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Coronavirus

Aktuelle Situation Kanton Nidwalden

Stand: 12. Mai 2020, 16.00 Uhr

?bersicht Lockerung


Schnellsuche:

Verhaltensempfehlungen und Symptome  Infos zu Zahlungsfristen und Mietrecht
Veranstaltungen und Trainings ↓ Infos zum öffentlichen Verkehr
Einkaufsläden, Restaurants, Freizeitbetriebe Infos für Landwirtschaft
Helpline, Hilfsangebote und Infos Bund ↓ Besuche im Spital und in Heimen
Unternehmen, Selbständige, Bau, Kultur  Wie wird das Virus übertragen?
Infos zu Sozialberatungen, psych. Versorgung ↓ Medienmitteilungen des Kantons
↓ Infos zu Schulen, Kitas, Spielgruppen Information in other languages
  Direktlink zu Verordnungen, Erläuterungen und Massnahmen des Bundes


Anzahl Fälle

COVID-19 Anzahl Veränderung zum Vortag
Positiv getestete Personen  118 +1
Derzeit hospitalisiert  0
Davon auf der Intensivstation 0
Verstorbene Personen 3

(Die Zahl bestätigter Fälle umfasst die seit Messbeginn erfassten Personen aus dem Kanton Nidwalden, die positiv auf COVID-19 getestet wurden. Bereits wieder genesene Personen sind in dieser Zahl ebenfalls enthalten. Die Zahlen werden einmal täglich aktualisiert.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Meldungen über bestätigte Fälle schubweise beim Kanton eintreffen. Andererseits ist von einer nicht messbaren Dunkelziffer auszugehen, sprich Personen, die krank sind, aber nicht getestet wurden)
.

COVID-19-Statistik Kanton Nidwalden (per 12.5.20)  

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

  • Unnötige Kontakte vermeiden: Vermeiden Sie alle unnötigen Kontakte, halten Sie überall mindestens 2 Meter Abstand und befolgen Sie die Hygienemassnahmen. Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind nicht gestattet.
    → FAQ zu Lockerung der Massnahmen
     
  • Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Seife, nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Vermeiden Sie Händeschütteln.
     
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
     
  • Was tun bei einer Atemwegserkrankung (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen oder Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns?
    - Bleiben Sie zu Hause.
    - Rufen Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder eine andere Gesundheitseinrichtung an. 
    - Begeben Sie sich in Selbst-Isolation, sofern Ihr Gesundheitszustand dies zulässt, und warten Sie auf weitere ärztliche Anweisungen.
    - Kontaktpersonen (im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) müssen sich in Selbst-Quarantäne begeben, wenn sie mit einer positiv getesteten Person in Kontakt gekommen sind, während diese symptomatisch war oder in den letzten 24 Stunden, bevor die ersten Symptome auftraten.
    → Merkblatt Selbst-Isolation
    Merkblatt Selbst-Quarantäne
    → Sie haben Symptome und sind unsicher, wie Sie sich verhalten sollen?Machen Sie den Online-Check und erhalten Sie eine Handlungsempfehlung des Bundesamtes für Gesundheit.
     
  • Informationen zu Schutzmasken: Der Bundesrat verzichtet auf eine Maskentragepflicht im öffentlichen Raum. Masken kommen aber in gewissen Branchen zum Einsatz, weil das Tragen im entsprechenden Schutzkonzept empfohlen wird. Sollte sich eine Kundin oder ein Kunde weigern, die Maske anzuziehen, kann das Geschäft die Bedienung verweigern.
    FAQ zum Tragen von Hygienemasken im öffentlichen Raum

    WICHTIGER HINWEIS: Haben Sie ernsthafte gesundheitliche Probleme, die nicht mit dem Coronavirus zu tun haben, aber Hemmungen, Ihren Arzt oder den Notfall anzurufen? Auch in Zeiten der Pandemie gilt: Ändern Sie Ihr Notfallverhalten nicht. Sonst könnte dies fatale Auswirkungen haben. Die Gesundheitseinrichtungen sind nicht überlastet.

