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Coronavirus

Aktuelle Situation Kanton Nidwalden

Stand: 2. August 2020, 17.55 Uhr

Regeln und Pflichten

Schnellsuche:

Verhaltensempfehlungen und Symptome  Infos zu Sozialberatungen
Veranstaltungen, Versammlungen, Trainings ↓ Infos zu Schulen, Kitas, Spielgruppen
Contact Tracing, Swiss Covid-App ↓ Infos zu Zahlungsfristen
↓ Infos zum öffentlichen Verkehr ↓ Besuche im Spital und in Heimen
Einreise in die Schweiz Wie wird das Virus übertragen?
Öffentliche Einrichtungen, Restaurants, ↓ Medienmitteilungen des Kantons
Helpline, Hilfsangebote und Infos Bund Information in other languages
Unternehmen, Selbständige, Kultur  Direktlink zu Verordnungen, Erläuterungen


Anzahl Fälle

COVID-19 Anzahl Veränderung zum Vortag
Positiv getestete Personen  129
Derzeit hospitalisiert  1
Davon auf der Intensivstation
Verstorbene Personen 3

(Die Zahl bestätigter Fälle umfasst die seit Messbeginn erfassten Personen aus dem Kanton Nidwalden, die positiv auf COVID-19 getestet wurden. Bereits wieder genesene Personen sind in dieser Zahl ebenfalls enthalten)

COVID-19-Statistik Kanton Nidwalden (per 31.7.20)  

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

  • Abstand halten: Halten Sie in der Öffentlichkeit mindestens 1.5 Meter Abstand und befolgen Sie die Hygienemassnahmen. Falls der Abstand im öffentlichen Verkehr nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Hygienemaske dringend empfohlen. Für Personen ab 12 Jahren besteht im öV eine Maskenpflicht.
     
  • Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Seife, nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Vermeiden Sie Händeschütteln.
     
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
     
  • Haben Sie Krankheitssymptome, die auf das neue Coronavirus hindeuten?
    Diese Symptome treten bei einer Infektion häufig auf:
    - Fieber, Fiebergefühl
    - Halsschmerzen
    - Husten (meist trocken)
    - Kurzatmigkeit
    - Muskelschmerzen
    - Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns

    Die Krankheitssymptome können unterschiedlich stark und auch leicht sein. Selten sind: Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Schnupfen.

    Wenn Sie eines oder mehrere der häufig vorkommenden Symptome haben, sind Sie eventuell am neuen Coronavirus erkrankt. Gehen Sie wie folgt vor:
    - Bleiben Sie zu Hause in Isolation (→ Merkblatt Selbst-Isolation)
    - Machen Sie den Coronavirus-Check. Sie erhalten am Ende des Checks eine Handlungsempfehlung. Lassen Sie sich testen, wenn dies die Empfehlung ist. Kontaktieren Sie hierfür zuerst Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt. Tun Sie dies auch, wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Symptome zu interpretieren sind. WICHTIG: Warten Sie nicht damit zu, Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder im Bedarfsfall das Kantonsspital/den Notruf zu kontaktieren, sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern.
    → Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung
     
  • Hatten Sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person?
    Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, können Sie in den folgenden Tagen ansteckend werden, ohne es zu merken. 
    - Beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand
    - Sie können weiter arbeiten gehen, wenn möglich im Homeoffice
    - Vermeiden Sie jedoch unnötige Kontakte mit anderen Personen
    - Befolgen Sie immer die Hygiene- und Verhaltensregeln

    Nur Personen, mit denen die erkrankte Person in engem Kontakt stand, müssen in Quarantäne (→ Merkblatt Selbst-Quarantäne). Falls Sie in Quarantäne müssen, wird sich die zuständige kantonale Stelle bei Ihnen melden und Sie zum weiteren Vorgehen informieren.

