranzeigen) zu schauen. Details für grenzüberschreitenden Bus-Verkehr und die Auswirkungen auf die Bahn finden sie unter den untenstehenden Links:

 

https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-61258.html

www.vmobil.at

www.liemobil.li


Information für die Bevölkerung betreffend den Parteienverkehr der Landesverwaltung

 

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis, dass in den nächsten Tagen auch die Behördenarbeit nicht wie gewohnt weiterlaufen kann. Die Dienststellen des Landes werden den Parteienverkehr auf das absolut notwendige Maß bzw. auf unaufschiebbare Amtshandlungen reduzieren sowie mündliche Verhandlungen bzw. die Teilnahme daran absagen. Wir bitten Sie deshalb, wenn Sie Anliegen haben, die Kommunikation mit den Behörden auf digitalen oder telefonischen Austausch umzustellen.

 

Aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

             

Bildung:

Ab Montag (16. März) bleiben die Schülerinnen und Schüler der Oberstufenklassen (ab 9. Schulstufe) bis Ostern zuhause, für die anderen Schülerinnen und Schüler, bleiben die Schulen ab Mittwoch, 18. März für die SchülerInnenbetreuung geöffnet. Diese Regelung gilt auch für Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Schulen bleiben deshalb für Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe ab Montag, 16. März bis Ostern geschlossen.

Weitere Infos hier: http://www.lsr-vbg.gv.at/

Bildrechte: bmbwf

https://www.gemeinsamlesen.at/corona

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

ÖBB und Verkehrsverbund Vorarlberg haben aufgrund des Erlasses der Bundesregierung Sofortmaßnahmen im Bus- und Bahnverkehr beschlossen:

  • Die Vordertür beim Fahrpersonal bleibt ab morgen (Freitag) geschlossen
  • Busse und Züge werden regelmäßig gereinigt.
  • MitarbeiterInnen mit Kundenkontakt werden mit Desinfektionsmittel ausgestattet. 
  • Es wird sichergestellt, dass Oberflächen in den Zügen und Bussen, die oftmals berührt werden, wie zum Beispiel Haltestangen, Armstützen, Bedienelemente für Türöffnungen und Haltewunsch etc. mindestens einmal täglich, vor allem bei Lenkpausen oder unterwegs gereinigt werden. 
  • Tickets können dann nicht mehr beim/bei der LenkerIn bezogen werden. Dies entbindet allerdings nicht von der Ticketpflicht. Diese können weiterhin am Automaten oder via FAIRTIQ-App bezogen werden.

              

Wirtschaft:

Sollte ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten wird überprüft, ob eine Überbrückung durch eine arbeitspolitische Maßnahme wie Kurzarbeit zielführend ist. Falls ja, erfolgt eine rechtliche Beratung durch die Wirtschaftskammer sowie Unterstützung durch das AMS bei der Antragsstellung.

Bildrechte: Land Vorarlberg

              

            

                  
 

Weitere bereits getroffenen Vorkehrungen:

       

  • Einsatzstäbe einberufen, Koordinationsstab tagt regelmäßig
  • Kapazitäten der Gesundheitsberatung 1450 aufgestockt
  • Mobile und stationäre Probenabnahmeteams durch das Rote Kreuz eingerichtet
  • Eigener Ärztepool zur Abklärung von Verdachtsfällen aufgebaut
  • Eigentest in Pathologie Feldkirch entwickelt
  • Behördliches Infektionsteam verstärkt
  • Versorgungsmanagement für medizinisches Material und Medikamente aufgebaut
  • Laufender Austausch mit Sozialpartnern und Gemeinden
  • Einschränkungen/Änderungen im Schulbetrieb
  • Maßnahmen bei den Krankenhäusern
  • Sofortmaßnahmen bei Bus- und Bahnverkehr

            

FAQs

        

Wie vorgehen bei Verdacht auf Erkrankung?

Verdachtspersonen sollen keinesfalls eine Ordination oder ein Spital aufsuchen, sondern ihre/n HausärztIn oder die Gesundheitshotline 1450 anrufen. Nach ärztlicher Beurteilung wird ein Team zur Probenabnahme zur Person nach Hause geschickt. Mittels mündlichem Bescheid werden die Personen angewiesen, bis zum Ergebnis der Testung sich selbst zu Hause zu isolieren. ACHTUNG: Keine Testung ohne ärztliche Beurteilung. Getestet werden nur Verdachtspersonen (Symptome UND innerhalb der letzten 14 Tage in Risikogebiet oder Kontakt mit erkrankter Person).

       

Was passiert, wenn eine Person positiv getestet wird?

Die erkrankte Person wird mittels Bescheid für 14 Tage abgesondert, bei schlechtem Allgemeinzustand im Spital, ansonsten zu Hause. Der Gesundheitszustand wird täglich telefonisch kontrolliert. Die häusliche Absonderung wird stichprobenartig durch die Exekutive kontrolliert. Zusätzlich werden von der Behörde Kontaktpersonen ermittelt (Personen, die seit der Erkrankung direkten Kontakt mit der erkrankten Person hatten). Diese werden ebenfalls für 14 Tage zu Hause abgesondert, müssen sich selbst beobachten (Fragebogen) und bei Verschlechterung des Gesundheitszustands aktiv melden.

        

Wie können sich Personen vor Corona schützen?

Das Virus wird mittels Tröpfcheninfektion übertragen. Es gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen: Anniesen, Anhusten´vermeiden, häufiges Händewaschen, Reisen in Risikogebiete vermeiden.

         

Verhaltensmaßnahmen

 
Generell empfiehlt der Landessanitätsdirektor folgende Maßnahmen:

  • allgemeine Hygienemaßnahmen beachten (vergleichbar mit saisonaler Grippe)
  • Anniesen, Anhusten vermeiden,
  • Reisen in die Infektionsgebiete tunlichst vermeiden,
  • häufiges Händewaschen.

     

Personen, die nach einer Reise oder Kontakt mit einem Kranken Krankheitssymptome aufweisen, sollten:

  • • solange wie möglich zu Hause bleiben,
    • keine Arzt- oder Spitalsambulanzen aufsuchen, da Gefahr der Ansteckung besteht,
    • Anruf bei der Gesundheitshotline 1450 und Anweisungen abwarten.

Kontaktdaten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24405
F +43 5574 511 924495
gesundheitsdienst@vorarlberg.at

Kundenverkehr: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung