Coronavirus
Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage aufgehoben. Dennoch bleibt die gesamte Bevölkerung weiterhin aufgerufen vorsichtig zu sein. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen; der Bundesrat setzt weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Für alle Einrichtungen, Betriebe, Schulen und Veranstaltungen gelten dieselben Vorgaben für Schutzkonzepte. Die Vorgaben sind in der Bundesverordnung geregelt. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende September verboten und sind ab Oktober bewilligungspflichtig (Veranstaltungen).
Das Contact Tracing für Personen aus dem Kanton Appenzell I.Rh. wird seit dem 8. August 2020 durch den Kanton St. Gallen übernommen. Dank der Zusammenarbeit kann die konsequente Weiterführung der Rückverfolgbarkeit der Coronafälle auf lange Sicht hin gesichert werden.