Verhaltensempfehlungen für besonders gefährdete Personen

Als besonders gefährdete Personen gelten nach aktuellem Kenntnisstand Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen. Besonders gefährdet sind auch Personen mit hochgradiger Fettleibigkeit. Diese sollten Orte mit hohem Personenaufkommen und Stosszeiten im öffentlichen Verkehr besonders vermeiden und darauf achten, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Im öffentlichen Verkehr besteht eine Maskenpflicht.
Empfehlungen für die Bevölkerung  

Contact Tracing und SwissCovid App

Das Ermitteln von Kontaktpersonen ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Dazu gehört die Identifizierung von Übertragungsketten und ihre Unterbrechung, indem sich erkrankte Personen isolieren (→ Merkblatt Selbst-Isolation) und Kontaktpersonen sich in Quarantäne (→ Merkblatt Selbst-Quarantäne) begeben. Im Kanton Nidwalden wird das Contact Tracing durch die Gesundheitsbehörden ebenfalls praktiziert. Der Bevölkerung steht die Swiss Covid-App im Apple Store und Google Play Store zur Verfügung. Diese ergänzt das klassische Contact Tracing. Es wird empfohlen, die App herunterzuladen und zu verwenden.
Weitere Informationen zum Contact Tracing und zur Swiss Covid-App 
Faktenblatt zur Swiss Covid-App  

Informationen zum öffentlichen Verkehr

Personen ab 12 Jahren müssen in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen eine Maske tragen. Ausserhalb der Transportmittel – also beispielsweise auf dem Perron oder an Haltestellen – wird das Tragen einer Maske weiterhin dringend empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. 
Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 1. Juli
FAQ zur Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr 
Erklärvideo Korrektes Tragen einer Maske → Erklärvideo Umgang mit einer Maske
Webseite Zentralbahn 
Webseite Postauto 

Einreise in die Schweiz

Personen, die aus gewissen Staaten und Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko (→ Liste) in die Schweiz einreisen, müssen zunächst für zehn Tage in Quarantäne. Das Bundesamt für Gesundheit führt für diese Länder eine entsprechende Liste und passt diese je nach Entwicklung der Lage regelmässig an. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Personen mit Wohndomizil im Kanton Nidwalden müssen sich zu Beginn der Quarantäne innerhalb von zwei Tagen nach ihrer Einreise mittels ausgefülltem Formular bei der Helpline des kantonalen Gesundheitsamtes melden. 
Hier geht's zum Online-Formular

→ Verordnung vom 2. Juli 2020 und Liste der Länder mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
→ FAQ zur Quarantäne nach der Einreise in die Schweiz
Empfehlungen für Reisende   → Recommendations for travelers (in English)
→ Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen: Tel. +41 58 464 44 88 (täglich 6-23 Uhr) 

Informationen zu Veranstaltungen und Versammlungen

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind erlaubt. Die Nachverfolgung von Kontakten, etwa mit Präsenzlisten, muss aber stets möglich sein. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen, zum Beispiel im Konzert oder im Kino, reicht das Leerlassen eines Sitzes.
Zur Verordnung des Bundesrates

Informationen zu Trainings und Wettkämpfen

In sämtlichen Sportarten sind wieder Trainings und Wettkämpfe zugelassen. Voraussetzung bleiben in allen Fällen entsprechende Schutzkonzepte. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss eine Präsenzliste geführt werden. In erster Linie sollen die Abstands-Empfehlungen eingehalten werden, wenn die natürliche Ausübung der Sportart dies zulässt. Für Sportveranstaltungen gelten die gleichen Regeln wie für andere Veranstaltungen.
FAQ zu Lockerung der Massnahmen im Sport
→ Sport trotz Corona – Informationen für Sportorganisationen und Gemeinden in Nidwalden 

Informationen zu Läden, Restaurants, Coiffeursalons usw.

Alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Einrichtungen und Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen, das auf Abstandhalten basiert. Auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben oder Einrichtungen wird verzichtet. Musterschutzkonzepte gibt es keine mehr. Es gilt der Mindestabstand von 1.5 Metern. Dieser kann unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. In Restaurants und Bars besteht keine Sitzpflicht mehr. Die Sperrstunde zur Mitternacht ist aufgehoben worden.
Zur Verordnung des Bundesrates
Weitere Informationen zu Schutzkonzepten 

Helpline und Unterstützungsangebote

Für die Bevölkerung in Nidwalden steht eine eigene Helpline zur Verfügung: Tel. 041 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch (Montag-Freitag 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr). 

