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Informationsseite Coronavirus

Seit dem 19. Oktober gelten wieder verschärfte, schweizweit geltene Regeln: Einschränkungen für private Veranstaltungen, keine öffentlichen Versammlungen von mehr als 15 Personen, ausgeweitete Maskenpflicht und Homeoffice. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt stark auf eigenverantwortliches Handeln - und hat die kantonalen Massnahmen weiter verstärkt.

Gültige verstärkte Massnahmen

Kantonale Massnahmen, Inkraft seit 26. Oktober (Medienmitteilung)

  • Neu gilt die Maskenpflicht auch in Aussenbereichen von diesen Einrichtungen und Betrieben. Das betrifft u.a. Läden, Theater, Kinos, Konzert- und Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars, Wochen- und Weihnachtsmärkte.
  • Keine Maskentragepflicht gilt auf Strassen, Plätzen und Parkanlagen oder beim Spaziergang im Wald.
  • An allen Arbeitsstätten gilt eine Maskentragepflicht. Die Arbeitgeber müssen soweit es geht Homeoffice ermöglichen.
  • Neben der Maskentragepflicht in Innen- und Aussenbereichen muss neu gleichzeitig auch der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die Schutzkonzepte müssen neu also den Grundsatz „Abstand und Maske“ beachten.
  • Um den Abstand zwischen Personen zu garantieren, wird der Zugang zu öffentlichen Innenräumen wie etwa Läden beschränkt, so dass auf vier Quadratmeter nur eine Person kommt.
  • Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen sowie die Durchführung von Tanzveranstaltungen sind verboten.
  • Veranstaltungen über 50 Personen sind verboten. An privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis – etwa Geburtstage oder Hochzeiten – dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsempfehlungen höchstens 15 Personen teilnehmen.
  • Proben und Konzerte von Chören sind neu verboten.

Isolation / Quarantäne / Contact Tracing

Appenzell Ausserrhoden hat das Contact-Tracing an den Kanton St. Gallen übergeben. Damit ist die konsequente Weiterführung der Rückverfolgbarkeit der Coronafälle auf lange Sicht hin gesichert.

Isolation

Ich bin positiv auf Covid-19 getestet worden. Was nun? Isolieren Sie sich unverzüglich zu Hause, damit Sie andere Personen nicht anstecken. Lesen Sie bitte die Anweisung zur Isolation durch.

Personen, mit positivem Testresultat bitten wir schnellstmöglich ihre Konaktpersonen dem Tracing-Team zu melden. Meldeliste PDF XLS. Bitte informieren Sie Ihre engen Kontakte nach dem positiven Testergebnis.

Quarantäne

Ich hatte mit einem positiven Covid-19 Fall engen Kontakt (<1.5m Abstand, über 15min in der Summe). Was nun? Meiden Sie Kontakte und lesen Sie bitte die Anweisung zur Quarantäne durch.

Wenn Sie mit anderen Personen, aber nicht der erkrankten Person, im gleichen Haushalt leben:

• Richten Sie sich allein in einem Zimmer bei geschlossenen Türen ein und nehmen Sie die Mahlzeiten in Ihrem Zimmer ein.

• Vermeiden Sie jegliche Besuche und Kontakte und verlassen Sie das Zimmer nur, wenn nötig.

• Halten Sie 1,5 Meter Abstand von den anderen Personen im Haushalt, wenn Sie Ihr Zimmer verlassen müssen.

• Waschen Sie sich regelmässig die Hände.

• Benutzen Sie Ihr eigenes Badezimmer. Wenn dies nicht möglich ist, reinigen Sie die gemeinsamen sanitären Anlagen (Dusche, Toilette, Waschbecken) nach jedem Gebrauch mit einem handelsübli-chen Reinigungsmittel.

• Teilen Sie Ihre Haushaltsgegenstände wie Geschirr, Gläser, Tassen oder Küchenutensilien nicht mit anderen Personen. Reinigen Sie diese Artikel nach Gebrauch in der Abwaschmaschine oder sorgfältig mit Wasser und Seife.

• Teilen Sie Handtücher oder Bettwäsche nicht mit anderen Personen. Waschen Sie Ihre Kleider, Bettwäsche und Badhandtücher regelmässig in der Maschine.