Verhaltensempfehlungen für besonders gefährdete Personen

Als besonders gefährdete Personen gelten nach aktuellem Kenntnisstand Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen. Besonders gefährdet sind auch Personen mit hochgradiger Fettleibigkeit. Nehmen Sie bei dringenden Erledigungen Hilfe in Anspruch und gehen Sie möglichst wenig nach draussen. Vermeiden Sie Orte mit hohem Personenaufkommen, Stosszeiten und den öffentlichen Verkehr. Achten Sie besonders genau darauf, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen für die Bevölkerung
Empfehlungen für Risikopersonen
Merkblatt für betreuende Angehörige   

Informationen zu Veranstaltungen und Sport-Trainings

  • Private und öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleibt das Verbot bis Ende August 2020 bestehen. Am 27. Mai entscheidet der Bundesrat, ab wann kleinere Veranstaltungen wieder möglich sein werden.
     
  • Zu Veranstaltungen gehören auch Sportanlässe, Vereinsaktivitäten, organisierte Trainings und Proben. Sportliche Aktivitäten alleine oder zu zweit sind erlaubt. Ab 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. Im Leistungssport dürfen ab 11. Mai unter klaren Vorgaben auch Trainings mit mehr als fünf Personen stattfinden. Weiterhin nicht erlaubt sind Wettkämpfe. 
    Zur Verordnung des Bundesrates 

Informationen zu Läden, Restaurants, Campings, Coiffeursalons usw.

Seit 27. April haben wieder offen: Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios sowie Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien, sofern der Schutz der Kunden und der Mitarbeitenden in genügendem Mass sichergestellt werden kann. Die Betriebe und Einrichtungen müssen ein entsprechendes Schutzkonzept vorweisen. Auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen dürfen wieder benutzt werden.

Ab 11. Mai folgt eine weitere Lockerung: Einkaufsläden, Märkte, Restaurants, Bars, Pubs, Museen, Bibliotheken und Archive dürfen wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Fitnesszentren mit Schutzkonzept. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor, auf diesen müssen entsprechende Schutzkonzepte der Branche basieren. In Restaurants, Bars und Pubs etwa sind in einem ersten Schritt Gästegruppen von maximal 4 Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt, wobei die Konsumation ausschliesslich sitzend zu erfolgen hat. Zwischen den Gästegruppen sind die Abstände einzuhalten. Wo Gäste die Bestellungen nicht am Tisch, sondern an der Theke abgeben, sind sie mit Plakaten auf die Abstandsregeln aufmerksam zu machen, und es sind Distanzhalter anzubringen. Die Angabe der Kontaktdaten ist zwar freiwillig, aber wichtig, um ein Contact Tracing zu ermöglichen, sollte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Servicebereich erkranken. Beim Service wird die Minimaldistanz von 2 Metern regelmässig unterschritten und eine Übertragung des Virus ist möglich.
FAQ zum Restaurantbesuch

Weiterhin verboten/geschlossen bleiben Barbetriebe, Diskotheken, Nachtclubs mit stehender Konsumation und Erotikbetriebe sowie Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Fitnesszentren und Schwimmbäder (ausser mit Schutzkonzept), Wellnesszentren, Campings, botanische Gärten, Zoos und Tierparks.

Für 8. Juni ist eine dritte Lockerung geplant: Weitere kulturelle Einrichtungen und Bergbahnen sollen wieder öffnen dürfen. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich an seiner Sitzung vom 27. Mai darüber.

Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. April 2020
Zur Verordnung des Bundesrates
Zu den Erläuterungen des Bundes zu den Verordnungen und den Massnahmen
Link zu den Schutzkonzepten des BAG und Staatssekretariates für Wirtschaft
FAQ zu Lockerung der Massnahmen

Welche Läden und Einrichtungen sind von Verboten ausgenommen? 

Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten, Arztpraxen, Spitäler, Kliniken, Apotheken und Drogerien bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen(-shops), Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Anbieter medizinischer Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte dürfen geöffnet haben. Zudem sind Dienstleistungen wie Physiotherapie, Osteopathie, Podologie oder Massage weiterhin erlaubt, sofern diese einen medizinischen Hintergrund haben und die Dienstleister eine eidgenössische oder kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügen. Alle Einrichtungen müssen den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit hinsichtlich Abstand halten und Hygiene nachkommen. 
Zur Verordnung des Bundesrates

Helpline und Unterstützungsangebote

Für die Bevölkerung in Nidwalden steht eine eigene Helpline zur Verfügung: Tel. 041 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch (Montag-Freitag 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr). 

Kanton, Gemeinden und Institutionen bieten bei Bedarf Unterstützung an.
Liste von Unterstützungsangeboten

Informationen des Bundes sowie zu FAQ, Plakaten, Videos

Umfassende Informationen zum Coronavirus (Covid-19) sind insbesondere auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG zu finden: www.bag-coronavirus.ch
Hier gehts direkt zu den häufigsten Fragen und Antworten (FAQ)
Aktualisierte FAQ aufgrund der Lockerungsschritte des Bundes (29.4.2020)
Downloads von Plakaten, Videomaterial etc.

Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:

→ Informationen in Gebärdensprache 

Informationen für Migrantinnen und Migranten in leichter Sprache 
    (Information for migrants in easy language)

Information of behaviour rules, self-isolation and self-quarantine in different languages
(Albanian, Amharic, Arabic, Farsi, Georgian, Kurmanji, Mandarin, Polish, Portuguese, Romanian, Russian, Serbian/Croatian/Bosnian, Slovak, Somali, Spanish, Tamil, Tibetan, Tigrinya, Turkish, Hungarian)
Videos in different languages (Youtube-Channel)
Download posters in different languages
→ Hotline in 10 different languages (Albanian, Arabic, Bosnian/Serbian/Croatian, Kurdish, Persian/Dari, Portuguese, Spanish, Tamil, Tigrinya and Turkish): Telefon 0800 266 785, Monday til Friday from 9-12h and 14-17h. The call is free. 

Informationen für Unternehmen, Selbständige, Bau- und Industriesektor 

  • Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im beträchtlichem Umfang zur Verfügung. Die Gesuchsformulare für Kreditanträge sind auf der Webseite des Bundes aufgeschaltet.
    Zur Webseite mit den Gesuchsformularen
     
  • Der Regierungsrat hilft betroffenen Unternehmen in der aktuellen Situation rasch und unbürokratisch. Gemeinsam mit lokalen Banken werden subsidiär zu den Bundesmassnahmen Unterstützungskredite von total 20 Millionen Franken gewährt. Ab 1. April 2020 können entsprechende Anträge eingereicht werden.
    Zur Webseite mit dem Antragsformular
    Zur Bürgschaftsnotverordnung vom 24. März
    Zur Medienmitteilung vom 25. März 2020
     
  • Ab 23. April steht Nidwaldner Kleinunternehmen und Selbständigen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, die sich aufgrund der Corona-Krise in einer finanziellen Notsituation befinden, zusätzlich ein mit privaten Geldern gespiesener COVID-19-Fonds zur Verfügung. Betroffene können ein Gesuch für einen einmaligen, nicht rückzahlungspflichtigen Beitrag in der Höhe von 10'000 Franken stellen. Die Gesuche werden chronologisch behandelt.
    Zur Webseite mit den Kriterien und dem Antragsformular
     
  • Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Er hat per 20. April eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Diese sieht eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige vor, die in der Regel zum sofortigen Konkurs führen würde, sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU.
    Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. April
    Verordnung Insolvenzrecht
     
  • Das Arbeitsamt hat ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgeschaltet. Untenstehend finden Sie die Formulare «Voranmeldung Kurzarbeit» und «Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende». Diese sind von den Unternehmen auszufüllen, zu unterzeichnen und im Anschluss per Mail  an ruedi.mueller@nw.ch zuzustellen (oder postalisch an folgende Adresse: Arbeitsamt, Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans).

