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Coronavirus

Bundesrat lockert weitere Massnahmen ab dem 11. Mai 2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag, 11. Mai 2020, können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings möglich. Der öffentliche Verkehr wird wieder nach dem ordentlichen Fahrplan funktionieren. Für die Maturitätsprüfungen können dieses Jahr die Erfahrungsnoten im Zeugnis stehen, über schriftliche Prüfungen für die gymnasiale Maturität entscheiden die Kantone. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Parallel zu diesen Öffnungsschritten werden die Einreisebeschränkungen gelockert. Ab dem 11. Mai soll zudem in allen Kantonen die flächendeckende Rückverfolgung von Neuinfektionen wieder aufgenommen werden.

Bundesrat lockert schrittweise Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus

Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April entschieden. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden präzisiert.

Dringliche Regelungen wegen der Corona-Pandemie

Die Standeskommission hat am 14. April 2020 im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses das Erforderliche geregelt, um in der bestehenden ausserordentlichen Situation das Funktionieren der kantonalen Körperschaften zu sichern, langfristigen Schädigungen an der Wirtschaftsstruktur entgegenzuwirken, die Gesundheitsversorgung zu stärken und die Ausbreitung des Coronavirus zu hemmen. Hier finden sich die Unterlagen dazu:

Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage» und verschärft die Massnahmen

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. 

Medienmitteilungen

Weitere Informationen.

Anzahl Fälle kumuliert

Stand 20.05.2020, 11.00 Uhr
  • 25 laborbestätigte Fälle
  • 0 Todesfälle

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Allgemeine Anlaufstelle

Hotline Bundesamt für Gesundheit (täglich 24 Stunden)

Kantonale Anlaufstellen

  • Ärztlicher Notfalldienst AI
    Notfall Spital Appenzell (24h)
    Anmeldung COVID-19-Test
    Telefon +41 71 788 73 34

  • Medizinische Hotline AR/AI (Bürozeiten)
    Anmeldung COVID-19-Test
    Telefon +41 71 353 67 97
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