Inhalt
Coronavirus
Aktuelle Situation Kanton Nidwalden
Stand: 8. April 2020, 17.50 Uhr
UPDATE des Bundesrates: Die aktuellen Massnahmen werden bis zum 26. April verlängert. Anschliessend ist eine etappenweise Lockerung vorgesehen. Der Bundesrat wird diesbezüglich am 16. April die Einzelheiten bekannt geben. Die Bevölkerung wird gebeten, sich weiterhin konsqeuent an die Verhaltensvorschriften zu halten, um die Pandemie weiter einzudämmen!
Schnellsuche:
Anzahl Fälle
COVID-19 | Anzahl | Veränderung |
Positiv getestete Personen | 93 | +6 |
Derzeit hospitalisiert | 7 | -3 |
Davon auf der Intensivstation | 1 | -1 |
Verstorbene Personen | 0 | - |
(Die Zahl bestätigter Fälle umfasst die seit Messbeginn erfassten Personen aus dem Kanton Nidwalden, die positiv auf COVID-19 getestet wurden. Bereits wieder genesene Personen sind in dieser Zahl ebenfalls enthalten. Die Zahlen werden einmal täglich aktualisiert.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Meldungen über bestätigte Fälle schubweise beim Kanton eintreffen. Andererseits ist von einer nicht messbaren Dunkelziffer auszugehen, sprich Personen, die krank sind, aber nicht getestet wurden).
Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
- Unnötige Kontakte vermeiden: Vermeiden Sie alle unnötigen Kontakte, halten Sie überall Abstand und befolgen Sie die Hygienemassnahmen. Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie nur für dringende Erledigungen oder für die Arbeit nach draussen. Kinder sollten nicht mehr durch Grosseltern betreut werden. Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind nicht gestattet.
- Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Seife, nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Vermeiden Sie Händeschütteln.
- In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
- Bei Symptomen zu Hause bleiben: Wenn Sie Husten, Fieber, Schnupfen oder Atembeschwerden haben, bleiben Sie zu Hause. Kontaktieren – zuerst telefonisch – Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Diese entscheiden aufgrund Ihrer Schilderungen und Konstellation, ob ein Test auf COVID-19 angezeigt ist oder eine Selbst-Isolation von mindestens 10 Tagen sowie bis 48 Stunden nach Abklingen des Symptome angezeigt ist (→ Merkblatt Selbst-Isolation)
→ Empfehlungen Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten
Verhaltensempfehlungen für besonders gefährdete Personen
Personen über 65 Jahren oder Menschen mit einer Vorerkrankung (u.a. Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs) sollen unnötige Kontakte vermeiden. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt.
→ Empfehlungen für Bevölkerung und Risikopersonen
→ Merkblatt für betreuende Angehörige
Veranstaltungen sowie Ansammlungen von mehr als 5 Personen verboten
- Private und öffentliche Veranstaltungen sind vorerst bis 26. April verboten. Dazu gehören auch Sportanlässe, Vereinsaktivitäten, organisierte Trainings und Proben. Sportliche Aktivitäten alleine oder zu zweit sind erlaubt.
- Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind verboten.
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Anordnung für Läden, Restaurants, Campings, Coiffeursalsons usw.
Einkaufsläden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Schwimmbäder und Skigebiete müssen geschlossen bleiben. Dies gilt auch für Campings, mit Ausnahme von Stellplätzen für Wohnwagen und Wohnmobile, die für eine Dauermiete oder für Fahrende vorgesehen sind. Ebenso sind Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann wie Coiffeursalons, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios oder Massage. Das Verbot gilt vorerst ebenfalls bis zum 26. April.
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Welche Läden haben noch offen? Welche Angebote sind erlaubt?
Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten, Arztpraxen, Spitäler, Kliniken, Apotheken und Drogerien bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen(-shops), Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. In den Läden dürfen ausschliesslich Verkaufsflächen mit Lebensmitteln und Artikeln für den täglichen Grundbedarf betrieben werden. Auch Anbieter medizinischer Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte dürfen geöffnet haben. Zudem sind Dienstleistungen wie Physiotherapie, Osteopathie, Podologie oder Massage weiterhin erlaubt, sofern diese einen medizinischen Hintergrund haben und die Dienstleister eine eidgenössische oder kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügen. Alle Einrichtungen müssen den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit hinsichtlich Abstand halten und Hygiene nachkommen.
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Helpline und Unterstützungsangebote
Für die Bevölkerung in Nidwalden steht eine eigene Helpline zur Verfügung: Tel. 041 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch (täglich 08.00-18.00 Uhr).
