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Coronavirus

Aktuelle Situation Kanton Nidwalden

Stand: 27. Mai 2020, 17.45 Uhr

Zeitplan Lockerung Juni

Schnellsuche:

Verhaltensempfehlungen und Symptome  Infos zu Zahlungsfristen und Mietrecht
Veranstaltungen, Versammlungen, Trainings ↓ Infos zum öffentlichen Verkehr
Einkaufsläden, Restaurants, Freizeitbetriebe Infos für Landwirtschaft
Helpline, Hilfsangebote und Infos Bund ↓ Besuche im Spital und in Heimen
Unternehmen, Selbständige, Bau, Kultur  Wie wird das Virus übertragen?
Infos zu Sozialberatungen, psych. Versorgung ↓ Medienmitteilungen des Kantons
↓ Infos zu Schulen, Kitas, Spielgruppen Information in other languages
  Direktlink zu Verordnungen, Erläuterungen und Massnahmen des Bundes


Anzahl Fälle

COVID-19 Anzahl Veränderung zum Vortag
Positiv getestete Personen  123
Derzeit hospitalisiert  0
Davon auf der Intensivstation
Verstorbene Personen 3

(Die Zahl bestätigter Fälle umfasst die seit Messbeginn erfassten Personen aus dem Kanton Nidwalden, die positiv auf COVID-19 getestet wurden. Bereits wieder genesene Personen sind in dieser Zahl ebenfalls enthalten)

COVID-19-Statistik Kanton Nidwalden (per 27.5.20)  

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

  • Unnötige Kontakte vermeiden: Vermeiden Sie alle unnötigen Kontakte, halten Sie überall mindestens 2 Meter Abstand und befolgen Sie die Hygienemassnahmen. Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind nicht gestattet. Ab 30. Mai wird das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf Plätzen, Spazierwegen und in Parkanlagen gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher fünf auf 30 Personen erhöht.
     
  • Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Seife, nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Vermeiden Sie Händeschütteln.
     
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
     
  • Haben Sie Krankheitssymptome, die auf das neue Coronavirus hindeuten?
    Diese Symptome treten bei einer Infektion häufig auf:
    - Fieber, Fiebergefühl
    - Halsschmerzen
    - Husten (meist trocken)
    - Kurzatmigkeit
    - Muskelschmerzen
    - Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns

    Die Krankheitssymptome können unterschiedlich stark und auch leicht sein. Selten sind: Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Schnupfen.

    Wenn Sie eines oder mehrere der häufig vorkommenden Symptome haben, sind Sie eventuell am neuen Coronavirus erkrankt. Gehen Sie wie folgt vor:
    - Bleiben Sie zu Hause in Isolation (→ Merkblatt Selbst-Isolation)
    - Machen Sie den Coronavirus-Check. Sie erhalten am Ende des Checks eine Handlungsempfehlung. Lassen Sie sich testen, wenn dies die Empfehlung ist. Bleiben Sie zu Hause, bis das Testergebnis vorliegt.
     
  • Hatten Sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person?
    Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, können Sie in den folgenden Tagen ansteckend werden, ohne es zu merken. 
    - Beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand
    - Sie können weiter arbeiten gehen, wenn möglich im Homeoffice
    - Vermeiden Sie jedoch unnötige Kontakte mit anderen Personen
    - Befolgen Sie immer die Hygiene- und Verhaltensregeln

    Nur Personen, mit denen die erkrankte Person in engem Kontakt stand (die beispielsweise im gleichen Haushalt leben), müssen in Quarantäne. Falls Sie in Quarantäne müssen, wird sich die zuständige kantonale Stelle bei Ihnen melden und Sie zum weiteren Vorgehen informieren. (→ Merkblatt Selbst-Quarantäne)
     
  • Informationen zu Schutzmasken: Der Bundesrat verzichtet auf eine Maskentragepflicht im öffentlichen Raum. Masken kommen aber in gewissen Branchen zum Einsatz, weil das Tragen im entsprechenden Schutzkonzept empfohlen wird. Sollte sich eine Kundin oder ein Kunde weigern, die Maske anzuziehen, kann das Geschäft die Bedienung verweigern.
    FAQ zum Tragen von Hygienemasken im öffentlichen Raum

WICHTIGER HINWEIS: Haben Sie ernsthafte gesundheitliche Probleme, die nicht mit dem Coronavirus zu tun haben, aber Hemmungen, Ihren Arzt oder den Notfall anzurufen? Auch in Zeiten der Pandemie gilt: Ändern Sie Ihr Notfallverhalten nicht. Sonst könnte dies fatale Auswirkungen haben. 

