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- Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie
- Fallzahlen
- Fragen an Gesundheitsministerin Heike Werner
- Erlasse und Empfehlungen
- Verhalten bei COVID-19-Verdacht
- Informationen zur Infektionshygiene
- Informationen zur Krankenhausversorgung
- Informationen zum Untersuchungsverfahren
- Coronavirus-Hotlines in Thüringen
- Informationen in Leichter Sprache
- Arbeitsrechtliche Informationen
- Informationen für Unternehmen/Arbeitgeber
- Zuwendungsrechtliche Regelungen
- Links und Anlaufstellen
- Aktuelle Medieninformation
- Infografiken
- Gesundheitsämter in Thüringen
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung vom 24. März und Erlass vom 19. März 2020
Das Kabinett hat heute die Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Internet und in den Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 25. März 2020 gewährleistet.
Im Erlass vom 19. März sind alle vorangegangenen Entscheidungen zusammengefasst. Damit wird ein Flickenteppich verschiedener Festlegungen in Thüringen verhindert, Land und kommunale Ebene handeln gemeinsam. Der Erlass tritt am 19. März um 24.00 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 19. April. In einigen Regionen in Thüringen gelten weitergehende Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich daher zusätzlich direkt bei ihrem Landkreis/ihrer kreisfreien Stadt.
Alle wichtigen Informationen aus dem Erlass haben wir auf einer Überichtsseite zusammengestellt.
Für den Handel sowie Liefer- und Postdienste gibt es zudem konkretisierende Erlasse zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:
- Erlass: Erforderliche Hygienemaßnahmen im Einzelhandel
- Erlass: Erforderliche Hygienemaßnahmen bei Liefer- und Postdiensten
Darüber hinaus regelt eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, dass zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung auch an Sonn- und Feiertagen Arzneimittel und sonstige medizinischen Produkte sowie Lebensmitteln und Hygieneartikeln komissioniert und angeliefert werden dürfen.
Fallzahlen in Thüringen
Fragen zum Coronavirus an Gesundheitsministerin Heike Werner
Downloads
Maßnahmen, Erlasse und Empfehlungen
- Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) Vom 24. März 2020
- Erlass: Erforderliche Hygienemaßnahmen im Einzelhandel
- Erlass: Erforderliche Hygienemaßnahmen bei Liefer- und Postdiensten
- Allgemeinverfügung: Komissionieren sowie Anlieferung von Arzneimitteln und sonstigen medizinischen Produkten, Lebensmitteln und Hygieneartikeln und zur Annahme der Waren innerhalb von Thüringen an Sonn- und Feiertagen
- Erlass: Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
- Allgemeinverfügung: Erlass über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Anlage 1)
- Allgemeinverfügung: Festlegung von Anforderungen für die Beförderung in loser Schüttung von UN 3291 (medizinischer Abfall) nach VC 3 gemäß 7.3.3.1 ADR (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)
- Informationsschreiben Bund: Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen - Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
- Zuwendungsrechtliche Regelungen und Empfehlungen im Zusammen hang mit dem Coronavirus
- Empfehlungen und Hinweise für Alten-und Pflegeeinrichtungen
Verhalten bei COVID-19-Verdacht
Wichtige Hinweise und Anlaufstellen
Personen mit Covid-19-Symptomen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen sich bitte in häusliche Quarantäne begeben. Falls sich Symptome von Covid-19 zeigen, sollte umgehend der Hausarzt telefonisch zur weiteren Abklärung kontaktiert werden. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bitte nicht ins volle Wartezimmer setzen!
Wer mit einer Person Kontakt hatte, bei der COVID-19 durch ein Labor nachgewiesen wurde, soll sich bitte unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt wenden.
Für alle Fragen aus der Bevölkerung gibt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen. Diese Liste wird laufend aktualisiert.
Wer dort keine Antwort findet, kann sich außerdem an die Hotline des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz wenden (0361 57-3815099). Viele Landkreise/kreisfreien Städte haben mittlerweile eigene Hotlines eingerichtet. Eine Übersicht über alle wichtigen Telefonnummern und spezielle Corona-Hotlines für Bürgeranfragen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Für Menschen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden oder in häusliche Quarantäne begeben müssen, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe den Ratgeber "Tipps bei häuslicher Quarantäne" veröffentlicht. Hier finden Betroffene wichtige Informationen und Empfehlungen.
