Coronavirus: Aktueller Sachstand in Vorarlberg
Die Landessanitätsdirektion gibt den aktuellen Stand im Zusammenhang mit Coronavirus bekannt: Bisher (Stand Mittwoch, 18. März, 16.00 Uhr) sind 1.172 Verdachtsfälle aufgetreten, davon sind 529 negativ getestet worden, 510 befinden sich noch in Abklärung. Von den derzeit 133 positiv getesteten Personen ist eine im Spital in normalstationärer Betreuung. Darüber hinaus befinden sich derzeit 449 Kontaktpersonen in Absonderung.
Nach einer Häufung von Infektionsfällen in der Arlberggemeinde Lech – fünf Personen aus dem Ort sind positiv getestet worden – hat die Landesregierung die Region Arlberg unter vollständige Quarantäne gestellt. Niemand darf die Region betreten oder verlassen. Die entsprechenden Verordnungen mit Gültigkeit bis 3. April sind bereits in Kraft getreten. Konkret von der Quarantäneanordnung umfasst sind die Gemeinde Lech, die Lecher Ortschaft Zürs, die Gemeinden Warth und Schröcken sowie die Ortschaft Stuben in der Gemeinde Klösterle. Die Verordnungen (siehe download) zählen auf, wer von dieser Verkehrsbeschränkung ausgenommen ist. Personen, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, sind von dieser Quarantäne-Pflicht ausgenommen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. unter die taxativ aufgelisteten Ausnahmen fallen: "Umgang mit versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal" • Veranstaltungen werden gänzlich untersagt. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Die einzigen Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Coronavirus dienen. • Die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist massiv eingeschränkt: Sportplätze, Spielplätze und andere öffentliche Plätze der Begegnung sind geschlossen. Die Österreicherinnen und Österreicher sind aufgefordert sich selbst zu isolieren. Das bedeutet, soziale Kontakte ausschließlich mit jenen Menschen zu pflegen, mit denen sie zusammenleben. Es gibt nur wenige Gründe das Haus zu verlassen: 1. Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist 2. Dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) 3. Anderen Menschen zu helfen 4. Bewegung alleine oder mit MitbewohnerInnen und mit Abstand zu anderen Personen • Seit Dienstag (17. März) sind Restaurants vollständig geschlossen – nicht erst ab 15 Uhr • Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices sichergestellt • Die bevorstehende Ausmusterung von Grundwehrdienern wird gestoppt • Der Unterricht an den Schulen ist ab Montag, 16. März, ausgesetzt • Flugverbot für Frankreich, Spanien, Schweiz, Großbritannien, Niederlande und die Ukraine • Aufruf an Unternehmen zu Teleworking Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis, dass in den nächsten Tagen auch die Behördenarbeit nicht wie gewohnt weiterlaufen kann. Die Dienststellen des Landes werden den Parteienverkehr auf das absolut notwendige Maß bzw. auf unaufschiebbare Amtshandlungen reduzieren sowie mündliche Verhandlungen bzw. die Teilnahme daran absagen. Wir bitten Sie deshalb, wenn Sie Anliegen haben, die Kommunikation mit den Behörden auf digitalen oder telefonischen Austausch umzustellen. Mehr zu den Themen Bildung, Schulunterricht, E-Medien etc. Wirtschaft: Sollte ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten wird überprüft, ob eine Überbrückung durch eine arbeitspolitische Maßnahme wie Kurzarbeit zielführend ist. Falls ja, erfolgt eine rechtliche Beratung durch die Wirtschaftskammer sowie Unterstützung durch das AMS bei der Antragsstellung. Beschäftigung erhalten, Existenzen sichern LH Wallner und LR Tittler: Land Vorarlberg leistet seinen Beitrag, um die Wirtschaft in der Coronakrise zu unterstützen: Wie vorgehen bei Verdacht auf Erkrankung? Verdachtspersonen sollen keinesfalls eine Ordination oder ein Spital aufsuchen, sondern ihre/n HausärztIn oder die Gesundheitshotline 1450 anrufen. Nach ärztlicher Beurteilung wird ein Team zur Probenabnahme zur Person nach Hause geschickt. Mittels mündlichem Bescheid werden die Personen angewiesen, bis zum Ergebnis der Testung sich selbst zu Hause zu isolieren. ACHTUNG: Keine Testung ohne ärztliche Beurteilung. Getestet werden nur Verdachtspersonen (Symptome UND innerhalb der letzten 14 Tage in Risikogebiet oder Kontakt mit erkrankter Person). Was passiert, wenn eine Person positiv getestet wird? Die erkrankte Person wird mittels Bescheid für 14 Tage abgesondert, bei schlechtem Allgemeinzustand im Spital, ansonsten zu Hause. Der Gesundheitszustand