Inhalt
Coronavirus
Aktuelle Situation Kanton Nidwalden
Zurzeit stecken sich vorwiegend 20- bis 60-Jährige mit dem Coronavirus an. Dabei kommt es vor allem im privaten Umfeld zu Übertragungen auf ältere Generationen. Und bei diesen ist das Risiko für einen schweren Verlauf der Lungenkrankheit höher. Daher sind alle Generationen gleichermassen gefragt, wachsam zu bleiben. DANKE für Eure Solidarität!
Anzahl Fälle (Stand: 1. Dezember 2020, 18.50 Uhr)
COVID-19 | Anzahl | Veränderung zum Vortag |
Positiv getestete Personen (kumuliert) | 944 | +10 |
Derzeit hospitalisiert | 7 | -2 |
Davon auf der Intensivstation | 3 | – |
Verstorbene Personen (kumuliert) | 10 | – |
Personen in Isolation (aktuell) | 81 | -1 |
Kontaktpersonen in Quarantäne (aktuell) | 83 | +1 |
Reiserückkehrer in Quarantäne (aktuell) | 0 | -1 |
(Die Zahl positiv getesteter Fälle umfasst die seit Messbeginn erfassten Personen aus dem Kanton Nidwalden. Wiedergenesene Personen sind in dieser Zahl ebenfalls enthalten. Die Angaben werden aus teils unterschiedlichen Systemen zusammengezogen, weshalb zwischen den Werten in der Tabelle zeitliche Differenzen auftreten können.)
→ COVID-19-Statistik Kanton Nidwalden (per 30.11.2020)
Schnellsuche:
Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
- Abstand halten/Maskenpflicht: Halten Sie in der Öffentlichkeit mindestens 1.5 Meter Abstand und befolgen Sie die Hygienemassnahmen. Bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen gilt sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich eine generelle Maskenpflicht. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.
→ Erklärvideo Korrektes Tragen → Erklärvideo Umgang mit einer Maske
→ Weitere Informationen zu Masken
- Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Seife. Nutzen Sie alternativ ein Desinfektionsmittel. Vermeiden Sie Händeschütteln.
- In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife. Auch mit einer Maske empfiehlt es sich, in die Armbeuge zu husten/niesen.
- Haben Sie Krankheitssymptome, die auf das neue Coronavirus hindeuten?
Diese Symptome treten bei einer Infektion häufig auf:
- Fieber, Fiebergefühl
- Halsschmerzen
- Husten (meist trocken)
- Kurzatmigkeit
- Muskelschmerzen
- Kopfschmerzen
- Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
- Auf Covid-19 testen lassen
Die oben genannten Krankheitssymptome können unterschiedlich stark und auch leicht sein. Wenn Sie eines oder mehrere dieser Symptome aufweisen, sind Sie eventuell am neuen Coronavirus erkrankt. Gehen Sie wie folgt vor:
1) Bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie Ihren Hausarzt, dieser bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Momentan wird die Strategie verfolgt, dass sich alle Personen unmittelbar nach Beginn der Symptome testen lassen sollen. Hierfür wird entweder ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltests angewendet. Letzterer kommt nur für Personen in Frage, deren erste Symptome weniger als 4 Tage zurückliegen, die nicht zur Risikogruppe gehören und die nicht im Gesundheitswesen mit direktem Patientenkontakt arbeiten. Auch bei nicht symptomatischen Personen, die eine Meldung der SwissCovid App erhalten haben, ist der Einsatz dieser Schnelltests möglich.
→ Weitere Informationen zur Teststrategie und zu den Tests
2) Treten die Symptome am Wochenende auf und wollen Sie sich testen lassen, buchen Sie einen Termin für das Testcenter des Kantonsspitals Nidwalden. Dies bedingt eine vorgängig Online-Anmeldung, alternativ kann diese über Telefon 041 618 17 92 erfolgen. Das Testcenter ist von Montag-Freitag 8.00-12.30 und 13.40-17.00 Uhr sowie Samstag/Sonntag von 8.30-12.30 und 13.40-16.30 Uhr geöffnet bzw. erreichbar. Um Wartezeiten zu vermeiden und einen geregelten Ablauf zu gewährleisten, ist eine Anmeldung notwendig. Beachten Sie bitte dringend, welche Formulare und Ausweise Sie ausfüllen bzw. mitbringen müssen.
