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Coronavirus
Aktuelle Situation Kanton Nidwalden
Stand: 28. April 2020, 17.45 Uhr
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Anzahl Fälle
COVID-19 | Anzahl | Veränderung zum Vortag |
Positiv getestete Personen | 111 | +1 |
Derzeit hospitalisiert | 2 | -1 |
Davon auf der Intensivstation | 0 | – |
Verstorbene Personen | 3 | – |
(Die Zahl bestätigter Fälle umfasst die seit Messbeginn erfassten Personen aus dem Kanton Nidwalden, die positiv auf COVID-19 getestet wurden. Bereits wieder genesene Personen sind in dieser Zahl ebenfalls enthalten. Die Zahlen werden einmal täglich aktualisiert.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Meldungen über bestätigte Fälle schubweise beim Kanton eintreffen. Andererseits ist von einer nicht messbaren Dunkelziffer auszugehen, sprich Personen, die krank sind, aber nicht getestet wurden).
→ COVID-19-Statistik Kanton Nidwalden (per 28.4.20)
Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
- Unnötige Kontakte vermeiden: Vermeiden Sie alle unnötigen Kontakte, halten Sie überall mindestens 2 Meter Abstand und befolgen Sie die Hygienemassnahmen. Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie nur für dringende Erledigungen oder für die Arbeit nach draussen. Kinder sollten nicht durch Grosseltern betreut werden. Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind nicht gestattet.
- Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Seife, nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Vermeiden Sie Händeschütteln.
- In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
- Bei Symptomen zu Hause bleiben und Arzt kontaktieren: Wenn Sie Atembeschwerden haben wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen oder ein plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns auftreten, bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie – zuerst telefonisch – Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung.
Informationen zu Schutzmasken: Der Bundesrat verzichtet auf eine Maskentragepflicht im öffentlichen Raum. Hygienemasken schützen primär andere Personen und nur in geringem Mass jene, die sie tragen. Wichtig ist, dass die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin eingehalten werden. Masken sollen aber in gewissen Branchen zum Einsatz kommen, weil das Tragen im entsprechenden Schutzkonzept empfohlen wird. Sollte sich eine Kundin oder ein Kunde weigern, die Maske anzuziehen, kann das Geschäft die Bedienung verweigern. Als Kundin oder Kunde haben Sie kein Anrecht darauf, eine Maske zu erhalten.
→ FAQ zum Tragen von Hygienemasken im öffentlichen Raum
WICHTIGER HINWEIS: Haben Sie ernsthafte gesundheitliche Probleme, die nicht mit dem Coronavirus zu tun haben, aber Hemmungen, Ihren Arzt oder den Notfall anzurufen? Auch in Zeiten der Pandemie gilt: Ändern Sie Ihr Notfallverhalten nicht. Sonst könnte dies fatale Auswirkungen haben. Die Gesundheitseinrichtungen sind nicht überlastet.
Verhaltensempfehlungen für besonders gefährdete Personen
Personen über 65 Jahren oder Menschen mit einer Vorerkrankung (u.a. Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs) sollen unnötige Kontakte vermeiden. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt.
→ Empfehlungen für Bevölkerung und Risikopersonen
→ Merkblatt für betreuende Angehörige
Was tun bei einer Atemwegserkrankung (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen oder Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns?
- Bleiben Sie zu Hause.
- Rufen Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder eine andere Gesundheitseinrichtung an.
- Begeben Sie sich in Selbst-Isolation, sofern Ihr Gesundheitszustand dies zulässt, und warten Sie auf weitere ärztliche Anweisungen.
- Kontaktpersonen (im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) müssen sich in Selbst-Quarantäne begeben, wenn sie mit einer positiv getesteten Person in Kontakt gekommen sind:
- während diese symptomatisch war oder
- in den letzten 24 Stunden, bevor die ersten Symptome auftraten
→ Merkblatt Selbst-Isolation
→ Merkblatt Selbst-Quarantäne
→ Sie haben Symptome und sind unsicher, wie Sie sich verhalten sollen?Machen Sie den Online-Check und erhalten Sie eine Handlungsempfehlung des Bundesamtes für Gesundheit.
Veranstaltungen sowie Ansammlungen von mehr als 5 Personen verboten
- Private und öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Dazu gehören auch Sportanlässe, Vereinsaktivitäten, organisierte Trainings und Proben. Sportliche Aktivitäten alleine oder zu zweit sind erlaubt. Wann Veranstaltungen generell und Grossveranstaltungen im Speziellen wieder stattfinden können, ist derzeit noch nicht bekannt.
- Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind verboten.
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Anordnung für Läden, Restaurants, Campings, Coiffeursalsons usw.
Einkaufsläden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Schwimmbäder und Skigebiete müssen bis 26. April geschlossen bleiben. Dies gilt auch für Coiffeursalons, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios, Massage sowie für Campings, mit Ausnahme von Stellplätzen für Wohnwagen und Wohnmobile, die für eine Dauermiete oder für Fahrende vorgesehen sind.
Ab 27. April erfolgt eine schrittweise Lockerung: Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen, sofern der Schutz der Kunden und der Mitarbeitenden in genügendem Mass sichergestellt werden kann. Zudem können auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder benutzt werden.
→ Link zu den Schutzkonzepten des BAG und Staatssekretariates für Wirtschaft
Für den 11. Mai eine weitere Lockerung vorgesehen: Einkaufsläden und Märkte dürfen wieder öffnen. Dies erfolgt jedoch nur, wenn es bis dahin zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Der Bundesrat entscheidet am 29. April darüber.
Für 8. Juni ist eine dritte Lockerung geplant: Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Gärten und Zoos sollen wieder öffnen können – ebenfalls unter der Voraussetzung, dass es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Die Details dazu will der Bundesrat am 27. Mai bekannt geben.
Wann Restaurants und Bars wieder öffnen können, dazu sind noch keine Angaben bekannt.
→ Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. April 2020
→ Zur Verordnung des Bundesrates
→ FAQ zu Lockerung der Massnahmen
Welche Läden haben noch offen? Welche Angebote sind erlaubt?
Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten, Arztpraxen, Spitäler, Kliniken, Apotheken und Drogerien bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen(-shops), Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. In den Läden dürfen ausschliesslich Verkaufsflächen mit Lebensmitteln und Artikeln für den täglichen Grundbedarf betrieben werden. Auch Anbieter medizinischer Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte dürfen geöffnet haben. Zudem sind Dienstleistungen wie Physiotherapie, Osteopathie, Podologie oder Massage weiterhin erlaubt, sofern diese einen medizinischen Hintergrund haben und die Dienstleister eine eidgenössische oder kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügen. Alle Einrichtungen müssen den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit hinsichtlich Abstand halten und Hygiene nachkommen.
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Helpline und Unterstützungsangebote
Für die Bevölkerung in Nidwalden steht eine eigene Helpline zur Verfügung: Tel. 041 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch (täglich 08.00-18.00 Uhr).
Kanton, Gemeinden und Institutionen bieten bei Bedarf Unterstützung an.
→ Liste von Unterstützungsangeboten
Informationen des Bundes sowie zu FAQ, Plakaten, Videos
Umfassende Informationen zum Coronavirus (Covid-19) sind insbesondere auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG zu finden: www.bag-coronavirus.ch
→ Hier gehts direkt zu den häufigsten Fragen und Antworten (FAQ)
Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
- Für die Bevölkerung: Telefon 058 463 00 00 (täglich 24h)
- Für Reisende: Telefon 058 464 44 88
- Für Gesundheitsfachpersonen: 058 462 21 00 (täglich 24h)
→ Informationen in Gebärdensprache
→ Informationen für Migrantinnen und Migranten in leichter Sprache
(Information for migrants in easy language)
→ Informations of behaviour rules, self-isolation and self-quarantine in different languages
(Albanian, Amharic, Arabic, Farsi, Georgian, Kurmanji, Mandarin, Polish, Portuguese, Romanian, Russian, Serbian/Croatian/Bosnian, Slovak, Somali, Spanish, Tamil, Tibetan, Tigrinya, Turkish, Hungarian)
→ Videos in different languages (Youtube-Channel)
→ Download posters in different languages
→ Hotline in 10 different languages (Albanian, Arabic, Bosnian/Serbian/Croatian, Kurdish, Persian/Dari, Portuguese, Spanish, Tamil, Tigrinya and Turkish): Telefon 0800 266 785, Monday til Friday from 9-12h and 14-17h. The call is free.
Informationen für Unternehmen, Selbständige, Bau- und Industriesektor
- Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im beträchtlichem Umfang zur Verfügung. Die Gesuchsformulare für Kreditanträge sind auf der Webseite des Bundes aufgeschaltet.