Verhaltensempfehlungen für besonders gefährdete Personen

Als besonders gefährdete Personen gelten nach aktuellem Kenntnisstand Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen. Besonders gefährdet sind auch Personen mit hochgradiger Fettleibigkeit. Nehmen Sie bei dringenden Erledigungen Hilfe in Anspruch und gehen Sie möglichst wenig nach draussen. Vermeiden Sie Orte mit hohem Personenaufkommen, Stosszeiten und den öffentlichen Verkehr. Achten Sie besonders genau darauf, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen für die Bevölkerung
Empfehlungen für Risikopersonen
Empfehlungen für betreuende Angehörige   

Informationen zu Veranstaltungen

Private und öffentliche Veranstaltungen sind derzeit verboten. Ab 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Bedingung ist, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Ist dies nicht der Fall, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, zum Beispiel mit Präsenzlisten. Der Bundesrat wird am 24. Juni über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen beschliessen. Für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleibt das Verbot bis Ende August 2020 bestehen.

Informationen zu Versammlungen

Derzeit sind Ansammlungen von mehr als 5 Personen nicht erlaubt. Ab 30. Mai wird das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen gelockert: Die Obergrenze beträgt neu 30 Personen..

Informationen zu Trainings und Sportveranstaltungen

Seit 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. Im Leistungssport dürfen unter klaren Vorgaben auch Trainings mit mehr als fünf Personen stattfinden. Weiterhin nicht erlaubt sind Wettkämpfe. Ab 6. Juni ist der Trainingsbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden. Wettkämpfe sind wieder erlaubt, ausser in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz. Diese sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt.
FAQ zu Lockerung der Massnahmen
Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 27. Mai 2020
Zur vorübergehenden Verordnung mit den Lockerungen per 27. Mai
Zur Verordnung des Bundesrates 

Informationen zu Läden, Restaurants, Campings, Coiffeursalons usw.

Seit 27. April gilt: Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios sowie Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien, sofern der Schutz der Kunden und der Mitarbeitenden in genügendem Mass sichergestellt werden kann. Die Betriebe und Einrichtungen müssen ein entsprechendes Schutzkonzept vorweisen. Auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen dürfen wieder benutzt werden.

Seit 11. Mai gilt: Einkaufsläden, Märkte, Restaurants, Bars, Pubs, Museen, Bibliotheken und Archive dürfen wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Fitnesszentren mit Schutzkonzept. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor, auf diesen müssen entsprechende Schutzkonzepte der Branche basieren. In Restaurants, Bars und Pubs etwa sind in einem ersten Schritt Gästegruppen von maximal 4 Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt, wobei die Konsumation ausschliesslich sitzend zu erfolgen hat. Zwischen den Gästegruppen sind die Abstände einzuhalten. Wo Gäste die Bestellungen nicht am Tisch, sondern an der Theke abgeben, sind sie mit Plakaten auf die Abstandsregeln aufmerksam zu machen, und es sind Distanzhalter anzubringen. Die Angabe der Kontaktdaten ist zwar freiwillig, aber wichtig, um ein Contact Tracing zu ermöglichen, sollte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Servicebereich erkranken.
FAQ zum Restaurantbesuch

Ab 6. Juni gilt: Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks können in Betrieb genommen werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution sind wieder erlaubt. In Restaurationsbetrieben wird die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben und Aktivitäten wie Billard oder Konzerte sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich. Generell gilt für die Betriebe und Einrichtungen: Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein.
Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 27. Mai 2020
Zur vorübergehenden Verordnung mit den Lockerungen per 27. Mai
Zur Verordnung des Bundesrates
Link zu den Schutzkonzepten des BAG und Staatssekretariates für Wirtschaft
FAQ zu Lockerung der Massnahmen 

Helpline und Unterstützungsangebote

Für die Bevölkerung in Nidwalden steht eine eigene Helpline zur Verfügung: Tel. 041 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch (Montag-Freitag 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr). 

