Überblick Rheinland-Pfalz
Seit Ende Februar gibt es bestätigte Fälle des Coronavirus (SARS-CoV-2) auch in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus weitreichende Maßnahmen ergriffen - einen Überblick finden Sie auf der Internetseite www.corona.rlp.de
Bei Verdacht auf eine Infektion sollten Betroffene sich zunächst telefonisch bei der rheinland-pfälzischen Hotline "Fieberambulanz" unter der Nummer 0800 99 00 400 melden. Alternativ können Sie den bundesweiten Patientenservice unter der Nummer 116117 erreichen. Informationen für Reiserückkehrer finden Sie hier.
Eine Übersicht der zuständigen Gesundheitsämter finden Sie auf der Internetseite des Landkreistags.
Tagesaktuelle Fallzahlen auch zu Deutschland und den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Instituts.
Aktueller Stand Fallzahlen
Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 48.758 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 666 Todesfälle und 31.243 genesene Fälle. 16.849 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
Landkreis | Bisher bekannt | Todesfälle | Genesen | Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000 | Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000 |
Ahrweiler | 1487 | 21 | 1043 | 91,5 | 91,4 |
Altenkirchen | 1225 | 16 | 906 | 66 | 65,9 |
Alzey-Worms | 1656 | 26 | 1107 | 125,7 | 125,6 |
Bad Dürkheim | 1490 | 28 | 985 | 156,8 | 156,7 |
Bad Kreuznach | 1654 | 15 | 854 | 108,6 | 108,6 |
Bernkastel-Wittlich | 1119 | 18 | 900 | 34,7 | 34,1 |
Birkenfeld | 1038 | 31 | 733 | 139,6 | 134,9 |
Bitburg-Prüm | 1383 | 6 | 1021 | 155,5 | 150,1 |
Cochem-Zell | 732 | 8 | 537 | 96,1 | 95,9 |
Donnersbergkreis | 771 | 13 | 431 | 75,7 | 74,9 |
Germersheim | 1765 | 30 | 1037 | 110,1 | 110 |
Kaiserslautern | 1507 | 8 | 881 | 151 | 129 |
Kusel | 971 | 31 | 644 | 118,2 | 111,9 |
Mainz-Bingen | 2636 | 57 | 1713 | 90,3 | 90,2 |
Mayen-Koblenz | 2065 | 32 | 1260 | 81,6 | 81,6 |
Neuwied | 2197 | 20 | 1324 | 140,6 | 140,5 |
Rhein-Hunsrück | 992 | 10 | 685 | 104,7 | 104,6 |
Rhein-Lahn-Kreis | 982 | 18 | 640 | 108,8 | 108,7 |
Rhein-Pfalz-Kreis | 2006 | 17 | 900 | 268,4 | 268,4 |
Südliche Weinstr. | 996 | 11 | 695 | 84,1 | 84,1 |
Südwestpfalz | 804 | 17 | 523 | 89,6 | 88,4 |
Trier-Saarburg | 1553 | 16 | 1114 | 122,5 | 122,3 |
Vulkaneifel | 669 | 17 | 474 | 94 | 93,8 |
Westerwaldkreis | 1929 | 31 | 1516 | 57,9 | 57,9 |
Stadt |
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Frankenthal | 605 | 8 | 275 | 270,7 | 269,7 |
Kaiserslautern | 1210 | 14 | 834 | 85 | 79,6 |
Koblenz | 1498 | 30 | 907 | 130,6 | 130,5 |
Landau i.d.Pfalz | 377 | 2 | 267 | 83,2 | 83 |
Ludwigshafen | 3201 | 31 | 1697 | 366,9 | 367,1 |
Mainz | 4192 | 50 | 2744 | 132,2 | 132,1 |
Neustadt Weinst. | 557 | 3 | 355 | 144,6 | 144,2 |
Pirmasens | 258 | 3 | 157 | 121,8 | 121,4 |
Speyer | 965 | 10 | 402 | 310,5 | 309,2 |
Trier | 964 | 5 | 787 | 60,1 | 60 |
Worms | 1048 | 11 | 715 | 112,5 | 112,4 |
Zweibrücken | 256 | 2 | 180 | 73,1 | 72,9 |
Rheinland-Pfalz | 48758 | 666 | 31243 | 126,1 | 125 |
Stand: 5.12.2020 (11:10 Uhr)
Zur Excel-Datei: Listen_Corona_RLP
Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.
Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.
Wenn Sie von einer Reise aus dem Ausland zurückkehren, informieren Sie sich bitte hier.
Fieberambulanzen fungieren als Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten aus der Umgebung mit Symptomen wie Husten, Halsschmerzen und Fieber.
Betroffene müssen sich vorab zunächst telefonisch bei der Hotline "Fieberambulanz" unter der Telefonnummer 0800 99 00 400 anmelden (Mo - So, 8:00 bis 19:00 Uhr).
Fieberambulanzen gibt es an folgenden Standorten (bei kreisfreien Städten ist der Landkreis des zuständigen Gesundheitsamtes benannt):
- Altenkirchen / Landkreis Altenkirchen (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Alzey / Landkreis Alzey-Worms*
- Bad Sobernheim / Landkreis Bad Kreuznach (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Bitburg / Eifelkreis Bitburg-Prüm*
- Cochem / Landkreis Cochem-Zell (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Gemmerich / Rhein-Lahn-Kreis
- Grünstadt / Landkreis Bad Dürkheim
- Höhfröschen / Landkreis Südwestpfalz (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Idar-Oberstein* / Landkreis Birkenfeld (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Ingelheim / Landkreis Mainz Bingen*
- Kaiserslautern-Erfenbach / Landkreis Kaiserslautern (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Kirchen / Landkreis Altenkirchen (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Kirchheimbolanden / Donnersbergkreis
- Koblenz / Landkreis Mayen-Koblenz*
- Kusel / Landkreis Kusel*
- Landau / Landkreise Germersheim u. Südl. Weinstraße*
- Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis*
- Mayen / Landkreis Mayen-Koblenz*
- Neustadt Weinstraße / Landkreis Bad Dürkheim (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Neuwied / Landkreis Neuwied*
- Osthofen / Landkreis Alzey-Worms (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Pirmasens / Landkreis Südwestpfalz & Stadt Pirmasens*
- Saarburg / Landkreis Trier-Saarburg (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Schwedelbach / Landkreis Kaiserslautern*
- Speyer / Rhein-Pfalz-Kreis*
- Trier / Landkreis Trier-Saarburg*
- Trier-Ehrang / Landkreis Trier-Saarburg (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Windesheim / Landkreis Bad Kreuznach*
- Wittlich / Landkreis Bernkastel-Wittlich (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Worms / Landkreis Alzey-Worms (Derzeit werden keine Testungen angeboten!)
- Zweibrücken / Landkreis Südwestpfalz*
* Fieberambulanz bietet auch Testung von Reiserückkehrern an
(Stand 12.10.2020)
Für nicht mobile Patientinnen und Patienten sind die niedergelassenen Hausärztinnen und -ärzte die ersten Ansprechpartner.
Außerhalb der Sprechzeiten können Patientinnen und Patienten über der Patientenservice 116117 der KV RLP bei entsprechender medizinischer Indikation den Hausbesuchsdienst des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Anspruch nehmen. Informationen über zusätzliche regionale Versorgungsmöglichkeiten können Patientinnen und Patienten über ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt erhalten.