→ Zur Webseite mit den Gesuchsformularen
- Der Regierungsrat hilft betroffenen Unternehmen in der aktuellen Situation rasch und unbürokratisch. Gemeinsam mit lokalen Banken werden subsidiär zu den Bundesmassnahmen Unterstützungskredite von total 20 Millionen Franken gewährt. Ab 1. April 2020 können entsprechende Anträge eingereicht werden.
→ Zur Webseite mit dem Antragsformular
→ Zur Bürgschaftsnotverordnung vom 24. März
→ Zur Medienmitteilung vom 25. März 2020
- Ab 23. April steht Nidwaldner Kleinunternehmen und Selbständigen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, die sich aufgrund der Corona-Krise in einer finanziellen Notsituation befinden, zusätzlich ein mit privaten Geldern gespiesener COVID-19-Fonds zur Verfügung. Betroffene können ein Gesuch für einen einmaligen, nicht rückzahlungspflichtigen Beitrag in der Höhe von 10'000 Franken stellen. Die Gesuche werden chronologisch behandelt.
→ Zur Webseite mit den Kriterien und dem Antragsformular
→ Zur Medienmitteilung vom 23. April
- Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Er hat per 20. April eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Diese sieht eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige vor, die in der Regel zum sofortigen Konkurs führen würde, sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU.
→ Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. April
→ Verordnung Insolvenzrecht
- Das Arbeitsamt hat ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgeschaltet. Untenstehend finden Sie die Formulare «Voranmeldung Kurzarbeit» und «Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende». Diese sind von den Unternehmen auszufüllen, zu unterzeichnen und im Anschluss per Mail an ruedi.mueller@nw.ch zuzustellen (oder postalisch an folgende Adresse: Arbeitsamt, Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans).
→ Merkblatt Kurzarbeit
→ Formular Voranmeldung Kurzarbeit (Excel)
→ Formular Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende
→ FAQ «Pandemie und Betriebe»
→ Merkblatt Arbeitsrecht Coronavirus
→ Link zur Volkswirtschaftsdirektion
- Selbständigerwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung entschädigt. Die Abwicklung erfolgt über die AHV-Ausgleichskasse, bei der die Betroffenen ihre Beiträge abrechnen. Der Bundesrat hat am 16. April beschlossen, dass neu auch jene Selbständigerwerbende eine Entschädigung erhalten, die indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber weniger oder keine Arbeit mehr haben und deshalb als Härtefall gelten (AHV-pflichtiges Einkommen zwischen CHF 10'000 und CHF 90'000).
→ Weitere Informationen
→ Link zur Ausgleichskasse Nidwalden (inkl. Formulare)
→ Medienmitteilung der Ausgleichskassen
→ Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. April
→ Verordnung Erwerbsausfall des Bundesrates
- Bau- und Industriesektor: Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten.
→ Merkblatt für Arbeitgeber
→ Checkliste für Baustellen
→ Zur Verordnung des Bundesrates
- Startups: Bisher konnten Startups jedoch nur sehr eingeschränkt oder gar nicht auf die bestehenden Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. In Ergänzung der Covid-19-Kredite des Bundes und kantonaler Unterstützungsmassnahmen will der Bund deshalb aussichtsreiche Startups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren.
→ Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 22. April
Plattform «Bliibid dihei – wir kommen vorbei» für betroffene Unternehmen
Von der aktuellen Situation betroffene Unternehmen in Nidwalden wird auf www.nw-gewerbe.ch kostenlos die Möglichkeit geboten, über ihre gegenwärtigen Dienstleistungen und Produkte zu informieren. Zeigen Sie sich solidarisch und unterstützen Sie die Unternehmen in dieser Situation.
→ Zur Webseite
Informationen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen
Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständig erwerbend oder freischaffend sind, und dadurch weder von Kurzarbeit erfasst werden können noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist hoch. Die Massnahmen des Bundesrates umfassen Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Zuständig für den Vollzug sind die Kantone.
→ Webseite Kantonale Kulturförderung
→ Verordnung Kultur
Informationen zur Sozialberatungen und psychiatrischen Versorgung
-
Sozialdienst: Sie und Ihre Familie sind in einer existenziellen finanziellen Notlage? Sie brauchen Beratung und Unterstützung bei der wirtschaftlichen und persönlichen Bewältigung Ihrer Situation? Die Sozialhilfe ist telefonisch, per Post oder Mail erreichbar. In begründeten Fällen führen wir persönliche Gespräche vor Ort. Der Kanton Nidwalden richtet sich nach den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
→ Webseite Sozialamt
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: sozialamt@nw.ch - Jugendberatung: Die Decke fällt dir auf den Kopf? Die Familie nervt und Du fühlst Dich einsam? Der Coronavirus macht dir Angst oder du verstehst die Massnahmen nicht? Ein Gespräch kann helfen. Auch die Schulsozialarbeitenden unterstützten Dich gerne.
