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Informationsseite Coronavirus

Bundesrat und Regierungsrat empfehlen dringend bis Weihnachten:

  • Kontakte reduzieren!
  • Abstand halten!
  • Maske tragen!
  • Handhygiene beachten!

Planen Sie frühzeitig, wie Sie dieses Jahr feiern. Hier geht's zu den BAG-Tipps

Lassen Sie sich bei Symptomen SOFORT testen, damit Sie möglichst niemanden anstecken!

Wir zählen auch auf Ihr eigenverantwortliches Handeln!

Kantonale Hotline

Die kantonale Hotline ist erreichbar unter +41 71 353 67 97

  • Montag bis Freitag, 8.30 bis 12.15 und von 13.30 bis 17 Uhr, Samstag von 8.30 bis 11 Uhr
  • Über die Festtage gelten spezielle Öffnungszeiten (wird noch kommuniziert)
  • Termine für das Testzentrum in Teufen müssen via diese Hotline vereinbart werden.
  • Die Hotline ist auchTriagestelle bei spezifischen Fragen der Bevölkerung an die kantonale Verwaltung.

Testzentrum Teufen

Das Testzentrum im Zeughaus ist in Betrieb. Personen, bei denen der Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus besteht, können nach Anmeldung über die Hotline einen Termin erhalten.

  • Die Zuweisung durch die kantonale Hotline +41 71 353 67 97 ist zwingend.
  • Spontan erscheinende Personen werden abgewiesen.
  • Das Testzentrum ist von Montag bis Freitag geöffnet und steht ausschliesslich Bewohnerinnen und Bewohnern der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden sowie Berufstätigen in diesem Gebiet zur Verfügung.
  • Das Testzentrum bietet insbesondere Personen mit nur leichten Symptomen, die keine ärztliche Untersuchung benötigen, eine Testmöglichkeit.
  • Factsheet Testzentrum Teufen (pdf)
  • Ausserrhoder Flyer zum Testzentrum / Quarantäne / Isolation (pdf)

Weitere Anlaufstellen

Für medizinische Anliegen im Zusammenhang mit Covid-19 stehen der Ausserrhoder Bevölkerung folgende weitere Anlaufstellen zur Verfügung:

  • Infoline des Bundesamts für Gesundheit: +41 58 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr)
  • Hausärztin/Hausarzt
  • telefonische Beratung der persönlichen Krankenkasse
  • Notfallnummern 144 oder 0844 55 00 55 (rund um die Uhr)

Contact Tracing / Isolation / Quarantäne

Contact Tracing (Stand 14.12.2020)

Appenzell Ausserrhoden hat das Contact-Tracing an den Kanton St. Gallen übergeben.

Isolation

Ich bin positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden / habe COVID-19. Was nun?

  • Isolieren Sie sich unverzüglich zu Hause, damit Sie andere Personen nicht anstecken. Lesen Sie bitte die Anweisung zur Isolation durch.
  • Personen, mit positivem Testresultat werden vom Contact-Tracing-Team St. Gallen angerufen.
    Bitte halten Sie die Angaben betreffend Ihrer engen Kontaktpersonen bereit (Vorlage nötige Angaben zu engen Kontaktpersonen XLS).
    Definition enger Kontakt: <1.5 Meter Distanz in der Summe >15 Minuten (ab 48 Stunden vor Auftreten Ihrer Symptome bis zum Isolationsantritt).
    Ausgenommen beide haben in dieser Zeit Hygienemasken über Nase und Mund getragen.
  • Bitte informieren Sie mit Erhalt eines positiven Testergebnisses Ihre engen Kontakte (ab 48 Stunden vor Auftreten Ihrer Symptome bis zum Isolationsantritt), dass diese in Quarantäne müssen.
  • Das Tracing-Team wird sich bei Ihnen in den nächsten Tagen telefonisch melden.
  • Ihre engen Kontaktpersonen werden durch das Tracing-Team erfasst und werden eine Quarantänebescheinigung erhalten.

Quarantäne

Ich hatte mit einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt (<1.5 Meter Abstand, über 15 Minuten in der Summe und keiner oder nur eine Person trug eine Hygienemaske über Nase und Mund). Was nun?

  • Begeben Sie sich in Quarantäne, meiden Sie Kontakte und lesen Sie bitte die Anweisung zur Quarantäne durch.
  • Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen startet mit dem Tag des letzten engen Kontaktes zur positiv getesteten Person und dauert zehn volle Tage (Beispiel: letzter Enger Kontakt 04.12.2020, Quarantäneende bis und mit 14.12.2020).
  • Sofern die positiv gegestete Person, zu welcher Sie Kontakt hatten, Sie dem Tracing-Team als enge Kontaktpersonen gemeldet hat werden Sie eine Quarantänebescheinigung per E-Mail erhalten.
    Sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis ohne Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten sind, kann Ihr Arbeitgeber das Formular zur Deklaration Ihres Arbeitsausfalls aufgrund Ihrer angeordneten Quarantäne der zuständigen Ausgleichskasse ausfüllen.

  • Wenn Sie Symptome etwickeln, vereinbaren Sie bitte einen Testtermin. Ein negatives Testergebnis entbindet nicht von der Quarantäne.