Aktuelle Erlasse, Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz
Aktuell gilt: Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO) vom 27. November 2020
Begründung der Dreizehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO) vom 27. November 2020
- Konsolidierte Fassung der Zwölften Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 am 9. November in Kraft getreten
- Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 am 2. November in Kraft getreten
- Erste Landesverordnung zur Änderung der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 6. November 2020am 9. November in Kraft getreten
- Hygienekonzepte gültig seit dem 16. September
Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben
- Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben
- Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARSCoV- 2 in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben vom 25. August 2020 am 26. August in Kraft getreten
- Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben vom 27. Oktober 2020 [tritt am 31. Oktober in Kraft]
Neu- und Wiederaufnahmen sowie Besuchsrechte volljähriger pflegebedürftiger Menschen und volljähriger Menschen mit Behinderungen
Zur Excel-Datei: Inzidenz_Corona_RLP
Gültig bis 1. Dezember 2020:
- Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 26. Juni 2020
- Konsolidierte Fassung der Landesverordnung zur Neu- und Wiederaufnahme sowie zu Ausgangs- und Besuchsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) vom 26. Juni 2020 (Stand 28.10.2020)
- Erläuterung zur Landesverordnung zur Neu- und Wiederaufnahme sowie zu Ausgangs- und Besuchsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) vom 26. Juni 2020
- Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 25. August 2020
- Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 28. Oktober 2020
Stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
- Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken vom 20. Mai 2020
- Vierte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken vom 14. Juli 2020
- Fünfte zur Änderung der Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken vom 25. August 2020
- Sechste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken vom 28. Oktober 2020
- Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken vom 6. Mai 2020
- Leichte Sprache: Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken
Dokumente des Gesundheitsministeriums
- Nähanleitung und Pflege Mund-Nasen-Bedeckung
- Hinweise zu und Typen von Gesichtsmasken
- Arbeitshilfe zur Erstellung eines einrichtungsindividuellen Hygiene- und Schutzkonzeptes zur Wiedereröffnung bzw. Ausweitung der Gästeanzahl in Einrichtungen der Tagespflege in Rheinland-Pfalz
- Wesentliche Beeinträchtigungen der pflegerischen Versorgung - 3-Stufenplan
- Empfehlungen zur allgemeinen Infektionsprophylaxe und Vorgehen bei Auftreten von COVID-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen
- Konzept zur weiteren Sicherstellung der regionalen stationären Versorgung
- Gemeinsame Maßnahmen und Empfehlungen – ambulante Pflegedienste, Aktualisierung vom 10.08.2020
- Empfehlungen zur Hygiene und zum Zutritt der nicht von der Schließung betroffenen Einrichtungen
- Handlungsanweisung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie an die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz zum Umgang mit Schlüsselpersonal
- Anlage 1 Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt
- Anlage 2 Bescheinigung für Personen des Schlüsselpersonals während der Coronavirus-Pandemie
- Anlage 3 Flussschema Kat II Schlüsselpersonal
- Anlage 4 Flussschema Kat II medizinisches Personal
- Anlage 5 Flussschema Kat I Schlüsselpersonal
- Anlage 6 Flussschema Kat I medizinisches Personal
- Pandemieplan 2020 Rheinland-Pfalz
- Empfehlungen für Personengruppen mit erhöhtem Risiko einer COVID-19 Infektion
- Empfehlungen für stationäre Pflege
- Schreiben "Hygienetipps zum Schutz gegen eine Infektion mit dem neuen Coronavirus"
Ehemalige Verordnungen
- Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) vom 11. September 2020 am 16. September in Kraft getreten
- Konsolidierte Fassung der Elten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 11. September am 26. Oktober in Kraft getreten
- Erste Landesverordnung zur Änderung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 18. September 2020 am 19. September in Kraft getreten
- Zweite Landesverordnung zur Änderung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30. September 2020 am 1. Oktober in Kraft getreten
- Dritte Landesverordnung zur Änderung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 2. Oktober 2020 am 3. Oktober in Kraft getreten
- Vierte Landesverordnung zur Änderung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 9. Oktober 2020 [z.T. am 10. und z.T. am 13. Oktober in Kraft getreten]
- Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 22. Oktober 2020 am 26. Oktober in Kraft getreten
- Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO)bis 15. September gültig
- Erste Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 25. Juni 2020
- Zweite Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2020 am 15. Juli in Kraft getreten
- Dritte Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 25. August 2020 am 26. August in Kraft getreten
- Konsolidierte Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 25. Juni 2020
- Hygienekonzepte
- Handlungsempfehlungen für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe vom 22. Oktober 2020
Wer wird nach der nationalen Teststrategie bzw. der Teststrategie in Rheinland-Pfalz getestet?
Unter Berücksichtigung der jeweiligen epidemiologischen Lage und auf Veranlassung des zuständigen Gesundheitsamtes oder des behandelnden Arztes:
- Personen mit Corona-typischen Symptomen.
- Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten. Zum Beispiel Mitglieder desselben Haushalts oder Personen, die über die Corona-Warn-App als Kontaktpersonen identifiziert wurden.
- Betroffene Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und –unterkünften (z.B. Arztpraxen, Schulen, Kita, Asylbewerberheim, Notunterkunft, Jugendvollzugsanstalt), wenn in der Einrichtung eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde.
- Patienten und Bewohner vor (Wieder-)Aufnahme in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen und sonstigen Einrichtungen für vulnerable Gruppen sowie in der ambulanten Pflege.
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Patientinnen und Patienten im Krankenhaus sowie das Personal in Pflegeheimen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen regelmäßig unabhängig von Fällen.
Die anlassbezogene Testung asymptomatischer Personen im Umfeld erkannter Fälle ist bereits fester Bestandteil der rheinland-pfälzischen Teststrategie.
Wo kann man sich in Rheinland-Pfalz testen lassen?
Grundsätzlich werden Tests bei symptomatischen Personen von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Fieberambulanzen, den Coronapraxen, -sprechstunden und
-ambulanzen durchgeführt. Die Liste der aktuellen Standorte der rheinland-pfälzischen Fieberambulanzen finden Sie unter: https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Die Testung asymptomatischer Personen, die nach einer Feststellung des behandelnden Arztes, des Gesundheitsamtes oder einer bestimmten Einrichtung einen Anspruch darauf haben, erfolgt bei den Vorgenannten und zusätzlich unter anderem in örtlichen Testzentren.
Muss ich für die Testung bezahlen?
Die Testung auf das Coronavirus ist für die Getesteten in vielen Fällen kostenlos. Dies gilt beispielsweise für alle Fälle, in denen Personen vom behandelnden Arzt oder dem Gesundheitsamt als selbst infiziert oder als Kontaktperson eines Corona-Infizierten festgestellt worden sind. Des Weiteren können sich Personen kostenlos testen lassen, wenn sie in bestimmten Unternehmen im Bereich Bildung oder Gesundheitswesen wie beispielsweise Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen oder Diensten der Eingliederungshilfe tätig sind, in denen - außerhalb der regulären Versorgung - ein Corona-Fall festgestellt worden ist.
Regelmäßig kostenlos getestet werden können darüber hinaus auch Bewohner und Mitarbeitende in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederung. Auch Einreisende aus einem ausländischen Risikogebiet haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenlose Testung.
Ich will wissen, ob ich schon Corona hatte und nun immun bin. Wie kann ich mich darauf testen lassen?
Bislang ist kein Testsystem etabliert, das Immunität belegt, da der Nachweis von Antikörpern nicht gleichbedeutend mit dem Nachweis sog. neutralisierender Antikörper ist. Bislang fehlen systematische Studien, die eine Beurteilung der mit einem Schutz vor einer Reinfektion verbundenen Antikörpertiter erlauben.
Was sind Antikörpertests und wer übernimmt die Kosten?
Zum indirekten Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus kommt der Nachweis von passgenauen Abwehrstoffen (spezifischen Antikörpern) aus dem Blut zum Einsatz. Spezifische Antikörper bilden sich in der Regel erst 10 bis 14 Tage nach Symptombeginn und sind damit für die Diagnose einer akuten Infektion mit Coronavirus nicht geeignet.
Die Kosten von Testungen auf das Vorhandensein von Antikörpern sind derzeit nicht durch die Rechtsverordnung des Bundes geregelt und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dementsprechend müssten diese privat bezahlt werden.
Ich war in einem Risikogebiet im Ausland - was gilt nun für mich?
Personen, die aus ausländischen Risikogebieten einreisen oder von dort nach Rheinland-Pfalz zurückgehen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben, und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben. Des Weiteren müssen sie unverzüglich nach Einreise das für sie zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Hierfür wird eine neue digitale Einreiseanmeldung durch den Bund zur Verfügung gestellt. Eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht durch Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise ist nicht generell möglich. Die Quarantänedauer kann jedoch mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden. Dabei darf der Test grundsätzlich frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.
Für die Verpflichtung zur Quarantäne sind verschiedene Ausnahmen festgelegt worden. So sind beispielsweise Personen von der Quarantänepflicht ausgenommen, die sich auf der Durchreise befinden, die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder aus einem Risikogebiet für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen. Weitere Ausnahmen sind beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen für besondere Personengruppen wie etwa sogenannte Grenzpendler oder Grenzgänger vorgesehen.
Die Verpflichtung zur Quarantäne besteht außerdem nicht für bestimmte weitere Personengruppen, wenn diese ein negatives Testergebnis vorlegen können. Dies betrifft beispielsweise Personen, die zum Besuch von Verwandten ersten oder zweiten Grades oder aufgrund einer dringenden medizinischen Behandlung einreisen, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Richterinnen und Richter oder Parlamentarierinnen und Parlamentarier und Polizeivollzugskräfte. Mit besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange sind mit Vorlage eines Negativtests auch Personen von der Pflicht zur Quarantäne befreit, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar unter anderem beruflich veranlasst in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nach Rheinland-Pfalz einreisen.
Wenn ich aus dem Urlaub komme (nicht einem Risikogebiet), muss ich dann im Anschluss daheim in Quarantäne?
Nein. Urlauber, die sich nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben und asymptomatisch sind, müssen nicht in Quarantäne.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur aktuellen Situation durch das Coronavirus:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/arbeit/arbeitsrecht/coronavirus-arbeitsrecht-und-kurzarbeit/
Rechtsgrundlagen (auch in Leichter Sprache): https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Das Merkblatt "Wer keine Maske tragen kann - und was tun, wenn ein Blindenführhund im Spiel ist?" der Landesantidiskriminierungsstelle und des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen finden Sie hier.
