Landesportal Schleswig-Holstein

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Coronavirus
Informationen für Schleswig-Holstein

© Thomas Frey / dpa

Für Schleswig-Holstein gemeldete Corona-Fälle

Corona-Zahlen Halbjahresbericht

link Corona Halbjahresbericht 01/2020 zum Herunterladen

Basis für die hier veröffentlichten Abbildungen und Tabellen sind die Zahlen, die die Kreise und kreisfreien Städte auf dem offiziellen Meldeweg der Landesmeldestelle mitteilen. Da die Datenerfassung und Übermittlung Zeit benötigt, können Abweichungen von den vor Ort kommunizierten Fällen entstehen. Im Einzelfall kann es auch zu einer Reduzierung der gemeldeten Fälle kommen, z.B. wenn sich eine Meldung nicht bestätigt hat.

Die Anzahl inzwischen genesener Personen ist nicht meldepflichtig und daher nicht statistisch bei der Landesmeldestelle erfasst. Das Robert-Koch-Institut (RKI) nimmt jedoch auf Basis verschiedener Faktoren wie z.B. Krankheitsbeginn und Krankheitsdauer Schätzungen zur Anzahl genesener Personen vor.

https://corona.rki.de.



Eine Karte von Schleswig-Holstein mit den Kreisen unterteilt in fünf Kategorien auf Basis der Meldungen pro 100.000 Einwohnern:
Kategorie 1 Bereich 164,52 - 224,69 Schleswig-Flensburg Rendsburg-Eckernförde Nordfriesland Plön Ostholstein, 
Kategorie 2 Bereich 224,69 - 284,85 Flensburg Steinburg Kiel, 
Kategorie 3 Bereich 284,85 - 345,02 Herzogtum Lauenburg Dithmarschen Lübeck, 
Kategorie 4 Bereich 345,02 - 405,18 Segeberg Neumünster, 
Kategorie 5 Bereich 405,18 - 465,34 Pinneberg Stormarn

Datenstand: 02.11.2020 20:03:43.

Quelle: Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Krankheiten in Schleswig-Holstein (Landesmeldestelle) am Institut für Infektionsmedizin.
Alle Daten der Landesmeldestelle



Infektionszahlen nach Kreisen

Weitere Kreisdaten auf einen Blick

Kreis Gemeldete Fälle Differenz zum Vortag Verstorben Differenz zum Vortag
Pinneberg 1.463 +32 48
Stormarn 1.084 +18 37
Segeberg 970 +18 12 +4
Kiel 690 +15 13 +1
Lübeck 653 3
Herzogtum Lauenburg 625 +13 19
Rendsburg-Eckernförde 591 +16 15
Dithmarschen 411 +5 11 +1
Schleswig-Flensburg 381 +7 6
Nordfriesland 367 2
Ostholstein 330 +8 0
Steinburg 302 +3 3
Neumünster 277 3
Flensburg 226 +4 3
Plön 225 +3 8
Summe 8.595 +142 183 +6

Datenstand: 02.11.2020 20:03:44.

Weitere Daten zu Corona-Infektionen
Genesen ~5.500 geschätzt; Quelle: 'Fallzahlen in Deutschland' - Robert Koch-Institut
Aktuell im Krankenhaus 94 Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
des Landes Schleswig-Holstein

Datenstand: 02.11.2020 20:03:44.

Quelle: Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Krankheiten in Schleswig-Holstein (Landesmeldestelle) am Institut für Infektionsmedizin.
Alle Daten der Landesmeldestelle

Eine Grafik welche die Altersstruktur der Meldungen, Hospitalisierungen und Todesfälle in Schleswig-Holstein darstellt, die zugrunde liegenden Daten werden in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Datenstand: 02.11.2020 20:03:46.

Quelle: Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Krankheiten in Schleswig-Holstein (Landesmeldestelle) am Institut für Infektionsmedizin.
Alle Daten der Landesmeldestelle

Eine Grafik die den Verlauf der Meldungen, Hospitalisierungen und Todesfälle in Schleswig-Holstein darstellt, die zugrunde liegenden Daten werden in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Datenstand: 02.11.2020 20:03:44.

Quelle: Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Krankheiten in Schleswig-Holstein (Landesmeldestelle) am Institut für Infektionsmedizin.
Alle Daten der Landesmeldestelle


Daten zum Herunterladen

CSV-Datei der Kreisdaten

CSV-Datei der Daten zu den Altersgruppen

CSV-Datei der Daten zum Zeitverlauf seit Januar 2020



Fragen und Antworten zur Statistik

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Wie funktioniert die Erfassung der Fallzahlen?

Nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz besteht eine Meldepflicht jeweils für bestimmte Erkrankungen und Infektionserreger. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterscheidet eine Arztmeldepflicht und eine Labormeldepflicht. Ärztinnen und Ärzte melden einen Krankheitsverdacht und veranlassen den Test zum Virusnachweis bei Patientinnen oder Patienten auf der Basis definierter Kriterien. Fällt der Test positiv aus, melden die untersuchenden Labore dies namentlich an die zuständigen Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte. Die Gesundheitsämter veranlassen bei einem positiven Test Maßnahmen, wie beispielsweise die Kontaktpersonen-Ermittlung oder die Anordnung einer häuslichen Absonderung. Die Gesamtanzahl positiver und negativer Testergebnisse wird im Rahmen einer nichtnamentlichen Meldepflicht erfasst, um den Anstieg tatsächlicher Fallzahlen beurteilen zu können.

