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    Aktuelle Infektionszahlen in Sachsen

    Die Tabelle zu Infektionszahlen in Sachsen wird täglich aktualisiert. Im Freistaat Sachsen sind bislang 562 Infektionsfälle durch Labortests bestätigt (Stand 20. März, 17 Uhr).

    Infektionsfälle in Sachsen
    Virus. © istock / 4x-image

    Ansprache des Ministerpräsidenten

    Ministerpräsident Michael Kretschmer hat sich am 19. März um 19:25 Uhr im mdr-Fernsehen mit einer Ansprache an die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen gewendet.

    Ansprache im mdr Fernsehen

    Wichtige Telefonnummern

    Ab sofort können Sie sich an die Corona-Hotline 0800 1000214 wenden. Wir haben für Sie alle weiteren wichtigen Telefonnummern zusammengestellt.

    Telefonnummern
    Verschiedene Telefonnummern:

    So können Sie helfen!

    Helferinitiative www.teamsachsen.de

    Ob Einkaufsheld oder Nachbarschaftshelfer – Die Helfer-Website ist an engagierte Bürger adressiert, die sich in der aktuellen Lage rund um den Corona-Virus einbringen wollen.

    zur Helferinitiative teamsachsen.de
    Eine Person schiebt einen Einkaufswagen. © Adobe Stock / Dragana Gordic

    Liebe Bürgerinnen und Bürger

    In Sachsen sind immer mehr Menschen vom Coronavirus betroffen, die Zahl der Infizierten steigt weiter an. Unser oberstes Ziel muss es sein, die Ausbreitung zu verlangsamen.

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    Mehrere Personen sitzen nebeneinander an einem Tisch. © Auftaktsitzung des Krisenstabs Infektionsschutz am 18. März 2020

    Hygienehinweise

    Abstand halten, regelmäßiges und gründliches Händewaschen – Wir haben wichtige Hygieneregeln für Sie zusammengestellt.

    Hygienehinweise
    Jemand wäscht sich die Hände gründlich. © pexels.com
    Hauptinhalt

    Handlungsempfehlungen zum Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen

    Aktuelle Lage im Freistaat Sachsen: 562 Personen positiv auf SARS CoV-2 getestet

    Blick auf das Podium bei der Pressekonferenz mit den Vertretern der Staatsregierung.
    Ministerpräsident Michael Kretschmer (M.), Gesundheitsministerin Petra Köpping (2.v.r.) und Innenminister Roland Wöller (r.) informieren am 17. März 2020 gemeinsam mit Umweltminister Wolfram Günther (2.v.l.) und Wirtschaftsminister Martin Dulig (l.) über weitere Maßnahmen des Freistaates Sachsen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.  © SMI

    Seit Ende des Jahres 2019 ist ein Ausbruch mit einem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in China bekannt, der in der Region Wuhan zuerst beobachtet wurde und zu Lungenerkrankungen führt. Seitdem hat sich das Virus in vielen Ländern weltweit verbreitet. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es Infektionsfälle. Im Freistaat Sachsen sind bislang 562 Infektionsfälle durch Labortests bestätigt. 

    Das sächsische Kabinett hat die Einrichtung eines gemeinsamen Krisenstabes von Innenministerium und Gesundheitsministerium beschlossen. Der Krisenstab »Corona« des Gesundheitsministeriums ist darin aufgegangen. Der »Gemeinsame Krisenstab Infektionsschutz« vertritt alle Ministerien und kam am 18. März 2020 erstmals zusammen.

    Die schnelle Ausbreitung des Coronavirus auch in Sachsen macht es erforderlich, dass öffentliche Leben einzuschränken. Wenn die Kontakte zwischen den Menschen reduziert werden, verringern sich auch die Ansteckungsmöglichkeiten. Deshalb wurden wichtige Maßnahmen bekanntgegeben.

    Aktuell

    Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung am 20. März 2020 weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

    Die Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 wird weiter verschärft. Zu den Geschäften und Einrichtungen, die jetzt geschlossen werden müssen, gehören nun auch Badeanstalten, Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte. In den Geschäften, die öffnen dürfen, müssen die Auflagen zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehören u. a. ausreichende Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittel für das Personal, die regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen, Kassenbändern in kurzen Abständen, das Verbot von Selbstbedienung bei offenen Backwaren, Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet. Gaststätten sind zu schließen. Ausgenommen sind Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, wenn sie die Hygieneauflagen erfüllen. Gaststätten ist zwischen 6 und 20 Uhr ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt bzw. ein Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung.