Gibt es für Menschen mit Behinderungen eine Ausnahme von der Maskenpflicht?
Ja, wenn das Tragen einer Maske im Einzelfall aus behinderungs- oder krankheitsbedingten Gründen nicht möglich ist, kann darauf verzichtet werden. Bitte führen Sie einen entsprechenden ärztlichen Nachweis (Attest) mit sich.
An wen kann ich mich als Leistungserbringer wenden, um Schutzmasken und –kleidung zu erhalten?
Die Auslieferung des Schutzmaterials erfolgt im Rahmen der dem Ministerium zugeteilten Kontingente. Jede Einrichtung und jeder Dienst der Eingliederungshilfe kann einen zwei-Wochen-Vorrat bestellen. Dienste und Einrichtungen können über ihre Verbände ihre Bestellungen aufgeben. Dienste und Einrichtungen, die nicht in einem Verband organisiert sind, können über ein Postfach beim Ministerium: psa@msagd.rlp.de Material kostenpflichtig bestellen. Seit 15. April 2020 ist die Abgabe von Schutzausrüstung, die durch das Land oder den Bund beschafft wurde, grundsätzlich kostenpflichtig. Dafür gelten vom Bund festgelegte und gewichtete Durchschnittswerte. Die Pirminiuswerkstätten der Heinrich Kimmle Stiftung (WfbM – anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen) übernehmen die logistische Abwicklung und veranlassen den Versand.
Im Fall einer Infektion haben Einrichtungen bzw. Dienste mit dringendem Bedarf an Schutzausrüstung die Möglichkeit, direkt mit dem MSAGD über das Postfach psa@msagd.rlp.de in Kontakt zu treten und sich im Rahmen einer Nothilfe mit Material versorgen zu lassen.
Die Situation daheim ist für mich sehr belastend, ich habe Angst. An wen kann ich mich wenden?
Hilfetelefon sexueller Missbrauch (kostenfrei und anonym): 0800 ‐ 22 55 530
www.hilfetelefon‐missbrauch.de
Online‐Beratung für Jugendliche: www.nina‐info.de/save‐me‐online
Nummer gegen Kummer - Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern (Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr): 116 111
"Pausentaste" unterstützt junge Pflegende mit gezielter Beratung und Information (Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr): 116 111
Pflegetelefon – schnelle Hilfe für Angehörige (Montag bis Donnerstag jeweils von 09 bis 18 Uhr): 030 20179131 oder info@wege-zur-pflege.de
Das Elterntelefon richtet sich an Mütter und Väter, die sich unkompliziert und anonym konkrete Ratschläge holen möchten (montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr): 0800 - 111 0550
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (rund um die Uhr, mehrsprachig): 08000 – 116 016
Bekomme ich auch weiterhin die Unterstützung zuhause durch das Betreute Wohnen, oder die ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe?
Grundsätzlich sind die ambulanten Dienste nicht geschlossen, so dass die Unterstützung auch weiterhin gewährleistet ist.
Allerdings hat jeder Dienst eigene Regelungen. Dies hängt damit zusammen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Krankheit ausfallen können. Häufig gibt es Notfall- und Schichtpläne zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Arbeitsorganisation. Damit soll erreicht werden, dass über die gesamte Zeit der Corona-Krise zumindest ein Notdienst aufrecht erhalten bleiben kann und nicht alle gleichzeitig erkranken. Zudem haben viele Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung einen Dienst über das Telefon oder auch über Videokonferenzen eingerichtet. Am besten setzen Sie sich mit Ihrem Anbieter telefonisch in Verbindung und fragen nach der Notfallnummer.
Auch ambulante Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Einzelbetreuung, wie z.B. heilpädagogische Angebote oder Beratung zum Thema unterstütze Kommunikation können und sollen grundsätzlich weiter stattfinden.
Bekomme ich auch weiterhin die Unterstützung zuhause durch das Betreute Wohnen, oder die ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe?
Grundsätzlich sind die ambulanten Dienste nicht geschlossen, so dass die Unterstützung auch weiterhin gewährleistet ist.
Allerdings hat jeder Dienst eigene Regelungen. Dies hängt damit zusammen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Krankheit ausfallen können. Häufig gibt es Notfall- und Schichtpläne zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Arbeitsorganisation. Damit soll erreicht werden, dass über die gesamte Zeit der Corona-Krise zumindest ein Notdienst aufrecht erhalten bleiben kann und nicht alle gleichzeitig erkranken. Zudem haben viele Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung einen Dienst über das Telefon oder auch über Videokonferenzen eingerichtet. Am besten setzen Sie sich mit Ihrem Anbieter telefonisch in Verbindung und fragen nach der Notfallnummer.
Auch ambulante Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Einzelbetreuung, wie z.B. heilpädagogische Angebote oder Beratung zum Thema unterstütze Kommunikation können grundsätzlich soweit notwendig weiter stattfinden.
Grundlage ist die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 28. Oktober 2020
Stand: 4. November 2020
Für welche Einrichtungen gilt die Verordnung?
Die Verordnung gilt für
- Pflegeeinrichtungen nach § 4 Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG),
- Einrichtungen der Kurzzeitpflege (§ 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG)
- Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach § 4 LWTG
- Wohnangebote über Tag und Nacht für minderjährige Menschen mit Behinderungen
Betreute Wohngruppen nach §§ 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 LWTG sowie Einrichtungen des betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderungen nach dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Förderung dieses Wohnens (§ 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG) sowie diesen vergleichbaren Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 7 LWTG regeln die Besuchsrechte in ihren Wohnformen im Vertretungsgremium der Bewohnerinnen und Bewohner. Diese sind dann mit der Beratungs- und Prüfbehörde und dem zuständigen Gesundheitsamt abstimmen; zusätzlich sind diese Einrichtungen nun verpflichtet, Meldungen an die zuständige Behörde bezüglich eines in der Wohnform entstandenen Infektionsgeschehens, abzugeben.
Im Übrigen gelten für Menschen, die in diesen Wohnformen leben, wie für alle anderen Menschen auch, die Vorgaben der – seit dem 2. November 2020 – geltenden 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung.
Für welche Einrichtungen gilt die Verordnung nicht?
Die Verordnung gilt nicht für
- Angebote des Service-Wohnens für ältere Menschen (wird auch betreutes Wohnen genannt; § 3 Abs. 3 LWTG) sowie
- für Wohnangebote für ältere Menschen (§ 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG) und
- Hospize (§ 5 Satz 1 Nr. 5 LWTG).
Aber auch für diese Einrichtungen und die in diesen Wohnformen lebenden Menschen gelten die Vorgaben der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Sind Sie nicht sicher, ob das Wohnangebot unter die Verordnung fällt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (s. unten).
Was bedeutet Verlassen einer Einrichtung?
Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht mit dem Coronavirus infiziert sind oder der Verdacht auf eine Infektion besteht, haben das Recht die Einrichtung zu verlassen. Dabei müssen sie die Vorgaben der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung beachten.
Kann man eine der oben genannten Wohnformen auch über Nacht oder für längere Zeit verlassen?
Menschen mit Behinderungen, die in einer besonderen Wohnform leben und minderjährige Menschen, die in Wohnangeboten über Tag und Nacht leben, können ihre Wohnform tagsüber oder für mehr als 24 Stunden verlassen (z.B. für ein Wochenende bei der Familie oder ähnliches). Bei der Rückkehr müssen keine besonderen Maßnahmen (wie beispielsweise Quarantäne oder Testung) umgesetzt oder beachtet werden. In jedem Fall sind die Regelungen der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Für ein längeres Verlassen einer Pflegeeinrichtung oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung gilt:
a) Rückkehr einer Bewohnerin oder eines Bewohners von einem längeren Besuch, Urlaub, etc.
Eine Bewohnerin oder ein Bewohner lebt bereits in einer Pflegeeinrichtung oder ist schon Gast in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Sie oder er verlässt die Einrichtung z.B. wegen eines Besuchs bei Angehörigen länger als 24 Stunden, dann muss der Bewohner oder die Bewohnerin bei Rückkehr in die Einrichtung außerhalb seines oder ihres Zimmers für sieben Tage einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausnahmen vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sind nur aus medizinischen oder aus sonstigen zwingenden Gründen zulässig. Es erfolgt eine Testung am Tag der Rückkehr und am siebten Tag. Die Verordnung sieht keine Verpflichtung für eine Quarantäne vor.
b) Rückkehr aus dem Krankenhaus:
Bei einer Rückkehr aus dem Krankenhaus, auch nach einem längeren Aufenthalt, gelten die vorgenannten Regelungen nicht. Die Bewohnerin oder der Bewohner kann am Leben in der Einrichtung und außerhalb der Einrichtung teilhaben, ohne die vorgenannte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ebenso müssen keine Testungen durchgeführt werden.
Was bedeutet Neuaufnahme in eine Pflegeeinrichtung, eine Kurzzeitpflegeeinrichtung, eine Einrichtung der Eingliederungshilfe oder in ein Wohnangebot über Tag und Nacht?