Kanton, Gemeinden und Institutionen bieten bei Bedarf Unterstützung an.
Liste von Unterstützungsangeboten

Informationen des Bundes sowie zu FAQ, Plakaten, Videos

Umfassende Informationen zum Coronavirus (COVID-19) sind insbesondere auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG zu finden: www.bag-coronavirus.ch
Hier gehts direkt zu den häufigsten Fragen und Antworten (FAQ)
Downloads von Plakaten, Videomaterial etc.

Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:

  • Für die Bevölkerung: Telefon 058 463 00 00 (täglich 6.00-23.00 Uhr)
  • Für Reisende: Telefon 058 464 44 88 (täglich 6.00-23.00 Uhr)
  • Für Gesundheitsfachpersonen: 058 462 21 00 (täglich 7.00-20.00 Uhr) 

→ Informationen in Gebärdensprache 

Informationen für Migrantinnen und Migranten in leichter Sprache 
    (Information for migrants in easy language)

Information of behaviour rules, self-isolation and self-quarantine in different languages
(Albanian, Amharic, Arabic, Farsi, Georgian, Kurmanji, Mandarin, Polish, Portuguese, Romanian, Russian, Serbian/Croatian/Bosnian, Slovak, Somali, Spanish, Tamil, Tibetan, Tigrinya, Turkish, Hungarian)
Videos in different languages (Youtube-Channel)
Download posters in different languages
→ Hotline in 10 different languages (Albanian, Arabic, Bosnian/Serbian/Croatian, Kurdish, Persian/Dari, Portuguese, Spanish, Tamil, Tigrinya and Turkish): Phone 0800 266 785, Monday til Friday from 9-12h and 14-17h. The call is free. 

Informationen für Unternehmen, Selbständige, Bau- und Industriesektor 

  • Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im beträchtlichem Umfang zur Verfügung. Die Gesuchsformulare für Kreditanträge sind auf der Webseite des Bundes aufgeschaltet.
    Zur Webseite mit den Gesuchsformularen
     
  • Der Regierungsrat hilft betroffenen Unternehmen in der aktuellen Situation rasch und unbürokratisch. Gemeinsam mit lokalen Banken werden subsidiär zu den Bundesmassnahmen Unterstützungskredite von total 20 Millionen Franken gewährt. Ab 1. April 2020 können entsprechende Anträge eingereicht werden.
    Zur Webseite mit dem Antragsformular
    Zur Bürgschaftsnotverordnung vom 24. März
     
  • Ab 23. April steht Nidwaldner Kleinunternehmen und Selbständigen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, die sich aufgrund der Corona-Krise in einer finanziellen Notsituation befinden, zusätzlich ein mit privaten Geldern gespiesener COVID-19-Fonds zur Verfügung. Betroffene können ein Gesuch für einen einmaligen, nicht rückzahlungspflichtigen Beitrag in der Höhe von 10'000 Franken stellen. Die Gesuche werden chronologisch behandelt.
    Zur Webseite mit den Kriterien und dem Antragsformular
     
  • Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Er hat per 20. April eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Diese sieht eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige vor, die in der Regel zum sofortigen Konkurs führen würde, sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU.
    Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. April
    Verordnung Insolvenzrecht
     
  • Das Arbeitsamt hat ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgeschaltet. Untenstehend finden Sie die Formulare «Voranmeldung Kurzarbeit» und «Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende». Diese sind von den Unternehmen auszufüllen, zu unterzeichnen und im Anschluss per Mail  an ruedi.mueller@nw.ch zuzustellen (oder postalisch an folgende Adresse: Arbeitsamt, Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans).

