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- Einschränkungen des öffentlichen Lebens
- Fallzahlen
- Fragen an Gesundheitsministerin Heike Werner
- Verordnungen, Erlasse und Empfehlungen
- Verhalten bei COVID-19-Verdacht
- Informationen zur Infektionshygiene
- Informationen zur Krankenhausversorgung
- Informationen zum Untersuchungsverfahren
- Informationen zur Beschaffung von zusätzlicher Schutzausrüstung
- Coronavirus-Hotlines in Thüringen
- Hilfetelefone und Beratungsangebote
- Informationen in Leichter Sprache
- Arbeitsrechtliche Informationen
- Informationen für Unternehmen/Arbeitgeber
- Informationsportal der ThAFF
- Zuwendungsrechtliche Regelungen
- Links und Anlaufstellen
- Aktuelle Medieninformation
- Gesundheitsämter in Thüringen
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Thüringer Verordnung vom 07. April 2020
Gesundheitsministerin Heike Werner hat die am 27. März in Kraft getretene Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aktualisiert und dabei geringfügige Anpassungen vorgenommen:
Ergänzend wurde am 9. April die Thüringer Verordnung zu Qurantänemaßnahmen für Ein- und Rückseisende verkündet. Diese tritt am 10. April in Kraft:
Für den Handel, Liefer- und Postdienste sowie Callcenter und Großraumbüros gibt es zudem konkretisierende Erlasse zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:
- Erforderliche Hygienemaßnahmen im Einzelhandel
- Erforderliche Hygienemaßnahmen bei Liefer- und Postdiensten
- Erforderliche Hygienemaßnahmen in Callcentern, Großraumbüros undvergleichbaren Arbeitsbereichen
Darüber hinaus regelt eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, dass zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung auch an Sonn- und Feiertagen Arzneimittel und sonstige medizinischen Produkte sowie Lebensmitteln und Hygieneartikeln komissioniert und angeliefert werden dürfen.
Thüringer Bußgeldkatalog
Am 3. April ist der Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus veröffentlicht worden. Dieser wurde im Zuge der Anpassungen der Thüringer Verordnung ebenfalls aktualisiert. Die geänderte Fassung trat zum 8. April 2020 in Kraft:
Fallzahlen in Thüringen
- Neuinfektionen (letzte 24 h): 23
- Gesamtzahl der Infizierten: 1.443
- Patienten stationär / Gesamtzahl: 222
- Patienten stationär / aufgrund COVID-19: 166
- Patienten stationär / schwere Verläufe: 38
- Verstorbene : 25
- Genesene*: 820
Stand: 11.04.20, 10 Uhr
*Da der Status „genesen“ keiner gesetzlich festgelegten Meldepflicht unterliegt und es keine einheitliche Definition gibt, verwendet das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz analog zum Robert-Koch-Institut bestimmte Algorithmen, um die Anzahl der Genesenen grob zu schätzen. Daraus ergibt sich für Thüringen eine Schätzung von 820 Genesenen.
Weitere Informationen zu Fallzahlen (u.a. eine Übersicht über die Zahlen in den Landkreisen/kreisfreien Städten) in Thüringen sowie zu Maßnahmen der Thüringer Landesregierung finden Sie unter www.corona.thueringen.de.
Fragen zum Coronavirus an Gesundheitsministerin Heike Werner
Downloads
Verordnungen, Erlasse und Empfehlungen
- Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus
- Zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
- COVID-19-Versorgungskonzept Thüringen
- Schutzmaßnahmen für schwangere Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis
- Erforderliche Hygienemaßnahmen in Callcentern, Großraumbüros und vergleichbaren Arbeitsbereichen
- Erforderliche Hygienemaßnahmen im Einzelhandel
- Erforderliche Hygienemaßnahmen bei Liefer- und Postdiensten
- Allgemeinverfügung: Komissionieren sowie Anlieferung von Arzneimitteln und sonstigen medizinischen Produkten, Lebensmitteln und Hygieneartikeln und zur Annahme der Waren innerhalb von Thüringen an Sonn- und Feiertagen
- Allgemeinverfügung: Festlegung von Anforderungen für die Beförderung in loser Schüttung von UN 3291 (medizinischer Abfall) nach VC 3 gemäß 7.3.3.1 ADR (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)
- Informationsschreiben Bund: Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen - Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
- Zuwendungsrechtliche Regelungen und Empfehlungen im Zusammen hang mit dem Coronavirus
Verhalten bei COVID-19-Verdacht
Wichtige Hinweise und Anlaufstellen
Personen mit Covid-19-Symptomen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen sich bitte in häusliche Quarantäne begeben. Falls sich Symptome von Covid-19 zeigen, sollte umgehend der Hausarzt telefonisch zur weiteren Abklärung kontaktiert werden. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bitte nicht ins volle Wartezimmer setzen!
