Online-Formular COVID-19 für Kontaktpersonen
Seit Mittwoch, 25.03.2020 gibt es ein aktualisiertes Online-Formular COVID-19 für Kontaktpersonen. Sie fnden es gleich bei "Online-Formular für Kontaktpersonen".
ACHTUNG: DIESES FORMULAR IST NUR FÜR DEN OBEN BESCHRIEBENEN PERSONENKREIS ANGELEGT! WIR BITTEN SIE, FÜR FRAGEN ZU ANDEREN THEMENBEREICHEN EINE DER UNTEN ANGEFÜHRTEN HOTLINES ZU KONTAKTIEREN. HALTEN SIE BITTE DIESES FORMULAR FÜR JENE FREI, DIE ES BRAUCHEN! Den vollständigen Text dazu finden Sie auch unter https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-61329.html Coronavirus: Nenzing Informationen Personen, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, sind von dieser Quarantäne-Pflicht ausgenommen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. unter die taxativ aufgelisteten Ausnahmen fallen: "Umgang mit versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal" Corona Virus: Informationen in Leichter Sprache 2. Dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) 3. Anderen Menschen zu helfen 4. Bewegung alleine oder mit MitbewohnerInnen und mit Abstand zu anderen Personen • Sozialpsychiatrische Dienste auf Bezirksebene (SpDi): 9:00 bis 17:00 Uhr • ifs- Erstberatungsstellen: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr • Telefonseelsorge: 24 Stunden täglich • Beratungsstelle Omnibus (für Betroffene von psychisch Erkrankten) • Suizidprävention • Krisentelefon des Vorarlberger Landesverbandes für Psychotherapie: täglich 8:00 bis 20:00 Uhr Pro mente Jugend Unterland: Mo bis Fr 09:00-17.00 Uhr; T +43 5572 21274; jugend.unterland@promente-v.at ; https://www.promente-v.at/jugend Pro mente Jugend Oberland: Mo bis Fr 09:00-17.00 Uhr; T +43 5525 63829; jugend.oberland@promente-v.at ; https://www.promente-v.at/jugend Kinder- und Jugendanwaltschaft: T 05522 84 900; kija@vorarlberg.at ; www.vorarlberg.kija.at Mehr zu den Themen Bildung, Schulunterricht, E-Medien etc. Online-Formular für Kontaktpersonen
Aktualisierte Fassung seit Mittwoch, 25.03.2020
Wer KEINE Symptome verspürt und Kontakt zu mit dem Corona-Virus positiv getesteten Menschen gehabt oder sich in einem Risikogebiet - darunter fallen auch die Gemeinden bzw. Ortschaften Lech, Zürs, Stuben, Warth und Schröcken sowie Ortseile Nenzing-Dorf und Beschling - aufgehalten hat, kann folgendes Formular ausfüllen. Die Nachricht wird von Mitarbeitern des Roten Kreuzes bearbeitet und Sie erhalten eine Information über die weitere Vorgangsweise. Sollten Sie innerhalb eines Tages keine Nachricht erhalten oder sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern, rufen Sie bitte die 1450.
Coronavirus: Aktueller Sachstand in Vorarlberg
Die Landessanitätsdirektion gibt den aktuellen Stand im Zusammenhang mit Coronavirus bekannt: In Vorarlberg sind bisher (Stand Donnerstag, 26. März, 17.00 Uhr) 2.590 Verdachtsfälle aufgetreten, davon sind 1.804 negativ getestet worden, 341 befinden sich noch in Abklärung. Insgesamt 445 Personen wurden positiv getestet, 36 Patientinnen und Patienten sind hospitalisiert, davon zehn in Intensivbehandlung. Eine Person ist verstorben.
Ortsteile Nenzing-Dorf und Beschling unter Quarantäne
Lageplan_COVID-19_Nenzing_DIN_A3_M1_10000
Die Landesregierung stellt die Ortsteile Nenzing-Dorf und Beschling in der Marktgemeinde Nenzing ab 22. März bis 3. April 2020 unter Quarantäne. Grund für diese Maßnahme ist die laufende Steigerung von positiven COVID-19-Fällen in der Gemeinde in den letzten Tagen. Sie dient zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Corona-Virus.