→ Merkblatt Kurzarbeit 
Formular Voranmeldung Kurzarbeit (Excel)
Formular Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende
FAQ «Pandemie und Betriebe»
Merkblatt Arbeitsrecht Coronavirus
Link zur Volkswirtschaftsdirektion

Plattform «Bliibid dihei – wir kommen vorbei» für betroffene Unternehmen

Von der aktuellen Situation betroffene Unternehmen in Nidwalden wird auf www.nw-gewerbe.ch kostenlos die Möglichkeit geboten, über ihre gegenwärtigen Dienstleistungen und Produkte zu informieren. Zeigen Sie sich solidarisch und unterstützen Sie die Unternehmen in dieser Situation.  
Zur Webseite

Informationen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen

Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständig erwerbend oder freischaffend sind, und dadurch weder von Kurzarbeit erfasst werden können noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist hoch. Die Massnahmen des Bundesrates umfassen Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Zuständig für den Vollzug sind die Kantone. 
Webseite Kantonale Kulturförderung
Verordnung Kultur

Informationen zur Sozialberatungen und psychiatrischen Versorgung

  • Sozialdienst: Sie und Ihre Familie sind in einer existenziellen finanziellen Notlage? Sie brauchen Beratung und Unterstützung bei der wirtschaftlichen und persönlichen Bewältigung Ihrer Situation? Die Sozialhilfe ist telefonisch, per Post oder Mail erreichbar. In begründeten Fällen führen wir persönliche Gespräche vor Ort. Der Kanton Nidwalden richtet sich nach den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
    → Webseite Sozialamt
    → Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: sozialamt@nw.ch

  • Jugendberatung: Die Decke fällt dir auf den Kopf? Die Familie nervt und Du fühlst Dich einsam? Der Coronavirus macht dir Angst oder du verstehst die Massnahmen nicht? Ein Gespräch kann helfen. Auch die Schulsozialarbeitenden unterstützten Dich gerne.
    Webseite Jugendberatung
    → Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: jugendberatung@nw.ch
    Website Schulsozialarbeit
    → Tel. 147 von Pro Juventute (Tag und Nacht erreichbar)
  • Familienberatung: Homeoffice, Tagesstruktur für die Kinder, Haushalt, Virusangst… Alles miteinander bringt Sie an Ihre Grenzen? Holen Sie sich Unterstützung, bevor die Familie in die Krise schlittert.
    Webseite Familienberatung
    → Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: familienberatung@nw.ch
    Merkblatt für Männer unter Druck
    → Tel. 147 von Pro Juventute (Beratung für Eltern, Tag und Nacht)
    → Tel. 143 (Dargebotene Hand)
    → Parentu – Die App für informierte Eltern

  • Suchtberatung: Einsamkeit, Angst vor einer Ansteckung, Konflikte in der Familie, Existenzängste, Angst vor Arbeitsplatzverlust? Bevor Sie zu Suchtmitteln greifen, holen Sie Beratung.
    Webseite Suchtberatung
    → Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: suchtberatung@nw.ch
    → SafeZone – Kostenlose, anonyme Online-Beratung zu Suchtfragen

  • Opferhilfe: Alle können Opfer einer Straftat werden, auch im häuslichen Rahmen. Sei es durch Schläge, sexuelle Misshandlung oder durch psychischen Druck. Versammlungsverbot, Virusangst und Corona-Einschränkungen verstärken dieses Risiko. Auch in diesen ungewissen Zeiten steht Ihnen die Opferberatung sowie die Opferhilfe zur Seite.
    Webseite Opferberatung, Telefon 041 228 74 00, E-Mail: opferberatung@lu.ch
    Webseite Opferhilfe, Telefon 041 618 44 81, E-Mail: opferhilfe@nw.ch