Wer mit einer Person Kontakt hatte, bei der COVID-19 durch ein Labor nachgewiesen wurde, soll sich bitte unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt wenden.
Für alle Fragen aus der Bevölkerung gibt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen. Diese Liste wird laufend aktualisiert.
Wer dort keine Antwort findet, kann sich außerdem an die Hotline des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz wenden (0361 57-3815099). Viele Landkreise/kreisfreien Städte haben mittlerweile eigene Hotlines eingerichtet. Eine Übersicht über alle wichtigen Telefonnummern und spezielle Corona-Hotlines für Bürgeranfragen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Für Menschen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden oder in häusliche Quarantäne begeben müssen, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe den Ratgeber "Tipps bei häuslicher Quarantäne" veröffentlicht. Hier finden Betroffene wichtige Informationen und Empfehlungen.
Infektionshygiene
Beugen Sie Infektionen vor, schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen
Durch die Einhaltung grundlegender Hygiene-Vorschriften kann einer Verbreitung von Corona- aber auch von Grippe-Erregern vorgebeugt werden:
- Häufiges und gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife,
- Husten und Niesen nur ins Taschentuch oder in die Ellenbeuge und
- bitte nur Einmaltaschentücher verwenden.
Weitere Informationen und hilfreiche Infografiken der Bundeszentrale für gesundheitliche Auflärung finden Sie auf der Seite infektionsschutz.de.
Informationen zur Krankenhausversorgung
Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben gemeinsam beschlossen, dass sich die Krankenhäuser in Deutschland auf den erwartbar steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 konzentrieren sollen. Um dies zu gewährleisten, sollen - soweit medizinisch vertretbar - grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie hier:
Informationsschreiben des Bundesgesundheitsminsiters Jens Spahn
Schreiben der Thüringer Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend
Intensivbetten in Thüringen
Derzeit verfügt Thüringen über 517 Intensivbetten mit Beatmung, weitere 270 Betten mit Beatmung können in den Krankenhäusern innerhalb von 24 Stunden aufgestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 02.04.) sind noch über 330 freie Beatmungsplätze vorhanden. Zusätzlich wurden 780 Beatmungskapazitäten beim Bund bestellt.
Informationen zum Untersuchungsverfahren
Das Virologie-Labor des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz führt die Untersuchungen auf SARS-CoV-2 mittels PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion) aus Nasen- oder Rachenabstrichen sowie Sputum durch. Der Test wurde validiert und wird im akkreditierten Bereich des Medizinischen Labors seit Anfang Februar 2020 durchgeführt. Das Labor hat sich seit Anfang März 2020 auf höhere Probenzahlen eingestellt. Untersuchungen werden seit dem 9. März Montag bis Samstag durchgeführt, so dass Befunde in der Regel 24 bis 48 h nach Probeneingang vorliegen.
Neben dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und dem Uniklinikum Jena führen noch sieben Privatlabore die Untersuchungen direkt in Thüringen durch. Eine weitere Laboreinheit im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz befindet sich momenten in Vorbereitung. Allein in der vergangenen Woche wurden in Thüringen über 12.100 Proben untersucht. Die tägliche Probenkapazität der Labore beträgt aktuell ca. 3.000 Proben (Stand 09.04.2020).
