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Coronavirus
Aktuelle Situation Kanton Nidwalden
Stand: 24. März 2020, 15.15 Uhr
BITTE DRINGEND EINHALTEN
- Vermeiden Sie unnötige Kontakte, halten Sie mindestens 2 Meter Abstand und grüssen Sie ohne Körperkontakt.
- Ansammmlungen von mehr als 5 Personen sind untersagt.
- Ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen bleiben wenn immer möglich zu Hause. Sie nehmen für tägliche Erledigungen Hilfe von anderen an.
- Regelmässig gründlich die Hände waschen.
- Wer trockenen Husten, Fieber, Schnupfen oder Atembeschwerden hat, muss zu Hause zu bleiben und sich mindestens 10 Tage selbst isolieren (→ Merkblatt). Bleiben Sie bis 48 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause in Isolation.
Offener Brief des Regierungsrates an die Bevölkerung (22.3.2020)
Schnellsuche:
Anzahl Erkrankungen
Bisher sind 42 Personen im Kanton Nidwalden positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Veranstaltungen sowie Ansammlungen von mehr als 5 Personen verboten
Sämtliche privaten und öffentlichen Veranstaltungen sind bis vorerst 19. April verboten. Dazu gehören auch Sportanlässe, Vereinsaktivitäten, organisierte Trainings und Proben. Sportliche Aktivitäten alleine oder zu zweit sind erlaubt. Per 20. März hat der Bundesrat zudem die Massnahmen zum Abstandhalten verstärkt. Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Busse rechnen. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat noch weitergehende Einschränkungen im öffentlichen Leben vermeiden.
→ Zur Ergänzung der Verordnung des Bundesrats
Anordnung für Läden, Restaurants, Bau- und Industriesektor
Einkaufsläden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Schwimmbäder und Skigebiete müssen geschlossen bleiben. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann wie Coiffeursalons, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios oder Massage. Das Verbot gilt vorerst ebenfalls bis zum 19. April.
→ Zur Verordnung des Bundesrats
Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, werden geschlossen.
→ Zur Ergänzung der Verordnung des Bundesrats
Welche Läden haben noch offen? Welche Angebote sind erlaubt?
Nur noch solche, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen: Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten, Apotheken und Drogerien bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen(-shops), Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. In den Läden dürfen ausschliesslich Verkaufsflächen mit Lebensmitteln und Artikeln für den täglichen Grundbedarf betrieben werden. Auch Anbieter medizinischer Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte dürfen geöffnet haben. Zudem sind Dienstleistungen wie Physiotherapie, Osteopathie, Podologie oder Massage weiterhin erlaubt, sofern diese einen medizinischen Hintergrund haben und die Dienstleister auf Grundlage der eidgenössischen oder kantonalen Gesetzgebung über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen. Alle Einrichtungen müssen den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit hinsichtlich Abstand halten und Hygiene nachkommen. Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.
→ Zur Verordnung des Bundesrats
Kantonale Helpline
Für Veranstalter und die weitere Bevölkerung in Nidwalden steht ab sofort eine eigene Helpline unter Tel. 041 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch, zur Verfügung. Diese ist täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr in Betrieb.
Informationen Bundesamt für Gesundheit
Umfassende und aktuelle Informationen zum neuen Coronavirus (Covid-19) sind insbesondere auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG zu finden: www.bag-coronavirus.ch
→ Hier gehts direkt zu den häufigsten Fragen und Antworten (FAQ)
Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
- Für die Bevölkerung: Telefon 058 463 00 00 (täglich 24h).
- Für Reisende: Telefon 058 464 44 88 (täglich 24h)
- Für Gesundheitsfachpersonen: 058 462 21 00 (täglich 8.00-18.00 Uhr)
→ Informationen für Migrantinnen und Migranten in leichter Sprache
(Information for migrants in easy language)
→ Informationen in anderen Landessprachen
(Information in other languages)
→ Informationen in Gebärdensprache
Informationen für Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Der Kanton arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung zur finanziellen Unterstützung betroffener Unternehmen. Vorgesehen ist, dass der Kanton in Zusammenarbeit mit Nidwaldner Banken für Kredite an Unternehmen bürgen wird.