Eine Neuaufnahme liegt dann vor, wenn ein volljähriger pflegebedürftiger Mensch, ein volljähriger Mensch mit Behinderungen oder ein minderjähriger Mensch mit Behinderungen neu in eine der oben genannten Einrichtungen (Definition bei der Frage: Für welche Einrichtungen gilt die Verordnung) einzieht.
Dieser Neueinzug erfolgt entweder aus der eigenen Häuslichkeit, dem Haus oder der Wohnung in der die neue Bewohnerin oder der neue Bewohner bisher gewohnt hat, oder alternativ hierzu zieht die Bewohnerin oder der Bewohner nach einem Krankenhausaufenthalt erstmalig in eine solche Einrichtung ein.
Für alle diese neuen Bewohnerinnen und Bewohner gilt, dass sie für sieben Tage außerhalb ihres Zimmers einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Zusätzlich werden sie am Tag des Einzugs und am sieben Tag getestet. Die Verordnung sieht keine Verpflichtung für eine Quarantäne vor.
Dürfen Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung, einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, einer Einrichtung der Eingliederungshilfe oder eines Wohnangebotes über Tag und Nacht Besuche empfangen?
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzlich Besuch von maximal zwei Angehörigen oder nahestehenden Personen pro Tag empfangen. Die Besuchszeiten sind zeitlich nicht eingegrenzt. Einschränkungen sind dann möglich, wenn in der Einrichtung ein Vireneintrag erfolgt ist oder auf Grund einer hohen Inzidenz in der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis (mehr als 50 Fälle/100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage) die Einrichtung ein entsprechend verändertes Besuchskonzept mit dem Gesundheitsamt und der Beratungs- und Prüfbehörde abgestimmt hat.
Ist die Anzahl der Besucher begrenzt?
Ein Bewohner oder eine Bewohnerin darf pro Tag grundsätzlich zwei Angehörige oder nahestehende Personen empfangen. Diese können den Bewohner oder die Bewohnerin gemeinsam oder nacheinander besuchen.
Wer darf Bewohnerinnen und Bewohner besuchen?
Besuche sind für Angehörige und der Bewohnerin oder dem Bewohner nahestehende Personen gestattet.
Nahestehende Personen können Nachbarinnen und Nachbarn oder Freunde sein, zu der der Bewohner oder die Bewohnerin auch vor der Corona-Pandemie regelmäßige Kontakte unterhalten hat. Unter diesen Personenkreis können auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung oder einer Organisation außerhalb der Einrichtung fallen, zu denen die Bewohnerin oder der Bewohner einen engen und vertrauten Kontakt hat.
Die Besucherinnen und Besucher sollten sich bezüglich der Besuche miteinander abstimmen, damit alle die Besuchsmöglichkeiten erhalten und die vorgegebene Zahl von zwei Besuchern am Tag nicht überschritten wird.
Ausnahme vom Besucherkreis:
Neben Angehörigen und nahestehenden Personen dürfen
- Seelsorgerinnen und Seelsorger,
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- Notarinnen und Notare
- Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Bevollmächtigte eines Bewohners oder einer Bewohnerin sowie
- Andere Personen, die eine hoheitliche Aufgabe zu erfüllen haben,
- Fußpflegerinnen und Fußpfleger
- Friseurinnen und Friseure
die Einrichtung betreten, und die jeweilige Bewohnerin oder den jeweiligen Bewohner besuchen, um mit ihnen Angelegenheiten in dieser jeweiligen Funktion zu besprechen oder zu regeln. So ist beispielsweise Seelsorgerinnen und Seelsorgern auf Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner zum Zwecke ihrer Religionsausübung Zugang zu deren persönlichen Wohnumfeldern bzw. Zimmer zu geben.
Auch für diese Personengruppen gelten die Schutz- und Hygienemaßnahmen der Einrichtungen und der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung.
Fußpflegerinnen und Fußpfleger sowie Friseurinnen und Friseure haben gegebenenfalls noch weitere Schutzauflagen aus der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Wann darf ein Besuch nicht durchgeführt werden?
Angehörige und nahestehende Personen sowie die anderen Personengruppen dürfen keinen Besuch durchführen, wenn sie selbst an einer Infektion erkrankt sind oder an erkennbaren Atemwegsinfektionen leiden.
Besuche sind für Teile einer Einrichtung oder die gesamte Einrichtung nicht zulässig, wenn diese wegen Verdachtsfällen oder Infektionsfällen mit den Coronavirus SARS-CoV-2 unter Quarantäne stehen. Sofern in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der die Einrichtung liegt, die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage in der Regel über 50 Fälle je 100.000 Einwohner liegt und die Kreis- oder Stadtverwaltung im Rahmen einer Allgemeinverfügung Anordnungen bezüglich der Besuchsregelungen in Einrichtungen getroffen hat, sind diese zu beachten. Abweichungen sind bei hohem Infektionsgeschehen auch möglich, wenn der Hygieneplan der Einrichtung entsprechende abweichende Regelungen beschreibt und diese dem Gesundheitsamt und der Beratungs- und Prüfbehörde abstimmt. (Siehe auch Punkt „Kann eine Einrichtung von den Regelungen zum Besuchsrecht und zum Verlassen der Einrichtung durch die Bewohnerinnen und Bewohner abweichen?“)
Kann von der Anzahl der Besucherinnen und Besucher abgewichen werden?
Besuchs- und Ausgangrechte im Allgemeinen dürfen nach der Verordnung nur unter den vorgenannten Situationen eingeschränkt werden. Liegt das Infektionsgeschehen unterhalb der vorgenannten Grenzen sind Einschränkungen nicht zulässig.
Einschränkungen sind auch nicht zulässig, wenn Bewohnerinnen und Bewohner auf Grund körperlicher, seelischer oder geistiger Erkrankungen oder Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, die notwendigen Verhaltensweisen einzuhalten oder umzusetzen
Eine Einrichtung hat die Möglichkeit in ihrem Hygieneplan Ausnahmen für die Anzahl der Besucherinnen und Besucher pro Bewohnerin oder Bewohner zuzulassen. Die Anlässe für eine solche Ausnahme muss sie im Hygieneplan beschreiben oder bezogen auf den Einzelfall mit dem Gesundheitsamt und der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde abstimmen.
Eine Ausnahme könnte im Hygieneplan zum Beispiel auch für Geburtstage oder sonstige Ehrentage beschrieben sein. Hier kann die Einrichtung gegebenenfalls auch ein Besuchsraum vorschreiben, der eine ausreichende Größe für mehrere Besucherinnen und Besucher unter Einhaltung der Abstandsregelungen gewährleistet.
Weitere Ausnahmen von der Anzahl der Besucherinnen und Besucher sind bei schwerkranken und sterbenden Bewohnerinnen und Bewohnern zu gewähren. In diesen Fällen dürfen – unter Beachtung der Schutz- und Hygienemaßnahmen – Angehörige und nahestehende Personen die betroffene Bewohnerin oder den betroffenen Bewohner in ihrem oder seinem Zimmer besuchen.
Wie ist die Besuchszeit geregelt und muss ich mich anmelden?
Jeder Bewohner, jede Bewohnerin darf Besuch (grundsätzlich 2 Angehörige oder nahestehende Personen) ohne eine zeitliche Einschränkung am Tag empfangen. Diese Besuche sollten sich auf die üblichen Zeiten beschränken, d.h. die Zeiten, die mit dem Bewohnerbeirat abgestimmt und/oder in der Hausordnung niedergelegt sind.
Für Einzelzimmer:
Die Besucherinnen oder die Besucher müssen sich zu einem Besuch bei einem Angehörigen, der in einem Einzelzimmer lebt, nicht vorher anmelden.
Für Zweibettzimmer:
Durch die geltenden Abstandsregeln und Zimmergrößen können Besuche von Menschen, die in Zweibettzimmern wohnen, in der Regel nur mit Anmeldung erfolgen, damit die Einrichtung die Besuche koordinieren kann. Das bedeutet unter Umständen, dass die Besuchszeit eingeschränkt werden muss, damit jede Bewohnerin und jeder Bewohner eines Zweibettzimmers „seine“ Besucher empfangen kann.
Hintergrund für diese Regelung: In Zweibettzimmern ist es auf Grund der Zimmergröße und Raumgestaltung häufig nicht möglich, dass sich bis zu sechs Personen zeitgleich dort aufhalten (beide Bewohnerinnen oder Bewohner sowie je zwei Besucherinnen und Besucher pro Bewohner) und die Abstandsregelungen zueinander einhalten.
Sofern sich die Angehörigen von Bewohnerinnen und Bewohnern intern abstimmen und eigenständig regeln, dass die Zahl der anwesenden Gäste in einem Zweibettzimmer zwei Personen nicht überschreitet, kann die Einrichtung dieses nach Absprache mit den Angehörigen, die dieses koordinieren, entsprechend zulassen.