Kanton, Gemeinden und Institutionen bieten bei Bedarf Unterstützung an.
→ Liste von Unterstützungsangeboten
Informationen Bundesamt für Gesundheit
Umfassende Informationen zum Coronavirus (Covid-19) sind insbesondere auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG zu finden: www.bag-coronavirus.ch
→ Hier gehts direkt zu den häufigsten Fragen und Antworten (FAQ)
Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
- Für die Bevölkerung: Telefon 058 463 00 00 (täglich 24h).
- Für Reisende: Telefon 058 464 44 88
- Für Gesundheitsfachpersonen: 058 462 21 00 (täglich 08.00-18.00 Uhr)
→ Informationen für Migrantinnen und Migranten in leichter Sprache
(Information for migrants in easy language)
→ Informationen in anderen Landessprachen
(Information in other languages)
→ Informationen in Gebärdensprache
Informationen für Unternehmen, Selbständige, Bau- und Industriesektor
- Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Gesuchsformulare für Kreditanträge sind auf der Webseite des Bundes aufgeschaltet.
→ Zur Webseite mit den Gesuchsformularen
- Der Regierungsrat hilft betroffenen Unternehmen in der aktuellen Situation rasch und unbürokratisch. Gemeinsam mit lokalen Banken werden subsidiär zu den Bundesmassnahmen Unterstützungskredite von total 20 Millionen Franken gewährt. Ab 1. April 2020 können entsprechende Anträge eingereicht werden.
→ Zur Webseite mit dem Antragsformular
→ Zur Bürgschaftsnotverordnung vom 24. März (aktualisiert: 31. März 2020)
→ Zur Medienmitteilung vom 25. März 2020
- Das Arbeitsamt hat ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgeschaltet. Untenstehend finden Sie die Formulare «Voranmeldung Kurzarbeit» und «Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende». Diese sind von den Unternehmen auszufüllen, zu unterzeichnen und im Anschluss per Mail an ruedi.mueller@nw.ch zuzustellen (oder postalisch an folgende Adresse: Arbeitsamt, Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans).
→ Merkblatt Kurzarbeit
→ Formular Voranmeldung Kurzarbeit (Excel)
→ Formular Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende
→ FAQ «Pandemie und Betriebe»
→ Merkblatt Arbeitsrecht Coronavirus
→ Link zur Volkswirtschaftsdirektion
- Selbständigerwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung entschädigt. Die Abwicklung erfolgt über die AHV-Ausgleichskasse, bei der die Betroffenen ihre Beiträge abrechnen.
→ Weitere Informationen
→ Link zur Ausgleichskasse Nidwalden (inkl. Formulare)
→ Medienmitteilung der Ausgleichskassen
- Bau- und Industriesektor: Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten.
→ Merkblatt für Arbeitgeber
→ Checkliste für Baustellen
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Plattform «Bliibid dihei – wir kommen vorbei» für betroffene Unternehmen
Von der aktuellen Situation betroffene Unternehmen in Nidwalden wird auf www.nw-gewerbe.ch kostenlos die Möglichkeit geboten, über ihre gegenwärtigen Dienstleistungen und Produkte zu informieren. Zeigen Sie sich solidarisch und unterstützen Sie die Unternehmen in dieser Notsituation.
→ Zur Webseite
Informationen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen
Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständig erwerbend oder freischaffend sind, und dadurch weder von Kurzarbeit erfasst werden können, noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist hoch. Der Bundesrat hat Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen beschlossen. Diese umfassen Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Zuständig für den Vollzug sind die Kantone.
→ Webseite Kantonale Kulturförderung
Informationen zur Sozialberatungen und psychiatrischen Versorgung
-
Sozialdienst: Sie und Ihre Familie sind in einer existenziellen finanziellen Notlage? Sie brauchen Beratung und Unterstützung bei der wirtschaftlichen und persönlichen Bewältigung Ihrer Situation? Die Sozialhilfe ist telefonisch, per Post oder Mail erreichbar. In begründeten Fällen führen wir persönliche Gespräche vor Ort. Der Kanton Nidwalden richtet sich nach den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
→ Webseite Sozialamt
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: sozialamt@nw.ch - Jugendberatung: Die Decke fällt dir auf den Kopf? Die Familie nervt und Du fühlst Dich einsam? Der Coronavirus macht dir Angst oder du verstehst die Massnahmen nicht? Ein Gespräch kann helfen. Auch die Schulsozialarbeitenden unterstützten Dich gerne.