Das Arbeitsamt hat ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgeschaltet. Untenstehend finden Sie die Formulare «Vornameldung Kurzarbeit» und «Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende». Diese sind von den Unternehmen auszufüllen, zu unterzeichnen und im Anschluss per Mail dem kantonalen Arbeitsinspektor zuzustellen: ruedi.mueller@nw.ch (oder postalisch an folgende Adresse: Arbeitsamt, Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans).
→ Merkblatt Kurzarbeit
→ Formular Voranmeldung Kurzarbeit (Excel)
→ Formular Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende
→ FAQ «Pandemie und Betriebe»
→ Merkblatt Arbeitsrecht Coronavirus
Selbständigerwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden neu in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung entschädigt. Die Abwicklung erfolgt über die AHV-Ausgleichskasse, bei der die Betroffenen ihre Beiträge abrechnen. Das kann eine kantonale, aber auch eine Verbandsausgleichskasse sein. Sie finden diese Information auf Ihrer AHV-Abrechnung.
→ Weitere Informationen
→ Link zur Ausgleichskasse Nidwalden (inkl. Formulare)
→ Medienmitteilung der Ausgleichskassen
Plattform «Bliibid dihei – wir kommen vorbei» für betroffene Unternehmen
Von der aktuellen Situation betroffene Unternehmen in Nidwalden wird auf www.nw-gewerbe.ch kostenlos die Möglichkeit geboten, über ihre gegenwärtigen Dienstleistungen und Produkte zu informieren. Auf der Online-Plattform werden alle Angebote aufgelistet. Zeigen Sie sich solidarisch und unterstützen Sie die Unternehmen in dieser Notsituation.
→ Zur Webseite
Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
- Unnötige Kontakte vermeiden: Der Bundesrat ruft die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben. Kinder sollten nicht mehr durch Grosseltern betreut werden. Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind nicht gestattet.
- Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife, nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Vermeiden Sie Händeschütteln.
- In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
- Bei Symptomen zu Hause bleiben: Wenn SieHusten und Fieber oder Atembeschwerden haben, bleiben Sie zu Hause. Kontaktieren – zuerst telefonisch – Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Diese entscheiden aufgrund Ihrer Schilderungen und Konstellation, ob ein Test auf COVID-19 angezeigt ist oder eine Selbst-Isolation angeordnet wird. Das Gesundheitssystem soll sich dadurch auf die Versorgung von schweren Fällen und gefährdeter Personen konzentrieren können.
→ Empfehlungen Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten
- Keine Personen mit erhöhtem Risiko gefährden: Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alter- und Pflegeheim und weiteren Personen über 65 Jahren mit chronischen Krankheiten. Die Weisungen der Gesundheitseinrichtungen sind zu befolgen.
- Abstand halten: Halten Sie beim Anstehen, bei Sitzungen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln möglichst Abstand zu anderen Personen. Vermeiden Sie Reisen zu Stosszeiten soweit als möglich. Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind nicht gestattet.
Verhaltensempfehlungen für besonders gefährdete Personen
Personen über 65 Jahren oder Menschen mit einer Vorerkrankung (u.a. Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs) sollen so weit als möglich unnötige Kontakte vermeiden. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt.
→ Empfehlungen für Bevölkerung und Risikopersonen
Informationen zum öffentlichen Verkehr (öV)
Der öffentliche Verkehr ist Basis für eine funktionierende Wirtschaft und wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Es ist von zentraler Bedeutung, dass ein Grundangebot aufrechterhalten werden kann. Der öV stellt bei intensiver Nutzung jedoch ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem neuen Coronavirus dar. Daher sollten unnötige Fahrten vermieden werden. Halten Sie beim Warten am Bahnhof oder an der Haltestelle und anschliessend im Zug oder Postauto Abstand zu anderen Personen. Benutzen Sie bei Symptomen einer Atemwegserkrankung (trockener Husten und Fieber) in keinem Fall den öV. Nutzen Sie wo immer möglich den Langsamverkehr (zu Fuss, Velo, E-Bike). Informieren Sie sich vor der Nutzung des öffentlichen Verkehrs über die aktuellen Fahrpläne.