wird täglich telefonisch kontrolliert. Die häusliche Absonderung wird stichprobenartig durch die Exekutive kontrolliert. Zusätzlich werden von der Behörde Kontaktpersonen ermittelt (Personen, die seit der Erkrankung direkten Kontakt mit der erkrankten Person hatten). Diese werden ebenfalls für 14 Tage zu Hause abgesondert, müssen sich selbst beobachten (Fragebogen) und bei Verschlechterung des Gesundheitszustands aktiv melden. Wie können sich Personen vor Corona schützen? Das Virus wird mittels Tröpfcheninfektion übertragen. Es gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen: Anniesen, Anhusten´vermeiden, häufiges Händewaschen, Reisen in Risikogebiete vermeiden. Personen, die nach einer Reise oder Kontakt mit einem Kranken Krankheitssymptome aufweisen, sollten:Wer in der Region war, muss sich in Quarantäne begeben
Personen, die sich in den letzten vierzehn Tagen in der Region aufgehalten haben, zum Beispiel zum Schifahren, werden aufgefordert, sich jetzt eigenständig in Quarantäne zu begeben. Dies ist nicht freiwillig, sondern die Personen sind verpflichtet, das zu tun. Betroffene sollen das bereitstehende Kontaktformular ausfüllen: Link zu Kontaktformular
Freiwillige Absonderung nach Kontakten
Wer direkten Kontakt mit Personen hatte, die sich in den letzten vierzehn Tagen in der Region aufgehalten haben, soll sich freiwillig in eine zweiwöchige häusliche Isolierung begeben. Es handelt sich dabei um keine behördliche Maßnahme
Online-Formular für Kontaktpersonen
Wer KEINE Symptome verspürt und Kontakt zu mit dem Corona-Virus positiv getesteten Menschen gehabt oder sich in einem Risikogebiet - darunter fallen auch die Gemeinden bzw. Ortschaften Lech, Zürs, Stuben, Warth und Schröcken - aufgehalten hat, kann folgendes Formular ausfüllen. Die Nachricht wird von Mitarbeitern des Roten Kreuzes bearbeitet und Sie erhalten eine Information über die weitere Vorgangsweise. Sollten Sie innerhalb eines Tages keine Nachricht erhalten oder sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern, rufen Sie bitte die 1450.An folgende Hotlines können Sie sich wenden:
Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus
Information für die Bevölkerung betreffend den Parteienverkehr der Landesverwaltung
Coronavirus: Mobilität und Verkehr
Mehr zu den Themen Mobilität, Verkehr, Grenzkontrolle und ÖPNV
Coronavirus: Bildung / Schule
Die Coronakrise stellt auch die Wirtschaft vor eine nie gekannte Herausforderung. „Es geht in der gegenwärtigen Situation darum, die Liquidität der Unternehmen zu stützen, um Arbeitsplätze zu erhalten und Existenzen zu sichern – rasch und unbürokratisch“, betonten Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler heute, Mittwoch, im Landhaus in ihren Stellungnahmen zur aktuellen Lage. Anknüpfend an das vom Bund angekündigte 38-Milliarden-Euro-Hilfsprogramm für die österreichische Wirtschaft wird auch das Land Vorarlberg entsprechende Maßnahmen setzen und aus eigenen Mitteln zusätzliche bis zu 100 Millionen Euro für einen Härtefonds zur Verfügung stellen, kündigte Wallner an. Außerdem wird in Kooperation mit Sozialpartnern und AMS ein attraktives Kurzarbeitsmodell ausverhandelt, damit Beschäftigte nicht gekündigt werden müssen.
Weitere Medien dazu finden Sie unter https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-61282.html Weitere bereits getroffenen Vorkehrungen:
FAQs
Verhaltensmaßnahmen
Generell empfiehlt der Landessanitätsdirektor folgende Maßnahmen:
• keine Arzt- oder Spitalsambulanzen aufsuchen, da Gefahr der Ansteckung besteht,
• Anruf bei der Gesundheitshotline 1450 und Anweisungen abwarten.
Kontaktdaten
Sanitätsangelegenheiten
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24405
F +43 5574 511 924495
gesundheitsdienst@vorarlberg.at
Kundenverkehr: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Weitere Informationen
"Empfehlungen für Personen, die vermuten, dass sie erkrankt sind"
AGES Agentur für Gesundheit (allgemeine Fragen zur Erkrankung)
WHO (aktuelle Zahlen weltweit)
ECDC European Centre for Disease Prevention and Control (Risikoeinschätzung)
Aktuelle Hinweise des Außenministeriums hinsichtlich Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen
Wirtschaftskammer – Allgemeine Infos und Telefonnummern und Mailadressen der Experten als Ansprechpartner für spezielle Probleme
Direkter Kontakt zum Wirtschaftskammer Infopoint: 05522 305-7755 und info-corona@wkv.at
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