→ Webseite Jugendberatung
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: jugendberatung@nw.ch
→ Website Schulsozialarbeit
→ Tel. 147 von Pro Juventute (Tag und Nacht erreichbar)
-
Familienberatung: Homeoffice, Tagesstruktur für die Kinder, Haushalt, Virusangst… Alles miteinander bringt Sie an Ihre Grenzen? Holen Sie sich Unterstützung, bevor die Familie in die Krise schlittert.
→ Webseite Familienberatung
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: familienberatung@nw.ch
→ Merkblatt für Männer unter Druck
→ Tel. 147 von Pro Juventute (Beratung für Eltern, Tag und Nacht)
→ Tel. 143 (Dargebotene Hand)
→ Parentu – Die App für informierte Eltern -
Suchtberatung: Einsamkeit, Angst vor einer Ansteckung, Konflikte in der Familie, Existenzängste, Angst vor Arbeitsplatzverlust? Bevor Sie zu Suchtmitteln greifen, holen Sie Beratung.
→ Webseite Suchtberatung
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: suchtberatung@nw.ch
→ SafeZone – Kostenlose, anonyme Online-Beratung zu Suchtfragen -
Opferhilfe: Alle können Opfer einer Straftat werden, auch im häuslichen Rahmen. Sei es durch Schläge, sexuelle Misshandlung oder durch psychischen Druck. Versammlungsverbot, Virusangst und Corona-Einschränkungen verstärken dieses Risiko. Auch in diesen ungewissen Zeiten steht Ihnen die Opferberatung sowie die Opferhilfe zur Seite.
→ Webseite Opferberatung, Telefon 041 228 74 00, E-Mail: opferberatung@lu.ch
→ Webseite Opferhilfe, Telefon 041 618 44 81, E-Mail: opferhilfe@nw.ch - Psychiatrie: Alle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.
→ Webseite Luzerner Psychiatrie (Luzern, Obwalden, Nidwalden)
→ Beratungstelefon Notfall-Psychiatrie: Telefon 0900 85 65 65
→ Tel. 143 (Dargebotene Hand)
Wichtiger Hinweis: Bitte nehmen Sie mit den Beratungsstellen telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Zum Schutz von Mitarbeitenden und von Ihnen finden persönliche Beratungsgespräche nur auf Voranmeldung und unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit statt.
Informationen zur Verlängerung von Zahlungs- und Einreichungsfristen
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Kanton Nidwalden verschiedene Zahlungs- und Einreichungsfristen ausgeweitet. Dies gilt insbesondere für Steuerrechnungen und Steuererklärungen sowie Mahnungen.
→ Zur Medienmitteilung vom 27. März
Informationen zum Mietrecht
Laut Bundesrat sind Umzüge weiterhin zulässig, sofern die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit eingehalten werden. Weiter hat der Bundesrat die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert. Dies gilt für Mieten vom 13. März bis Ende Mai, sofern Mieterinnen und Mieter wegen den Massnahmen gegen das Coronavirus in Zahlungsverzug geraten sind.
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Informationen zum öffentlichen Verkehr
Der öffentliche Verkehr (öV) stellt bei intensiver Nutzung ein erhöhtes Ansteckungsrisiko dar. Halten Sie beim Warten am Bahnhof oder an der Haltestelle und anschliessend im Zug oder Postauto Abstand zu anderen Personen. Benutzen Sie bei Symptomen einer Atemwegserkrankung (trockener Husten und Fieber) in keinem Fall den öV. Informieren Sie sich vor der Nutzung des öffentlichen Verkehrs über die aktuellen Fahrpläne.
→ Webseite Zentralbahn → Medienmitteilung Fahrplanangebot wird reduziert (19.3.2020)
→ Webseite Postauto
→ Webseite SBB
Informationen für Betreiber von Luftseilbahnen/Kleinseilbahnen
Seilbahnen und Kleinseilbahnen dürfen nur noch für Transport- und Erschliessungszwecke für Bewohner oder Älpler betrieben werden. Touristische Zwecke sind nicht gestattet. Die maximal zugelassene Kapazität in den Gondeln ist neu festgelegt worden, um die Empfehlungen bezüglich sozialer Distanz umsetzen zu können.
Informationen für die Landwirtschaft
Das Bundesamt für Landwirtschaft beantwortet auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
→ FAQ für die Landwirtschaft
Informationen für Schulen
Der Bundesrat hat per 13. März 2020 angeordnet, den Präsenzunterricht landesweit an allen obligatorischen Schulen sowie auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe zu unterbrechen. Diese Weisung gilt bis vorerst zum Ende der Osterferien (26. April) auch für die Volksschulen in Nidwalden einschliesslich Kindergärten, Mittelschule und Berufsfachschule. Die Schulen in den Gemeinden sind aufgefordert worden, für dringende Fälle ein Betreuungsangebot für Kindergartenkinder und Primarschülerinnen und -schüler zu organisieren.