Informationen zur Beschaffung von zusätzlicher Schutzausrüstung
Der globale Markt für persönliche Schutzausrüstung ist durch die Coronavirus-Epidemie extrem angespannt. Um den gesteigerten Bedarf zu decken, wurden sowohl auf Bundesebene als auch in Thüringen bereits in großem Umfang Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel bestellt. In Thüringen wird die Beschaffung zusätzlicher Schutzausrüstung zentral im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) organisiert.
Alle Informationen zum Thema Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln haben wir aus einer Übersichtsseite zusammengefasst. Diese wird regelmäßig aktualisiert.
Übersicht Coronavirus-Hotlines
Überregionale Bürgertelefone
Hotlines für Thüringen
Sie haben Fragen rund um das Coronavirus? In Thüringen gibt es überregionale Anlaufstellen in Form von Hotlines.
Fragen zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens und zu Verordnungen in Thüringen:
Corona-Bürgerhotline der Thüringer Staatskanzlei
0361 75 049 049
(Mo - Fr: 8 bis 20 Uhr)
Fragen zum Coronavirus allgemein, zum Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen:
Infotelefon des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
0361 573-815099
(Mo - Fr: 9:00 - 12 Uhr und von 13:30 - 15 Uhr)
Fragen zu Kitas, Schulen und Bildungsangeboten:
Infotelefon des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
0361 57 3411 500
(Mo - Fr: 9 bis 16 Uhr)
Wirtschaftliche Fragen:
Unternehmens-Hotline der Thüringer Aufbaubank
0800 534 56 76
(Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr, Sa: 8 bis 13 Uhr)
Bundesweite Anlaufstellen
Bundesministerium für Gesundheit
030 346 465
(Mo-Do: 8-18 Uhr, Fr: 8-12 Uhr)
Unabhängige Patientenberatung
0800 0 11 77 22
(Mo - Fr: 8-22 Uhr, Sa: 8-18 Uhr)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Verbraucher: 030 3116061-58
Landwirtschaft: 030 3116061-50
Ernährungswirtschaft: 030 3116061-54
(Mo - So: 9 bis 21 Uhr)
Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung
Behördennummer 115 (www.115.de)
Wenn Sie sich krank fühlen, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren behandelnden Arzt.
Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Bürgertelefone in den Landkreisen/kreisfreien Städten
Viele Landkreise/kreisfreien Städte haben spezielle Bürgertelefone für Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet. Bitte informieren Sie sich auch direkt auf den Internetseiten der Landratsämter/Städte, teilweise gibt es hier noch weitere Anlaufstellen speziell für Unternehmen, Reiserückerer u.ä.
(Stand: 24.03.)
Altenburger Land
03447 586 888
(Mo - Do: 8 bis 16 Uhr, Fr: 8 bis 13 Uhr)
Eichsfeld
Gesundheitsamt
03606 650-5555
(Mo - Mi: 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Do: 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr, Fr: 8:30 bis 12 Uhr)
Eichsfeld-Klinikum
036076 993280
(Die Hotline ist 24 Stunden erreichbar.)
Eisenach
03691 670800
(Mo - Freitag: 8 bis 16 Uhr)
Erfurt
Stadt Erfurt
0361 655-267662
Helios-Klinikum
0800 8 123 456
(Die Hotline ist 24 Stunden erreichbar.)
Gera
0365 838 3526
(Mo - Fr: 8 bis 18.30 Uhr)
Gotha
Helios-Klinikum
03621 220-162
(Die Hotline ist 24 Stunden erreichbar.)
