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Informationsseite Coronavirus
Es gelten verschärfte, schweizweit geltene Regeln zur Eindämmung des Coronavirus.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt stark auf eigenverantwortliches Handeln.
Lassen Sie sich bei Symptomen SOFORT testen, damit Sie möglichst niemanden anstecken!
Und immernoch gilt: Tragen Sie Maske. Halten Sie Abstand. Treffen Sie weniger Leute.
Festtage
Während der Festtage müssen wir aber nicht ganz auf Feiern mit der Familie oder Freunden verzichten. Planen Sie jedoch frühzeitig, wie Sie dieses Jahr feiern. Hier geht's zu den BAG-Tipps
Hotline für Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder
Die kantonale Hotline ist erreichbar unter +41 71 353 67 97
- Montag bis Freitag, 8.30 bis 12.15 und von 13.30 bis 17 Uhr, Samstag von 8.30 bis 11 Uhr
- Über die Festtage gelten spezielle Öffnungszeiten (wird noch kommuniziert)
- Termine für das Testzentrum in Teufen müssen via diese Hotline vereinbart werden.
- Die Hotline ist auchTriagestelle bei spezifischen Fragen der Bevölkerung an die kantonale Verwaltung.
Testzentrum Teufen / kantonale Hotline
Das Testzentrum im Zeughaus ist in Betrieb. Personen, bei denen der Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus besteht, können nach Anmeldung über die Hotline einen Termin erhalten.
- Die Zuweisung durch die Hotline +41 71 353 67 97 ist zwingend.
- Spontan erscheinende Personen werden abgewiesen.
- Das Testzentrum ist von Montag bis Freitag geöffnet und steht ausschliesslich Bewohnerinnen und Bewohnern der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden sowie Berufstätigen in diesem Gebiet zur Verfügung.
- Das Testzentrum bietet insbesondere Personen mit nur leichten Symptomen, die keine ärztliche Untersuchung benötigen, eine Testmöglichkeit.
- Factsheet Testzentrum Teufen (pdf)
Weitere Anlaufstellen
Für medizinische Anliegen im Zusammenhang mit Covid-19 stehen der Ausserrhoder Bevölkerung folgende weitere Anlaufstellen zur Verfügung:
- Infoline des Bundesamts für Gesundheit: +41 58 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr)
- Hausärztin/Hausarzt
- telefonische Beratung der persönlichen Krankenkasse
- Notfallnummern 144 oder 0844 55 00 55 (rund um die Uhr)
Contact Tracing / Isolation / Quarantäne
Contact Tracing
Appenzell Ausserrhoden hat das Contact-Tracing an den Kanton St. Gallen übergeben.
Isolation
Ich bin positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden / habe COVID-19. Was nun?
- Isolieren Sie sich unverzüglich zu Hause, damit Sie andere Personen nicht anstecken. Lesen Sie bitte die Anweisung zur Isolation durch.
- Personen, mit positivem Testresultat bitten wir, schnellstmöglich die Konaktpersonen dem Tracing-Team zu melden (Meldeliste PDF oder XLS).
- Bitte informieren Sie mit Erhalt eines positiven Testergebnisses Ihre engen Kontakte (ab 48 Stunden vor Auftreten Ihrer Symptome bis zum Isolationsantritt), dass diese in Quarantäne müssen.
Definition enger Kontakt: <1.5 Meter Distanz in der Summe >15 Minuten (ab 48 Stunden vor Auftreten Ihrer Symptome bis zum Isolationsantritt).
Ausgenommen beide haben in dieser Zeit Hygienemasken über Nase und Mund getragen. - Das Tracing Team wird sich bei Ihnen in den nächsten Tagen telefonisch melden.
Quarantäne
Ich hatte mit einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt (<1.5 Meter Abstand, über 15 Minuten in der Summe und keiner oder nur eine Person trug eine Hygienemaske über Nase und Mund). Was nun?
- Begeben Sie sich in Quarantäne, meiden Sie Kontakte und lesen Sie bitte die Anweisung zur Quarantäne durch.
- Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen startet mit dem Tag des letzten engen Kontaktes zur positiv getesteten Person und dauert zehn volle Tage (Beispiel: letzter Enger Kontakt 14.10.2020, Isolationsende bis und mit 24.10.2020).
- Sofern die positiv gegestete Person, zu welcher Sie Kontakt hatten, Sie dem Tracing-Team als enge Kontaktpersonen gemeldet hat und Sie in einem Arbeitsverhältnis ohne Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten sind, können Sie oder Ihr Arbeitgeber das Formular zur Selbstdeklaration Ihres Arbeitsausfalls aufgrund Ihrer angeordneten Quarantäne der zuständigen Ausgleichskasse ausfüllen.
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Weitere allgemeine Informationen zum Thema sind auch hier zu finden: https://www.ahv-iv.ch/de/Corona
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- Wenn Sie Symptome etwickeln, vereinbaren Sie bitte einen Testtermin. Ein negatives Testergebnis entbindet nicht von der Quarantäne.
Wenn Sie mit anderen Personen, aber nicht mit der erkrankten Person im gleichen Haushalt leben:
- Richten Sie sich allein in einem Zimmer bei geschlossenen Türen ein und nehmen Sie die Mahlzeiten in Ihrem Zimmer ein.
- Vermeiden Sie jegliche Besuche und Kontakte und verlassen Sie das Zimmer nur wenn nötig.