  • Psychiatrie: Alle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.
    Webseite Luzerner Psychiatrie (Luzern, Obwalden, Nidwalden)
    → Beratungstelefon Notfall-Psychiatrie: Telefon 0900 85 65 65
    → Tel. 143 (Dargebotene Hand) 

    Wichtiger Hinweis: Bitte nehmen Sie mit den Beratungsstellen telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Zum Schutz von Mitarbeitenden und Kunden finden persönliche Beratungsgespräche nur auf Voranmeldung und unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensmassnahmen statt.  

Informationen für Schulen 

In Primar- und Sekundarschulen darf ab dem 11. Mai wieder Präsenzunterricht durchgeführt werden. Dafür hat der Bund zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Vorgaben für Schutzkonzepte festgelegt. Der Kanton und die Gemeinden werden bis zum 11. Mai die Umsetzung regeln und dabei die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Bis dahin bleibt der Fernunterricht bestehen.

An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen wieder abgehalten werden. Dies gilt auch für den Musikunterricht. Prüfungen können durchgeführt werden, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Auf gymnasialer Stufe finden im Kanton Nidwalden die schriftlichen Maturitätsprüfungen statt, allerdings erst Ende Mai und damit drei Wochen später als geplant. Die Berufsmaturität – hier ist der Bund allein zuständig – wird dieses Jahr über die Erfahrungsnoten erworben.
Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. April 2020
Kantonale Richtlinien zum Start des Präsenzunterrichts am 11. Mai 2020
Schutzkonzept des Schulpychologischen Dienstes 
Zur kantonalen Corona-Zeugnisverordnung vom 30. April 2020
Zur Verordnung des Bundesrates über die Durchführung der gymnasialen Maturitätsprüfungen 2020
Zur Verordnung des Bundesrates über die Durchführung der Prüfungen 2020 der eidgenössischen Berufsmaturität
FAQ zum Fernunterricht
Zur Verordnung des Bundesrates

Informationen für Lehrbetriebe

Bezüglich Lehrabschlussprüfungen in diesem Jahr ist Folgendes festgelegt worden: Je nach Beruf soll unter Einhaltung der empfohlenen Schutzmassnahmen eine praktische Prüfung oder eine Beurteilung der praktischen Leistungen durch den Lehrbetrieb vorgenommen werden. Auf schulische Abschlussprüfungen wird dieses Jahr in der beruflichen Grundbildung verzichtet; an deren Stelle treten Erfahrungsnoten.
Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. April 2020
Zur Verordnung Qualifikationsverfahren berufliche Grundbildung

Informationen für Kindertagesstätten

Kindertagesstätten können ihren Betrieb aufrechterhalten und von berufspflichtigen Eltern genutzt werden. So soll verhindert werden, dass die Kinder von Grosseltern, die zur Risikogruppe gehören, betreut werden. Die Kitas sind angehalten, den Empfehlungen zu den Hygienevorschriften und sozialer Distanz bestmöglich nachzukommen.
Zur Verordnung des Bundesrates

Informationen für Spielgruppen

Der Kanton weist die Verantwortlichen darauf hin, die Wiedereröffnung auf die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der obligatorischen Schule abzustimmen. Dies entspricht auch der Empfehlung des Verbands der Schweizerischen SpielgruppenleiterInnen.
Link SpielgruppenleiterInnen-Verband 

Informationen zur Verlängerung von Zahlungs- und Einreichungsfristen

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Kanton Nidwalden verschiedene Zahlungs- und Einreichungsfristen ausgeweitet. Dies gilt insbesondere für Steuerrechnungen und Steuererklärungen sowie Mahnungen.
Zur Medienmitteilung vom 27. März 

