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Aktuelle Lage

Zum Dashboard mit den aktuellen COVID-19 Fallzahlen im Kanton Graubünden nach Region sowie deren Entwicklung:

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Informationen zum Schutzkonzept:

Die zuständigen Branchen, Betriebe, Veranstalter und Schulen erarbeiten Schutzkonzepte. Die Schutzkonzepte basieren auf den Hygiene- und Verhaltensregeln sowie auf den Prinzipien zum Gesundheits- und Arbeitnehmendenschutz, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) festgelegt haben. Alle Veranstaltungen, Betrieb und Schulen müssen die erforderlichen Personenabstände und Hygienemassnahmen planen und umsetzen. Das Ziel der Schutzkonzepte ist es, Kundinnen und Kunden oder Teilnehmende mit Schutzmassnahmen bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.

Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Schutzkonzepte sind die Betriebe, Einrichtungen, Schulen oder Veranstalter selbst, nicht der Staat. Weder Bund noch Kantone überprüfen oder genehmigen sie. Die Aufsicht über die Umsetzung der Schutzkonzepte obliegt im Kanton den Gemeinden und dem Arbeitsinspektorat.

Die Vorgaben für die Schutzkonzepte ändern sich im Zusammenhang mit den Lockerungsschritten teilweise. Informieren Sie sich regelmässig, ob das Schutzkonzept in Ihrem Bereich den aktuellen Vorgaben entspricht:

Vorgaben für Schutzkonzepte, Bundesamt für Gesundheit BAG

Veranstaltungen

Gesuche zur Durchführung einer Veranstaltung sind bei der Gemeinde einzureichen, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll. Der Gemeinde obliegt der Entschied über die Durchführung der Veranstaltung und die Kontrolle der Einhaltung des Schutzkonzepts vor Ort.

Beispiele für Private Veranstaltungen:

Hochzeiten, Geburtstags- und Familienfeste, Anlässe privater Vereine, Musik-/Chorproben.

Beispiele für öffentliche Veranstaltungen:

Kinos, Konzertlokale, Theater, Musikclubs, Gottesdienste, Gemeindeversammlungen.

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