Ilm-Kreis
03628 738-888
(Mo, Mi, Fr: 8 bis 12 Uhr, Di, Do: 13 bis 18 Uhr)
Jena
03641 49-2222
Kyffhäuserkreis
03632 741-444
(Di: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, Do: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr)
Saale-Orla-Kreis
03663 488-888
(Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr, Sa - So: 9 bis 13 Uhr)
Saalfeld-Rudolstadt
03671 823-823
(Mo - Fr: 8 bis 16 Uhr, Sa - So: 8 bis 13 Uhr)
Schmalkalden-Meiningen
03693 485-4000
(Mo - Mi: 7.30 bis 15.30 Uhr, Do: 7.30 bis 18.00 Uhr, Fr: 7.30 bis 15.30 Uhr)
Sömmerda
3634 354-444
(Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr)
Sonneberg
03675 871 871
(Mo - Fr: 8 bis 12 Uhr, Di zusätzlich von 14 bis 16 Uhr & Do zusätzlich von 14 bis 17.30 Uhr)
Suhl
03681 74 40 40
(Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr)
Unstrut-Hainich-Kreis
03601 80 11 11
(Mo - Fr: 8 - 16 Uhr)
Wartburgkreis
03695 616161
(Mo - Fr: 8 bis 16 Uhr, Sa - So und Feiertage: 9 bis 12 Uhr)
Weimar
03643 762-555
(Mo - Fr: 7 bis 20 Uhr, Sa - So: 9 bis 15 Uhr)
Weimarer Land
03644 540 912
(Mo - Fr: 8 bis 16 Uhr)
Hilfetelefone und Beratungsangebote
Die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – Kontaktverbote, geschlossene Kindergärten und Schulen, Quarantäneanordnungen - stellen uns alle vor besondere Herausforderungen. Manche Sorgen belasten die Seele besonders. Weil nicht jedes Haus ein Zuhause ist, sind telefonische Beratungsangebote im Moment noch wichtiger als sonst. Für alle, die Hilfe, Beratung oder Kontakt suchen, haben wir eine Übersicht über Hilfetelefone und Beratungsangebote zusammengestellt. Die Angebote arbeiten vertraulich und auf Wunsch auch anonym.
Informationen in Leichter Sprache
Hier finden Sie Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache.
Klicken Sie auf die Schrift.
Dann bekommen Sie Informationen:
Arbeitsrechtliche Informationen
Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Arbeitgeber und Selbständige
Nach § 56 Infektionsschutzgesetz können Unternehmen und Selbstständige für ihren Verdienstausfall unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsleistungen beantragen. Dies betrifft auch den Verdienstausfall infolge notwendiger Kinderbetreuung. Alle wichtigen Informationen zu den Entschädigungsanträgen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Anderweitige Entschädigungen – etwa bei Umsatzeinbußen oder Auftragsausfällen – sind nicht Gegenstand einer Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Hierzu bietet die Thüringer Aufbaubank auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen mit entsprechenden Kontaktmöglichkeiten an.
FAQ für Arbeitnehmer
Informationen für Unternehmen/Arbeitgeber
Ihr Unternehmen ist wirtschaftlich von Corona betroffen? Die Thüringer Aufbaubank hat aktuelle Informationen für Unternehmen, z.B. zu den Themen Kurzarbeit, Liquiditätshilfen oder Steuerentlastungen auf ihrer Webseite zusammengestellt. Diese basieren auf den beschlossenen Maßnahmen des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums.
Darüber hat die Thüringer Aufbaubank auch eine Hotline für betroffene Unternehmen eingerichtet:
0800 534 56 76
(Mo - Do: 8.30 bis 18 Uhr, Fr: 8.30 bis 15 Uhr)
Informationsportal der ThAFF
Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt Thüringer Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Während die Beschäftigten in einigen Branchen in Kurzarbeit geschickt oder schlimmstenfalls entlassen werden müssen, verzeichnen andere Branchen einen deutlich gestiegenen Bedarf an Arbeitskräften.
Auf der Online-Infoplattform der Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF) können Arbeitgeber ihre kurzfristigen oder temporären Arbeitskräftebedarfe veröffentlichen und finden die wichtigsten Informationen u.a. zu Kurzarbeitergeld und Fördermöglichkeiten.
Zuwendungsrechtliche Regelungen
Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID-19) tauchen auch zuwendungsrechtliche Fragen auf. Wie wird damit umgegangen, dass aufgrund von behördlicher Anordnungen der Projektbetrieb ggf. unterbrochen oder verändert werden muss? Hierzu haben wir ein Informationsschreiben mit Regelungen und Handlungsempfehlungen für durch das Ministerium geförderte Projekte veröffentlicht. Darüber hinaus können sich Betroffene mit ihren Fragen an die Hotline der GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH Thüringen wenden:
Hotline der GFAW: 0361 22230
Wichtige Links und Anlaufstellen
Medieninformationen
Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus gilt auch über Ostern
07.04.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute die am 27. März in Kraft getretene Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aktualisiert und dabei geringfügige Anpassungen vorgenommen.
