Coronavirus

Infektionen und Todesfälle in Baden-Württemberg

Frau in einem Labor zeigt Test für das neue Coronavirus

Am Donnerstag gab es in Baden-Württemberg weitere 108 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Land auf mindestens 38.273, davon sind ungefähr 35.221 Personen wieder genesen. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle bleibt unverändert bei insgesamt 1.859.

Covid-19: Zahl der aktuell Infizierten im Land bei 1.193 / Gesamtzahl der Infizierten steigt auf 38.273 / Davon 35.221 Personen genesen

Am Donnerstag (13. August) wurden dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg insgesamt weitere 108 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr, siehe Tabelle im Lagebericht COVID-19 (PDF)). Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 38.273 an. Davon sind ungefähr 35.221 Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt noch 1.193 Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.

1.859 Todesfälle in Baden-Württemberg

Dem Landesgesundheitsamt wurden heute keine weiteren Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Demnach liegt die Zahl der Todesfälle weiterhin bei 1.859. Unter den Verstorbenen waren 1.056 Männer und 803 Frauen. Das Alter lag zwischen 18 und 106 Jahren. 65 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter (siehe Tabelle im Lagebericht COVID-19 (PDF)).

Reproduktionszahl liegt bei 0,97

Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages R-Wert wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,97 angegeben. Sie ist die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt werden.

7-Tage-Inzidenz liegt im Landes-Durchschnitt bei 4,7

Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindämmung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und liegt für Baden-Württemberg aktuell im Durchschnitt bei 4,7. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sollen vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt, je nach regionaler Lage, in Absprache mit den Landesbehörden entsprechende beschränkende Maßnahmen gegen den schnellen Anstieg der Infektionsrate ergriffen werden.

Das Durchschnittsalter der Infizierten beträgt 50 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 106 Jahren. Unter den nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten COVID-19-Fällen war für 3.238 Personen angegeben, dass sie in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG tätig sind. Zu den Einrichtungen zählen z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste. Der Anteil der Fälle unter Personal in medizinischen Einrichtungen an allen übermittelten Fällen liegt bei mindestens 8,5 Prozent. Da Angaben zur Tätigkeit bei vielen Fällen noch fehlen, liegt der Anteil möglicherweise auch höher.

Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch.

Reiseassoziierte Covid-19-Fälle

Seit der Aufhebung der Reisewarnung für die EU-Länder und einige weitere europäischen Staaten am 15. Juni wurden insgesamt 670 reiseassoziierte Covid-19-Fälle übermittelt. Rund 24% der Fälle mit Auslandsexposition gehen auf den Kosovo als Infektionsland zurück; rund 16% auf Serbien. Die Infektionsländer sind in Tabelle 3  im Lagebericht COVID-19 (PDF) aufgelistet.

Wichtige Hinweise:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

Das LGA veröffentlicht den Schätzwert der SARS-CoV-2-Genesenen in Baden-Württemberg auf Grundlage eines durch das Robert Koch-Institut in Berlin angepassten neuen Algorithmus. Hierbei werden Fälle ohne Angabe des Erkrankungsbeginns anhand des Meldedatums ebenfalls berücksichtigt. Diese Methodik soll zu einer deutlich besseren Abschätzung der tatsächlich Genesenen in Baden-Württemberg führen.

Aufgeführt sind die Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.

Lagebericht COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg vom 13. August 2020 (PDF)

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