→ Mehr Informationen zum Testcenter
3) Wenn Sie bezüglich der Symptome unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie online einen Check machen. Sie erhalten am Ende eine Handlungsempfehlung. Lassen Sie sich testen, wenn dies die Empfehlung ist.
WICHTIG: Warten Sie nicht damit zu, Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder im Bedarfsfall das Kantonsspital/den Notruf zu kontaktieren, sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern.
→ Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung
→ Vorgehen bei Kinder mit Symptomen und möglicher Ansteckung
- Sind Sie positiv getestet worden?
Gehen Sie in Isolation (→ Merkblatt Selbst-Isolation) und vermeiden Sie jeden Kontakt zu anderen Personen (in einem Mehrpersonen-Haushalt richten Sie sich in einem Zimmer ein. Die zuständige kantonale Stelle wird sich bei Ihnen melden. Gemeinsam ermitteln Sie, welche Personen mit Ihnen in Kontakt standen und in Quarantäne müssen. Je nach Fallzahlen ist es möglich, dass die kantonale Stelle Sie nicht zeitnah kontaktieren kann. Informieren Sie in diesem Fall Ihre engen Kontakte selber über Ihre Erkrankung.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt auf, wenn sich Ihre Krankheitssymptome verschlimmern oder sie Sie beunruhigen. Grundsätzlich dauert die Isolation 10 Tage ab Beginn der Symptome (für Ende der Isolation müssen Sie in jedem Fall seit 48 Stunden symptomfrei sein).
→ Weitere Informationen zum Vorgehen bei einem positiven Testergebnis
- Hatten Sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person?
Personen, mit denen eine erkrankte Person zuvor in Kontakt stand, müssen in Quarantäne (→ Merkblatt Selbst-Quarantäne). Ebenso wird eine Quarantäne verordnet, wenn nicht genau nachverfolgt werden kann, wer alles mit der erkrankten Person über eine gewisse Zeit Kontakt hatte (zum Beispiel im Anschluss an ein privates Fest oder den Besuch eines Ausgehlokals). Falls Sie in Quarantäne müssen, wird sich die zuständige kantonale Stelle bei Ihnen melden und Sie zum weiteren Vorgehen informieren.
→ Weitere Infos zum Vorgehen bei einem Kontakt mit einer infizierten Person
Verhaltensempfehlungen für gefährdete Personen
Als besonders gefährdete Personen gelten nach aktuellem Kenntnisstand Personen ab 65 Jahren, Schwangere sowie Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen. Besonders gefährdet sind auch Personen mit hochgradiger Fettleibigkeit. Diese sollten Orte mit hohem Personenaufkommen und Stosszeiten im öffentlichen Verkehr besonders vermeiden und darauf achten, die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
→ Empfehlungen für besonders gefährdete Personen
Informationen zu Veranstaltungen
An Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben sind im Kanton Nidwalden höchstens 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (ohne Staff, Künstler, Sportler, Helfer) erlaubt. Es gilt eine generelle Maskenpflicht mit Ausnahme der Sportler und auftretenden Künstler. Für Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben ist ein Schutzkonzept erforderlich, das unter anderem die Gestaltung des Eingangsbereichs zur Gewährleistung der Abstandsvorgaben, die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln oder die Erfassung der Kontdaktdaten abdeckt, sofern die Schutzmassnahmen aufgrund der Art der Aktivität oder örtlicher Gegebenheiten nicht gewährleistet werden können. Veranstaltungen in Vereinen und Freizeitorganisationen wie etwa Pfadi unterliegen den Rahmenbedingungen öffentlicher Veranstaltungen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die aus nachweisbaren Gründen keine Maske tragen können. Tanzveranstaltungen sind untersagt mit Ausnahme von darbietenden Künstlern.
Private Anlässe in der Familie oder mit Freunden in privaten Räumen bzw. Örtlichkeiten sind auf 10 Teilnehmende begrenzt. Dazu gehören neben Familienfeiern etwa auch Partys in einer Wohngemeinschaft, die auf Einladung hin organisiert werden. Die Abstands- und Hygieneempfehlungen sind einzuhalten.
→ Zur kantonalen Covid-19-Verordnung vom 4. November 2020
→ Zur Covid-19-Verordnung des Bundesrates vom 29. Oktober 2020
Menschenansammlungen ab 15 Personen
Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum wie auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen sind verboten. Bei Ansammlungen bis zu 15 Personen gelten die Empfehlungen des BAG betreffend Abstand; kann dieser nicht eingehalten werden, gilt eine Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die aus nachweisbaren Gründen keine Maske tragen können.
→ Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 28. Oktober 2020
→ Zu den häufigsten Fragen und Antworten zu den Massnahmen per 29. Oktober 2020
→ Zur Covid-19-Verordnung des Bundesrates (vom 29. Oktober 2020)
Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten
Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden (z.B. Yoga, Zumba). Bei grosszügigen Raumverhältnissen ist eine Maske ebenso wenig zwingend wie im Freien, wenn der Abstand eingehalten werden kann. Ausserhalb des Profibereichs sind Kontaktsporten wie Fussball, Handball, Basketball, Unihockey, Schwingen usw. verboten, dies gilt sowohl für Trainings als auch Wettkämpfe/Spiele. In Fitnesszentren gilt eine Maskenpflicht (ausgenommen Fitnesszentren in grossen Räumlichkeiten mit Kapazitätsbeschränkungen).
Für Chöre im Amateurbereich sind sowohl Proben als auch Aufführungen verboten. Dies betrifft etwa Kirchenchöre und Jodlergruppen. Proben von Berufschören und Aufführungen mit Sängern sind zulässig unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes. Die Besucherobergrenze liegt bei 15 Personen.
Keine Einschränkungen gelten für Kinder unter 16 Jahren, so kann zum Beispiel der Instrumentalunterricht der Musikschule fortgesetzt werden. Sportwettkämpfe dürfen jedoch nicht durchgeführt werden.
→ Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 28. Oktober 2020
→ Zu den häufigsten Fragen und Antworten zu den Massnahmen per 29. Oktober 2020
→ Informationen für den Freizeit- und Vereinssport in Nidwalden (per 4. November 2020)
→ Zur Covid-19-Verordnung des Bundesrates (vom 29. Oktober 2020)
Läden, öffentliche Gebäude und Dienstleistungen
In sämtlichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen gilt in den Innen- und Aussenbereichen eine generelle Maskenpflicht, so auch für Verkaufsläden, Geschäfte, Einkaufszentren, Salons, Postschalter, Publikumsbereiche auf Verwaltungen, religiöse Einrichtungen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theater, Konzertsäle, Jugendräume, Eingangs- und Garderobenräume von Sportanlagen, Gesundheitseinrichtungen usw. Das Maskentragen wird für weitere Dienstleistungen dringend empfohlen wie Taxi oder Fahrschulen, in denen der fortwährende Abstand nicht durch eine entsprechende Trennung, zum Beispiel mit Plexiglas, sichergestellt werden kann. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die aus nachweisbaren Gründen keine Maske tragen können.
→ Zu den FAQ zu den Massnahmen des Bundesrates vom 18. Oktober 2020
→ Zur Covid-19-Verordnung des Bundesrates (vom 29. Oktober 2020)
Restaurants und andere Gastronomiebetriebe
In Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben dürfen Speisen und Getränke nur sitzend konsumiert werden, unabhängig davon, ob es sich um Innenräume oder Gästebereiche im Freien wie zum Beispiel Terrassen oder Strassenräume handelt. Wenn die Personen auf dem Weg zum Tisch sind oder die Toiletten aufsuchen, ist eine Gesichtsmaske zu tragen. Es gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr. An einem Tisch dürfen maximal 4 Personen sitzen. Ausgenommen sind Familien mit ihren Kindern sowie Mensen in obligatorischen Schulen. Diskotheken und Tanzlokale müssen geschlossen bleiben.
Die Regeln gelten für sämtliche öffentlichen Einrichtungen und Betriebe, die Speisen und Getränke zur direkten Konsumation abgeben, so etwa auch für den Ausschank in Freizeiteinrichtungen oder Ausgangslokalen wie Casinos. Die Personengruppen an den verschiedenen Tischen müssen durch Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Stühlen oder Trennwände/Plexiglas voneinander getrennt sein. Die Nachverfolgung von Kontaktdaten der Gäste muss stets möglich sein. Gastronomiebetrieben wird empfohlen, hierfür eine entsprechendes digitales System (z.B. App) unter Gewährung des Datenschutzes zu verwenden.
→ Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 28. Oktober 2020
→ Zu den häufigsten Fragen und Antworten zu den Massnahmen per 29. Oktober 2020
→ Zur Covid-19-Verordnung des Bundesrates (vom 29. Oktober 2020)
Schutz am Arbeitsplatz
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Kann der empfohlene Abstand zwischen den Arbeitsplätzen in Innenräumen nicht gewährleistet werden, ist eine Maske zu tragen oder es sind anderweitige Massnahmen zu treffen, zum Beispiel die Ermöglichung von Homeoffice oder räumliche Abtrennungen. In Sitzungsräumen ist eine Maske zu tragen. Mit Homeoffice können grössere Menschenansammlungen im öffentlichen Verkehr vor allem zu Stosszeiten vermieden und enge Kontakte am Arbeitsplatz reduziert werden. Zudem wird das Risiko vermindert, dass bei einem Covid-19-Fall ganze Arbeitsteams in Quarantäne müssen.
→ Zur Covid-19-Verordnung des Bundesrates (vom 29. Oktober 2020)
→ Zu den häufigsten Fragen und Antworten zu den Massnahmen per 29. Oktober 2020
→ Weitere Informationen zum Schutz am Arbeitsplatz
→ Download Plakate «So schützen wir uns» und «Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz»
Einreise in die Schweiz
Personen, die aus gewissen Staaten und Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko (→ Liste) in die Schweiz einreisen, müssen zunächst für zehn Tage in Quarantäne. Das Bundesamt für Gesundheit führt für diese Länder eine entsprechende Liste und passt diese je nach Entwicklung der Lage regelmässig an. Von Nachbarländern werden jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste gesetzt, nicht aber das ganze Land. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert.
Personen mit Wohndomizil im Kanton Nidwalden müssen sich zu Beginn der Quarantäne innerhalb von zwei Tagen nach ihrer Einreise mittels ausgefülltem Formular beim kantonalen Gesundheitsamt melden.
→ Hier geht's zum Online-Formular
→ Verordnung vom 2. Juli 2020 und Liste der Länder mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
→ FAQ zur Quarantäne nach der Einreise in die Schweiz
→ FAQ bezgl. Grenzregionen/Länder und Quarantänepflicht
→ Empfehlungen für Reisende → Recommendations for travelers (in English)
→ Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen: Tel. +41 58 464 44 88 (täglich 6-23 Uhr)
Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf und Teilnehmende an Fachkongressen, sofern die betreffende Veranstaltung ein Schutzkonzept aufgewiesen hat. Ebenso von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen.
→ Zur Verordnung des Bundesrates vom 12. Oktober 2020
Contact Tracing und SwissCovid App
Das Ermitteln von Kontaktpersonen ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Dazu gehört die Identifizierung von Übertragungsketten und ihre Unterbrechung, indem sich erkrankte Personen isolieren (→ Merkblatt Selbst-Isolation) und Kontaktpersonen sich in Quarantäne (→ Merkblatt Selbst-Quarantäne) begeben. Im Kanton Nidwalden wird das Contact Tracing durch die Gesundheitsbehörden ebenfalls praktiziert. Der Bevölkerung steht die Swiss Covid-App im Apple Store und Google Play Store zur Verfügung. Diese ergänzt das klassische Contact Tracing. Es wird empfohlen, die App herunterzuladen und zu verwenden.
→ Weitere Informationen zum Contact Tracing und zur Swiss Covid-App
→ Faktenblatt zur Swiss Covid-App
Öffentlicher Verkehr und Flugreiseverkehr
Personen ab 12 Jahren müssen in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen eine Maske tragen. Diese Pflicht gilt auch für Personen, die sich auf Perrons oder in Bahnhöfen, Flughäfen oder anderen Zugangsorten des öffentlichen Verkehrs aufhalten. Die Maskenpflicht gilt im Übrigen in Flugzeugen, die in der Schweiz starten und landen, unabhängig der Fluggesellschaft.
→ Zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 18. Oktober 2020
→ Zu den FAQ zu den Massnahmen des Bundesrates vom 18. Oktober 2020
→ Erklärvideo Korrektes Tragen einer Maske → Erklärvideo Umgang mit einer Maske
→ Webseite Zentralbahn
→ Webseite Postauto
Schulen
Das Amt für Volksschulen und Sport Nidwalden hat Merkblätter für Eltern und Betreuungspersonen von Kindern auf Stufe Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I publiziert. Auf einem verständlichen Schema ist festgehalten, wann ein Kind oder ein/e Jugendliche/r bei Krankheitsanzeichen in die Schule darf und wann es zuhause bleiben muss. Für Lehrpersonen ab Kindergarten sowie Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe I (Orientierungsschule, Mittelschule, Berufsfachschule) gilt im Unterricht eine Maskenpflicht.