    Zudem wird ein Besuchsverbot für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen gelten. Die Allgemeinkrankenhäuser setzen ihren jeweiligen Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplan in Kraft und führen eine tägliche Analyse der Versorgungssituation mindestens in Bezug auf die Notfallversorgung und COVID-19 durch. Planbare Aufnahmen sind in den Allgemeinkrankenhäusern so zu reduzieren, dass in ein bis zwei Wochen die Aufnahmekapazitäten für COVID-19 Patienten bereitstehen. Jedes Krankenhaus und jede Reha-Klinik ergreift Maßnahmen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren. Dazu gehören Besuchsverbot bzw. restriktive Einschränkungen der Besuche, Schließung von Kantinen, Absage aller öffentlichen Veranstaltungen.

    Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Betreuungsverbot ausgesprochen. Genehmigungspflichtige stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie Wohnstätten, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendlichen erbracht werden, sind prioritär aufrecht zu erhalten. Zum Schutz der untergebrachten Kinder und Jugendlichen und zum Schutz des öffentlichen Wohles dürfen diese Einrichtungen von Besuchern nicht betreten werden. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind therapeutisch zwingend erforderliche oder medizinisch notwendige Besuche. 

    Ebenfalls ein Besuchsverbot wird für Alten- und Pflegeheime ausgesprochen. Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften und Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und Hospize im Freistaat Sachsen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden. Vom Verbot ausgenommen sind therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche. Ausnahmen für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. Diese Personen haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen. Eine Betreuung von Tagespflegegästen in Tagespflegeeinrichtungen, die in keinem Verbund zu einer stationären Pflegeeinrichtung stehen, ist für eine Notfallversorgung aufrecht zu erhalten. Pflegebedürftige, Pflegepersonen und andere Angehörige sind angehalten, familiär die Versorgung oder zumindest den Transport zur und von der Einrichtung sicherzustellen.

    Beschlossen wurden auch Einschränkungen, denen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen künftig unterliegen. Diese betreffen neben den Werkstätten auch andere tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen. Beide Einrichtungen dürfen von den dort beschäftigen und betreuten Menschen nicht betreten werden. Von dem Verbot ausgenommen sind Menschen mit Behinderungen, deren notwendige Betreuung und pflegerische Versorgung nicht durch Eltern, Angehörige oder sonstiges Betreuungspersonal sichergestellt werden kann. Auch diejenigen Menschen mit Behinderungen können ausgenommen werden, die zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebs der Werkstatt in besonders wichtigen Teilbereichen zwingend erforderlich sind. In diesen Fällen hat die Leitung der Werkstatt dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen hygienischen Maßnahmen umgesetzt werden.

    Die Allgemeinverfügungen werden am Samstag, 21. März 2020 veröffentlicht und treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft.

    Auf Grundlage der Allgemeinverfügung »Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie« ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen derzeit untersagt. Das Innenministerium und das Gesundheitsministerium haben nun Ausnahmen für das Nutzungsverbot beschlossen. Folgende Regelungen wurden zwischen den beiden Ministerien abgestimmt:

    1. Ausnahmen zur Nutzung von öffentlichen und privaten Sportanlagen werden aktuell grundsätzlich nur für Bundeskaderathletinnen und -athleten bzw. für Athletinnen und Athleten mit vergleichbaren Kadereinstufungen (z.B. bei Mannschaftssportarten aus den Bundesligen) aus dem Bereich der Sommersportarten erteilt.
    2. Den Antrag stellt der Verein der jeweiligen Athletinnen und Athleten mit einer sportfachlichen Begründung, warum die entsprechende Sportstätte genutzt werden muss.
    3. Diesem Antrag beizufügen sind bereits die Zustimmung des Betreibers/Eigentümers der Sportstätte sowie die Zustimmung des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes.
    4. Die Anträge auf Ausnahme vom Nutzungsverbot für Sportanlagen müssen beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, Stabsstelle Sportpolitik/ Sportförderung, Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden eingereicht werden. Die Anträge können auch per E-Mail geschickt werden an: sportpolitik-sportfoerderung@smi.sachsen.de.
    5.  Das Sächsische Staatsministerium des Innern holt das Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein.