→ Webseite Zentralbahn → Medienmitteilung Fahrplanangebot wird reduziert (19.3.2020)
→ Webseite Postauto
→ Webseite SBB
Informationen für Betreiber von Luftseilbahnen/Kleinseilbahnen
Seilbahnen und Kleinseilbahnen dürfen nur noch für Transport- und Erschliessungszwecke für Bewohner oder Älpler betrieben werden. Touristische Zwecke müssen eingestellt werden. Die maximal zugelassene Kapazität in den Gondeln ist neu festgelegt worden, um die Empfehlungen bezüglich sozialer Distanz umsetzen zu können. Kantonal konzessionierte Seilbahnen dürfen maximal 2 Personen gleichzeitig befördern, bei eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen variiert diese Zahl zwischen 2 und 10.
Informationen für Schulen
Der Bundesrat hat per 13. März 2020 angeordnet, den Unterricht landesweit an allen obligatorischen Schulen sowie auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe zu unterbrechen. Diese Weisung gilt auch für die Volksschulen in Nidwalden einschliesslich Kindergärten, die Mittelschule und die Berufsfachschule. Der Unterricht wird gemäss den neuen Weisungen des Bundesrates bis zum 19. April ausgesetzt, in Nidwalden aufgrund der Osterferien bis zum 26. April. Die Schulen in den Gemeinden sind aufgefordert worden, für dringende Fälle ein Betreuungsangebot für Kindergartenkinder und Primarschülerinnen und -schüler zu organisieren. Betroffene Eltern werden direkt über die Schulen informiert.
→ Zur Verordnung des Bundesrats
Informationen für Kindertagesstätten
Kindertagesstätten können ihren Betrieb aufrecht erhalten und von berufspflichtigen Eltern in dringenden Fällen genutzt werden. So soll verhindert werden, dass die Kinder von Grosseltern, die zur Risikogruppe gehören, betreut werden. Die Kitas sind angehalten, den Empfehlungen zu den Hygienevorschriften und sozialer Distanz bestmöglich nachzukommen.
→ Zur Verordnung des Bundesrats
Informationen für Spielgruppen
Die Spielgruppen müssen bis vorerst 26. April ebenfalls geschlossen bleiben.
Informationen zu Spielplätzen
Spielplätze können bis auf Weiteres benutzt werden. Besitzer oder Verwalter von Spielplätzen sind aufgefordert, das Plakat «So schützen wir uns» an geeigneter Stelle anzubringen. Betreuungspersonen sollen darauf achten, dass sich nicht mehr als 5 Erwachsene/Kinder ansammeln, damit die Empfehlungen bezüglich sozialer Distanz eingehalten werden können. Auch Kinder können Träger der Viren sein, ohne Symptome aufzuweisen.
→ Download Plakat «So schützen wir uns»
Informationen zum Kantonsspital Nidwalden
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren, sind am Kantonsspital Nidwalden Patientenbesuche nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Anweisungen des Spitalpersonals zu befolgen.
→ Website Kantonsspital Nidwalden
Informationen zu Altersheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung
Es gilt ein generelles Besucherverbot. Die Leitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen (z.B. palliative Bewohnerinnen und Bewohner). Dabei dürfen höchstens zwei Besucher gleichzeitig anwesend sein. Es sind die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und sozialer Distanz einzuhalten.
→ Weisung Besuchsverbot
→ Merkblatt Alters- und Pflegeheime
Informationen zur psychiatrischen Versorgung
Alle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet. Die bisherigen Zugangswege und Erreichbarkeiten sind auch jetzt für die Patientinnen und Patienten und die Zuweisenden sichergestellt.
Informationen zu kirchlichen Anlässen
Bis am 19. April 2020 finden im ganzen Kanton keine öffentlichen Gottesdienste, liturgischen Feiern und kirchliche Veranstaltungen statt. Dies betrifft auch alle Gottesdienste in der Karwoche und Osterzeit. Ausnahmen sind Bestattungen, die im engsten Familienkreis und ohne Gottesdienst gehalten werden. Kirchen und Kapellen sind für das persönliche Gebet und Momente der Stille nach wie vor offen.
→ Zur Medienmitteilung der Nidwaldner Kirchen
Wie wird das Virus übertragen und welche Symptome treten auf?
Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Die häufigsten Symptome sind Fieber, Husten und/oder Atembeschwerden. Diese Symptome können unterschiedlich schwer sein. Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Besonders gefährdet sind Personen ab 65 Jahre oder mit einer Vorerkrankung.
→ Sie haben Symptome und sind unsicher, wie Sie sich verhalten sollen? Machen Sie den Online-Check und erhalten Sie eine Handlungsempfehlung des Bundesamtes für Gesundheit.