→ Zum Merkblatt: Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindergarten und Primarschule
→ Zum Merkblatt: Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Jugendlichen in der Sekundarstufe 1
→ Zum Merkblatt zum Umgang mit Covid-19 an den Nidwaldner Volksschulen
→ Zur kantonalen Covid-19-Verordnung vom 4. November 2020
Helpline und Unterstützungsangebote in Nidwalden
Für die Bevölkerung in Nidwalden steht eine eigene Helpline zur Verfügung: Tel. 041 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch (Montag-Freitag 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr).
→ Download Plakate «So schützen wir uns»
Kanton, Gemeinden und Institutionen bieten bei Bedarf Unterstützung an.
→ Liste von Unterstützungsangeboten (aktualisiert: 1. September 2020)
Informationen des Bundesamtes für Gesundheit
Umfassende Informationen zum Coronavirus (COVID-19) sind insbesondere auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG zu finden: www.bag-coronavirus.ch
→ Zu häufig gestellten Fragen und Antworten (BAG-Webseite)
→ Zu Kontakten und Links
→ Downloads von Plakaten, Videomaterial etc.
→ Informationen zur aktuellen Lage in der Schweiz
→ Zur Webseite Dureschnufe.ch mit Tipps für psychische Gesundheit, Homeoffice, Einsamkeit, Medienflut, familiäre Probleme usw.
Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
- Für die Bevölkerung: Telefon 058 463 00 00 (täglich 6.00-23.00 Uhr)
- Für Reisende: Telefon 058 464 44 88 (täglich 6.00-23.00 Uhr)
- Für Gesundheitsfachpersonen: 058 462 21 00 (täglich 7.00-20.00 Uhr)
→ Informationen in Gebärdensprache
→ Informationen in leichter Sprache
(Information in easy language)
→ Information of behaviour rules, self-isolation and self-quarantine in different languages
(Albanian, Amharic, Arabic, Farsi, Georgian, Kurmanji, Mandarin, Polish, Portuguese, Romanian, Russian, Serbian/Croatian/Bosnian, Slovak, Somali, Spanish, Tamil, Tibetan, Tigrinya, Turkish, Hungarian)
→ Videos in different languages (Youtube-Channel)
→ Download posters in different languages
Unternehmen und Selbständige
-
Kurzarbeit: Betriebe können Kurzarbeit anmelden, wenn ihre Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen. Dank der Kurzarbeitsentschädigung können Teillöhne weiterbezahlt und Arbeitsplätze erhalten werden. Per 1. September 2020 wurde die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate verlängert, aber gleichzeitig zum System mit einer maximalen Bewilligungsdauer von 3 Monaten zurückgegangen. Folglich müssen betroffene Unternehmen seither im Bedarfsfall neue Voranmeldungen von Kurzarbeit einreichen. Für die Voranmeldung und Bewilligung für Kurzarbeit im Kanton Nidwalden ist das Arbeitsamt zuständig, für die Abrechnung und Auszahlung der beantragten Kurzarbeit die Arbeitslosenkasse Obwalden/Nidwalden.
→ Zur Webseite «Kurzarbeit infolge Coronavirus»
→ Formular «Voranmeldung Kurzarbeit -
Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die nach wie vor oder erneut von den Massnahmen gegen das Coronavirus stark betroffen sind, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen: Sie können Erwerbsersatz beanspruchen, nachdem der Bundesrat diese Regelung rückwirkend auf den 17. September 2020 und befristet bis 30. Juni 2021 in Kraft gesetzt hat. Massgebendes Kriterium: Ein Umsatzverlust von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019. Betroffene müssen dabei den Zusammenhang zu den Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie aufzeigen. Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz haben auch Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, wenn sie ihre Tätigkeit auf Anordnung der Behörden einstellen mussten, oder im Fall eines behördlichen Veranstaltungsverbots, wenn sie für diese Veranstaltung eine Leistung erbracht hätten. Anträge auf Erwerbsersatz sind bei der AHV-Ausgleichskasse einzureichen.
→ Link zur Ausgleichskasse Nidwalden
→ Verordnung Erwerbsausfall des Bundesrates (Änderungen per 4. November 2020) -
Nidwaldner Kleinunternehmen und Selbständigen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, die sich aufgrund der Corona-Krise in einer finanziellen Notsituation befinden, steht ein mit privaten Geldern geäufneter COVID-19-Fonds zur Verfügung. Betroffene können ein Gesuch für einen einmaligen, nicht rückzahlungspflichtigen Beitrag in der Höhe von 10'000 Franken stellen. Die Gesuche werden chronologisch behandelt.