→ Merkblatt Kurzarbeit 
Formular Voranmeldung Kurzarbeit (Excel)
Formular Zustimmung zur Kurzarbeit Mitarbeitende
Merkblatt Arbeitsrecht Coronavirus
→ FAQ Arbeitsausfälle und Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Link zur Volkswirtschaftsdirektion

Plattform «Bliibid dihei – wir kommen vorbei» für betroffene Unternehmen

Von der aktuellen Situation betroffene Unternehmen in Nidwalden wird auf www.nw-gewerbe.ch kostenlos die Möglichkeit geboten, über ihre gegenwärtigen Dienstleistungen und Produkte zu informieren.
Zur Webseite

Informationen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen

Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständig erwerbend oder freischaffend sind, und dadurch weder von Kurzarbeit erfasst werden können noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist hoch. Die Massnahmen des Bundesrates umfassen Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Zuständig für den Vollzug sind die Kantone. 
Webseite Kantonale Kulturförderung
Verordnung Kultur

Informationen zu Sozialberatungen und psychiatrischen Versorgung

  • Sozialdienst: Sie und Ihre Familie sind in einer existenziellen finanziellen Notlage? Sie brauchen Beratung und Unterstützung bei der wirtschaftlichen und persönlichen Bewältigung Ihrer Situation? Die Sozialhilfe ist telefonisch, per Post oder Mail erreichbar. In begründeten Fällen führen wir persönliche Gespräche vor Ort. Der Kanton Nidwalden richtet sich nach den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
    → Webseite Sozialamt
    → Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: sozialamt@nw.ch

  • Jugendberatung: Die Decke fällt dir auf den Kopf? Die Familie nervt und Du fühlst Dich einsam? Der Coronavirus macht dir Angst oder du verstehst die Massnahmen nicht? Ein Gespräch kann helfen. Auch die Schulsozialarbeitenden unterstützten Dich gerne.
    Webseite Jugendberatung
    → Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: jugendberatung@nw.ch
    Website Schulsozialarbeit
    → Tel. 147 von Pro Juventute (Tag und Nacht erreichbar)

Informationen für Schulen 

In Primar- und Sekundarschulen sowie in den 1.-3. Klassen des Kollegis darf seit dem 11. Mai wieder Präsenzunterricht durchgeführt werden. Dafür hat der Bund zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Vorgaben für Schutzkonzepte festgelegt. 

Ab 6. Juni ist der Präsenzunterricht an der gesamten Mittelschule sowie an Berufs- und Hochschulen wieder erlaubt. Auf gymnasialer Stufe finden im Kanton Nidwalden die schriftlichen Maturitätsprüfungen statt. Die Berufsmaturität – hier ist der Bund allein zuständig – wird dieses Jahr über die Erfahrungsnoten erworben.
Kantonale Richtlinien zum Start des Präsenzunterrichts am 11. Mai 2020
Merkblatt für Lehrpersonen und Eltern zum Umgang mit COVID-19 im Schulbereich
Zum Schutzkonzept des Schulpychologischen Dienstes 
Zur kantonalen Corona-Zeugnisverordnung vom 30. April 2020
Zur Verordnung des Bundesrates über die Durchführung der gymnasialen Maturitätsprüfungen 2020
Zur Verordnung des Bundesrates über die Durchführung der Prüfungen 2020 der eidgenössischen Berufsmaturität
FAQ zum Fernunterricht
Zur Verordnung des Bundesrates

Informationen für Lehrbetriebe

Bezüglich Lehrabschlussprüfungen in diesem Jahr ist Folgendes festgelegt worden: Je nach Beruf soll unter Einhaltung der empfohlenen Schutzmassnahmen eine praktische Prüfung oder eine Beurteilung der praktischen Leistungen durch den Lehrbetrieb vorgenommen werden. Auf schulische Abschlussprüfungen wird dieses Jahr in der beruflichen Grundbildung verzichtet; an deren Stelle treten Erfahrungsnoten.
Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. April 2020
Zur Verordnung Qualifikationsverfahren berufliche Grundbildung

Informationen für Kindertagesstätten

Kindertagesstätten können ihren Betrieb aufrechterhalten und von berufspflichtigen Eltern genutzt werden. So soll verhindert werden, dass die Kinder von Grosseltern, die zur Risikogruppe gehören, betreut werden. Die Kitas sind angehalten, den Empfehlungen zu den Hygienevorschriften und sozialer Distanz bestmöglich nachzukommen.
Zur Verordnung des Bundesrates