Kanton, Gemeinden und Institutionen bieten bei Bedarf Unterstützung an.
Liste von Unterstützungsangeboten (aktualisiert: 24. Juni 2020)

Informationen des Bundes sowie zu FAQ, Plakaten, Videos

Umfassende Informationen zum Coronavirus (COVID-19) sind insbesondere auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG zu finden: www.bag-coronavirus.ch
Hier gehts direkt zu den häufigsten Fragen und Antworten
Downloads von Plakaten, Videomaterial etc.

Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:

  • Für die Bevölkerung: Telefon 058 463 00 00 (täglich 6.00-23.00 Uhr)
  • Für Reisende: Telefon 058 464 44 88 (täglich 6.00-23.00 Uhr)
  • Für Gesundheitsfachpersonen: 058 462 21 00 (täglich 7.00-20.00 Uhr) 

→ Informationen in Gebärdensprache 

Informationen für Migrantinnen und Migranten in leichter Sprache 
    (Information for migrants in easy language)

Information of behaviour rules, self-isolation and self-quarantine in different languages
(Albanian, Amharic, Arabic, Farsi, Georgian, Kurmanji, Mandarin, Polish, Portuguese, Romanian, Russian, Serbian/Croatian/Bosnian, Slovak, Somali, Spanish, Tamil, Tibetan, Tigrinya, Turkish, Hungarian)
Videos in different languages (Youtube-Channel)
Download posters in different languages 

Informationen für Unternehmen und Selbständige

  • Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im beträchtlichem Umfang zur Verfügung. Die Gesuchsformulare für Kreditanträge sind auf der Webseite des Bundes aufgeschaltet.
    Zur Webseite mit den Gesuchsformularen
     
  • Der Regierungsrat gewährt gemeinsam mit lokalen Banken subsidiär zu den Bundesmassnahmen Unterstützungskredite von total 20 Millionen Franken.
    Zur Webseite mit dem Antragsformular
    Zur Bürgschaftsnotverordnung vom 24. März
     
  • Seit 23. April steht Nidwaldner Kleinunternehmen und Selbständigen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, die sich aufgrund der Corona-Krise in einer finanziellen Notsituation befinden, zusätzlich ein mit privaten Geldern gespiesener COVID-19-Fonds zur Verfügung. Betroffene können ein Gesuch für einen einmaligen, nicht rückzahlungspflichtigen Beitrag in der Höhe von 10'000 Franken stellen. Die Gesuche werden chronologisch behandelt.
    Zur Webseite mit den Kriterien und dem Antragsformular
     
  • Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Er hat per 20. April eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Diese sieht eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige vor, die in der Regel zum sofortigen Konkurs führen würde, sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU.
    Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. April
    Verordnung Insolvenzrecht
     
  • Kurzarbeit: Betriebe und vorübergehend auch weitere Personengruppen können Kurzarbeit anmelden, wenn ihre Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen. Dank der Kurzarbeitsentschädigung können Teillöhne weiterbezahlt, Arbeitsplätze erhalten und Arbeitslosigkeit vermieden werden. Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert.
    Zur Webseite «Kurzarbeit infolge Coronavirus»
    Formular «Voranmeldung Kurzarbeit»
    Formular «Zustimmung Kurzarbeit»
     
  • Selbständigerwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung entschädigt. Die Abwicklung erfolgt über die AHV-Ausgleichskasse, bei der die Betroffenen ihre Beiträge abrechnen. Gemäss Bundesrat erhalten auch jene Selbständigerwerbende eine Entschädigung, die indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind. Der Bundesrat hat per 1. Juli angekündigt, die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Selbständigerwerbende rückwirkend zu verlängern. Zudem können neu auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung in der Veranstaltungsbranche einen Antrag auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung stellen. Die genauen Bestimmungen für die Umsetzung hat der Bund noch nicht bekanntgegeben. 
    Link zur Ausgleichskasse Nidwalden
    Medienmitteilung der Ausgleichskassen
    Verordnung Erwerbsausfall des Bundesrates

Plattform «Bliibid dihei – wir kommen vorbei» für betroffene Unternehmen

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen in Nidwalden wird auf www.nw-gewerbe.ch kostenlos die Möglichkeit geboten, über ihre Dienstleistungen und Produkte zu informieren.
Zur Webseite