→ Zur Webseite mit den Kriterien und dem Antragsformular -
Für Unternehmen, die auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind, besteht die Möglichkeit von Unterstützungen im Rahmen einer Härtefall-Regelung. Der Bund kann sich an kantonalen Massnahmen zur Unterstützung besonders betroffener Unternehmen zur Hälfte beteiligen. Im Fokus stehen Unternehmen in der Eventbranche, Schausteller, die Reisebranche sowie touristische Betriebe. Gestützt auf die Bundesregelungen erstellt der Kanton Nidwalden derzeit die gesetzlichen Grundlagen. Dies sollen bis Ende 2020 vorliegen und anschliessend zeitnah in Kraft gesetzt werden.
→ Zu weiteren Informationen im Online-HelpCenter von EasyGoV
Plattform «Bliibid dihei – wir kommen vorbei»
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen in Nidwalden wird auf www.nw-gewerbe.ch kostenlos die Möglichkeit geboten, über ihre Dienstleistungen und Produkte zu informieren.
→ Zur Webseite
Kulturschaffende und Kulturunternehmen
Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständig erwerbend oder freischaffend sind, und dadurch weder von Kurzarbeit erfasst werden können noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist hoch. Die Massnahmen des Bundesrates umfassen Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Zuständig für den Vollzug sind die Kantone.
→ Webseite Kantonale Kulturförderung
→ Verordnung Kultur
Kantonsspital Nidwalden
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Besuche von engsten Angehörigen sind zugelassen. Während den üblichen Besuchszeiten (10.00 bis 20.00 Uhr) gilt eine Besuchsdauer von maximal 1 Stunde. Maximal dürfen sich 2 Besuchende pro Patient gleichzeitig im Patientenzimmer aufhalten. Auf der Mutter-Kind-Abteilung gilt für Väter und Geschwister die normale Besucherregelung. Alle Sprechstunden, Behandlungen, Operationen und Angebote wie zum Beispiel Physiotherapie werden normal durchgeführt.
→ Website Kantonsspital Nidwalden
Treten die Symptome am Wochenende auf und wollen Sie sich testen lassen, buchen Sie einen Termin für das Testcenter des Kantonsspitals Nidwalden. Dies bedingt eine vorgängig Online-Anmeldung, alternativ kann diese über Telefon 041 618 17 92 erfolgen. Das Testcenter ist von Montag-Freitag 8.00-12.30 und 13.40-17.00 Uhr sowie Samstag/Sonntag von 8.30-12.30 und 13.40-16.30 Uhr geöffnet bzw. erreichbar. Um Wartezeiten zu vermeiden und einen geregelten Ablauf zu gewährleisten, ist eine Anmeldung notwendig. Beachten Sie bitte dringend, welche Formulare und Ausweise Sie ausfüllen bzw. mitbringen müssen.
→ Mehr Informationen zum Testcenter
Pflegeheime
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich direkt beim jeweiligen Heim über die aktuellen Bedingungen und Besuchszeiten zu erkundigen.
→ Überblick über die Alters- und Pflegeheime in Nidwalden
Beratungsangebote
-
Sozialdienst: Sie und Ihre Familie sind in einer existenziellen finanziellen Notlage? Sie brauchen Beratung und Unterstützung bei der wirtschaftlichen und persönlichen Bewältigung Ihrer Situation? Die Sozialhilfe ist telefonisch, per Post oder Mail erreichbar. Der Kanton Nidwalden richtet sich nach den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
→ Webseite Sozialamt
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: sozialamt@nw.ch - Jugendberatung: Die Decke fällt dir auf den Kopf? Die Familie nervt und Du fühlst Dich einsam? Der Coronavirus macht dir Angst oder du verstehst die Massnahmen nicht? Ein Gespräch kann helfen. Auch die Schulsozialarbeitenden unterstützten Dich gerne.
→ Webseite Jugendberatung
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: jugendberatung@nw.ch
→ Website Schulsozialarbeit
→ Tel. 147 von Pro Juventute (Tag und Nacht erreichbar)
-
Familienberatung: Homeoffice, Tagesstruktur für die Kinder, Haushalt, Virusangst… Alles miteinander bringt Sie an Ihre Grenzen? Holen Sie sich Unterstützung, bevor die Familie in die Krise schlittert.
