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Coronavirus

16.Oktober 2020

In den letzten Wochen ist die Zahl an Corona-Infektionen in der Schweiz, und insbesondere auch im Kanton Appenzell I.Rh., stark angestiegen. Zur Eindämmung dieser Entwicklung hat die Standeskommission in Absprache mit den Nachbarkantonen verschiedene Massnahmen beschlossen.

Seit Anfang September hat die Zahl der Ansteckungen mit dem Corona-Virus im Kanton Appenzell I.Rh. stark zugenommen. Als bedeutende Ansteckungsorte haben sich das private Umfeld, Veranstaltungen und der Besuch von Bars und Clubs erwiesen.

Angesichts dieser Entwicklung hat die Standeskommission mit Wirkung ab dem 19. Oktober 2020 insbesondere folgende kantonale Massnahmen erlassen:

  • Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Personen müssen Schutzmasken getragen werden. Für das Essen und Trinken, für Reden und für weitere Spezialfälle bestehen Ausnahmen. Bei kleineren Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht, wenn sich der Abstand von 1.5 Metern nicht einhalten lässt.
  • In Gastronomiebetrieben muss das Servicepersonal Schutzmasken tragen. Das Konsumieren von Getränken und Essen ist nur noch sitzend an Tischen erlaubt.
  • Das Tanzen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, einschliesslich Angeboten von Tanzschulen und Sportvereinen, sowie an öffentlichen Veranstaltungen ist verboten. Ausnahmen bestehen hier für das professionelle Tanzen.

Die Massnahmen werden im Standeskommissionsbeschluss betreffend die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (StKB COVID-19) aufgenommen.

Die Standeskommission hofft, dass mit diesen Massnahmen die derzeit sehr beunruhigende Entwicklung der Fallzahlen gebrochen und so auf weitere, möglicherweise einschneidendere Massnahmen verzichtet werden kann.

Sie ruft die Bevölkerung auf, im privaten und im öffentlichen Umfeld die Abstands- und Hygieneregeln des Bundes konsequent zu befolgen. Überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, soll eine Schutzmaske getragen werden.

Weiterhin gilt, dass gemäss Bundesvorgaben alle öffentlich zugänglichen Orte über ein Schutzkonzept  verfügen müssen. Die Vorgaben sind in der Bundesverordnung geregelt. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind bewilligungspflichtig (Veranstaltungen).

Bild Legende:

Gesundheits- und Sozialdepartement

Weitere Informationen.

Anzahl Fälle

Stand 16. Oktober 2020, 12.00 Uhr
  • 117 laborbestätigte Fälle (kumuliert)
  • 0 Todesfälle
  • 49 Personen in Isolation (aktuell)
  • >50* Personen in Quarantäne/enger Kontakt (aktuell)
  • 15 Personen in Quarantäne/Einreise Risikoland (aktuell)

* Die exakte Anzahl kann aufgrund von technischen Problemen vorübergehend nicht angezeigt werden

Leichte Sprache

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Allgemeine Anlaufstelle

Hotline Bundesamt für Gesundheit

Kantonale Anlaufstelle

Gesundheitsamt
Telefon +41 71 788 92 50
E-Mail info@gsd.ai.ch  

Informationen zu Schutzmasken

Webseite BAG

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