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Informationsseite Coronavirus

Seit dem 22. Juni sind die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen bleiben bis mindestens Ende August verboten. Handhygiene und Abstandhalten bleiben dennoch die wichtigsten Schutzmassnahmen; der Bundesrat sowie Appenzell Ausserrhoden setzen weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln.

*** Ab Montag, 6. Juli, gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht ***

Quarantäne bei der Einreise in die Schweiz

Infoline des BAG für Personen, die in die Schweiz einreisen: 
+41 58 464 44 88 (täglich 6 bis 23 Uhr).
FAQ: Quarantäne bei der Einreise in die Schweiz

Bitte melden Sie sich innerhalb 48 Stunden nach Ihrer Rückkehr aus einem Staat mit hohem Infektionsrisiko bei der Lungenliga St. Gallen – Appenzell unter
einreise-ct@lungenliga-sg.ch oder +41 76 446 59 28 und teilen Sie folgende Eckdaten mit:

  1. Vorname, Name, Wohnort

  2. Adresse, PLZ, Ort, an dem die 10-Tage-Quarantäne durchgeführt wird

  3. Handynummer, E-Mail-Adresse

  4. Geburtsdatum

  5. Angabe des Risikolandes, aus welchem in die Schweiz eingereist wird

  6. Angabe des Zeitpunktes der Ausreise aus dem Risikoland

  7. Angabe des Zeitpunktes der Einreise in die Schweiz

  8. Angabe des Transportmittels (Flugzeug/Bus/Auto/Zug)

  9. Angabe der Mitreisenden (mit sämtlichen Angaben nach Ziff. 1-4)

10. Angabe, ob der Reisende oder einer der Mitreisenden COVID-Symptome hat oder hatte

Einreisebestimmungen aus Risikoländern in verschiedenen Sprachen

Einreisebestimmungen aus Risikoländern

Einreisebestimmungen aus Risikoländern in verschiedenen Sprachen und wie Sie sich schützen können, finden Sie hier.

 

Anlaufstellen

Für medizinische Anliegen im Zusammenhang mit Covid-19 stehen der Ausserrhoder Bevölkerung folgende Anlaufstellen zur Verfügung:

  • Infoline des Bundesamts für Gesundheit (+41 58 463 00 00, täglich 6-23 Uhr)
  • Hausärztin/Hausarzt
  • telefonische Beratung der persönlichen Krankenkasse
  • Hotline für Test-Termine des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden (+41 71 353 26 54, täglich 9-11.30 und 13.30-16:30 Uhr)
  • Notfallnummern 144 oder 0844 55 00 55 (rund um die Uhr)

SwissCovid App

Die SwissCovid App hilft Übertragungsketten schneller zu stoppen. Die App für Mobiltelefone (Android/iPhone) trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen. Die SwissCovid App ist im Apple Store und Google Play Store verfügbar.

Wiederaufnahme Veranstaltungen

Veranstaltungen bis 1'000 Personen sind erlaubt. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Das Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Veranstaltungen regelt die Grundzüge in Appenzell Ausserrhoden.

 

Bund - Bundesamt für Gesundheit

  • Hier gelangen Sie zur offizielle Hauptseite des BAG. Dort finden Sie Informationen zur aktuellen Situation in der Schweiz und im Ausland, FAQs, Empfehlungen für Reisende und für die Arbeitswelt.
  • Hier gelangen Sie zur Seite "So schützen wir uns" des BAG.

Zahlen

Fälle (Aktualisierung mindestens zwei Mal pro Woche. Stand 20.07.2020, 07:40Uhr)

  • Bestätigte Fälle, kumuliert: 107
    - davon hospitalisiert, kumuliert: 29
  • Aktuell hospitalisierte Patienten (inkl. Verdachtsfälle): 0
    - davon IPS-Patienten (mit und ohne Beatmung): 0
  • Todesfälle kumuliert: 3

Contact tracing (Aktualisierung mindestens zwei Mal pro Woche. Stand 20.07.2020, 07:40Uhr)

  • Aktuell COVID-19-Erkrankte in Isolation: 5
  • Aktuell im Kanton wohnhafte Kontaktpersonen in Quarantäne: 54
    - davon Anzahl Personen, die aus einem Risikogebiet in die Schweiz eingereist sind und aufgrund dessen aktuell im Kanton in Quarantäne sind:  32
  • Kumuliert Isolationsfälle* seit dem 30.04.2020: 16
  • Kumuliert Quarantänefälle* seit dem 30.04.2020: 114

* Erkrankt eine zunächst gesunde Kontaktperson während der Inkubationszeit an COVID-19 wird die aktuelle Quarantäne in eine aktuelle Isolation überführt. Kumulativ erfolgt die Erfassung sowohl als Quarantäne- als auch als Isolationsfall.