→ Webseite Familienberatung
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: familienberatung@nw.ch
→ Merkblatt für Männer unter Druck
→ Tel. 147 von Pro Juventute (Beratung für Eltern, Tag und Nacht)
→ Tel. 143 (Dargebotene Hand)
→ Parentu – Die App für informierte Eltern -
Suchtberatung: Einsamkeit, Angst vor einer Ansteckung, Konflikte in der Familie, Existenzängste, Angst vor Arbeitsplatzverlust? Bevor Sie zu Suchtmitteln greifen, holen Sie Beratung.
→ Webseite Suchtberatung
→ Telefon: 041 618 75 50, E-Mail: suchtberatung@nw.ch
→ SafeZone – Kostenlose, anonyme Online-Beratung zu Suchtfragen -
Opferhilfe: Alle können Opfer einer Straftat werden, auch im häuslichen Rahmen. Sei es durch Schläge, sexuelle Misshandlung oder durch psychischen Druck. Versammlungsverbot, Virusangst und Corona-Einschränkungen verstärken dieses Risiko. Auch in diesen ungewissen Zeiten steht Ihnen die Opferberatung sowie die Opferhilfe zur Seite.
→ Webseite Opferberatung, Telefon 041 228 74 00, E-Mail: opferberatung@lu.ch
→ Webseite Opferhilfe, Telefon 041 618 44 81, E-Mail: opferhilfe@nw.ch
→ Plakate gegen häusliche Gewalt - Psychiatrie: Alle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.
→ Webseite Luzerner Psychiatrie (Luzern, Obwalden, Nidwalden)
→ Beratungstelefon Notfall-Psychiatrie: Telefon 0900 85 65 65
→ Tel. 143 (Dargebotene Hand)
Wichtiger Hinweis: Bitte nehmen Sie in einem ersten Schritt mit den Beratungsstellen telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.
→ Zur Webseite Dureschnufe.ch mit Tipps für psychische Gesundheit, Homeoffice, Einsamkeit, Medienflut, familiäre Probleme usw.
Verlängerung von Zahlungsfristen
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Kanton Nidwalden verschiedene Zahlungs- und Einreichungsfristen ausgeweitet. Dies gilt insbesondere für Steuerrechnungen und Steuererklärungen sowie Mahnungen.
→ Zur Medienmitteilung vom 27. März
Wie wird das Virus übertragen?
Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 1.5 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Momentan gibt es keinen zugelassenen Impfstoff gegen das neue Coronavirus.
→ Weitere Informationen zur Krankheit und Behandlung
Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden
→ Video-Botschaft verdeutlicht: Es sind alle Generationen gefordert (18.11.2020)
→ Coronavirus beeinträchtigt die Durchführung von Schnupperlehren (12.11.2020)
→ Teilnehmerzahl an Veranstaltungen wird auf 30 Personen beschränkt (3.11.2020)
→ Nidwalden will Grundlagen für Covid-19-Unterstützungsinstrumente baldmöglichst erarbeiten (3.11.2020)
→ Kollegium St. Fidelis stellt auf Fernunterricht um (2.11.2020)
→ Regierungsrat prüft Senkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen (30.10.2020)
→ Regierungsrat sieht von einer weitergehenden Unterstützung ab (30.10.2020)
→ Erweiterte Massnahmen des Bundes lösen kantonale Verordnung ab (21.10.2020)
→ Nidwalden führt zweistufige Maskenpflicht für Veranstaltungen ein (16.10.2020)
→ Quarantäne für rund 400 Gäste zweier Ausgehlokale angeordnet (15.10.2020)
→ Steigende Fallzahlen: Gesundheitsamt appelliert an Eigenverantwortung (9.10.2020)
→ Kanton Nidwalden legt Vorgehen für Grossveranstaltungen fest (23.9.2020)
→ Gute Noten für die Schutzkonzepte der Betriebe (14.8.2020)
→ Der kantonale Führungsstab beendet seinen Corona-Einsatz (6.7.2020)
→ Regierungsrat will Wirtschaft zu schnelleren Aufträgen verhelfen (29.6.2020)
→ Kanton schenkt erfolgreichen Lehrlingen einen Gewerbegutschein (25.6.2020)
→ Familienergänzende Kinderbetreuung: Einrichtungen erhalten Kompensation für Ertragsausfälle während Corona-Krise (24.6.2020)