Regierungsmedienkonferenz mit Gesundheitsministerin Werner und Wirtschaftsminister Tiefensee
06.04.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
In der morgigen Regierungsmedienkonferenz (07.04.2020) per Livestream informieren Gesundheitsministerin Heike Werner und Prof. Dr. Mathias Pletz vom Universitätsklinikum Jena über das Thüringer Rahmenkonzept zur sektorenübergreifenden Bewältigung der Coronakrise im Gesundheitssystem.
Strenge Hygiene- und Abstandsregeln beim Verkauf von Lebensmitteln zum Sofortverzehr
27.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland und in Thüringen gibt es weiterhin einen deutlichen Anstieg von nachgewiesenen Fällen. Das hat die Landesregierung zu drastischen einschränkenden Maßnahmen veranlasst. Die Entwicklung der Krise erfordert ein ständiges Abwägen zwischen Einschnitten in essentielle Grundrechte, den Zumutungen gegenüber der Bevölkerung und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Daher enthält die heute in Kraft getretene „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ neben der Schließung von Bars, Cafés, Kneipen und Gaststätten auch die Schließung von Eiscafés. Lediglich für Gaststätten ist ein Außerhausverkauf unter Beachtung strenger hygienischer Maßstäbe nach § 4 der genannten Verordnung.
Thüringen entsendet Team aus Ärzten und Pflegekräften nach Italien
27.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Thüringen wird dem von der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Italien helfen. Dazu wird sich in den nächsten Tagen ein Team aus Ärzten und Pflegekräften des Universitätsklinikums Jena auf den Weg in die Lombardei machen.
Zentrale Verteilung zusätzlicher Schutzausrüstungen hat begonnen
25.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Gemeinsam mit der Bundesregierung hat das Thüringer Gesundheitsministerium in den letzten Tagen eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um zusätzliche Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel für Thüringen zu bereitzustellen. Das Einholen von Angeboten, die Beschaffung und die Verteilung der Materialien wird im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz koordiniert. Das Gesundheitsministerium hatte Anfang März Cluster zur Koordinierung der verschiedenen Herausforderungen eingerichtet. Neben den Fragen der ambulanten und stationären Versorgung, der Laborkapazitäten, der Versorgung mit Medikamenten und der stationären und ambulanten Pflege ist die Beschaffung von Schutzausrüstung gegenwärtig eine der zentralen Aufgaben im Umgang mit der Covid-19-Pandemie.
Gesundheitsministerin Heike Werner: Tests bei symptomatischen Verdachtsfällen und medizinisch tätigem Personal mit Symptomen haben Priorität
25.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Angesichts der steigenden Nachfrage nach Tests auf SARS-CoV2 macht Gesundheitsministerin Heike Werner (DIE LINKE) heute in Erfurt auf die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufmerksam, anhand derer Testungen auf eine Covid-19-Erkrankung priorisiert durchgeführt werden sollen. Vor dem Hintergrund begrenzter Testkapazitäten sollen sie aufzeigen, welche Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung prioritär getestet werden müssen.
Verschärfte Schutzmaßnahmen im Bereich des Handels und der Liefer-und Postdienste
23.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute zwei neue Erlasse zu erforderlichen Hygienemaßnahmen in den Bereichen Handel und Liefer- und Postdiensten verfügt. Damit wurde der seit dem 19. März in Thüringen in Kraft getretene Erlass über infektionsschützende Maßnahmen erweitert.
Thüringen untersagt sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen
14.03.2020 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Neben der Entscheidung über Schließungen von Kindergärten und Schulen ab kommendem Dienstag hatte sich die Thüringer Landesregierung in ihrer gestrigen Telefonschaltkonferenz auch auf eine Verschärfung der Auflagen für öffentliche Veranstaltungen verständigt. Der entsprechende Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte wurde gestern Abend fertiggestellt.