→ FAQ zum Fernunterricht der Volksschule
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Informationen für Kindertagesstätten
Kindertagesstätten können ihren Betrieb aufrecht erhalten und von berufspflichtigen Eltern in dringenden Fällen genutzt werden. So soll verhindert werden, dass die Kinder von Grosseltern, die zur Risikogruppe gehören, betreut werden. Die Kitas sind angehalten, den Empfehlungen zu den Hygienevorschriften und sozialer Distanz bestmöglich nachzukommen.
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Informationen für Spielgruppen
Die Spielgruppen müssen bis vorerst 26. April ebenfalls geschlossen bleiben.
Informationen zu Spielplätzen
Spielplätze können bis auf Weiteres benutzt werden. Besitzer oder Verwalter von Spielplätzen sind aufgefordert, das Plakat «So schützen wir uns» an geeigneter Stelle anzubringen. Betreuungspersonen sollen darauf achten, dass sich nicht mehr als 5 Erwachsene/Kinder ansammeln, damit die Empfehlungen bezüglich sozialer Distanz eingehalten werden können. Auch Kinder können Träger der Viren sein, ohne Symptome aufzuweisen.
→ Download Plakat «So schützen wir uns»
Informationen zum Kantonsspital Nidwalden
Patientenbesuche sind nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen.
→ Website Kantonsspital Nidwalden
Informationen zu Altersheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung
Es gilt ein generelles Besucherverbot. Die Leitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen (z.B. palliative Bewohnerinnen und Bewohner). Dabei dürfen höchstens zwei Besucher gleichzeitig anwesend sein.
→ Weisung Besuchsverbot
→ Merkblatt Alters- und Pflegeheime
Informationen zu kirchlichen Anlässen und Beerdigungen
Im ganzen Kanton finden derzeit keine Gottesdienste, liturgischen Feiern und kirchlichen Veranstaltungen statt. Dies betrifft auch alle Gottesdienste in der Osterzeit. Ausnahmen sind Bestattungen im engsten Familienkreis. Kirchen und Kapellen sind für das persönliche Gebet und Momente der Stille nach wie vor offen.
→ Merkblatt Beerdigungen
→ Zur Medienmitteilung der Nidwaldner Kirchen
Wie wird das Virus übertragen und welche Symptome treten auf?
Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Die häufigsten Symptome sind Fieber, Husten, Schnupfen oder Atembeschwerden. Diese Symptome können unterschiedlich schwer sein. Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Besonders gefährdet sind Personen ab 65 Jahre oder mit einer Vorerkrankung.
→ Sie haben Symptome und sind unsicher, wie Sie sich verhalten sollen? Machen Sie den Online-Check und erhalten Sie eine Handlungsempfehlung des Bundesamtes für Gesundheit.
Was tun bei starkem Husten und Fieber?
- Bleiben Sie bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause (Selbst-Isolation)
- Rufen Sie eine Ärztin/einen Arzt an, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert:
- Bei erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen)
- Atemnot
- Atemwegssymptome, die sich verschlimmern - Ihre engen Kontaktpersonen (im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) sind anzuweisen, auf ihren Gesundheitszustand zu achten, damit sie sich in Selbst-Isolation begeben können, sobald bei ihnen ebenfalls Symptome auftreten.
→ Merkblatt Selbst-Isolation bei Fieber und Husten
Was tun bei einer bestätigten Infektion mit dem COVID-19?
- Sie haben eine bestätigte Infektion und Ihr Allgemeinzustand ist gut. Trotzdem müssen Sie zu Hause isoliert werden (Selbst-Isolation). Ihre im gleichen Haushalt lebenden Personen oder Intimkontakte müssen sich in Selbst-Quarantäne begeben.