Infektionshygiene

Beugen Sie Infektionen vor, schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen
Durch die Einhaltung grundlegender Hygiene-Vorschriften kann einer Verbreitung von Corona- aber auch von Grippe-Erregern vorgebeugt werden:
- Häufiges und gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife,
- Husten und Niesen nur ins Taschentuch oder in die Ellenbeuge und
- bitte nur Einmaltaschentücher verwenden.
Weitere Informationen und hilfreiche Infografiken der Bundeszentrale für gesundheitliche Auflärung finden Sie auf der Seite infektionsschutz.de.
Informationen zur Krankenhausversorgung

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben gemeinsam beschlossen, dass sich die Krankenhäuser in Deutschland auf den erwartbar steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 konzentrieren sollen. Um dies zu gewährleisten, sollen - soweit medizinisch vertretbar - grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie hier:
Informationsschreiben des Bundesgesundheitsminsiters Jens Spahn
Schreiben der Thüringer Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend
Intensivbetten in Thüringen
Derzeit verfügt Thüringen über 517 Intensivbetten mit Beatmung, weitere 270 Intensivbetten können in den Krankenhäusern innerhalb von 24 Stunden aufgestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 19.03.) sind noch über 200 freie Beatmungsplätze vorhanden. Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, weitere Beatmungsgeräte zu bestellen und diese den Bundesländern zur Verfügung zu stellen.
Informationen zum Untersuchungsverfahren

Das Virologie-Labor des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz führt die Untersuchungen auf SARS-CoV-2 mittels PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion) aus Nasen- oder Rachenabstrichen sowie Sputum durch. Der Test wurde validiert und wird im akkreditierten Bereich des Medizinischen Labors seit Anfang Februar 2020 durchgeführt. Das Labor hat sich seit Anfang März 2020 auf höhere Probenzahlen eingestellt. Untersuchungen werden seit dem 9. März Montag bis Samstag durchgeführt, so dass Befunde in der Regel 24 bis 48 h nach Probeneingang vorliegen.
Die Annahme der Proben im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ist rund um die Uhr sichergestellt. Seit 16. März besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass in dringenden Fällen Proben durch den Probenkurier des TLV außerhalb der regulären Dienstzeiten transportiert werden können. Dadurch können notfalls bei Kapazitätsüberlastung Proben zeitnah an andere Labore in Thüringen weitergeleitet werden. Neben dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und dem Uniklinikum Jena führen noch fünf Privatlabore die Untersuchungen direkt in Thüringen durch. Die tägliche Probenkapazität dieser sieben Labore beträgt ca. 1.400 Proben (Stand 20.03.2020).
Übersicht Coronavirus-Hotlines
Überregionale Bürgertelefone
Hotlines für Thüringen
Sie haben Fragen rund um das Coronavirus? In Thüringen gibt es überregionale Anlaufstellen in Form von Hotlines.
Fragen zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens und zu Verordnungen in Thüringen:
Corona-Bürgerhotline der Thüringer Staatskanzlei
0361 75 049 049
Fragen zum Coronavirus allgemein, zum Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen:
Infotelefon des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
0361 573-815099
(Montag bis Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:00 Uhr)
Fragen zu Kitas, Schulen und Bildungsangeboten:
Infotelefon des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
0361 57 3411 500
Wirtschaftliche Fragen:
Unternehmens-Hotline der Thüringer Aufbaubank
0800 534 56 76
(Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr, Sa: 8 bis 13 Uhr)
Bundesweite Anlaufstellen
Bundesministerium für Gesundheit
030 346 465
(Mo-Do: 8-18 Uhr, Fr: 8-12 Uhr)
Unabhängige Patientenberatung
0800 0 11 77 22
(Mo - Fr: 8-22 Uhr, Sa: 8-18 Uhr)
Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung
Behördennummer 115 (www.115.de)
Wenn Sie sich krank fühlen, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren behandelnden Arzt.
Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Bürgertelefone in den Landkreisen/kreisfreien Städten
Viele Landkreise/kreisfreien Städte haben spezielle Bürgertelefone für Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet. Bitte informieren Sie sich auch direkt auf den Internetseiten der Landratsämter/Städte, teilweise gibt es hier noch weitere Anlaufstellen speziell für Unternehmen, Reiserückerer u.ä.
