Coronavirus
27. Januar 2021
Der Bundesrat hat eine Reihe von Beschlüssen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Epidemie gefasst. Der Bund übernimmt neu die Kosten für Tests an Personen ohne Symptome, um besonders gefährdete Menschen besser zu schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu bekämpfen. Zudem passt er die bisherige Quarantäneregelung an. Die zehntätige Quarantäne kann ab dem 8. Februar 2021 verkürzt werden, falls sich die betroffene Preson nach sieben Tagen auf eigene Kosten testen lässt und das Resultat negativ ist. Ausserdem regelt der Bundesrat, dass Ordnungsbussen verhängt werden können, wenn bestimmte Massnahmen nicht eingehalten werden.
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13. Januar 2021
Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.
Der Bundesrat verschärft zudem ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen:
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29. Dezember 2020
Die Standeskommission kommt nach Überprüfung der epidemiologischen Lage zum Schluss, dass die Skigebiete im Kanton Appenzell I.Rh. wieder geöffnet werden können. Den Betreiberinnen und Betreibern kann per 30. Dezember 2020 eine Bewilligung erteilt werden.
Medienmitteilung
28. Dezember 2020
Ab dem 4. Januar 2021 beginnt in Appenzell I.Rh. die offizielle Impfaktion gegen das Corona-Virus. Da in den ersten Wochen nur eine begrenzte Anzahl an Impfdosen zur Verfügung steht, wird bei der Reihenfolge der Gruppen, die geimpft werden sollen, eine Priorisierung vorgenommen.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste. Take-Away-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt.
- Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal 5 Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Museen, Kinos, Lesesäle von Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen.
- Kapazitäten von Läden wird weiter eingeschränkt. Die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten dürfen, wird weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche. In allen Läden gelten zudem weiterhin strenge Schutzkonzepte.
- Dringede Empfehlung: Bleiben Sie zu Hause
11. Dezember 2020
Der Bundesrat hat am 11. Dezember weitere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
Beachten Sie bitte weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Zusätzlich gilt Bundesweit insbesondere folgendes:
- Restaurants, Bars ab 19 Uhr geschlossen
- Museen, Lesesäle von Bibliotheken, Läden und Märkte sowie Freizeit- und Sporteinrichtungen ab 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen
- Verbot von Veranstaltungen (Ausnahmen: Gottesdienste, Beerdigungen, politische Kundgebungen, Versammlungen Legislative)
- Sportliche und kulturelle Aktivitäten mit maximal 5 Personen
Weiterin gilt:
- Private Treffen mit maximal 10 Personen (Empfehlung: aus maximal zwei Haushalten)
- Ausgedehnte Maskenpflicht
- Discos und Tanzlokale sind geschlossen
- Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schule
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Erläuternder Bericht zu den Massnahmen ab dem 19. Oktober 2020
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Erläuternder Bericht zur Revision des StKB COVID 19 | 19.10.2020 |