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Informationsseite Coronavirus

Die Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Verkehr und in Flugzeugen gilt nach wie vor. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Ab 1. Oktober sind Grossveranstaltungen unter strengen Auflagen (Bewilligung des Kantons) wieder möglich. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen; der Bundesrat sowie Appenzell Ausserrhoden setzen weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln.

Rückkehr aus Risikoländern / Quarantäne / Contact Tracing

Appenzell Ausserrhoden hat das Contact-Tracing an den Kanton St. Gallen übergeben. Damit ist die konsequente Weiterführung der Rückverfolgbarkeit der Coronafälle auf lange Sicht hin gesichert.

Für Reisende aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko besteht eine Quarantänepflicht. Alle Personen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko einreisen, müssen für 10 Tage in Quarantäne.

Melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Tagen via Meldeformular bei den Behörden. Bitte wählen Sie im Formular dann Ihren Wohnkanton 'Appenzell Ausserrhoden' aus!

SwissCovid App

Die SwissCovid App hilft Übertragungsketten schneller zu stoppen. Die App für Mobiltelefone (Android/iPhone) trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen. Die SwissCovid App ist im Apple Store und Google Play Store verfügbar.

Anlaufstellen

Für medizinische Anliegen im Zusammenhang mit Covid-19 stehen der Ausserrhoder Bevölkerung folgende Anlaufstellen zur Verfügung:

  • Infoline des BAG für Personen, die in die Schweiz einreisen: +41 58 464 44 88 (täglich 6 bis 23 Uhr)
  • Infoline des Bundesamts für Gesundheit: +41 58 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr)
  • Hausärztin/Hausarzt
  • telefonische Beratung der persönlichen Krankenkasse
  • Hotline für Test-Termine des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden (+41 71 353 26 54, täglich 9-11.30 und 13.30-16:30 Uhr)
  • Notfallnummern 144 oder 0844 55 00 55 (rund um die Uhr)

Für Fragen zu Veranstaltungen im Kanton Appenzell Ausserrhoden, kontaktieren Sie das Amt für Wirtschaft und Arbeit: wirtschaft.arbeit@ar.ch 

Für Anliegen zur Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit COVID-19 betreffend Firmen mit Standort im Kanton Appenzell Ausserrhoden, kontaktieren Sie das Arbeitsinspektorat: arbeitsinspektorat@ar.ch

Wiederaufnahme (Gross-)veranstaltungen

Ab 1. Oktober wird das Verbot von Grossveranstaltungen mit über 1'000 Besucherinnen und Besuchern oder über 1'000 mitwirkenden Personen vorsichtig und unter strengen Auflagen gelockert. Sportanlässe, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere In- und Outdoor-Veranstaltungen müssen ein Schutzkonzept vorweisen und vom Kanton bewilligt werden.

Weitere kantonale Informationen folgen zeitnah.

Bund - Bundesamt für Gesundheit

  • Hier gelangen Sie zur offizielle Hauptseite des BAG. Dort finden Sie Informationen zur aktuellen Situation in der Schweiz und im Ausland, FAQs, Empfehlungen für Reisende und für die Arbeitswelt.
  • Hier gelangen Sie zur Seite "So schützen wir uns" des BAG.

Zahlen

Fälle (Aktualisierung mindestens zwei Mal pro Woche. Stand 09.10.2020, 14:40Uhr)

  • Bestätigte Fälle, kumuliert: 218
    - davon hospitalisiert, kumuliert: 39
  • Aktuell hospitalisierte Patienten (inkl. Verdachtsfälle): 1
    - davon IPS-Patienten (mit und ohne Beatmung): 0
  • Todesfälle kumuliert: 3

Contact tracing (Aktualisierung mindestens zwei Mal pro Woche. Stand  09.10.2020, 14:40Uhr)

  • Aktuell COVID-19-Erkrankte in Isolation: 26
  • Aktuell im Kanton wohnhafte Personen in Quarantäne: 122
    - davon Anzahl Personen, die aus einem Risikogebiet in die Schweiz eingereist sind und aufgrund dessen aktuell im Kanton in Quarantäne sind: 48
  • Kumuliert Isolationsfälle* seit dem 30.04.2020: 118
  • Kumuliert Quarantänefälle* seit dem 30.04.2020: 1131

* Erkrankt eine zunächst gesunde Kontaktperson während der Inkubationszeit an COVID-19 wird die aktuelle Quarantäne in eine aktuelle Isolation überführt. Kumulativ erfolgt die Erfassung sowohl als Quarantäne- als auch als Isolationsfall.