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Aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)

Blick in ein medizinisches Labor, eine Labormitarbeiterin ist an ihrem Arbeitsplatz tätig © pixabay.de/jarmoluk

Nur wenn jeder bereit ist, auch bei privaten Aktivitäten Verzicht zu üben, kann es uns gelingen, die Gefahr der weiteren Virusübertragung zu minimieren.

Staatsministerin Petra Köpping

Aktuelle Lage im Freistaat Sachsen: 296 Personen positiv auf SARS CoV-2 getestet

Seit Ende des Jahres 2019 ist ein Ausbruch mit einem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in China bekannt, der in der Region Wuhan zuerst beobachtet wurde und zu Lungenerkrankungen führt. Seitdem hat sich das Virus in vielen Ländern weltweit verbreitet. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es Infektionsfälle. Im Freistaat Sachsen sind bislang 296 Infektionsfälle durch Labortests bestätigt. Das sächsische Kabinett hat die Einrichtung eines gemeinsamen Krisenstabes von Innenministerium und Gesundheitsministerium beschlossen. Der Krisenstab »Corona« des Gesundheitsministeriums wird darin aufgehen. 

Die schnelle Ausbreitung des Coronavirus auch in Sachsen macht es erforderlich, dass öffentliche Leben einzuschränken. Wenn die Kontakte zwischen den Menschen reduziert werden, verringern sich auch die Ansteckungsmöglichkeiten. Deshalb wurden wichtige Maßnahmen bekanntgegeben. 

Alle Schule und Kindertagesstätten ab 18. März geschlossen

Ab 18. März 2020 sind alle Schulen und Kitas in Sachsen bis einschließlich der Osterferien (17. April 2020) geschlossen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalts im Einvernehmen mit dem Sächsischen Kultusministerium ergangen. Eine Notbetreuung an Kitas und Grundschulen wird gewährleistet. Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, werden diese nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten. 

Gesundheitsministerin Petra Köpping erläutert: »Die Schließung von Schulen und Kitas auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist nötig, um die Ansteckungsmöglichkeiten weiter zu reduzieren. Auch wenn Kinder offensichtlich nicht so stark erkranken, sind sie doch Infektionsbrücken zu ihren Eltern und Freunden. Diese Brücken müssen wir abbrechen, um das Virus auszuhungern. Ich hoffe auf das Verständnis aller für diese Maßnahme.« Kultusminister Christian Piwarz wirbt um Verständnis: »Wir befinden uns in einer besonderen Zeit, die besondere Maßnahmen und Flexibilität abverlangt. Nur so können wir die schnelle Ausbreitung des Coronavirus verhindern.« 

Sachsen untersagt alle Veranstaltungen und schließt fast alle öffentliche und private Einrichtungen

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. 

Gesundheitsministerin Petra Köpping betont: »Wir haben uns zu drastischen Maßnahmen durchgerungen, die das öffentliche Leben auf ein Minimum reduzieren werden. Das ist nötig, um die Verbreitung des Virus zu bremsen. Wenn wir uns alle an diese Verbote und Schließungen halten, sollten wir in spätestens 14 Tagen einen ersten Erfolg feststellen, weil die Infektionsfälle dann weniger stark ansteigen sollten. Wenn weniger Menschen erkranken, wird es auch weniger schwere Krankheitsverläufe geben. Das wird unser Gesundheitssystem entlasten.«

Untersagt ist ab dem 19. März 2020 der Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen. Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen.

Geöffnet bleiben Gaststätten in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. 

Wichtig: Bis zum Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 17. März 2020 gilt der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10. März 2020 zum Umgang mit Großveranstaltungen.

Das Bild visualisiert die Hotline des SMS für Fragen zum Umgang mit dem Verbot von Veranstaltungen. Die Nummer lautet 0351 564-55860. © SMS

Zu den Allgemeinverfügungen des Sozialministeriums gibt es viele Fragen: Darf mein Geschäft geöffnet bleiben? Was ist mit Fahrschulen, Physiotherapien und Kosmetiksalons? Bleiben Hotels geöffnet? Darf ich meine Familienfeier durchführen? Mein Partner arbeitet in einem Beruf der kritischen Infrastruktur. Welche Lösungen gibt es zur Kinderbetreuung meiner Kleinkinder? Fallen Ergotherapeuten in den Sektor der kritischen Infrastruktur? Alle diese Fragen beantworten wir gern per Telefon oder Mail unter den angegebenen Kontakten.

Entwicklung der Infektionsfälle in Sachsen

Coronavirus-Modell © istock / 4x-image

Die Zahl der im Freistaat Sachsen aufgetretenen Erkrankungen mit COVID 19 steigt. Seit dem ersten Coronafall am 2. März 2020 gibt es inzwischen insgesamt 296 positiv auf SARS CoV-2 getestete Personen. (Stand 18. März 2020, 14:00 Uhr). Hinweis: Wir aktualisieren die Zahl der Infektionsfälle täglich gegen 16:30 Uhr. 

Laborbestätigte Fälle in den Kreisfreien Städten und in den Landkreisen des Freistaates

Kreisfreie Stadt / Landkreis

An Landesuntersuchungsanstalt
elektronisch übermittelte Fälle
(+ Vorabmeldungen)

Landeshauptstadt Dresden

49

Stadt Chemnitz 18
Stadt Leipzig 72
Landkreis Bautzen 25 (+7)
Erzgebirgskreis 8 (+3)
Landkreis Görlitz 9
Landkreis Leipzig 21
Landkreis Meißen 12
Landkreis Mittelsachsen 11 (+1)
Landkreis Nordsachsen 5
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 18 (+1)
Vogtlandkreis 3
Landkreis Zwickau 31
Sachsen gesamt 282 (296)

Todesfälle: 0
Klinisch schwerer Verlauf: 0
 

Stand: 18. März 2020, 14:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Fragen von Bürgern und Ärzten (FAQ)

Illustration zum Thema Frequently Asked Questions: Eine Lupe hebt die Abkürzung FAQ hervor, während im Hintergrund lauter Fragezeichen zu sehen sind

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Zwei Pflegekräfte schieben zwei Patienten im Rollstuhl einen Gang entlang

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Handlungsempfehlungen zum Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.03.2020, 20:00 Uhr

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