Informationen zum Mietrecht

Laut Bundesrat sind Umzüge weiterhin zulässig, sofern die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit eingehalten werden. Weiter hat der Bundesrat die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert. Dies gilt für Mieten vom 13. März bis Ende Mai, sofern Mieterinnen und Mieter wegen den Massnahmen gegen das Coronavirus in Zahlungsverzug geraten sind.
Zur Verordnung des Bundesrates 

Informationen zum öffentlichen Verkehr

Mit den Lockerungen der Schutzmassnahmen per 11. Mai bieten die Zentralbahn schrittweise und PostAuto die vorübergehend sistierten Verbindungen wieder an. Auf unnötige öV-Fahrten soll aber weiterhin verzichtet werden. Die Zentralbah empfiehlt, im öffentlichen Verkehr eine Hygienemaske zu nutzen, falls die Abstandsregel von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Pendler sollen Stosszeiten wenn möglich meiden und auf schwächer frequentierte Kurse ausweichen. Das Schutzkonzept setzt auf Eigenverantwortung und Solidarität. Reisende werden gebeten, aufeinander Rücksicht zu nehmen und die Distanzvorgabe von zwei Metern einzuhalten bei Haltestellen, Schaltern und Billettautomaten. Weiter ist auf eine gute Verteilung in den Fahrzeugen zu achten, Platz für Aussteigende zu lassen und eine Gasse zu bilden. Die Reisenden werden gebeten, vor der Reise den Online-Fahrplan zu konsultieren. 
Webseite Zentralbahn  → Medienmitteilung Schutzkonzept und Fahrplanangebot der ZB
Webseite Postauto
Webseite SBB

Informationen für Betreiber von Luftseilbahnen/Kleinseilbahnen

Seilbahnen und Kleinseilbahnen dürfen nur noch für Transport- und Erschliessungszwecke für Bewohner oder Älpler betrieben werden. Touristische Zwecke sind nicht gestattet. Die maximal zugelassene Kapazität in den Gondeln ist neu festgelegt worden, um die Empfehlungen bezüglich sozialer Distanz umsetzen zu können. 

Informationen für die Landwirtschaft

Das Bundesamt für Landwirtschaft beantwortet auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
→ FAQ für die Landwirtschaft 

Informationen zum Kantonsspital Nidwalden

Patientenbesuche sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen. Partner von gebärenden Frauen sind seit 17. April sowohl für die Geburt als auch auf der Mutter-Kind-Abteilung sowie den Familienzimmern zugelassen. Seit dem 27. April können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen.
Website Kantonsspital Nidwalden

Informationen zu Altersheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung

Derzeit gilt ein generelles Besucherverbot. Die Leitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen (z.B. palliative Bewohnerinnen und Bewohner). Aufgrund der abflachenden Corona-Pandemie wird das Verbot in absehbarer Zeit gelockert. Sobald die Heime und Einrichtungen ein Schutzkonzept umgesetzt haben, dürfen sie wieder Besucher empfangen.
Weisung Besuchsverbot
Merkblatt Alters- und Pflegeheime

Informationen zu kirchlichen Anlässen und Beerdigungen

Im Kanton Nidwalden finden bis am 8. Juni keine Gottesdienste und kirchlichen Veranstaltungen statt. Ausnahmen sind Bestattungen im Familienkreis. Der Bundesrat will am 27. Mai zum weiteren Vorgehen bei Gottesdiensten entscheiden. Kirchen und Kapellen sind für das persönliche Gebet und Momente der Stille nach wie vor offen.
Merkblatt Beerdigungen 
Zur Medienmitteilung der Nidwaldner Kirchen 

Wie wird das Virus übertragen?

Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Besonders gefährdet sind Personen ab 65 Jahre oder mit einer Vorerkrankung. 

Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden

Kanton Nidwalden verzichtet auf schulische Abschlussfeiern (11.5.2020)
→ Pflegeheime bereiten Lockerung von Besuchsverbot vor (8.5.2020)
→ Kantonsbibliothek und Museum öffnen wieder ihre Türen (8.5.2020)
→ Landratspräsidentinnenfeier in Ennetbürgen ist abgesagt (7.5.2020)
→ Politische Rechte: Regierungsrat stellt nötige Flexibilität sicher (6.5.2020)
→ Nidwalden weist hohen Stand an Gesuchen um Kurzarbeit auf (4.5.2020)
→ Private Spendenaktion weist erfreulichen Zwischenstand auf (4.5.2020)
→ Schutzkonzepte an Schulen haben sich an Richtlinien zu orientieren (1.5.2020)
→ Regierungsrat setzt Eckwerte für Schulübertritte und Abschlüsse (1.5.2020)
Umsatzeinbussen nehmen wegen COVID-19 teils drastische Ausmasse an (24.4.2020)
Soforthilfe für Kleinunternehmen dank COVID-19-Fonds (23.4.2020)
→ Coronavirus: Nidwaldner Landrat tagt am 27. Mai wieder (21.4.2020)
→ Coronavirus: Kantonspolizei büsst uneinsichtige Personen (20.4.2020)
→ Kanton Nidwalden verzichtet auf zusätzliche Schulwochen (17.4.2020)
→ Führungsstab stellt der Bevölkerung ein gutes Zeugnis aus (14.4.2020)
→ Coronavirus: Erster Todesfall in Nidwalden (13.4.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat bewilligt Nachschub von Schutzmaterial (8.4.2020)
→ Die Powerwoche geht wegen Coronavirus online (6.4.2020)
→ Führungsstab spürt eine grosse Solidarität im Kanton (4.4.2020)
→ Nidwaldner Spitzenathleten bringen den Sport in die Stube (3.4.2020)
→ Baustellen halten COVID-19-Vorgaben bisher grundsätzlich ein (3.4.2020)
→ Regierungsrat friert wegen Coronavirus politische Fristen ein (1.4.2020)
→ Kanton unterstützt Bevölkerung und Wirtschaft auch im Steuerbereich und bei Abgaben (27.3.2020)
Landschreiber positiv auf das Coronavirus getestet (26.3.2020)
→ Kanton und Banken schnüren Hilfspaket von 20 Millionen Franken (25.3.2020)
→ Kantonale Abstimmung über Steuergesetzrevision wird verschoben (25.3.2020)
→ Kanton und Verbände erstellen Plattform für betroffene Unternehmen (23.03.2020)
→ Offener Brief des Regierungsrates an die Bevölkerung (22.3.2020)
 Kantonale Verwaltung reduziert Schalteröffnungszeiten, bleibt aber erreichbar (20.3.2020)
Coronavirus: Zivilschutz steht im Dauereinsatz (20.3.2020)
Kantonspolizei: Umsetzung der angeordneten Massnahmen des Bundes (18.3.2020)
Coronavirus: Nidwaldner Landrat sagt seine Sitzung ab (18.3.2020)
Landeswallfahrten nach Sachseln und Einsiedeln finden nicht statt (18.3.2020)
Coronavirus: Regierungsrat glaubt an Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb der Nidwaldner Bevölkerung (17.3.2020)
→ Verschärftes Veranstaltungsverbot gilt ab sofort auch in Nidwalden (13.3.2020)
→ Unterricht an sämtlichen Schulen im Kanton Nidwalden fällt aus (13.3.2020)
→ Coronavirus: Erste Fälle in Nidwalden (11.3.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat aktiviert den kantonalen Führungsstab (3.3.2020)

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Unterstützungsangebote (Stand 7. Mai 2020) [PDF] Download 12 Unterstützungsangebote (Stand 7. Mai 2020) [PDF]
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