Coronavirus

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11. Dezember 2020

Der Bundesrat hat am 11. Dezember weitere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Beachten Sie bitte weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Zusätzlich gilt Bundesweit insbesondere folgendes:

  • Restaurants, Bars ab 19 Uhr geschlossen
  • Museen, Bibliotheken, Läden und Märkte sowie Freizeit- und Sporteinrichtungen ab 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen
  • Verbot von Veranstaltungen (Ausnahmen: Gottesdienste, Beerdigungen, politische Kundgebungen, Versammlungen Legislative)
  • Sportliche und kulturelle Aktivitäten mit maximal 5 Personen

Weiterin gilt:

  • Private Treffen mit maximal 10 Personen (Empfehlung: aus maximal zwei Haushalten)
  • Ausgedehnte Maskenpflicht
  • Discos und Tanzlokale sind geschlossen
  • Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schule
  • ...

Weitere Erläuterungen finden Sie auf www.bag.admin.ch

28. Oktober

Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat per 29. Oktober 2020 neue Corona-Massnahmen erlassen. Ziel ist es weiter, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren.

  • Maskenpflicht gilt für alle Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben (z.B. Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants, Wochenmärkte
  • Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im Freien nicht eingehalten werden kann (z.B. stark frequentierte Strasse, Plätze oder Parkanlagen)
  • Discos und Tanzlokale sind geschlossen.
  • Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen
  • Veranstaltungen sind nur noch bis 50 Personen erlaubt
  • Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis sind im privaten Raum auf 10 Personen beschränkt
  • sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten bis zu 15 Personen sind erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann, als auch Masken getragen werden. In grossen Sälen oder Tennishallen gilt die Maskenpflicht nicht. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport sind verboten. Von den Regeln sind Kinder unter 16 Jahren ausgenommen.

18. Oktober

Am 18. Oktober 2020 hat der Bundesrat per 19. Oktober 2020 neue Corona-Massnahmen erlassen. So hat er eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben erlassen. Weiter sind Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten. Für den privaten Bereich hat er noch weitere Massnahmen beschlossen. Zu Handen der Arbeitgeber hat er angeordnet, dass die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit für das Home-Office beachtet werden müssen (Weitere Informationen: BAG)

16. Oktober 2020

In den letzten Wochen ist die Zahl an Corona-Infektionen in der Schweiz, und insbesondere auch im Kanton Appenzell I.Rh., stark angestiegen. Zur Eindämmung dieser Entwicklung hat die Standeskommission in Absprache mit den Nachbarkantonen verschiedene Massnahmen beschlossen.

Seit Anfang September hat die Zahl der Ansteckungen mit dem Corona-Virus im Kanton Appenzell I.Rh. stark zugenommen. Als bedeutende Ansteckungsorte haben sich das private Umfeld, Veranstaltungen und der Besuch von Bars und Clubs erwiesen.

Angesichts dieser Entwicklung hat die Standeskommission mit Wirkung ab dem 19. Oktober 2020 insbesondere folgende kantonale Massnahmen erlassen:

  • Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Personen müssen Schutzmasken getragen werden. Für das Essen und Trinken, für Reden und für weitere Spezialfälle bestehen Ausnahmen. Bei kleineren Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht, wenn sich der Abstand von 1.5 Metern nicht einhalten lässt.
  • In Gastronomiebetrieben muss das Servicepersonal Schutzmasken tragen. Das Konsumieren von Getränken und Essen ist nur noch sitzend an Tischen erlaubt.
  • Das Tanzen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, einschliesslich Angeboten von Tanzschulen und Sportvereinen, sowie an öffentlichen Veranstaltungen ist verboten. Ausnahmen bestehen hier für das professionelle Tanzen.

Die Massnahmen werden im Standeskommissionsbeschluss betreffend die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (StKB COVID-19) aufgenommen.

Die Standeskommission hofft, dass mit diesen Massnahmen die derzeit sehr beunruhigende Entwicklung der Fallzahlen gebrochen und so auf weitere, möglicherweise einschneidendere Massnahmen verzichtet werden kann.

Sie ruft die Bevölkerung auf, im privaten und im öffentlichen Umfeld die Abstands- und Hygieneregeln des Bundes konsequent zu befolgen. Überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, soll eine Schutzmaske getragen werden.

Weiterhin gilt, dass gemäss Bundesvorgaben alle öffentlich zugänglichen Orte über ein Schutzkonzept  verfügen müssen. Die Vorgaben sind in der Bundesverordnung geregelt. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind bewilligungspflichtig (Veranstaltungen).

Erläuternder Bericht zu den Massnahmen ab dem 19. Oktober 2020

Erläuternder Bericht zu den Massnahmen ab dem 19. Oktober 2020
Typ Titel Dokumentdatum
Erläuternder Bericht zur Revision des StKB COVID 19 19.10.2020

30. Oktober 2020 

Gesundheits- und Sozialdepartement

Kantonale Anlaufstelle

Covid-19-Hotline
Telefon +41 71 788 75 57
E-Mail 

Die Covid-19 Hotline ist über die Weihnachtszeit und Neujahr wie folgt erreichbar:

  • 24.-27.12.2020 und 31.12.2020-3.1.2021:
    die Covid-19 Hotline ist nicht in Betrieb, kann jedoch per Mail erreicht werden (info.hotline@ai.ch). Die Mails werden an diesen Tagen einmal täglich bearbeitet und wenn möglich beantwortet.
  • Montag, 28. bis Mittwoch, 30. Dezember 2020 und ab 4. Januar 2021:
    reguläre Betriebszeiten der Covid-19 Hotline: 08.00-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
  • PCR-Tests am 24. und 31. Dezember 2020:
    wir bitten um telefonische Anmeldung bis spätestens am jeweiligen Vortag 17.00 Uhr.

Anzahl Fälle

Stand 18. Dezember 2020, 12.00 Uhr
  • 640 laborbestätigte Fälle (kumuliert)
  • 15 Todesfälle (kumuliert)
  • 31 Hospitalisationen (kumuliert)
  • 5 Personen im Spital (aktuell)
  • 40 Personen in Isolation (aktuell)
  • 54 enge Kontaktpersonen in Quarantäne (aktuell)

Weitere Statistiken finden Sie unter www.covid19.admin.ch

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Allgemeine Anlaufstelle

Hotline Bundesamt für Gesundheit

Informationen zu Schutzmasken

Webseite BAG