Aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)
Nur wenn jeder bereit ist, auch bei privaten Aktivitäten Verzicht zu üben, kann es uns gelingen, die Gefahr der weiteren Virusübertragung zu minimieren.
Staatsministerin Petra Köpping
- An alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen Bitte der sächsischen Gesundheitsministerin an die Bevölkerung
- Ministerpräsident Michael Kretschmer beantwortet Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Coronavirus in Sachsen Zur Aufzeichnung der digitalen Bürgersprechstunde vom 14. März 2020
Aktuelle Lage im Freistaat Sachsen: 296 Personen positiv auf SARS CoV-2 getestet
Seit Ende des Jahres 2019 ist ein Ausbruch mit einem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in China bekannt, der in der Region Wuhan zuerst beobachtet wurde und zu Lungenerkrankungen führt. Seitdem hat sich das Virus in vielen Ländern weltweit verbreitet. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es Infektionsfälle. Im Freistaat Sachsen sind bislang 296 Infektionsfälle durch Labortests bestätigt. Das sächsische Kabinett hat die Einrichtung eines gemeinsamen Krisenstabes von Innenministerium und Gesundheitsministerium beschlossen. Der Krisenstab »Corona« des Gesundheitsministeriums wird darin aufgehen.
Die schnelle Ausbreitung des Coronavirus auch in Sachsen macht es erforderlich, dass öffentliche Leben einzuschränken. Wenn die Kontakte zwischen den Menschen reduziert werden, verringern sich auch die Ansteckungsmöglichkeiten. Deshalb wurden wichtige Maßnahmen bekanntgegeben.
Alle Schule und Kindertagesstätten ab 18. März geschlossen
Ab 18. März 2020 sind alle Schulen und Kitas in Sachsen bis einschließlich der Osterferien (17. April 2020) geschlossen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalts im Einvernehmen mit dem Sächsischen Kultusministerium ergangen. Eine Notbetreuung an Kitas und Grundschulen wird gewährleistet. Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, werden diese nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten.
Gesundheitsministerin Petra Köpping erläutert: »Die Schließung von Schulen und Kitas auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist nötig, um die Ansteckungsmöglichkeiten weiter zu reduzieren. Auch wenn Kinder offensichtlich nicht so stark erkranken, sind sie doch Infektionsbrücken zu ihren Eltern und Freunden. Diese Brücken müssen wir abbrechen, um das Virus auszuhungern. Ich hoffe auf das Verständnis aller für diese Maßnahme.« Kultusminister Christian Piwarz wirbt um Verständnis: »Wir befinden uns in einer besonderen Zeit, die besondere Maßnahmen und Flexibilität abverlangt. Nur so können wir die schnelle Ausbreitung des Coronavirus verhindern.«
Sachsen untersagt alle Veranstaltungen und schließt fast alle öffentliche und private Einrichtungen
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen.
Gesundheitsministerin Petra Köpping betont: »Wir haben uns zu drastischen Maßnahmen durchgerungen, die das öffentliche Leben auf ein Minimum reduzieren werden. Das ist nötig, um die Verbreitung des Virus zu bremsen. Wenn wir uns alle an diese Verbote und Schließungen halten, sollten wir in spätestens 14 Tagen einen ersten Erfolg feststellen, weil die Infektionsfälle dann weniger stark ansteigen sollten. Wenn weniger Menschen erkranken, wird es auch weniger schwere Krankheitsverläufe geben. Das wird unser Gesundheitssystem entlasten.«
Untersagt ist ab dem 19. März 2020 der Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen. Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen.
Geöffnet bleiben Gaststätten in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Wichtig: Bis zum Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 17. März 2020 gilt der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10. März 2020 zum Umgang mit Großveranstaltungen.
- Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Verbot von Veranstaltungen (*.pdf, 0,14 MB) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18. März 2020
- Leitlinien der Bundesregierung und Regierungschefs der Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland (*.pdf, 70,27 KB)
- Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen (*.pdf, 0,14 MB) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16. März 2020
- Anlage 1 zur Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen (*.pdf, 65,44 KB) Liste der besonderen Berufsgruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung haben
- Anlage 2 zur Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16. März 2020 (*.pdf, 0,11 MB) Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule
- Erlass zum Umgang mit Großveranstaltungen (*.pdf, 1,10 MB) Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10. März 2020
- Pandemieplan des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (*.pdf, 5,23 MB)
Zu den Allgemeinverfügungen des Sozialministeriums gibt es viele Fragen: Darf mein Geschäft geöffnet bleiben? Was ist mit Fahrschulen, Physiotherapien und Kosmetiksalons? Bleiben Hotels geöffnet? Darf ich meine Familienfeier durchführen? Mein Partner arbeitet in einem Beruf der kritischen Infrastruktur. Welche Lösungen gibt es zur Kinderbetreuung meiner Kleinkinder? Fallen Ergotherapeuten in den Sektor der kritischen Infrastruktur? Alle diese Fragen beantworten wir gern per Telefon oder Mail unter den angegebenen Kontakten.
Entwicklung der Infektionsfälle in Sachsen
Die Zahl der im Freistaat Sachsen aufgetretenen Erkrankungen mit COVID 19 steigt. Seit dem ersten Coronafall am 2. März 2020 gibt es inzwischen insgesamt 296 positiv auf SARS CoV-2 getestete Personen. (Stand 18. März 2020, 14:00 Uhr). Hinweis: Wir aktualisieren die Zahl der Infektionsfälle täglich gegen 16:30 Uhr.
Laborbestätigte Fälle in den Kreisfreien Städten und in den Landkreisen des Freistaates
Kreisfreie Stadt / Landkreis |
An Landesuntersuchungsanstalt |
---|---|
Landeshauptstadt Dresden |
49 |
Stadt Chemnitz | 18 |
Stadt Leipzig | 72 |
Landkreis Bautzen | 25 (+7) |
Erzgebirgskreis | 8 (+3) |
Landkreis Görlitz | 9 |
Landkreis Leipzig | 21 |
Landkreis Meißen | 12 |
Landkreis Mittelsachsen | 11 (+1) |
Landkreis Nordsachsen | 5 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 18 (+1) |
Vogtlandkreis | 3 |
Landkreis Zwickau | 31 |
Sachsen gesamt | 282 (296) |
Todesfälle: 0
Klinisch schwerer Verlauf: 0
Stand: 18. März 2020, 14:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Handlungsempfehlungen zum Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.03.2020, 20:00 Uhr