Sofern jede Bewohnerin oder jeder Bewohner eines Zweibettzimmers immer nur von einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person Besuch empfängt, muss die Einrichtung ebenfalls keine Regelung treffen.
Wo kann der Besuch erfolgen?
Der Besuch kann im Bewohnerzimmer, in separaten Besucherräumen, in Gartenanlagen und Außenbereichen der Einrichtung erfolgen. Gemeinschaftsflächen innerhalb der Einrichtung sind in der Regel nur den Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten. Es sei denn, dass eine Einrichtung eine solche Fläche für den Besuch zulässt bzw. ausweist.
Wichtig dabei ist, dass die entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen (Abstand von 1,5, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Desinfektion der Hände) eingehalten werden. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung des Mindestabstands gelten für den gesamten Aufenthalt in der Einrichtung, auch auf dem Zimmer der besuchten Bewohnerin oder des besuchten Bewohners. Diese Maßnahmen sind grundlegend um die Übertragung des Infektionsrisikos zu minimieren und schützen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende.
Diese Maßnahmen sind weiterhin erforderlich, um die Gefahr zu reduzieren, dass das Virus in die Einrichtung eingetragen werden kann.
Was muss ich beim Besuch beachten?
(Verpflichtung zum Hinterlassen von Kontaktdaten, Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen)
Der Besuch muss grundsätzlich nicht vorher angezeigt werden, es sei denn, dass Sie eine Bewohnerin oder einen Bewohner in einem Zweibettzimmer besuchen möchten. In diesem Fall müssen Sie sich in der Einrichtung erkundigen, wie diese die Besuchsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner umsetzt. Eine zweite Option ist, dass das Infektionsgeschehen in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt in der die Einrichtung liegt, die Größe von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern übersteigt und auf Grund dessen veränderte Besuchsregelungen abgestimmt wurden.
Bei Betreten der Einrichtung müssen Sie ihre Daten für den Fall der Kontaktnachverfolgung hinterlassen. Die Einrichtung kann dieses über entsprechende Listen umsetzen, in die Sie sich eintragen müssen. Es ist auch möglich, dass sich die Einrichtung für ein Zettelsystem entscheidet. Sie füllen einen Zettel mit den Kontaktdaten aus und geben diesen in eine verschlossene Box. Die Einrichtung hat diese Daten für einen Zeitraum von einem Monat datenschutzkonform aufzuheben und danach vernichten.
Die Verordnung schreibt Ihnen als Besucherin oder Besucher vor, dass sie die Hygiene- und Schutzmaßnahmen bei dem Besuch in der Einrichtung einhalten müssen. Das bedeutet, denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske), die Sie während des gesamten Besuchs in der Einrichtung tragen müssen. Sie müssen Ihre Hände desinfizieren und die Abstandsregeln (1,5 m) in jedem Fall gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, anderen Besucherinnen und Besuchern Bewohnerinnen und Bewohnern und auch gegenüber der Person einhalten, die Sie besuchen.
Nach Umsetzen dieser Schutzmaßnahmen (Anlegen der Mund-Nasen-Bedeckung, Desinfektion der Hände) gehen Sie auf direktem Weg zu dem Besuchsort, d.h. dem Bewohnerzimmer, einem separaten Besucherraum, oder sie treffen sich mit ihrem Angehörigen in der Gartenanlage oder im Außenbereich der Anlage. Bitte achten Sie darauf, dass Sie auf dem Weg zu diesem Besuchsort nicht Gespräche auf den Fluren oder in anderen Zimmern mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern führen.
Sollten Sie Ihren Angehörigen nicht auf seinem Zimmer auffinden, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienstzimmer des Wohnbereichs. Laufen Sie nicht durch andere Zimmer oder über die Flure um ihren Angehörigen zu suchen, das erledigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnbereichs für Sie! Denn es gilt immer noch, dass das Risiko eines Vireneintrags in eine Einrichtung besteht und nur durch die vorgegebenen Verhaltensregeln alle dazu beitragen können, dass die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einrichtung sowie Ihre eigene Gesundheit geschützt werden kann.
Wichtig auch für den Umgang mit Ihrer oder Ihrem Angehörigen:
Sie müssen immer den Mindestabstand (1,5 Meter) zu ihrem Bewohner oder ihrer Bewohnerin einhalten. Eine Umarmung oder das Halten einer Hand ist nach wie vor nicht gestattet. Ebenso gilt, dass die Besucher auch in dem Zimmer der Bewohnerin oder des Bewohners die Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.
Welche Pflichten hat die Einrichtung?
Die Einrichtung hat die Pflicht, Sie über die vorgenannten Regelungen zu informieren, dazu ist es ausreichend, wenn sie diese Informationen in den Zugangsbereichen aushängt, oder Handzettel mit den entsprechenden Hinweisen zur Mitnahme auslegt.
Die Einrichtung hat weiterhin die Pflicht ein Register mit den Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher zu führen, dieses muss unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen. Die Einrichtung muss diese Daten die vorgeschriebene Zeit aufzubewahren und dann datenschutzkonform vernichten.
Die Einrichtungen haben die Pflicht das für die Desinfektion der Hände entsprechende Mittel im Rahmen des Besuchs zur Verfügung zu stellen.
Die Einrichtung kann von Ihnen verlangen, dass Sie während des Besuchs einen Mund-Nasen-Schutz tragen, den Ihnen die Einrichtung dann zur Verfügung stellen muss. Wir empfehlen Ihnen, in diesem Fall diesen zu tragen und auf das Tragen Ihrer eigenen Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) zu verzichten.
Kann eine Einrichtung ihr Hausrecht gegenüber Besucherinnen und Besuchern ausüben?
Ja, eine Einrichtung kann ihr Hausrecht gegenüber Ihnen als Besucherin und Besucher dann ausüben, wenn Sie sich nicht an Vorgaben halten, die in der Einrichtung – derzeit insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Schutz- und Hygienemaßnahmen im Rahmen der Verhinderung der weiteren Verbreitung des Coronavirus – gelten.
Pflegeeinrichtungen sind – auch mit der Öffnung für Besuche und der Möglichkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner die Einrichtung zu verlassen – immer noch Örtlichkeiten, in denen Menschen leben, die sehr vulnerabel sind. In diesen Einrichtungen und Gebäuden muss und soll es weiterhin besondere Maßnahmen geben, um die Bewohnerinnen und Bewohner aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ausbreitung des Coronavirus in der Einrichtung zu schützen.
Daher ist es zulässig, dass eine Einrichtung, sofern sie Erkenntnisse hat, dass eine bestimmte Besucherin oder ein bestimmter Besucher, sich nicht an die in der Verordnung geregelten Vorgaben hält, dieser Person aufgeben kann, künftig ihre Besuche zu festzulegenden Zeiten in einem Besuchsraum durchzuführen und dass der Besuch im Zimmer des Bewohners wegen der Nicht-Einhaltung der Vorgaben für einen bestimmten Zeitraum untersagt wird. Sofern sich der Besucher auch dort nicht an die Regelungen (Abstand, Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung) hält, kann die Einrichtung ein zeitlich befristetes Besuchsverbot für diese Person erteilen. Das Besuchsverbot trifft nur diese Person, nicht andere Besucherinnen oder Besucher, die diesen Bewohner oder diese Bewohnerin besuchen möchten und sich an die Vorgaben halten bzw. gehalten haben.
Angehörige und nahestehende Personen einer in einer der oben genannten Einrichtungen lebenden Person sollten selbst ein Interesse daran haben, eine Übertragung des Corona-Virus auf die in der Einrichtung lebenden und arbeitenden Menschen zu verhindern. Damit sind die Einhaltung der A-H-A Regelungen Grundlage für jeden Besuch.
Dürfen Bewohnerinnen und Bewohner die Einrichtung verlassen?
Ja, Bewohnerinnen und Bewohner dürfen die Einrichtung verlassen, wenn sie nicht selbst an dem Coronavirus erkrankt sind. Dabei müssen sie, wie auch alle anderen Einwohnerinnen und Einwohner von Rheinland-Pfalz, die Vorgaben der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung einhalten.
Wer darf die Bewohnerin oder den Bewohner beim Verlassen der Einrichtung begleiten?
Die Bewohnerin oder der Bewohner darf die Einrichtung alleine verlassen. Sie oder er kann die Einrichtung aber auch mit ihren Besucherinnen und Besuchern verlassen.
Das bedeutet, dass eine Bewohnerin oder ein Bewohner Einkäufe in einem Geschäft mit den entsprechen einzuhaltenden Vorgaben –Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Einhalten der Abstandsregelung– tätigen. Ebenso ist ein Besuch in einem Restaurant oder einem Café möglich, sofern diese geöffnet sind. Auch hier sind die entsprechenden Regelungen – Einhalten der Abstandsregeln, Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung z.B. im Wartebereich und bei dem Gang zur Toilette – zu beachten.
Kann eine Einrichtung von den Regelungen zum Besuchsrecht und zum Verlassen der Einrichtung durch die Bewohnerinnen und Bewohner abweichen?