Informationen für Spielgruppen

Der Kanton weist die Verantwortlichen darauf hin, die den Betrieb in den Spielgruppen auf den Präsenzunterricht an der obligatorischen Schule abzustimmen. Dies entspricht auch der Empfehlung des Verbands der Schweizerischen SpielgruppenleiterInnen.
Link SpielgruppenleiterInnen-Verband 

Informationen zur Verlängerung von Zahlungs- und Einreichungsfristen

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Kanton Nidwalden verschiedene Zahlungs- und Einreichungsfristen ausgeweitet. Dies gilt insbesondere für Steuerrechnungen und Steuererklärungen sowie Mahnungen.
Zur Medienmitteilung vom 27. März 

Informationen zum Mietrecht

Laut Bundesrat sind Umzüge weiterhin zulässig, sofern die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit eingehalten werden. Weiter hat der Bundesrat die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert. Dies gilt für Mieten vom 13. März bis Ende Mai, sofern Mieterinnen und Mieter wegen den Massnahmen gegen das Coronavirus in Zahlungsverzug geraten sind.
Zur Verordnung des Bundesrates 

Informationen zum öffentlichen Verkehr

Seit 11. Mai bieten die Zentralbahn schrittweise und PostAuto die vorübergehend sistierten Verbindungen wieder an. Auf unnötige öV-Fahrten soll aber weiterhin verzichtet werden. Die Zentralbah empfiehlt, im öffentlichen Verkehr eine Hygienemaske zu nutzen, falls die Abstandsregel von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Pendler sollen Stosszeiten wenn möglich meiden und auf schwächer frequentierte Kurse ausweichen. Das Schutzkonzept setzt auf Eigenverantwortung und Solidarität. Reisende werden gebeten, aufeinander Rücksicht zu nehmen und die Distanzvorgabe von zwei Metern einzuhalten bei Haltestellen, Schaltern und Billettautomaten. Die Reisenden werden gebeten, vor der Reise den Online-Fahrplan zu konsultieren. 
Webseite Zentralbahn  → Medienmitteilung Schutzkonzept und Fahrplanangebot der ZB
Webseite Postauto
Webseite SBB

Informationen für Betreiber von Luftseilbahnen/Kleinseilbahnen

Seilbahnen und Kleinseilbahnen dürfen derzeit nur für Transport- und Erschliessungszwecke für Bewohner oder Älpler betrieben werden. Touristische Zwecke sind nicht gestattet. Die maximal zugelassene Kapazität in den Gondeln ist neu festgelegt worden, um die Empfehlungen bezüglich sozialer Distanz umsetzen zu können. 

Informationen für die Landwirtschaft

Das Bundesamt für Landwirtschaft beantwortet auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
→ FAQ für die Landwirtschaft 

Informationen zum Kantonsspital Nidwalden

Patientenbesuche sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Partner von gebärenden Frauen. Zudem sind Besuche von nahen Angehörigen von im Sterben befindlichen Menschen oder von unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten zugelassen.
Website Kantonsspital Nidwalden

Informationen zu Altersheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung

Sobald die Heime und Einrichtungen ein Schutzkonzept umgesetzt haben, dürfen sie wieder Besucher empfangen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich direkt beim jeweiligen Heim über die aktuellen Bedingungen und Besuchszeiten zu erkundigen.
Überblick über die Alters- und Pflegeheime in Nidwalden
Merkblatt Alters- und Pflegeheime (→ wird aktuell überarbeitet)

Informationen zu kirchlichen Anlässen und Beerdigungen

Im Kanton Nidwalden finden derzeit keine Gottesdienste und kirchlichen Veranstaltungen statt. Kirchen und Kapellen sind für das persönliche Gebet und Momente der Stille nach wie vor offen. Ab 28. Mai sind gemäss Bundesrat Gottesdienste und religiöse Feiern wieder erlaubt unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes, um die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Das Bundesamt für Gesundheit hat ein Rahmenschutzkonzept erstellt.
Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 20. Mai
Zum Rahmenschutzkonzept des BAG 

Wie wird das Virus übertragen?

Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Besonders gefährdet sind Personen ab 65 Jahre oder mit einer Vorerkrankung. 

Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden

Verwaltung kehrt zu regulären Schalteröffnungszeiten zurück (15.5.2020)
→ Kanton Nidwalden verzichtet auf schulische Abschlussfeiern (11.5.2020)
→ Pflegeheime bereiten Lockerung von Besuchsverbot vor (8.5.2020)
→ Kantonsbibliothek und Museum öffnen wieder ihre Türen (8.5.2020)
→ Landratspräsidentinnenfeier in Ennetbürgen ist abgesagt (7.5.2020)
→ Politische Rechte: Regierungsrat stellt nötige Flexibilität sicher (6.5.2020)
→ Nidwalden weist hohen Stand an Gesuchen um Kurzarbeit auf (4.5.2020)
→ Private Spendenaktion weist erfreulichen Zwischenstand auf (4.5.2020)
→ Schutzkonzepte an Schulen haben sich an Richtlinien zu orientieren (1.5.2020)
→ Regierungsrat setzt Eckwerte für Schulübertritte und Abschlüsse (1.5.2020)
Umsatzeinbussen nehmen wegen COVID-19 teils drastische Ausmasse an (24.4.2020)
Soforthilfe für Kleinunternehmen dank COVID-19-Fonds (23.4.2020)
→ Coronavirus: Nidwaldner Landrat tagt am 27. Mai wieder (21.4.2020)
→ Coronavirus: Kantonspolizei büsst uneinsichtige Personen (20.4.2020)
→ Kanton Nidwalden verzichtet auf zusätzliche Schulwochen (17.4.2020)
→ Führungsstab stellt der Bevölkerung ein gutes Zeugnis aus (14.4.2020)
→ Coronavirus: Erster Todesfall in Nidwalden (13.4.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat bewilligt Nachschub von Schutzmaterial (8.4.2020)
→ Die Powerwoche geht wegen Coronavirus online (6.4.2020)
→ Führungsstab spürt eine grosse Solidarität im Kanton (4.4.2020)
→ Nidwaldner Spitzenathleten bringen den Sport in die Stube (3.4.2020)
→ Baustellen halten COVID-19-Vorgaben bisher grundsätzlich ein (3.4.2020)
→ Regierungsrat friert wegen Coronavirus politische Fristen ein (1.4.2020)
→ Kanton unterstützt Bevölkerung und Wirtschaft auch im Steuerbereich und bei Abgaben (27.3.2020)
Landschreiber positiv auf das Coronavirus getestet (26.3.2020)
→ Kanton und Banken schnüren Hilfspaket von 20 Millionen Franken (25.3.2020)
→ Kantonale Abstimmung über Steuergesetzrevision wird verschoben (25.3.2020)
→ Kanton und Verbände erstellen Plattform für betroffene Unternehmen (23.03.2020)
→ Offener Brief des Regierungsrates an die Bevölkerung (22.3.2020)
 Kantonale Verwaltung reduziert Schalteröffnungszeiten, bleibt aber erreichbar (20.3.2020)
Coronavirus: Zivilschutz steht im Dauereinsatz (20.3.2020)
Kantonspolizei: Umsetzung der angeordneten Massnahmen des Bundes (18.3.2020)
Coronavirus: Nidwaldner Landrat sagt seine Sitzung ab (18.3.2020)
Landeswallfahrten nach Sachseln und Einsiedeln finden nicht statt (18.3.2020)
Coronavirus: Regierungsrat glaubt an Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb der Nidwaldner Bevölkerung (17.3.2020)
→ Verschärftes Veranstaltungsverbot gilt ab sofort auch in Nidwalden (13.3.2020)
→ Unterricht an sämtlichen Schulen im Kanton Nidwalden fällt aus (13.3.2020)
→ Coronavirus: Erste Fälle in Nidwalden (11.3.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat aktiviert den kantonalen Führungsstab (3.3.2020)

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