- Halten Sie 1,5 Meter Abstand von den anderen Personen im Haushalt, wenn Sie Ihr Zimmer verlassen müssen.
- Waschen Sie sich regelmässig die Hände.
- Benutzen Sie Ihr eigenes Badezimmer. Wenn dies nicht möglich ist, reinigen Sie die gemeinsamen sanitären Anlagen (Dusche, Toilette, Waschbecken) nach jedem Gebrauch mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel.
- Teilen Sie Ihre Haushaltsgegenstände wie Geschirr, Gläser, Tassen oder Küchenutensilien nicht mit anderen Personen. Reinigen Sie diese Artikel nach Gebrauch in der Abwaschmaschine oder sorgfältig mit Wasser und Seife.
- Teilen Sie Handtücher oder Bettwäsche nicht mit anderen Personen. Waschen Sie Ihre Kleider, Bettwäsche und Badhandtücher regelmässig in der Maschine.
Rückkehr aus Risikoländern
Für Reisende aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko besteht eine Quarantänepflicht. Alle Personen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko einreisen, müssen für 10 volle Tage in Quarantäne (Beispiel: Einreise in die Schweiz am 14.11.2020, Isolationsende bis und mit 24.11.2020).
Melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Tagen nach Einreise in die Schweiz via Meldeformular bei den Behörden. Bitte wählen Sie im Formular dann Ihren Wohnkanton 'Appenzell Ausserrhoden' aus!
Wenn Sie Symptome etwickeln, vereinbaren Sie bitte einen Testtermin. Ein negatives Testergebnis entbindet nicht von der Quarantäne.
- Allgemeine Fragen bzgl. Einreise können an die Infoline des BAG gestellt werden: +41 58 464 44 88 (täglich 6 bis 23 Uhr)
- FAQ: Quarantäne bei der Einreise in die Schweiz
- Informationen in verschiedenen Sprachen
- Informationen zur Quarantäne
Schulen - Berufsbildung - Sport
Hochschulen haben auf Fernunterricht umgestellt. Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt.
- Schuljahr 2020-21 und Covid-19 (pdf)
- Fragen und Antworten zum Coronavirus (COVID-19) für Volks-, Mittel- und Berufsschule
- Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindergarten und Primarschule (Zyklus 1 und 2)
- Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Jugendlichen der Sekundarstufe I (Zyklus 3)
- Link zur Volksschule (für Lehrpersonen)
- Aufrechterhaltung Präsenzunterricht Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts bei epidemiologischer Gefährdung
Veranstaltungen
- An öffentlichen Veranstaltungen dürfen höchstens 50 Personen teilnehmen.
- An privaten Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen.
- Im öffentlichen Raum wie beispielsweise auf Plätzen, Spazierwegen und in Parkanlagen sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten.
Weitere kantonale Informationen sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit oder auf der Seite des BAG zu finden.
Wirtschaft - Kurzarbeitsentschädigung
Kultur - Unterstützungsmassnahmen
Alters- und Pflegeheime - Spitex
Gesundheitsfachpersonen
Bund - Bundesamt für Gesundheit
- Hier gelangen Sie zur offizielle Hauptseite des BAG. Dort finden Sie Informationen zur aktuellen Situation in der Schweiz und im Ausland, FAQs, Empfehlungen für Reisende und für die Arbeitswelt.
- Hier gelangen Sie zur Seite "So schützen wir uns" des BAG.
Zahlen
COVID-19 Situation
Fälle (Aktualisierung täglich Mo.-Fr.; Stand 04.12.2020, 14:55Uhr)
- Bestätigte Fälle, kumuliert: 1758
- davon in AR hospitalisiert, kumuliert: 141 - Neue Fälle des Vortages (Mo., Di., Mi., Do., respektive Fr.-So.): 28
- Aktuell hospitalisierte Patienten (inkl. Verdachtsfälle): 25
- davon IPS-Patienten (mit und ohne Beatmung): 2 - Todesfälle kumuliert (gemäss Meldesystem des BAG): 29
Contact tracing (Aktualisierung täglich Mo.-Fr.; Stand 04.12.2020, 14:55Uhr)
- Aktuell COVID-19-Erkrankte in Isolation: >125 (Aktualisierung der Indexfälle aktuell in Isolation im Rückstand)
- Aktuell im Kanton wohnhafte Personen in Quarantäne: >125 (Aktualisierung der Kontaktpersonen aktuell in Quarantäne im Rückstand)
- davon Anzahl Personen, die aus einem Risikogebiet in die Schweiz eingereist sind und aufgrund dessen aktuell im Kanton in Quarantäne sind: 0 - Kumuliert Isolationsfälle* seit dem 30.04.2020: 1674
- Kumuliert Quarantänefälle* seit dem 30.04.2020: >1500 (Aktualisierung der Kontaktpersonen aktuell in Quarantäneim Rückstand)
* Erkrankt eine zunächst gesunde Kontaktperson während der Inkubationszeit an COVID-19 wird die aktuelle Quarantäne in eine aktuelle Isolation überführt. Kumulativ erfolgt die Erfassung sowohl als Quarantäne- als auch als Isolationsfall.
Zusätzliche Informationen
Amt für Gesundheit
SwissCovid App
Die SwissCovid App hilft Übertragungsketten schneller zu stoppen. Die App trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing. Die SwissCovid App ist im Apple Store und Google Play Store verfügbar.