Eine Einrichtung kann von den Regelungen der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 28. Oktober 2020 zu Besuchen und zum Verlassen der Einrichtung abweichen, wenn sie die Änderungen in ihrem Hygieneplan beschreibt. Diesen Plan muss sie dann bei dem zuständigen Gesundheitsamt oder der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe zur gemeinsamen Abstimmung vorlegen. Diese beiden Behörden begutachten diesen Hygieneplan; das Gesundheitsamt unter den Anforderungen der Hygiene und der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus und die Beratungs- und Prüfbehörde unter der Maßgabe des Schutzes der Bewohnerinnen und Bewohner, ihres Rechts auf Selbstbestimmung und des Rechts auf Teilhabe. Beide Institutionen stimmen sich untereinander ab und teilen der Einrichtung das Ergebnis der Prüfung mit.
Sollte eine Einrichtung sich gezwungen sehen, die in § 3 Abs. 1 genannten Einschränkungen (täglich zwei Besucherinnen und Besucher pro Bewohnerin oder Bewohnerin, keine zeitliche Einschränkung des Besuchs) für die Einrichtung zu unterschreiten, muss sie dieses darlegen und benötigt eine einvernehmliche und schriftliche Abstimmung zwischen dem zuständigen Gesundheitsamt und der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde.
Darf eine Einrichtung mehr oder weniger Besuche zulassen als in der Verordnung beschrieben?
Ja, eine Einrichtung kann z.B. in ihrem Hygieneplan niederlegen, dass Besuche von mehr als zwei Personen erfolgen dürfen, wenn sie dabei die entsprechenden Vorgaben an Hygiene und Schutzmaßnahmen einhalten. Auch dieses Hygieneplan muss den beiden zuständigen Behörden zur Abstimmung vorgelegt werden.
Ebenso könnte die Anzahl der Besucher oder das Zeitfenster für den Besuch (statt zeitlich unbeschränkte Besuchsdauer z.B. auf die Dauer von drei Stunden) bei dem Angehörigen reduzieren. Dieses ist nur dann zulässig, wenn das Infektionsgeschehen über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner über einen Zeitraum von sieben Tagen übersteigt und diese Veränderungen mit dem Gesundheitsamt und der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG abgestimmt sind.
Was bedeuten diese Maßnahmen für Menschen mit Demenz?
Für Menschen mit Demenz sind die Schutz- und Hygienemaßnahmen, je nach Fortschritt der dementiellen Veränderung, nicht oder nicht mehr verständlich. In diesen Fällen ist es angebracht, dass die Einrichtung gemeinsam mit den Betreuerinnen und Betreuern oder Bevollmächtigten. dem zuständigen Gesundheitsamt und der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde Lösungen überlegt, damit die Schutzmaßnahmen möglichst gut umgesetzt werden können, ohne dass die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner eingeschränkt werden.
Regelungen für betreute Wohngruppen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 LWTG, Betreutes Wohnen nach öffentlich-rechtlichem Vertrag für Menschen mit Behinderungen nach § 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG:
Wie sind die Besuche in betreuten Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Menschen und Menschen mit Intensivpflegebedarfen oder schweren kognitiven Einschränkungen (§ 5 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 LWTG) und in Betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen nach dem öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG) geregelt?
In diesen Wohngruppen ist grundsätzlich eine größere Eigenbeteiligung und Eigenverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner, bzw. der sie vertretenden Betreuerinnen und Betreuer oder Bevollmächtigten – auch in Zeiten außerhalb der Corona-Pandemie – gegeben. Die Wohngruppen verfügen über ein Bewohnergremium oder setzen sich als Bewohnerrat regelmäßig zusammen und regeln, die sie betreffenden Belange gemeinsam. In der Umsetzung werden sie dabei durch den Träger unterstützt.
Für die Besuchsregelungen bedeutet dies, dass das Bewohnergremium sich dann zusammensetzen muss, wenn sie sich andere Besuchsregelungen geben wollen, als diejenigen, die in der Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vorgegeben sind. Diese Regelungen müssen in dem Bewohnergremium abgestimmt werden, anhand der Vorgaben, die sie sich in ihrer „Wohngruppen-Vereinbarung“ oder „Satzung“ gegeben haben.
Beispiel: In der „Wohngruppen-Vereinbarung“ haben die Bewohnerinnen und Bewohner, bzw. Betreuerinnen und Betreuer oder Bevollmächtigten, niedergelegt, dass Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten durch das Bewohnergremium/ den Bewohnerrat nur einstimmig erfolgen können. Das bedeutet, dass Absprachen über eine Veränderung der Regelungen zu den Besuchen in der Wohngruppe auch einstimmig von diesem Gremium erfolgen müssen.
Diese Entscheidung muss der Träger der Einrichtung dann in sein Organisations- und Verantwortungskonzept bzw. (für die Betreuten Wohngruppen nach § 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG) in seinen Hygieneplan übernehmen und dieses dem Gesundheitsamt oder der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe vorlegen. Beide Institutionen stimmen sich in Bezug auf die getroffenen Regeln ab und geben eine entsprechende Rückmeldung.
Was ist, wenn es in dem Wohnangebot einen Verdachtsfall oder eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-gibt?
In Verdachts-, Erkrankungs- oder bei Sterbefällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus besteht eine Meldepflicht. Bei Bekanntwerden muss dies dem zuständigen Gesundheitsamt und der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG gemeldet werden. Sofern aufgrund der Lage nicht ausreichend Fach- und sonstige Kräfte zur Sicherstellung der Unterstützung zur Verfügung stehen, sollte Kontakt mit der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde aufgenommen werden.
Gelten für die vorgenannten Wohngruppen und Betreutes Wohnen weitere Regelungen der Verordnung?
Alle anderen Regelungen dieser Verordnung greifen hier nicht. Menschen, die in diesen Wohnformen leben richten sich, wie alle anderen Menschen auch, nach den Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung und ggf. die jeweils gültigen Allgemeinverfügungen der jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte
Sind Sie nicht sicher, ob das Wohnangebot unter die Verordnung fällt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (s. unten).
Wie lange gilt die Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsregelungen in Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus?
Die Verordnung gilt bis zum 31. Januar 2021. Sollten in diesem Zeitraum neue Erkenntnisse gewonnen werden, die eine Veränderung der Verordnung notwendig machen, kann diese auch vor Ablauf dieser Frist verändert werden.
An wen wende ich mich, wenn ich eine Beschwerde oder eine Frage habe?
Grundsätzlich gilt, dass Beschwerden oder Mängel, die das Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern einer Pflegeeinrichtung oder der Leitungsebene oder Regelungen durch den Träger betreffen, zunächst an die Einrichtungsleitung, verantwortliche Pflegefachkraft oder den Träger der Einrichtung herangetragen werden und dort eine gemeinsame für beide Seiten tragbare Lösung erarbeitet werden soll.
Gelingt dieses nicht, kann sich der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin in Fragen der Hygiene und Schutzmaßnahmen zum Coronavirus an das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wenden.
In Fragen nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe, der Wahrung der Selbstbestimmung und Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner und der Auslegung dieser Landesverordnung wenden Sie sich an die zuständige Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (BP-LWTG) beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Diese ist wie folgt erreichbar:
BP-LWTG Koblenz (zuständig für die Kreise: Ahrweiler, Altenkirchen, Cochem-Zell, Stadt Koblenz, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Hunsrück-Kreis, Westerwaldkreis): 0261/4041-552.
BP-LWTG Landau (zuständig für die Kreise: Bad Dürkheim, Germersheim, Stadt Frankenthal, Kaiserslautern (Land und Stadt), Kusel, Stadt Landau, Stadt Ludwigshafen, Stadt Neustadt a.d. Weinstraße, Stadt Primasens, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Stadt Zweibrücken): 06341/ 26-452
BP-LWTG Mainz (zuständig für die Kreise: Alzey- Worms, Bad Kreuznach, Donnersbergkreis, Stadt Mainz, Mainz-Bingen, Stadt Worms): 06131/967-245
BP-Trier (zuständig für die Kreise: Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Stadt Trier, Trier-Saarburg, Kreis Vulkaneifel): 0651/ 1447-270
Fragen Wohnangebote über Tag und Nacht für minderjährige Menschen mit Behinderungen betreffend wenden sich an das Referat „Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Zentrale Beratungsstelle für Kinderschutz“ ebenfalls beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung: 06131/ 967-230.
Grundsätzlich tragen einfache Hygienemaßnahmen im Alltag dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen. Präventiv kommen eine Reihe von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten in Betracht.
Die zehn wichtigsten Hygienetipps
Schützen Sie sich vor Ansteckungen - Hygienetipps in Leichter Sprache
Hygienetipps von infektionsschutz.de
Über unseren Bestellservice können Sie unser Plakat zu den 10 wichtigsten Hygienetipps kostenfrei in den Größen A2 oder A3 bestellen.