 

Rückkehr aus Risikoländern

Für Reisende aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko besteht eine Quarantänepflicht. Alle Personen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko einreisen, müssen für 10 Tage in Quarantäne.

Melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Tagen via Meldeformular bei den Behörden. Bitte wählen Sie im Formular dann Ihren Wohnkanton 'Appenzell Ausserrhoden' aus!

SwissCovid App

Die SwissCovid App hilft Übertragungsketten schneller zu stoppen. Die App für Mobiltelefone (Android/iPhone) trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen. Die SwissCovid App ist im Apple Store und Google Play Store verfügbar.

Anlaufstellen

Für medizinische Anliegen im Zusammenhang mit Covid-19 stehen der Ausserrhoder Bevölkerung folgende Anlaufstellen zur Verfügung:

  • Infoline des BAG für Personen, die in die Schweiz einreisen: +41 58 464 44 88 (täglich 6 bis 23 Uhr)
  • Infoline des Bundesamts für Gesundheit: +41 58 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr)
  • Hausärztin/Hausarzt
  • telefonische Beratung der persönlichen Krankenkasse
  • Hotline für Test-Termine des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden (+41 71 353 26 54, täglich 9-11.30 und 13.30-16:30 Uhr)
  • Notfallnummern 144 oder 0844 55 00 55 (rund um die Uhr)

Für Fragen zu Veranstaltungen im Kanton Appenzell Ausserrhoden, kontaktieren Sie das Amt für Wirtschaft und Arbeit: wirtschaft.arbeit@ar.ch 

Für Anliegen zur Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit COVID-19 betreffend Firmen mit Standort im Kanton Appenzell Ausserrhoden, kontaktieren Sie das Arbeitsinspektorat: arbeitsinspektorat@ar.ch

(Gross-)veranstaltungen

Das Verbot von Grossveranstaltungen mit über 1'000 Besucherinnen und Besuchern oder über 1'000 mitwirkenden Personen wurde vorsichtig und unter strengen Auflagen gelockert. Sportanlässe, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere In- und Outdoor-Veranstaltungen müssen ein Schutzkonzept vorweisen und vom Kanton bewilligt werden.

Weitere kantonale Informationen sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit zu finden.

Bund - Bundesamt für Gesundheit

  • Hier gelangen Sie zur offizielle Hauptseite des BAG. Dort finden Sie Informationen zur aktuellen Situation in der Schweiz und im Ausland, FAQs, Empfehlungen für Reisende und für die Arbeitswelt.
  • Hier gelangen Sie zur Seite "So schützen wir uns" des BAG.

Zahlen

COVID-19 Situation

Fälle (Aktualisierung täglich Mo.-Fr.;  Stand 26.10.2020, 15:30Uhr)

  • Bestätigte Fälle, kumuliert: 559
    - davon hospitalisiert, kumuliert: 66
  • Neue Fälle des Vortages (Mo., Di., Mi., Do., respektive Fr.-So.): 84
  • Aktuell hospitalisierte Patienten (inkl. Verdachtsfälle): 24
    - davon IPS-Patienten (mit und ohne Beatmung): 1
  • Todesfälle kumuliert: 6

Contact tracing (Aktualisierung täglich Mo.-Fr.;  Stand 26.10.2020, 15:30Uhr)

  • Aktuell COVID-19-Erkrankte in Isolation: 116
  • Aktuell im Kanton wohnhafte Personen in Quarantäne: 200 (Aktualisierung der Kontaktpersonen im Rückstand)
    - davon Anzahl Personen, die aus einem Risikogebiet in die Schweiz eingereist sind und aufgrund dessen aktuell im Kanton in Quarantäne sind: 125
  • Kumuliert Isolationsfälle* seit dem 30.04.2020: 459
  • Kumuliert Quarantänefälle* seit dem 30.04.2020: 1454(Aktualisierung der Kontaktpersonen im Rückstand)

* Erkrankt eine zunächst gesunde Kontaktperson während der Inkubationszeit an COVID-19 wird die aktuelle Quarantäne in eine aktuelle Isolation überführt. Kumulativ erfolgt die Erfassung sowohl als Quarantäne- als auch als Isolationsfall.