Was tun bei starkem Husten und Fieber?
- Bleiben Sie bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause (Selbst-Isolation)
- Rufen Sie eine Ärztin/einen Arzt an, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert:
- Bei erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen)
- Atemnot
- Atemwegssymptome, die sich verschlimmern - Ihre engen Kontaktpersonen (im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) sind anzuweisen, auf ihren Gesundheitszustand zu achten, damit sie sich in Selbst-Isolation begeben können, sobald bei ihnen ebenfalls Symptome auftreten.
→ Merkblatt Selbst-Isolation bei Fieber und Husten
Was tun bei einer bestätigten Infektion mit dem COVID-19?
- Sie haben eine bestätigte Infektion, müssen aber nicht hospitalisiert werden, da Ihr Allgemeinzustand gut ist. Trotzdem müssen Sie zu Hause isoliert werden (Selbst-Isolation). Ihre im gleichen Haushalt lebenden Personen oder Intimkontakte müssen sich in Selbst-Quarantäne begeben.
→ Merkblatt Anweisungen bei Selbst-Isolation
→ Merkblatt Anweisungen bei Quarantäne
Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden
→ Kanton und Verbände erstellen Plattform für betroffene Unternehmen (23.03.2020)
→ Kantonale Verwaltung reduziert Schalteröffnungszeiten, bleibt aber erreichbar (20.3.2020)
→ Coronavirus: Zivilschutz steht im Dauereinsatz (20.3.2020)
→ Kantonspolizei: Umsetzung der angeordneten Massnahmen des Bundes (18.3.2020)
→ Coronavirus: Nidwaldner Landrat sagt seine Sitzung ab (18.3.2020)
→ Landeswallfahrten nach Sachseln und Einsiedeln finden nicht statt (18.3.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat glaubt an Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb der Nidwaldner Bevölkerung (17.3.2020)
→ Verschärftes Veranstaltungsverbot gilt ab sofort auch in Nidwalden (13.3.2020)
→ Unterricht an sämtlichen Schulen im Kanton Nidwalden fällt aus (13.3.2020)
→ Coronavirus: Erste Fälle in Nidwalden (11.3.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat aktiviert den kantonalen Führungsstab (3.3.2020)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits- und Sozialdirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheitsamt |
Name | |||
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Empfehlungen für Bevölkerung und Risikopersonen [PDF] | Download | 0 | Empfehlungen für Bevölkerung und Risikopersonen [PDF] |
Empfehlungen Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten [PDF] | Download | 1 | Empfehlungen Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten [PDF] |
Kurzarbeit Voranmeldung COVID-19 [EXCEL] | Download | 2 | Kurzarbeit Voranmeldung COVID-19 [EXCEL] |
Merkblatt Alters- und Pflegeheime [PDF] | Download | 3 | Merkblatt Alters- und Pflegeheime [PDF] |
Merkblatt Anweisungen bei Selbst-Isolation [PDF] | Download | 4 | Merkblatt Anweisungen bei Selbst-Isolation [PDF] |
Merkblatt Arbeitsrecht Coronavirus [PDF] | Download | 5 | Merkblatt Arbeitsrecht Coronavirus [PDF] |
Merkblatt Selbst-Isolation bei Husten Fieber Erkältung [PDF] | Download | 6 | Merkblatt Selbst-Isolation bei Husten Fieber Erkältung [PDF] |
Merkblatt Selbst-Quarantäne [PDF] | Download | 7 | Merkblatt Selbst-Quarantäne [PDF] |
Offener Brief Regierungsrat vom 22. März 2020 [PDF] | Download | 8 | Offener Brief Regierungsrat vom 22. März 2020 [PDF] |
Plakat «So schützen wir uns» (neu) [PDF] | Download | 9 | Plakat «So schützen wir uns» (neu) [PDF] |
Verordnung Bundesrat vom 16. März 2020 [PDF] | Download | 10 | Verordnung Bundesrat vom 16. März 2020 [PDF] |
Verordnung Ergänzung vom 20. März 2020 [PDF] | Download | 11 | Verordnung Ergänzung vom 20. März 2020 [PDF] |
Weisung Besuchsverbot Alters- und Pflegeheime [PDF] | Download | 12 | Weisung Besuchsverbot Alters- und Pflegeheime [PDF] |
Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende [PDF] | Download | 13 | Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende [PDF] |