→ Merkblatt Anweisungen bei Selbst-Isolation
→ Merkblatt Anweisungen bei Quarantäne
Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden
→ Coronavirus: Regierungsrat bewilligt Nachschub von Schutzmaterial (8.4.2020)
→ Die Powerwoche geht wegen Coronavirus online (6.4.2020)
→ Führungsstab spürt eine grosse Solidarität im Kanton (4.4.2020)
→ Nidwaldner Spitzenathleten bringen den Sport in die Stube (3.4.2020)
→ Baustellen halten COVID-19-Vorgaben bisher grundsätzlich ein (3.4.2020)
→ Regierungsrat friert wegen Coronavirus politische Fristen ein (1.4.2020)
→ Kanton unterstützt Bevölkerung und Wirtschaft auch im Steuerbereich und bei Abgaben (27.3.2020)
→ Landschreiber positiv auf das Coronavirus getestet (26.3.2020)
→ Kanton und Banken schnüren Hilfspaket von 20 Millionen Franken (25.3.2020)
→ Kantonale Abstimmung über Steuergesetzrevision wird verschoben (25.3.2020)
→ Kanton und Verbände erstellen Plattform für betroffene Unternehmen (23.03.2020)
→ Offener Brief des Regierungsrates an die Bevölkerung (22.3.2020)
→ Kantonale Verwaltung reduziert Schalteröffnungszeiten, bleibt aber erreichbar (20.3.2020)
→ Coronavirus: Zivilschutz steht im Dauereinsatz (20.3.2020)
→ Kantonspolizei: Umsetzung der angeordneten Massnahmen des Bundes (18.3.2020)
→ Coronavirus: Nidwaldner Landrat sagt seine Sitzung ab (18.3.2020)
→ Landeswallfahrten nach Sachseln und Einsiedeln finden nicht statt (18.3.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat glaubt an Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb der Nidwaldner Bevölkerung (17.3.2020)
→ Verschärftes Veranstaltungsverbot gilt ab sofort auch in Nidwalden (13.3.2020)
→ Unterricht an sämtlichen Schulen im Kanton Nidwalden fällt aus (13.3.2020)
→ Coronavirus: Erste Fälle in Nidwalden (11.3.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat aktiviert den kantonalen Führungsstab (3.3.2020)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gesundheits- und Sozialdirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gesundheitsamt |
Name | |||
---|---|---|---|
Checkliste Baustellen [PDF] | Download | 0 | Checkliste Baustellen [PDF] |
Empfehlungen für Bevölkerung und Risikopersonen [PDF] | Download | 1 | Empfehlungen für Bevölkerung und Risikopersonen [PDF] |
Empfehlungen Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten [PDF] | Download | 2 | Empfehlungen Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten [PDF] |
Kurzarbeit Voranmeldung COVID-19 [EXCEL] | Download | 3 | Kurzarbeit Voranmeldung COVID-19 [EXCEL] |
Merkblatt Alters- und Pflegeheime [PDF] | Download | 4 | Merkblatt Alters- und Pflegeheime [PDF] |
Merkblatt Anweisungen bei Selbst-Isolation [PDF] | Download | 5 | Merkblatt Anweisungen bei Selbst-Isolation [PDF] |
Merkblatt Arbeitsrecht Coronavirus [PDF] | Download | 6 | Merkblatt Arbeitsrecht Coronavirus [PDF] |
Merkblatt Beerdigungen [PDF] | Download | 7 | Merkblatt Beerdigungen [PDF] |
Merkblatt Empfehlungen betreuende Angehörige [PDF] | Download | 8 | Merkblatt Empfehlungen betreuende Angehörige [PDF] |
Merkblatt Selbst-Isolation bei Husten Fieber Erkältung [PDF] | Download | 9 | Merkblatt Selbst-Isolation bei Husten Fieber Erkältung [PDF] |
Merkblatt Selbst-Quarantäne [PDF] | Download | 10 | Merkblatt Selbst-Quarantäne [PDF] |
Offener Brief Regierungsrat vom 22. März 2020 [PDF] | Download | 11 | Offener Brief Regierungsrat vom 22. März 2020 [PDF] |
Plakat «So schützen wir uns» (neu) [PDF] | Download | 12 | Plakat «So schützen wir uns» (neu) [PDF] |
Unterstützungsangebote [PDF] | Download | 13 | Unterstützungsangebote [PDF] |
Verordnung Bundesrat vom 2. April 2020 [PDF] | Download | 14 | Verordnung Bundesrat vom 2. April 2020 [PDF] |
Verordnung Ergänzung vom 20. März 2020 [PDF] | Download | 15 | Verordnung Ergänzung vom 20. März 2020 [PDF] |
Verordnung Miete und Pacht vom 27. März 2020 [PDF] | Download | 16 | Verordnung Miete und Pacht vom 27. März 2020 [PDF] |
Weisung Besuchsverbot Alters- und Pflegeheime [PDF] | Download | 17 | Weisung Besuchsverbot Alters- und Pflegeheime [PDF] |
Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende [PDF] | Download | 18 | Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende [PDF] |