Informationen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen

Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständig erwerbend oder freischaffend sind, und dadurch weder von Kurzarbeit erfasst werden können noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist hoch. Die Massnahmen des Bundesrates umfassen Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Zuständig für den Vollzug sind die Kantone. 
Webseite Kantonale Kulturförderung
Verordnung Kultur

Informationen zu Sozialberatungen und psychiatrischen Versorgung

  • Sozialdienst: Sie und Ihre Familie sind in einer existenziellen finanziellen Notlage? Sie brauchen Beratung und Unterstützung bei der wirtschaftlichen und persönlichen Bewältigung Ihrer Situation? Die Sozialhilfe ist telefonisch, per Post oder Mail erreichbar. In begründeten Fällen führen wir persönliche Gespräche vor Ort. Der Kanton Nidwalden richtet sich nach den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
    → Webseite Sozialamt
    → Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: sozialamt@nw.ch

  • Jugendberatung: Die Decke fällt dir auf den Kopf? Die Familie nervt und Du fühlst Dich einsam? Der Coronavirus macht dir Angst oder du verstehst die Massnahmen nicht? Ein Gespräch kann helfen. Auch die Schulsozialarbeitenden unterstützten Dich gerne.
    Webseite Jugendberatung
    → Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: jugendberatung@nw.ch
    Website Schulsozialarbeit
    → Tel. 147 von Pro Juventute (Tag und Nacht erreichbar)

Informationen für Schulen 

Derzeit keine Informationen.

Informationen für Kindertagesstätten

Kindertagesstätten können ihren Betrieb aufrechterhalten und von berufspflichtigen Eltern genutzt werden. Der Bund hat die Kantone verpflichtet, privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen zu gewähren. Mit diesen werden coronabedingte Ausfälle von Elternbeiträge kompensiert, die im Zeitraum zwischen dem 17. März und 17. Juni 2020 entstanden sind. Die Frist für entsprechende Gesuche ist am 17. Juli 2020 abgelaufen.

Informationen für Spielgruppen

Derzeit keine Informationen. 

Informationen zum Kantonsspital Nidwalden

Alle Sprechstunden, Behandlungen, Operationen und Angebote wie zum Beispiel Physiotherapie werden normal durchgeführt. Die Besuche von engsten Angehörigen sind zugelassen. Für werdende Väter gilt die normale Besucherregelung.
Website Kantonsspital Nidwalden

Informationen zu Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung

Sofern die Heime und Einrichtungen ein Schutzkonzept aufweisen, dürfen sie Besucher empfangen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich direkt beim jeweiligen Heim über die aktuellen Bedingungen und Besuchszeiten zu erkundigen.
Überblick über die Alters- und Pflegeheime in Nidwalden  

Informationen zur Verlängerung von Zahlungs- und Einreichungsfristen

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Kanton Nidwalden verschiedene Zahlungs- und Einreichungsfristen ausgeweitet. Dies gilt insbesondere für Steuerrechnungen und Steuererklärungen sowie Mahnungen.
Zur Medienmitteilung vom 27. März 

Wie wird das Virus übertragen?

Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 1.5 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. 

Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden

→ Der kantonale Führungsstab beendet seinen Corona-Einsatz (6.7.2020)
→ Regierungsrat will Wirtschaft zu schnelleren Aufträgen verhelfen (29.6.2020)
→ Kanton schenkt erfolgreichen Lehrlingen einen Gewerbegutschein (25.6.2020)
→ Familienergänzende Kinderbetreuung: Einrichtungen erhalten Kompensation für Ertragsausfälle während Corona-Krise (24.6.2020)
→ Abstimmung über Steuergesetzrevision findet am 27. September 2020 statt (23.6.2020)
→ Eltern sprechen Lehrpersonen für Fernunterricht ein grosses Lob aus (19.6.2020)
→ Eingabefrist für Beitrag aus COVID-19-Fonds wird verlängert (15.6.2020)
Anstieg der Arbeitslosigkeit und hoher Stand an Gesuchen um Kurzarbeit (10.6.2020)
→ Kantonsbeitrag an Tourismusförderung soll fixiert werden (4.6.2020)
Kanton führt für Maturanden eine Abschlusszeremonie durch (3.6.2020)
Seilbahnen müssen ein Schutzkonzept aufweisen (3.6.2020)
Verwaltung kehrt zu regulären Schalteröffnungszeiten zurück (15.5.2020)
→ Kanton Nidwalden verzichtet auf schulische Abschlussfeiern (11.5.2020)
→ Pflegeheime bereiten Lockerung von Besuchsverbot vor (8.5.2020)
→ Kantonsbibliothek und Museum öffnen wieder ihre Türen (8.5.2020)
→ Landratspräsidentinnenfeier in Ennetbürgen ist abgesagt (7.5.2020)
→ Politische Rechte: Regierungsrat stellt nötige Flexibilität sicher (6.5.2020)
→ Nidwalden weist hohen Stand an Gesuchen um Kurzarbeit auf (4.5.2020)
→ Private Spendenaktion weist erfreulichen Zwischenstand auf (4.5.2020)
→ Schutzkonzepte an Schulen haben sich an Richtlinien zu orientieren (1.5.2020)
→ Regierungsrat setzt Eckwerte für Schulübertritte und Abschlüsse (1.5.2020)
Umsatzeinbussen nehmen wegen COVID-19 teils drastische Ausmasse an (24.4.2020)
Soforthilfe für Kleinunternehmen dank COVID-19-Fonds (23.4.2020)
→ Coronavirus: Nidwaldner Landrat tagt am 27. Mai wieder (21.4.2020)
→ Coronavirus: Kantonspolizei büsst uneinsichtige Personen (20.4.2020)
→ Kanton Nidwalden verzichtet auf zusätzliche Schulwochen (17.4.2020)
→ Führungsstab stellt der Bevölkerung ein gutes Zeugnis aus (14.4.2020)
→ Coronavirus: Erster Todesfall in Nidwalden (13.4.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat bewilligt Nachschub von Schutzmaterial (8.4.2020)
→ Die Powerwoche geht wegen Coronavirus online (6.4.2020)
→ Führungsstab spürt eine grosse Solidarität im Kanton (4.4.2020)
→ Nidwaldner Spitzenathleten bringen den Sport in die Stube (3.4.2020)
→ Baustellen halten COVID-19-Vorgaben bisher grundsätzlich ein (3.4.2020)
→ Regierungsrat friert wegen Coronavirus politische Fristen ein (1.4.2020)
→ Kanton unterstützt Bevölkerung und Wirtschaft auch im Steuerbereich und bei Abgaben (27.3.2020)
Landschreiber positiv auf das Coronavirus getestet (26.3.2020)
→ Kanton und Banken schnüren Hilfspaket von 20 Millionen Franken (25.3.2020)
→ Kantonale Abstimmung über Steuergesetzrevision wird verschoben (25.3.2020)
→ Kanton und Verbände erstellen Plattform für betroffene Unternehmen (23.03.2020)
→ Offener Brief des Regierungsrates an die Bevölkerung (22.3.2020)
 Kantonale Verwaltung reduziert Schalteröffnungszeiten, bleibt aber erreichbar (20.3.2020)
Coronavirus: Zivilschutz steht im Dauereinsatz (20.3.2020)
Kantonspolizei: Umsetzung der angeordneten Massnahmen des Bundes (18.3.2020)
Coronavirus: Nidwaldner Landrat sagt seine Sitzung ab (18.3.2020)
Landeswallfahrten nach Sachseln und Einsiedeln finden nicht statt (18.3.2020)
Coronavirus: Regierungsrat glaubt an Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb der Nidwaldner Bevölkerung (17.3.2020)
→ Verschärftes Veranstaltungsverbot gilt ab sofort auch in Nidwalden (13.3.2020)
→ Unterricht an sämtlichen Schulen im Kanton Nidwalden fällt aus (13.3.2020)
→ Coronavirus: Erste Fälle in Nidwalden (11.3.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat aktiviert den kantonalen Führungsstab (3.3.2020)

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Gesundheitsamt
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Formular – Einreise aus Risikoländern Online-Formular