Die Gesundheitsämter melden die Positivfälle über die zentrale Melde-Software SurvNet des Robert Koch-Instituts (RKI) an die Landesmeldestelle. Diese ist in Schleswig-Holstein am Institut für Infektionsmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Sitz am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein angesiedelt. Die dort aus allen Kreisen und kreisfreien Städten zusammenlaufenden Zahlen werden durch die Landesmeldestelle ausgewertet. Außerdem meldet die Landesmeldestelle die Zahlen über die zentrale Melde-Software an das RKI, das die Zahlen aus allen Bundesländern zusammenfasst. Beim Versand der Zahlen kann es auf dem Meldeweg von den Gesundheitsämtern an die Landesmeldestelle zu einem leichten Zeitversatz kommen, da die Gesundheitsämter beispielsweise, prioritär die vordringlich zu veranlassenden Maßnahmen bearbeiten und danach erst die formelle Eingabe der Zahlen vornehmen.

Was machen die verschiedenen Institutionen?

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die nationale Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen. Es arbeitet mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden, den zuständigen Landesbehörden, den nationalen Referenzzentren, weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen. Es erstellt mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter und sonstige Informationen für Fachkreise zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten. Das RKI wertet außerdem die Daten zu meldepflichtigen Krankheiten und meldepflichtigen Nachweisen von Krankheitserregern, die übermittelt worden sind, aus.

Landesmeldestelle Schleswig-Holstein: Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden die verarbeiteten Daten zu meldepflichtigen Krankheiten und Nachweisen von Krankheitserregern anhand der Falldefinitionen des RKI bewertet und durch das zuständige Gesundheitsamt der Landesmeldestelle übermittelt. Die Landesmeldestelle bündelt die Datensätze, wertet diese aus, übermittelt diese dem Robert Koch-Institut und stellt die ausgewerteten Daten übersichtlich im Internet zur Verfügung:

Die Johns-Hopkins-Universität ist für ihre Aktivitäten im Public-Health-Sektor weltweit anerkannt. Die dort veröffentlichten Daten greifen nach unserem Kenntnisstand auf heterogene Quellen aus dem Internet zurück, unter anderem auf regionale Pressemitteilungen. Dadurch besteht das Risiko von Doppelzählungen. Für Länder ohne ein strukturiertes Meldewesen ist dies eine wertvolle Informationsquelle. Für Deutschland ist das zentrale Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz die wesentliche Datenquelle, während die Online-Daten aus Baltimore als vorläufige Schätzung und als nicht validiert angesehen werden müssen.

Warum werden die Zahlen nicht täglich gemeldet?

Von den Gesundheitsämtern, der Landesmeldestelle und dem Land werden Daten täglich gemeldet. Aufgrund von Nachmeldungen kann es an manchen Tagen zu einem allerdings geringfügig deutlicheren oder auch schwächeren Anstieg kommen, als es der aktuellen Lage entspricht.

Die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, die Zahlen kurzfristig zu melden. In der derzeitigen Situation wird dieser Verpflichtung durch personelle Verstärkung Rechnung getragen.

In der jetzigen Epidemie hat der Gesundheitsschutz und der Einsatz zur Rettung von Leben auf allen Ebenen im Zweifel Vorrang vor der Eingabe statistischer Zahlen, dennoch sind diese wichtig und alle Beteiligten arbeiten daran, dass dies so rasch wie möglich geschieht. Dabei handelt es sich um gebotene Priorisierungen in den Arbeitsabläufen des öffentlichen Infektionsschutzes.

Was bedeuten die einzelnen Begriffe in der grafischen Aufbereitung des Corona-Infektionsgeschehen?

Der Begriff "Inzidenz" beschreibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das "relative Risiko" beschreibt hier das individuelle Risiko der Erkrankung im Vergleich zum Mittelwert.

Warum werden die Genesenen oder Verstorbenen immer noch bei der Zahl der Infizierten mitgezählt?

Die Darstellung erfolgt kumulativ, das heißt die Summen seit Beginn der Epidemie und im angegebenen Zeitraum. Erst im zeitlichen Abstand ist es möglich, die Dauer der Erkrankung besser zu beurteilen, aber eben nicht im aktuellen Statusbericht.

Die Anzahl inzwischen genesener Personen ist nicht meldepflichtig und daher nicht statistisch bei der Landesmeldestelle erfasst. Deutschlandweit gibt Schätzungen des RKI, wie viele Personen inzwischen wieder genesen sind.

Warum ist eine solche genaue Statistik so wichtig?

Die Erfassung ist nach dem Infektionsschutzgesetz vorgegeben. Sie dient der Transparenz und der Einordnung der benötigten Kapazitäten des Gesundheitssystems und liefert bundesweit übergeordnet dem RKI einen Anhaltspunkt für die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.