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Informationsseite Coronavirus

Der Bundesrat hat zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus weitreichende Massnahmen angeordnet. Diese Massnahmen werden ab 27. April 2020 stufenweise gelockert.

* ABSTAND HALTEN *

Nach wie vor gilt: Bleiben Sie zu Hause!

Insbesondere, wenn Sie alt oder krank sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten; es sei denn, Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen; es sei denn, Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen.
Treffen und Anlässe mit mehr als fünf Personen sind verboten.
Halten Sie - wenn immer möglich - 2 Meter Abstand zu anderen Personen.
Der Ausserrhoder Regierungsrat zählt auf Sie und dankt für Ihre Kooperation!

Hotlines

Hotline für die Ausserrhoder Bevölkerung:
+41 71 353 67 97, Montag bis Freitag, 8 - 12 und 13 - 17.30 Uhr

Infoline Coronavirus BAG:
+41 58 463 00 00, täglich 24 Stunden

Wichtiges für die Bevölkerung

  • Treffen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum sind verboten. Veranstaltungen und Anlässe (öffentlich und privat) sind untersagt.
  • Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren und Schwimmbäder sind geschlossen.
  • Einige Betriebe dürfen - unter Einhaltung eines Schutzkonzepts - geöffnet sein. Dazu gehören etwa Lebensmittelläden, Take-aways, Lieferdienste für Mahlzeiten, Apotheken und Drogerien, Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, Gartencentren, Coiffeure, öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.

Bund

Appenzell Ausserrhoden

Nachbarschaftshilfe

Benötigen Sie Hilfe für die Erledigung von Einkäufen oder ähnliche Tätigkeiten?
Wenden Sie sich an Ihre Wohnortgemeinde.

Hilfangebote können auch online abgerufen werden, etwa auf www.hilf-jetzt.ch

Wirtschaft - Kurzarbeitsentschädigung

Im Kampf  gegen das Coronavirus hat der Bundesrat Massnahmen angeordnet, die massive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) hat entschieden, dass das Auftreten des Coronavirus nicht dem üblichen Betriebsrisiko zugeordnet werden kann.

Link zur Infoseite für die Ausserrhoder Wirtschaft (Amt für Wirtschaft und Arbeit)

Die von den Massnahmen betroffenen Unternehmen können für ihre Angestellten Kurzarbeit beantragen.

Link zur Infoseite für Kurzarbeitsentschädigung (Arbeitslosenverischerung)

Gesundheitsfachpersonen

 

Die Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersoenn müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Das Übertragungsrisiko für die Patientinnen und Patienten sowie für die Angestellten muss möglichst minimiert werden (Art. 6a COVID-19-Verordnung 2). Die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit sind einzuhalten.

Weitere Ausführungen zu den Schutzkonzepten finden Sie hier: Amt für Wirtschaft

Zahlen

Fälle (Stand: 30.04.2020,13.30 Uhr)

  • Bestätigte kumuliert: 95
  • Aktuell hospitalisierte Patienten (inkl. Verdachtsfälle): 2
  • Davon IPS-Patienten (mit und ohne Beatmung): 2
  • Bestätigte hospitalisiert kumuliert: 24
  • Todesfälle kumuliert: 3

Hotline (Stand 30.04.2020, 08.00 Uhr)

  • Anfragen Vortag: 20
  • Anfragen insgesamt: 1'771

Teststrasse Teufen (derzeit ausser Betrieb)

Hinweis: Vor dem Spital Herisau und Heiden sind ebenfalls Testzentren aufgebaut. Ausserdem führen drei mobile Einheiten Tests durch. Die Teststrasse in Teufen bildet daher nur einen Teil ab.

  • insgesamt durchgeführte Tests in Teufen für AR von 21. März 2020 bis 16. April 2020: 212

Kurzarbeit (Stand: 30.04.2020, 08.00 Uhr)

  • bewilligte Gesuche: 1'005
  • Anzahl betroffene Personen: 7'630