→ Webseite Jugendberatung
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: jugendberatung@nw.ch
→ Website Schulsozialarbeit
→ Tel. 147 von Pro Juventute (Tag und Nacht erreichbar)
-
Familienberatung: Homeoffice, Tagesstruktur für die Kinder, Haushalt, Virusangst… Alles miteinander bringt Sie an Ihre Grenzen? Holen Sie sich Unterstützung, bevor die Familie in die Krise schlittert.
→ Webseite Familienberatung
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: familienberatung@nw.ch
→ Merkblatt für Männer unter Druck
→ Tel. 147 von Pro Juventute (Beratung für Eltern, Tag und Nacht)
→ Tel. 143 (Dargebotene Hand)
→ Parentu – Die App für informierte Eltern -
Suchtberatung: Einsamkeit, Angst vor einer Ansteckung, Konflikte in der Familie, Existenzängste, Angst vor Arbeitsplatzverlust? Bevor Sie zu Suchtmitteln greifen, holen Sie Beratung.
→ Webseite Suchtberatung
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: suchtberatung@nw.ch
→ SafeZone – Kostenlose, anonyme Online-Beratung zu Suchtfragen -
Opferhilfe: Alle können Opfer einer Straftat werden, auch im häuslichen Rahmen. Sei es durch Schläge, sexuelle Misshandlung oder durch psychischen Druck. Versammlungsverbot, Virusangst und Corona-Einschränkungen verstärken dieses Risiko. Auch in diesen ungewissen Zeiten steht Ihnen die Opferberatung sowie die Opferhilfe zur Seite.
→ Webseite Opferberatung, Telefon 041 228 74 00, E-Mail: opferberatung@lu.ch
→ Webseite Opferhilfe, Telefon 041 618 44 81, E-Mail: opferhilfe@nw.ch - Psychiatrie: Alle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.
→ Webseite Luzerner Psychiatrie (Luzern, Obwalden, Nidwalden)
→ Beratungstelefon Notfall-Psychiatrie: Telefon 0900 85 65 65
→ Tel. 143 (Dargebotene Hand)
Wichtiger Hinweis: Bitte nehmen Sie mit den Beratungsstellen telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Zum Schutz von Mitarbeitenden und Kunden finden persönliche Beratungsgespräche nur auf Voranmeldung und unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensmassnahmen statt.
Informationen für Schulen
Der Bundesrat hat per 13. März 2020 angeordnet, den Präsenzunterricht landesweit an allen obligatorischen Schulen sowie auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe zu unterbrechen. Diese Weisung gilt auch für die Volksschulen in Nidwalden einschliesslich Kindergärten, Mittelschule und Berufsfachschule. Es ist vorgesehen, dass der Präsenzunterricht an der obligatorischen Schule am 11. Mai wieder aufgenommen wird. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen. Am 8. Juni sollen auch die Mittel- und Berufsschulen wieder Präsenzunterricht abhalten dürfen. Der Beschluss des Bundesrates dazu ist für den 27. Mai geplant.
→ FAQ zum Fernunterricht
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Informationen für Lehrbetriebe
Bezüglich Lehrabschlussprüfungen in diesem Jahr ist Folgendes festgelegt worden: Je nach Beruf soll unter Einhaltung der empfohlenen Schutzmassnahmen eine praktische Prüfung oder eine Beurteilung der praktischen Leistungen durch den Lehrbetrieb vorgenommen werden. Auf schulische Abschlussprüfungen wird dieses Jahr in der beruflichen Grundbildung verzichtet; an deren Stelle treten Erfahrungsnoten.
→ Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. April 2020
→ Zur Verordnung Qualifikationsverfahren berufliche Grundbildung
Informationen für Kindertagesstätten
Kindertagesstätten können ihren Betrieb aufrecht erhalten und von berufspflichtigen Eltern genutzt werden. So soll verhindert werden, dass die Kinder von Grosseltern, die zur Risikogruppe gehören, betreut werden. Die Kitas sind angehalten, den Empfehlungen zu den Hygienevorschriften und sozialer Distanz bestmöglich nachzukommen.