Wenn Sie mit anderen Personen, aber nicht mit der erkrankten Person im gleichen Haushalt leben:

• Richten Sie sich allein in einem Zimmer bei geschlossenen Türen ein und nehmen Sie die Mahlzeiten in Ihrem Zimmer ein.
• Vermeiden Sie jegliche Besuche und Kontakte und verlassen Sie das Zimmer nur, wenn nötig.
• Wenn Sie Ihr Zimmer verlassen müssen, tragen Sie eine Maske.
• Lüften Sie alle Räume regelmässig
• Waschen Sie sich regelmässig die Hände.
• Benutzen Sie Ihr eigenes Badezimmer. Wenn dies nicht möglich ist, reinigen Sie die gemeinsamen sanitären Anlagen (Dusche, Toilette, Waschbecken) nach jedem Gebrauch mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel.
• Teilen Sie Ihre Haushaltsgegenstände wie Geschirr, Gläser, Tassen oder Küchenutensilien nicht mit anderen Personen. Reinigen Sie diese Artikel nach Gebrauch in der Abwaschmaschine oder sorgfältig mit Wasser und Seife.
• Teilen Sie Handtücher oder Bettwäsche nicht mit anderen Personen.

Rückkehr aus Risikoländern

Für Reisende aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko besteht eine Quarantänepflicht. Alle Personen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko einreisen, müssen für 10 volle Tage in Quarantäne  (Beispiel: Einreise in die Schweiz am 14.11.2020, Isolationsende bis und mit 24.11.2020).

Melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Tagen nach Einreise in die Schweiz via Meldeformular bei den Behörden. Bitte wählen Sie im Formular dann Ihren Wohnkanton 'Appenzell Ausserrhoden' aus!

Wenn Sie Symptome etwickeln, vereinbaren Sie bitte einen Testtermin. Ein negatives Testergebnis entbindet nicht von der Quarantäne.

Schulen - Berufsbildung - Sport

Hochschulen haben auf Fernunterricht umgestellt. Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt.

Zu beachten:

  • Maximal 5 Personen bei Sport. Keine sportlichen Aktivitäten mit mehr als 5 Personen; Ausnahmen für Kinder- und Jugendliche sowie Profisport bleiben.

Veranstaltungen / Treffen

Öffentliche Veranstaltungen sind neu durch den Bund verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern mit max. 50 Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis und Versammlungen zur politischen Meinungsbildung. Auch das Singen in Innen- und Aussenräumen ausserhalb des Familienkreises bleibt verboten.

Zu beachten:

Wirtschaft - Kurzarbeitsentschädigung

  • Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen. Für Restaurants in Hotels (nur für Hotelgäste), Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote gibt es Ausnahmen; diese Betriebe dürfen abends bis 23 Uhr geöffnet bleiben. 
  • Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
  • Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.

Bund - Bundesamt für Gesundheit

  • Hier gelangen Sie zur offizielle Hauptseite des BAG. Dort finden Sie Informationen zur aktuellen Situation in der Schweiz und im Ausland, FAQs, Empfehlungen für Reisende und für die Arbeitswelt.
  • Hier gelangen Sie zur Seite "So schützen wir uns" des BAG.

Zahlen

COVID-19 Situation

Fälle (Aktualisierung: täglich Mo.-Fr. [Weihnachten - Neujahr am 24., 28. & 31.12. 2020];  Stand 17.12.2020, 14:45Uhr)

  • Bestätigte Fälle, kumuliert: 2116
    - davon in AR hospitalisiert, kumuliert: 165
  • Neue Fälle des Vortages (Mo., Di., Mi., Do., respektive Fr.-So.): 35
  • Aktuell hospitalisierte Patienten (inkl. Verdachtsfälle): 19
    - davon IPS-Patienten (mit und ohne Beatmung): 1
  • Todesfälle kumuliert (gemäss Meldesystem des BAG): 32

Contact tracing (Aktualisierung: täglich Mo.-Fr. [Weihnachten - Neujahr am 24., 28. & 31.12. 2020];  Stand 17.12.2020, 14:45Uhr)

  • Aktuell COVID-19-Erkrankte in Isolation: >125 (Aktualisierung der Indexfälle aktuell in Isolation im Rückstand)
  • Aktuell im Kanton wohnhafte Personen in Quarantäne: >125 (Aktualisierung der Kontaktpersonen aktuell in Quarantäne im Rückstand)
    - davon Anzahl Personen, die aus einem Risikogebiet in die Schweiz eingereist sind und aufgrund dessen aktuell im Kanton in Quarantäne sind: 3
  • Kumuliert Isolationsfälle* seit dem 30.04.2020: 2019
  • Kumuliert Quarantänefälle* seit dem 30.04.2020: >1500 (Aktualisierung der Kontaktpersonen aktuell in Quarantäneim Rückstand)

* Erkrankt eine zunächst gesunde Kontaktperson während der Inkubationszeit an COVID-19 wird die aktuelle Quarantäne in eine aktuelle Isolation überführt. Kumulativ erfolgt die Erfassung sowohl als Quarantäne- als auch als Isolationsfall.

Zusätzliche Informationen

Amt für Gesundheit

Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 92
F: +41 71 353 68 54

Kantonale Hotline
+41 71 353 67 97

Mo-Fr, 8.30-12.15h / 13.30-17h
Sa 8.30-11h, So geschlossen

SwissCovid App

Die SwissCovid App hilft Übertragungsketten schneller zu stoppen. Die App trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing. Die SwissCovid App ist im Apple Store und Google Play Store verfügbar.