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Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage» und verschärft die Massnahmen

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. 

Aufruf Kanton Tessin: Bleiben Sie zuhause!

Der Kanton Tessin ruft alle Personen, die das Tessin als Urlaubsziel oder Zweitwohnsitz sehen auf, schon jetzt - insbesondere aber im Hinblick auf die bevorstehenden Osterferien - zuhause zu bleiben. Die Bewegung der Bürgerinnen und Bürger soll so weit wie möglich vermieden werden, um eine weitere Verbreitung des Covid-19-Virus zu begrenzen. Staatsrat Norman Gobbi, Vorsteher des Departements für Inneres des Kantons Tessin, spricht in einer Videobotschaft zur Bevölkerung: https://www.youtube.com/watch?v=-X1wUgWBYa0

Wenn Sie wieder ausgehen möchten, müssen Sie jetzt zu Hause bleiben!

 

 

Weitere Informationen.

Anzahl Fälle

Stand 02.04.2020, 08.00 Uhr
  • 19 laborbestätigte Fälle

Allgemeine Anlaufstelle

Hotline Bundesamt für Gesundheit (täglich 24 Stunden)

Kantonale Anlaufstellen

  • Medizinische Hotline AR/AI
    Anmeldung COVID-19-Test
    Telefon +41 71 353 67 97
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