    Grundsätzlich gilt, die Gesundheit der Bevölkerung und damit auch der Athletinnen und Athleten haben oberste Priorität. Ausnahmeregelungen können daher nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

    Ab 18. März 2020 sind alle Schulen und Kitas in Sachsen bis einschließlich der Osterferien (17. April 2020) geschlossen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalts im Einvernehmen mit dem Sächsischen Kultusministerium ergangen. Eine Notbetreuung an Kitas und Grundschulen wird gewährleistet. Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, werden diese nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten. 

    Gesundheitsministerin Petra Köpping erläutert: »Die Schließung von Schulen und Kitas auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist nötig, um die Ansteckungsmöglichkeiten weiter zu reduzieren. Auch wenn Kinder offensichtlich nicht so stark erkranken, sind sie doch Infektionsbrücken zu ihren Eltern und Freunden. Diese Brücken müssen wir abbrechen, um das Virus auszuhungern. Ich hoffe auf das Verständnis aller für diese Maßnahme.« Kultusminister Christian Piwarz wirbt um Verständnis: »Wir befinden uns in einer besonderen Zeit, die besondere Maßnahmen und Flexibilität abverlangt. Nur so können wir die schnelle Ausbreitung des Coronavirus verhindern.« 

    Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. 

    Gesundheitsministerin Petra Köpping betont: »Wir haben uns zu drastischen Maßnahmen durchgerungen, die das öffentliche Leben auf ein Minimum reduzieren werden. Das ist nötig, um die Verbreitung des Virus zu bremsen. Wenn wir uns alle an diese Verbote und Schließungen halten, sollten wir in spätestens 14 Tagen einen ersten Erfolg feststellen, weil die Infektionsfälle dann weniger stark ansteigen sollten. Wenn weniger Menschen erkranken, wird es auch weniger schwere Krankheitsverläufe geben. Das wird unser Gesundheitssystem entlasten.«

    Untersagt ist ab dem 19. März 2020 der Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen. Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen.

    Geöffnet bleiben Gaststätten in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

    Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. 

    Wichtig: Bis zum Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 17. März 2020 gilt der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10. März 2020 zum Umgang mit Großveranstaltungen.

    Hinweisschild Telefon und E-Mail

    Zu den Allgemeinverfügungen des Sozialministeriums gibt es viele Fragen: Welche Einrichtungen dürfen ihre Geschäftsräume für den Publikumsverkehr damit generell öffnen? Welche Einrichtungen müssen generell geschlossen bleiben? Können Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten noch ihre Tätigkeit ausüben? Sind Fahrschulen und Bestatter auch von der Schließung betroffen? Sind private bzw. familiäre Veranstaltungen noch erlaubt? 

    All diese häufig gestellten Fragen und viele Weitere beantworten wir in unseren FAQ. Bitte informieren Sie sich dort zum Umgang mit den getroffenen Regelungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes. Offene und individuelle Fragen beantworten die Mitarbeiter des Sozialministeriums gern per Telefon oder Mail unter den angegebenen Kontakten. 

    Telefon: 0351 564-55860

    E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de

    Bürgertelefone, Corona-Hotlines, Ärtzlicher Bereitschaftsdienst

    Ein rotes Telefon, neben dem der Hörer liegt.

    © unsplash

    Informationen für Eltern, Schüler, Lehrkräfte und Erzieher

    Auf einem Tische liegt ein Stapel Bücher, auf diesem steht ein Apfel. Daneben befinden sich ABC-Bauklötze.

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    Informationen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Maßnahmen für Unternehmen

    Zwei Männer sitzen an einem Schreibtisch und arbeiten an Computerbildschirmen.

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    Steuern, Finanzen und Informationen zur zinslosen Steuerstundung

    Eine 5-Eurobanknote in der Makroansicht.

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    Gesundheit und Soziales, Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Eine Krankenschwester mit Mundschutz.

    © unsplash

    Informationen für Kultur, Tourismus und Beherbergung

    Blick auf einen angelandeten Elberaddampfer auf den Touristen zusteigen.

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    Hygienehinweise zum Infektionsschutz

    Zwei Hände einer Frau, die einen Seifenspender betätigen.

    © unsplash

    Aktuelle Medieninformationen

    Eine Frau hält ein Smartphone in den Händen.

    © unsplash

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