Angesichts der aktuellen Lage erleben wir eine große Hilfsbereitschaft für die Gruppe der Personen, die aufgrund ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen derzeit das Haus nicht verlassen sollen. Viele Menschen und Organisationen bieten konkret Hilfe und Unterstützung an, zum Beispiel beim Einkaufen. Um den Aufbau solcher Anlaufstellen zu unterstützen, werden daher ab sofort vom Land Rheinland-Pfalz finanzielle Mittel in Form eines frei einsetzbaren Budgets für die Landkreise und kreisfreien Städte bereitgestellt.
Weitere Informationen: www.zusammenland.rlp.de
Gefühle der Einsamkeit oder Langeweile, Isolation, eine mediale Zunahme von Gefahrennachrichten und finanzielle Nöte aufgrund zunehmender beruflicher Unsicherheiten hinterlassen Spuren und können zu einer Zunahme des Belastungserlebens führen.
Nummer gegen Kummer: Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern: 116 111 - Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr sowie Montag, Mittwoch und Donnerstag zusätzlich von 10 bis 12 Uhr.
„Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen“: Anonyme telefonische therapeutische Hilfestellung für Menschen, die befürchten eine Straftat zu begehen, von BIOS-BW (Behandlungsinitiative Opferschutz) e.V. unter der bundesweiten kostenfreien Hotline 0800 70 222 40 - Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 18 Uhr.
Krisentelefon der GPS Mainz: Telefonische Beratung für Menschen ab 18 Jahren, die sich in psychischer Not befinden und keine ärztlichen oder psychologisch/psychotherapeutischen Behandler/innen haben, an die sie sich wenden können - Hotline: 06131 7896-27 (Montag bis Freitag jeweils von 13 bis 16 Uhr).
U25 Deutschland: Die E-Mail-Beratung für Jugendliche bei Krisen und Suizidgedanken erreichen Sie unter www.u25-deutschland.de.
TelefonSeelsorge: Ausgebildete ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ratsuchenden zu verschiedenen Themen, bei Sorgen und Krisen zur Seite. Die kostenfreie Hotline ist unter 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 unter 116 123 zu erreichen. Unter www.telefonseelsorge.de können Sie mehr erfahren und auch die Mail- und Chatberatung nutzen.
Silbertelefon: Die Hotline des Portals Silbernetz bietet älteren Menschen in der Coronakrise Beistand. Das telefonische Gesprächsangebot gegen Einsamkeit erreichen Sie täglich zwischen 8 und 22 Uhr kostenfrei unter 0800 4 70 80 90.
SeeleFon: Das Beratungstelefon der Familien-Selbsthilfe Psychiatrie richtet sich an Angehörige psychisch erkrankter Menschen und psychisch erkrankte Menschen selbst. Unter 0180 950 951 (Telefonkosten bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz 14 Cent pro Minute) und 0228 – 71 00 24 24 (dt. Festnetzgebühren) ist die Hotline Montag bis Freitag von 10 bis 20 Uhr, Mittwoch bis 21 Uhr und Samstag von 14 bis 16 Uhr zu erreichen. Sie können auch per E-Mail Kontakt aufnehmen und sich austauschen unter seelefon(at)psychiatrie.de.
Rettungs-Ring: Viele Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, das sozial psychiatrische Hilfesystem genutzt haben, können diese Angebote derzeit nicht oder nur sehr begrenzt nutzen. Rettungs-Ring bietet in Video-Konferenzen die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten unter der Moderation von mit seelischen Krisen erfahrenen Menschen auszutauschen, sich beraten zu lassen oder seine Freizeit zu gestalten. In Kürze soll auch ein telefonisches Angebot und ein Angebot für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche starten. Termine für die nächsten Austauschformate und mehr erfahren Sie unter: rettungs-ring.de.
Info-Telefon Depression: Die bundesweite Hotline bietet krankheits- und behandlungsbezogene Informationen und weist kostenfrei unter 0800 33 44 5 33 Betroffenen und Angehörigen den Weg zu Anlaufstellen im Versorgungssystem. Die Sprechzeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 13 bis 17 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr.
Aktuelle Informationen zum Thema „Depression in Zeiten von Corona“ finden Sie auch auf den Internetseiten der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. unter: www.lzg-rlp.de/de/seelische-gesundheit.html.
In akuten Krisen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Psychotherapeuten, die nächste psychiatrische Klinik oder den Notarzt unter der Telefonnummer 112. Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es derzeit auch erweitere Möglichkeiten für Video- und Telefonsprechstunden. Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten und auf den Seiten der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (www.lpk-rlp.de).
Kontaktdaten der zuständigen psychiatrischen Kliniken finden Sie u.a. in den Broschüren „Wegweiser für Menschen mit psychischer Erkrankung in Rheinland-Pfalz“ und „Kinder und Jugendliche mit psychischer Erkrankung in Rheinland-Pfalz“ auf der Seite: https://msagd.rlp.de/de/service/publikationen/.
Informationen zu niedergelassenen (Kinder- und Jugend-)Psychiaterinnen und Psychiatern sowie (Kinder- und Jugendlichen-)Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten Sie beim Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz unter der Telefonnummer 116117, der E-Mail-Adresse patientenzufriedenheit116117@kv-rlp.de – oder online im Arztfinder unter www.kv-rlp.de/patienten/arztfinder.
Aktuelle Pressemeldungen:
- 5. Dezember: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 4. Dezember: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 3. Dezember: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 2. Dezember: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 1. Dezember: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Anpassung der Corona-Tabelle
- 30. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 29. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 28. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 27. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 26. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 25. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 24. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern
- 23. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 22. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 21.November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 20. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 19. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 18. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 17. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern
- 16. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 15. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 14. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 13. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 12. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 11. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 10. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern
- 9. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 8. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 7. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 6. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 5. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 4. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 3. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 2. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 1. November: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 31. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 30. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 29. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 28. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 27.Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern
- 26. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 25. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 24. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 23. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 22. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Neue Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern
- 21. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 20. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern
- 19. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Regionale Task Forces zur Corona-Bekämpfung
- 18. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Zur Lage im Kreis Altenkirchen und in der Stadt Zweibrücken
- 17. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 16. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Zur Lage im Kreis Birkenfeld
- 15. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 14. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Zur Lage im Kreis Vulkaneifel und Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 13. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Zur Lage im Kreis Neuwied
- 12. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 11. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Zur Lage im Eifelkreis Bitburg-Prüm, im Kreis Neuwied, im Kreis Kaiserslautern und der Stadt Mainz
- 10. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Aktuelles Infektionsgeschehen im Kreis Kaiserslautern und im Kreis Neuwied
- 9. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 8. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 7. Oktober: Information der Landesreigerung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 6. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Regionale Task Forces zur Corona-Bekämpfung
- 5. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 4. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 3. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 2. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 1. Oktober: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 30. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Weiterbetrieb Teststationen und Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung
- 29. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 28. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Erklärung Luxemburg als Risikogebiet durch das RKI
- 27. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 26. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 25. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 24. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 23. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 22. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 21. Septmber: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 20. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 19. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 18. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 17. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 16. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Betriebszeiten Teststationen und Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 15. September: Information der Landesregierung zum aktuellnen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Ergebnisse zweiter Reihentestung an rheinland-pfälzischen Schulen und Ergebnisse Teststationen
- 14. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 13. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 12. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 11. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 10. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 9. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 8. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 7. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 6. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 5. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 4. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 3. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 2. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 1. September: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Ergebnisse Teststationen
- 31. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Landesregierung veröffentlicht neuen Bußgeldkatalog
- 30. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 29. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 28. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 27. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 26. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 25. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Ergebnisse Teststationen
- 24. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 23. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 22. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 21. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 20. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 19. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Erstmals seit Frühjahr über 100 Corona-Infektionen / Reproduktionszahl
- 18. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Ergebnisse Teststationen
- 17. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 16. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 15. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 14. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 13. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Ergebnisse Teststationen
- 12. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 11. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 10. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Bislang 5.367 Tests in Teststationen des Landes
- 9. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 8. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 7. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Teststationen in Betrieb
- 6. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 5. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Information über Testergebnisse
- 4. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Mehr neue Fälle auch in Rheinland-Pfalz mahnen zur Vorsicht
- 3. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 2. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 1. August: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 31. Juli: Informationen der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 30. Juli: Informationen der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 29. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 28. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 27. Juli:Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Pflegepersonal in Krankenhäusern
- 26. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 25. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 24. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 23. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 22. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 21. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Pandemie-Handlungsempfehlungen für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
- 20. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 19. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 18. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 17. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Keine Corona-Infektionen bei Reihentestung an rheinland-pfälzischen Kitas festgestellt