(Stand: 24.03.)
Altenburger Land
03447 586 888
(Mo - Do: 8 bis 16 Uhr, Fr: 8 bis 13 Uhr)
Eichsfeld
Gesundheitsamt
03606 650-5555
(Mo - Mi: 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Do: 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr, Fr: 8:30 bis 12 Uhr)
Eichsfeld-Klinikum
036076 993280
(Die Hotline ist 24 Stunden erreichbar.)
Eisenach
03691 670800
(Mo - Freitag: 8 bis 16 Uhr)
Erfurt
Stadt Erfurt
0361 655-267662
Helios-Klinikum
0800 8 123 456
(Die Hotline ist 24 Stunden erreichbar.)
Gera
0365 838 3526
(Mo - Fr: 8 bis 18.30 Uhr)
Gotha
Helios-Klinikum
03621 220-162
(Die Hotline ist 24 Stunden erreichbar.)
Ilm-Kreis
03628 738-888
(Mo, Mi, Fr: 8 bis 12 Uhr, Di, Do: 13 bis 18 Uhr)
Jena
03641 49-2222
Kyffhäuserkreis
03632 741-444
(Di: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, Do: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr)
Saale-Orla-Kreis
03663 488-888
(Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr, Sa - So: 9 bis 13 Uhr)
Saalfeld-Rudolstadt
03671 823-823
(Mo - Fr: 8 bis 16 Uhr, Sa - So: 8 bis 13 Uhr)
Schmalkalden-Meiningen
03693 485-4000
(Mo - Mi: 7.30 bis 15.30 Uhr, Do: 7.30 bis 18.00 Uhr, Fr: 7.30 bis 15.30 Uhr)
Sömmerda
3634 354-444
(Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr)
Sonneberg
03675 871 871
(Mo - Fr: 8 bis 12 Uhr, Di zusätzlich von 14 bis 16 Uhr & Do zusätzlich von 14 bis 17.30 Uhr)
Suhl
03681 74 40 40
(Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr)
Unstrut-Hainich-Kreis
03601 80 11 11
(Mo - Fr: 8 - 16 Uhr)
Wartburgkreis
03695 616161
(Mo - Do: 8 bis 18 Uhr, Fr: 8 bis 16 Uhr, Sa - So: 9 bis 15 Uhr)
Weimar
03643 762-555
(Mo - Fr: 7 bis 20 Uhr, Sa - So: 9 bis 15 Uhr)
Weimarer Land
03644 540 912
(Mo - Fr: 8 bis 16 Uhr)

Informationen in Leichter Sprache
Hier finden Sie Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache.
Arbeitsrechtliche Informationen

Kann ich aufgrund des Coronavirus zuhause bleiben? Was passiert, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit angeordnet hat? Zu all diesen wichtigen arbeitsrechtlichen informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Internetseite, u.a. gibt es hier eine Übersichtsseite mit häufig gestellten Fragen.
Entgeltanspruch/Entschädigung bei angeordneter Quarantäne
Personen, die als Ansteckungsverdächtige auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamts isoliert werden und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, erhalten eine Entschädigung nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes. Ein Entschädigungsanspruch besteht allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber nicht bereits nach § 616 Abs. 1 BGB zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Dies ist grundsätzlich der Fall, es sei denn, dass im geltenden Tarifvertrag oder im individuellen Arbeitsvertrag eine konkrete Regelung getroffen wurde und der Anspruch aus § 616 Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist.
Alle wichtigen Informationen zu Entschädigungsanträgen gemäß Infektionsschutzgesetz hat das Thüringer Landesverwaltungsamt in einem Merkblatt zusammen gefasst.
Informationen für Unternehmen/Arbeitgeber

Ihr Unternehmen ist wirtschaftlich von Corona betroffen? Die Thüringer Aufbaubank hat aktuelle Informationen für Unternehmen, z.B. zu den Themen Kurzarbeit, Liquiditätshilfen oder Steuerentlastungen auf ihrer Webseite zusammengestellt. Diese basieren auf den beschlossenen Maßnahmen des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums.