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Informationen für Spielgruppen
Die Spielgruppen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Der Kanton weist die Verantwortlichen darauf hin, die Wiedereröffnung auf die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der obligatorischen Schule abzustimmen. Dies entspricht auch der Empfehlung des Verbands der Schweizerischen SpielgruppenleiterInnen.
→ Link SpielgruppenleiterInnen-Verband
Informationen zu Spielplätzen
Spielplätze können bis auf Weiteres benutzt werden. Besitzer oder Verwalter von Spielplätzen sind aufgefordert, das Plakat «So schützen wir uns» an geeigneter Stelle anzubringen. Betreuungspersonen sollen darauf achten, dass sich nicht mehr als 5 Erwachsene/Kinder ansammeln, damit die Empfehlungen bezüglich sozialer Distanz eingehalten werden können. Auch Kinder können Träger der Viren sein, ohne Symptome aufzuweisen.
→ Download Plakat «So schützen wir uns»
Informationen zur Verlängerung von Zahlungs- und Einreichungsfristen
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Kanton Nidwalden verschiedene Zahlungs- und Einreichungsfristen ausgeweitet. Dies gilt insbesondere für Steuerrechnungen und Steuererklärungen sowie Mahnungen.
→ Zur Medienmitteilung vom 27. März
Informationen zum Mietrecht
Laut Bundesrat sind Umzüge weiterhin zulässig, sofern die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit eingehalten werden. Weiter hat der Bundesrat die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert. Dies gilt für Mieten vom 13. März bis Ende Mai, sofern Mieterinnen und Mieter wegen den Massnahmen gegen das Coronavirus in Zahlungsverzug geraten sind.
→ Zur Verordnung des Bundesrates
Informationen zum öffentlichen Verkehr
Mit den ersten Lockerungen der Schutzmassnahmen werden ab 11. Mai die vorübergehend sistierten Zugverbindungen der Zentralbahn in Abstimmung mit PostAuto wieder angeboten. Auf unnötige öV-Fahrten soll weiterhin verzichtet werden. Die Reisenden werden gebeten, vor der Reise den Online-Fahrplan zu konsultieren.
→ Webseite Zentralbahn → Medienmitteilung Reguläres Fahrplanangebot (24.4.2020)
→ Webseite Postauto
→ Webseite SBB
Informationen für Betreiber von Luftseilbahnen/Kleinseilbahnen
Seilbahnen und Kleinseilbahnen dürfen nur noch für Transport- und Erschliessungszwecke für Bewohner oder Älpler betrieben werden. Touristische Zwecke sind nicht gestattet. Die maximal zugelassene Kapazität in den Gondeln ist neu festgelegt worden, um die Empfehlungen bezüglich sozialer Distanz umsetzen zu können.
Informationen für die Landwirtschaft
Das Bundesamt für Landwirtschaft beantwortet auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
→ FAQ für die Landwirtschaft
Informationen zum Kantonsspital Nidwalden
Patientenbesuche sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen. Partner von gebärenden Frauen sind seit 17. April sowohl für die Geburt als auch auf auf der Mutter-Kind-Abteilung sowie den Familienzimmern zugelassen. Ab dem 27. April können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen ihren Betrieb aufnehmen.
→ Website Kantonsspital Nidwalden
Informationen zu Altersheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung
Es gilt ein generelles Besucherverbot. Die Leitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen (z.B. palliative Bewohnerinnen und Bewohner). Dabei dürfen höchstens zwei Besucher gleichzeitig anwesend sein.
→ Weisung Besuchsverbot
→ Merkblatt Alters- und Pflegeheime
Informationen zu kirchlichen Anlässen und Beerdigungen
Im ganzen Kanton finden derzeit keine Gottesdienste, liturgischen Feiern und kirchlichen Veranstaltungen statt. Dies betrifft auch alle Gottesdienste in der Osterzeit. Ausnahmen sind Bestattungen im Familienkreis. Kirchen und Kapellen sind für das persönliche Gebet und Momente der Stille nach wie vor offen.
→ Merkblatt Beerdigungen
→ Zur Medienmitteilung der Nidwaldner Kirchen
Wie wird das Virus übertragen?
Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Besonders gefährdet sind Personen ab 65 Jahre oder mit einer Vorerkrankung.
Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden
→ Umsatzeinbussen nehmen wegen COVID-19 teils drastische Ausmasse an (24.4.2020)
→ Soforthilfe für Kleinunternehmen dank COVID-19-Fonds (23.4.2020)
→ Coronavirus: Nidwaldner Landrat tagt am 27. Mai wieder (21.4.2020)
→ Coronavirus: Kantonspolizei büsst uneinsichtige Personen (20.4.2020)
→ Kanton Nidwalden verzichtet auf zusätzliche Schulwochen (17.4.2020)
→ Führungsstab stellt der Bevölkerung ein gutes Zeugnis aus (14.4.2020)
→ Coronavirus: Erster Todesfall in Nidwalden (13.4.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat bewilligt Nachschub von Schutzmaterial (8.4.2020)
→ Die Powerwoche geht wegen Coronavirus online (6.4.2020)
→ Führungsstab spürt eine grosse Solidarität im Kanton (4.4.2020)
→ Nidwaldner Spitzenathleten bringen den Sport in die Stube (3.4.2020)
→ Baustellen halten COVID-19-Vorgaben bisher grundsätzlich ein (3.4.2020)
→ Regierungsrat friert wegen Coronavirus politische Fristen ein (1.4.2020)
→ Kanton unterstützt Bevölkerung und Wirtschaft auch im Steuerbereich und bei Abgaben (27.3.2020)
→ Landschreiber positiv auf das Coronavirus getestet (26.3.2020)
→ Kanton und Banken schnüren Hilfspaket von 20 Millionen Franken (25.3.2020)
→ Kantonale Abstimmung über Steuergesetzrevision wird verschoben (25.3.2020)
→ Kanton und Verbände erstellen Plattform für betroffene Unternehmen (23.03.2020)
→ Offener Brief des Regierungsrates an die Bevölkerung (22.3.2020)
→ Kantonale Verwaltung reduziert Schalteröffnungszeiten, bleibt aber erreichbar (20.3.2020)
→ Coronavirus: Zivilschutz steht im Dauereinsatz (20.3.2020)
→ Kantonspolizei: Umsetzung der angeordneten Massnahmen des Bundes (18.3.2020)
→ Coronavirus: Nidwaldner Landrat sagt seine Sitzung ab (18.3.2020)
→ Landeswallfahrten nach Sachseln und Einsiedeln finden nicht statt (18.3.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat glaubt an Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb der Nidwaldner Bevölkerung (17.3.2020)
→ Verschärftes Veranstaltungsverbot gilt ab sofort auch in Nidwalden (13.3.2020)
→ Unterricht an sämtlichen Schulen im Kanton Nidwalden fällt aus (13.3.2020)
→ Coronavirus: Erste Fälle in Nidwalden (11.3.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat aktiviert den kantonalen Führungsstab (3.3.2020)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gesundheits- und Sozialdirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheitsamt |
Name | |||
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Empfehlungen für Bevölkerung und Risikopersonen [PDF] | Download | 1 | Empfehlungen für Bevölkerung und Risikopersonen [PDF] |
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Merkblatt Alters- und Pflegeheime [PDF] | Download | 3 | Merkblatt Alters- und Pflegeheime [PDF] |
Merkblatt Anweisungen bei Selbst-Isolation [PDF] | Download | 4 | Merkblatt Anweisungen bei Selbst-Isolation [PDF] |
Merkblatt Arbeitsrecht Coronavirus [PDF] | Download | 5 | Merkblatt Arbeitsrecht Coronavirus [PDF] |
Merkblatt Beerdigungen [PDF] | Download | 6 | Merkblatt Beerdigungen [PDF] |
Merkblatt Empfehlungen betreuende Angehörige [PDF] | Download | 7 | Merkblatt Empfehlungen betreuende Angehörige [PDF] |
Merkblatt Selbst-Isolation [PDF] | Download | 8 | Merkblatt Selbst-Isolation [PDF] |
Merkblatt Selbst-Quarantäne [PDF] | Download | 9 | Merkblatt Selbst-Quarantäne [PDF] |
Offener Brief Regierungsrat vom 22. März 2020 [PDF] | Download | 10 | Offener Brief Regierungsrat vom 22. März 2020 [PDF] |
Plakat «So schützen wir uns» (neu) [PDF] | Download | 11 | Plakat «So schützen wir uns» (neu) [PDF] |
Unterstützungsangebote (Stand 27.4.20) [PDF] | Download | 12 | Unterstützungsangebote (Stand 27.4.20) [PDF] |
Weisung Besuchsverbot Alters- und Pflegeheime [PDF] | Download | 13 | Weisung Besuchsverbot Alters- und Pflegeheime [PDF] |
Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende [PDF] | Download | 14 | Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende [PDF] |