Region Arlberg unter Quarantäne
Nach einer Häufung von Infektionsfällen in der Arlberggemeinde Lech – fünf Personen aus dem Ort sind positiv getestet worden – hat die Landesregierung die Region Arlberg unter vollständige Quarantäne gestellt. Niemand darf die Region betreten oder verlassen. Die entsprechenden Verordnungen mit Gültigkeit bis 3. April sind bereits in Kraft getreten. Konkret von der Quarantäneanordnung umfasst sind die Gemeinde Lech, die Lecher Ortschaft Zürs, die Gemeinden Warth und Schröcken sowie die Ortschaft Stuben in der Gemeinde Klösterle. Die Verordnungen (siehe download) zählen auf, wer von dieser Verkehrsbeschränkung ausgenommen ist.
Wer in den genannten Regionen war, muss sich in Quarantäne begeben
Personen, die sich in den letzten vierzehn Tagen in der Region aufgehalten haben, zum Beispiel zum Schifahren, werden aufgefordert, sich jetzt eigenständig in Quarantäne zu begeben. Dies ist nicht freiwillig, sondern die Personen sind verpflichtet, das zu tun. Betroffene sollen das bereitstehende Kontaktformular ausfüllen: Link zu Kontaktformular
Freiwillige Absonderung nach Kontakten
Wer direkten Kontakt mit Personen hatte, die sich in den letzten vierzehn Tagen in der Region aufgehalten haben, soll sich freiwillig in eine zweiwöchige häusliche Isolierung begeben. Es handelt sich dabei um keine behördliche Maßnahme.
An folgende Hotlines können Sie sich wenden:
Es gibt nur wenige Gründe das Haus zu verlassen:
1. Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar istRat und Hilfe
Je länger die Coronakrise dauert, desto mehr kann sie auch zu einer seelischen Belastung werden. Für Menschen, die in der gegenwärtigen schwierigen Situation mit ihrer Besorgnis und Verunsicherung zu kämpfen haben, gibt es in Vorarlberg eine Reihe von psychologischen Diensten und Hotlines, die mit Rat und Hilfe zur Verfügung stehen.
Fünf Stellen im Land derzeit mit erweiterten Erreichbarkeiten, sämtliche Nummern usw. auf www.spdi.at/kontakte/
Sechs Stellen im Land, www.ifs.at/lebensbereiche/erstberatung.html
Tel. 142; www.telefonseelsorge.at (Telefon- und Internetressource)
www.verein-omnibus.org/ (derzeit ausschließlich telefonisch, siehe Nummern auf Website)
www.bittelebe.at
Tel. 05572/21463, E-Mail vlp@psychotherapie.at, Internet www.vlp.or.at/
Coronavirus: Mobilität und Verkehr
Mehr zu den Themen Mobilität, Verkehr, Grenzkontrolle und ÖPNV
Coronavirus: Bildung / SchuleCoronavirus: Wirtschaft / Arbeit
Mehr zu den Themen Wirtschaft und arbeitspolitische MaßnahmenCoronavirus: Parteienverkehr der Landesverwaltung
Mehr zum Parteienverkehr der Landesverwaltung - zurzeit nur über Telefon, Email oder Internet
Coronavirus: Maßnahmen zur Bekämpfung, Vorkehrungen, FAQs
Kontaktdaten
Sanitätsangelegenheiten
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24405
F +43 5574 511 924495
gesundheitsdienst@vorarlberg.at
Kundenverkehr: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Weitere Kontaktinformationen
Zurzeit ist nur per Email oder Telefon ein Kundenkontakt möglich.
Weitere Informationen
"Empfehlungen für Personen, die vermuten, dass sie erkrankt sind"
AGES Agentur für Gesundheit (allgemeine Fragen zur Erkrankung)
WHO (aktuelle Zahlen weltweit)
ECDC European Centre for Disease Prevention and Control (Risikoeinschätzung)
Aktuelle Hinweise des Außenministeriums hinsichtlich Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen
Wirtschaftskammer – Allgemeine Infos und Telefonnummern und Mailadressen der Experten als Ansprechpartner für spezielle Probleme
Direkter Kontakt zum Wirtschaftskammer Infopoint: 05522 305-7755 und info-corona@wkv.at
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