Der Bund hebt die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend auf. Folgende Regeln gelten:
- Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind erlaubt. Der Veranstalter muss aber sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren.
- In Restaurants besteht keine Sitzpflicht mehr.
- Die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs ist aufgehoben.
- Grossveranstaltungen von mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten.
- Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert.
- Es gilt eine Maskentragpflicht an Demonstrationen.
Der Bundesrat hat zudem die Vorgaben für Schutzkonzepte vereinfacht und vereinheitlicht. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen, auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen wird verzichtet.
Der Bund betreibt eine Corona-Infoline unter der Nummer 058 463 00 00.
Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig.
Mitteilung Bund (19. Juni 2020)
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