- 16. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 15. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 14. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung
- 13. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 12. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 11. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 10. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 9. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Ergebnis Reihentestung/Neue Regelungen in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben
- 8. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 7. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung
- 6. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Keine Aufhebung der Maskenpflicht im Handel
- 5. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 4. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 3. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Keine Corona-Infektionen bei Reihentestung an rheinland-pfälzischen Schulen festgestellt
- 2. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Keine Maskenpflicht bei Geburten
- 1. Juli: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 30. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 29. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Weitere Lockerungen für tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen
- 28. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 27. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 26. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 25. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 24. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Schutzpakete für die Fachkräfte im Projekt Gemeindeschwesterplus
- 23. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 22. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 21. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 20. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 19. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Neue Regelungen zu Veranstaltungen
- 18. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Gemeindeschwesterplus nimmt Hausbesuche wieder auf
- 17. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 16. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Start Corona-Warn-App
- 15. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Zugang zu Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken
- 14. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 13. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 12. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Weitere Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen
- 11. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 10. Juni: Information des Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Erfolgreiche Teststrategie in Rheinland-Pfalz
- 9. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 8. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 7. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 6. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 5. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Hinweis zu Schutzvisieren und Aktualisierung der Corona-Bekämpfungsverordnung
- 4. Juni: Inforamtion der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 3. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 2. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Aufbau von kommunalen Hilfenetzwerken in der Corona-Pandemie erfolgreich
- 1. Juni: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 31. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 30. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 29. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Tag der Nachbarn im Zeichen von Corona
- 28. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Besuchsrechte in Krankenhäusern
- 27. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 26. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 25. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Blutspenden bleiben wichtig
- 24. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 23. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 22. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Verlängerung der Lockerungen von Besuchs- und Ausgangsregelungen für Personen in Einrichtungen
- 21. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 20. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl und Qualifizierung Pflegefachkräfte für Intensivversorgung
- 19. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Digitale Kommunikation von Angehörigen mit Menschen in Pflegeeinrichtungen
- 18. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Angebot von Schutzausrüstung an Einrichtungen und Dienste der Pflege und der Eingliederungshilfe startet
- 17. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 16. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Verteilung Schutzausrüstung
- 15. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Aktualisierungen der Corona-Bekämpfungsverordnung
- 14. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Sicherheit durch Stufenkonzept
- 13. Mai: Information der Landesregierung zum akteullen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 12. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Aktuelle Testzahlen für Rheinland-Pfalz
- 11. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronaviurs: Besuchsregelungen am Muttertag gut angenommen
- 10. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 9. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Beschaffung und Verteilung Schutzausrüstung
- 8. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Arbeitsmarktpolitische Projekte
- 7. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Ausgleichszahlungen des Bundes an die Krankenhäuser
- 6. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Regelung von Besuchen und Ausgängen, sowie Neu- und Wiederaufnahmen von Personen in Einrichtungen
- 5. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Schutzschirm für Heilmittelerbringer
- 4. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Alltagsmasken
- 3. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 2. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Verteilung Schutzausrüstung
- 1. Mai: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 30. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Zusammenland RLP - Förderung von ehrenamtlichen Netzwerken und kommunalen Anlaufstellen
- 29. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 28. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Unterstützung der Gesundheitsämter durch Infektionsschutzhelfer
- 27. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Qualifikation Pflegefachpersonen
- 26. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Alltagsmasken
- 25. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Verteilung Schutzausrüstung
- 24. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Ministerin Bätzing-Lichtenthäler und Staatssekretär Dr. Wilhelm besuchen Gesundheitsämter vor Ort
- 23. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Bätzing-Lichtenthäler begrüßt Beschlüsse des Koalitionsausschusses
- 22. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
- 21. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 20. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Öffnung Frisörbetriebe
- 19. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Intensiv-Kapazitäten in Krankenhäusern
- 18. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten
- 17. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Regelhafte Verteilung Schutzausrüstung hat begonnen
- 16. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Alltagsmasken
- 15. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Genesene Fälle / Inzidenz Neuerkrankter und Schutz für vulnerable Gruppen
- 14. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Intensivbehandlungskapazitäten in Rheinland-Pfalz
- 13. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 12. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 11. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 10. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 9. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Appell zum Osterwochenende
- 8. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Versorgung psychisch erkrankter Menschen und Zusammenkünfte von Religions- und Glaubensgemeinschaften
- 7. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: COVID-19-Register für Rheinland-Pfalz gestartet
- 6. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Aufruf Freiwilligen-Pool Landespflegekammer und Durchführung Prüfungsabschnitt M2 Medizinstudium
- 5. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus:In Kontakt bleiben – Unterstützung durch Digitalbotschafter
- 4. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 3. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Empfehlungen zur allgemeinen Infektionsprophylaxe und Vorgehen bei Auftreten von COVID-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen
- 2. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Schutz der Beschäftigten in gewerblichen und produzierenden Bereichen
- 1. April: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Landesregierung prüft erweiterte Nutzung von Einweg-Schutzmasken in Krankenhäusern
- 31. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 30. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 29. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Unterstützung und Versorgung von Obdachlosen
- 28. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Pflegefachkräfte für die Intensivversorgung von COVID-19-Erkrankten
- 27. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Anwesenheit von Begleitpersonen bei der Geburt
- 26. März: Information des Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Regionale Netzwerkbildung der Krankenhäuser
- 25. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Große Unterstützung durch Freiwillige
- 24. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Firma aus Rheinland-Pfalz spendet bis zu 100.000 Liter Desinfektionsmittel
- 23. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Hotline Fieberambulanz startet morgen
- 22. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Förderung von ehrenamtlichen Netzwerken und kommunalen Anlaufstellen
- 21. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in der Intensivpflege
- 20. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 19. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Erster Todesfall in Rheinland-Pfalz
- 18. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
- 17. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Aufstockung der Intensiv- und Beatmungskapazitäten
- 16. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Besuchsrechte in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
- 15. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Produktion von Desinfektionsmitteln bei BASF
- 14. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Aufstockung der Probenuntersuchung
- 13. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Bundesratsinitiative zur Sicherung der Arzneimittelversorgung
- 12. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Landesregierung Rheinland-Pfalz spricht Empfehlungen für Personengruppen mit erhöhtem Risiko aus
- 11. März: Erklärung der Landesregierung Rheinland-Pfalz zur aktuellen Situation Region Grand Est
- 11. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Landesregierung stellt Atemschutzmasken für Fieberambulanzen und ärztlichen Fahrdienst
- 10. März: Coronavirus - Hygienemaßnahmen beachten und im Verdachtsfall immer zuerst zum Telefon greifen (Gemeinsame PM mit der KV RLP)
- 10. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Seit gestern drei neue Infektionen – insgesamt 25 Fälle in Rheinland-Pfalz – Empfehlungen der Landesregierung zum Umgang mit Großveranstaltungen und für Schulen
- 9. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Seit gestern drei neue Infektionen – insgesamt 22 Fälle in Rheinland-Pfalz – Kostenlose Hotline für Bürgerinnen und Bürger wird ausgeweitet
- 8. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Seit gestern sechs neue Infektionen - insgesamt 19 Fälle in Rheinland-Pfalz
- 7. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Seit gestern drei neue Infektionen – insgesamt 13 Fälle in Rheinland-Pfalz
- 6. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Insgesamt 10 Fälle in Rheinland-Pfalz – Informationen in Leichter Sprache
- 5. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Insgesamt 8 Fälle in Rheinland-Pfalz – Schutz für medizinisches Personal
- 4. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Insgesamt 7 Fälle in Rheinland-Pfalz
- 3. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Dritter Fall in Rheinland-Pfalz
- 2. März: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Atem-Schutzmasken für medizinisches Personal und Vorbereitung von Fieberambulanzen
- 29. Februar: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus
Archiv Pressemeldungen:
- 16. Februar: Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsminsiteriums zum Ende der Quarantäne in Germersheim
- 14. Februar: Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums zum aktuellen Sachstand der Quarantäne-Situation
- 13. Februar: Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums zum aktuellen Sachstand der Quarantäne-Situation
- 12. Februar: Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums zum aktuellen Sachstand der Quarantäne-Situation
- 11. Februar: Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums zum aktuellen Sachstand der Quarantäne-Situation
- 10. Februar: Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums zum aktuellen Sachstand der Quarantäne-Situation
- 7. Februar: Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums zum aktuellen Sachstand der Quarantäne-Situation
- 6. Februar: Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums zum aktuellen Sachstand der Quarantäne-Situation
- 5. Februar (2): Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums zum aktuellen Sachstand der Quarantäne-Situation
- 5. Februar (1): Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums zum aktuellen Sachstand der Quarantäne-Situation
- 4. Februar: Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums zum aktuellen Sachstand der Quarantäne-Situation
- 3. Februar: Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums zum aktuellen Sachstand der Quarantäne-Situation
- 2. Februar: Situation der Rückkehrenden aus Wuhan in Germersheim
Weitere medizinische Informationen zum neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) finden Sie auf folgenden Seiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle (ECDC), dem Robert Koch-Institut (RKI) und dem Bundesgesundheitsministerium.
Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen finden Sie hier und auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Auswärtige Amt informiert Reisende auf seiner Webseite.
Informationen zur Covid-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen - Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte.
Informationen über das Coronavirus in kindgerechter und Leichter Sprache finden Sie unter www.corona4kids.de.