Darüber hat die Thüringer Aufbaubank auch eine Hotline für betroffene Unternehmen eingerichtet:
0800 534 56 76
(Mo - Do: 8.30 bis 18 Uhr, Fr: 8.30 bis 15 Uhr)
Zuwendungsrechtliche Regelungen
Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID-19) tauchen auch zuwendungsrechtliche Fragen auf. Wie wird damit umgegangen, dass aufgrund von behördlicher Anordnungen der Projektbetrieb ggf. unterbrochen oder verändert werden muss? Hierzu haben wir ein Informationsschreiben mit Regelungen und Handlungsempfehlungen für durch das Ministerium geförderte Projekte veröffentlicht. Darüber hinaus können sich Betroffene mit ihren Fragen an die Hotline der GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH Thüringen wenden:
Hotline der GFAW: 0361 22230
Wichtige Links und Anlaufstellen
Medieninformationen
Zentrale Verteilung zusätzlicher Schutzausrüstungen hat begonnen
25.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Gemeinsam mit der Bundesregierung hat das Thüringer Gesundheitsministerium in den letzten Tagen eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um zusätzliche Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel für Thüringen zu bereitzustellen. Das Einholen von Angeboten, die Beschaffung und die Verteilung der Materialien wird im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz koordiniert. Das Gesundheitsministerium hatte Anfang März Cluster zur Koordinierung der verschiedenen Herausforderungen eingerichtet. Neben den Fragen der ambulanten und stationären Versorgung, der Laborkapazitäten, der Versorgung mit Medikamenten und der stationären und ambulanten Pflege ist die Beschaffung von Schutzausrüstung gegenwärtig eine der zentralen Aufgaben im Umgang mit der Covid-19-Pandemie.
Gesundheitsministerin Heike Werner: Tests bei symptomatischen Verdachtsfällen und medizinisch tätigem Personal mit Symptomen haben Priorität
25.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Angesichts der steigenden Nachfrage nach Tests auf SARS-CoV2 macht Gesundheitsministerin Heike Werner (DIE LINKE) heute in Erfurt auf die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufmerksam, anhand derer Testungen auf eine Covid-19-Erkrankung priorisiert durchgeführt werden sollen. Vor dem Hintergrund begrenzter Testkapazitäten sollen sie aufzeigen, welche Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung prioritär getestet werden müssen.
Verschärfte Schutzmaßnahmen im Bereich des Handels und der Liefer-und Postdienste
23.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute zwei neue Erlasse zu erforderlichen Hygienemaßnahmen in den Bereichen Handel und Liefer- und Postdiensten verfügt. Damit wurde der seit dem 19. März in Thüringen in Kraft getretene Erlass über infektionsschützende Maßnahmen erweitert.
Thüringen untersagt sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen
14.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Neben der Entscheidung über Schließungen von Kindergärten und Schulen ab kommendem Dienstag hatte sich die Thüringer Landesregierung in ihrer gestrigen Telefonschaltkonferenz auch auf eine Verschärfung der Auflagen für öffentliche Veranstaltungen verständigt. Der entsprechende Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte wurde gestern Abend fertiggestellt.
Thüringen plant Kindergarten- und Schulschließungen sowie strengere Auflagen für öffentliche Veranstaltungen
13.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Thüringer Landesregierung hat sich heute Mittag in einer Telefonschaltkonferenz darauf verständigt, dass ab nächstem Dienstag sämtliche Schulen, Berufsschulen, Kitas und Kindergärten im Land geschlossen bleiben. Diese Maßnahme gilt bis zum Ende der Osterferien.
Gesundheitsministerin Werner: Keine Veranstaltungen mehr mit mehr als eintausend Teilnehmern
10.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute in Erfurt dem Kabinett den aktuellen Sachstand sowie die bereits vollzogenen und geplanten Maßnahmen in Bezug auf die Ausbreitung des Corona-Virus in Thüringen vorgestellt.
Zwei weitere bestätigte Covid-19-Infektionen im Saale-Orla-Kreis
10.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Im Saale-Orla-Kreis gibt es zwei weitere Personen, bei denen eine Covid-19-Infektion nachgewiesen wurde. Damit steigt die Zahl der Infizierten in Thüringen auf vier.
Bestätigter Covid-19-Fall in Erfurt
08.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Das Thüringer Gesundheitsministerium informiert über den zweiten bestätigten Fall einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in Thüringen.