→ Abstimmung über Steuergesetzrevision findet am 27. September 2020 statt (23.6.2020)
→ Eltern sprechen Lehrpersonen für Fernunterricht ein grosses Lob aus (19.6.2020)
→ Eingabefrist für Beitrag aus COVID-19-Fonds wird verlängert (15.6.2020)
→ Anstieg der Arbeitslosigkeit und hoher Stand an Gesuchen um Kurzarbeit (10.6.2020)
→ Kantonsbeitrag an Tourismusförderung soll fixiert werden (4.6.2020)
→ Kanton führt für Maturanden eine Abschlusszeremonie durch (3.6.2020)
→ Seilbahnen müssen ein Schutzkonzept aufweisen (3.6.2020)
→ Verwaltung kehrt zu regulären Schalteröffnungszeiten zurück (15.5.2020)
→ Kanton Nidwalden verzichtet auf schulische Abschlussfeiern (11.5.2020)
→ Pflegeheime bereiten Lockerung von Besuchsverbot vor (8.5.2020)
→ Kantonsbibliothek und Museum öffnen wieder ihre Türen (8.5.2020)
→ Landratspräsidentinnenfeier in Ennetbürgen ist abgesagt (7.5.2020)
→ Politische Rechte: Regierungsrat stellt nötige Flexibilität sicher (6.5.2020)
→ Nidwalden weist hohen Stand an Gesuchen um Kurzarbeit auf (4.5.2020)
→ Private Spendenaktion weist erfreulichen Zwischenstand auf (4.5.2020)
→ Schutzkonzepte an Schulen haben sich an Richtlinien zu orientieren (1.5.2020)
→ Regierungsrat setzt Eckwerte für Schulübertritte und Abschlüsse (1.5.2020)
→ Umsatzeinbussen nehmen wegen COVID-19 teils drastische Ausmasse an (24.4.2020)
→ Soforthilfe für Kleinunternehmen dank COVID-19-Fonds (23.4.2020)
→ Coronavirus: Nidwaldner Landrat tagt am 27. Mai wieder (21.4.2020)
→ Coronavirus: Kantonspolizei büsst uneinsichtige Personen (20.4.2020)
→ Kanton Nidwalden verzichtet auf zusätzliche Schulwochen (17.4.2020)
→ Führungsstab stellt der Bevölkerung ein gutes Zeugnis aus (14.4.2020)
→ Coronavirus: Erster Todesfall in Nidwalden (13.4.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat bewilligt Nachschub von Schutzmaterial (8.4.2020)
→ Die Powerwoche geht wegen Coronavirus online (6.4.2020)
→ Führungsstab spürt eine grosse Solidarität im Kanton (4.4.2020)
→ Baustellen halten COVID-19-Vorgaben bisher grundsätzlich ein (3.4.2020)
→ Regierungsrat friert wegen Coronavirus politische Fristen ein (1.4.2020)
→ Kanton unterstützt Bevölkerung und Wirtschaft auch im Steuerbereich und bei Abgaben (27.3.2020)
→ Landschreiber positiv auf das Coronavirus getestet (26.3.2020)
→ Kanton und Banken schnüren Hilfspaket von 20 Millionen Franken (25.3.2020)
→ Kantonale Abstimmung über Steuergesetzrevision wird verschoben (25.3.2020)
→ Kanton und Verbände erstellen Plattform für betroffene Unternehmen (23.03.2020)
→ Kantonale Verwaltung reduziert Schalteröffnungszeiten, bleibt aber erreichbar (20.3.2020)
→ Coronavirus: Zivilschutz steht im Dauereinsatz (20.3.2020)
→ Kantonspolizei: Umsetzung der angeordneten Massnahmen des Bundes (18.3.2020)
→ Coronavirus: Nidwaldner Landrat sagt seine Sitzung ab (18.3.2020)
→ Landeswallfahrten nach Sachseln und Einsiedeln finden nicht statt (18.3.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat glaubt an Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb der Nidwaldner Bevölkerung (17.3.2020)
→ Verschärftes Veranstaltungsverbot gilt ab sofort auch in Nidwalden (13.3.2020)
→ Unterricht an sämtlichen Schulen im Kanton Nidwalden fällt aus (13.3.2020)
→ Coronavirus: Erste Fälle in Nidwalden (11.3.2020)
→ Coronavirus: Regierungsrat aktiviert den kantonalen Führungsstab (3.3.2020)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gesundheits- und Sozialdirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gesundheitsamt | 041 618 76 02 | gesundheitsamt@nw.ch |
Name | |
---|---|
Formular – Einreise aus Risikoländern | Online-Formular |
Name | |
---|---|
Covid-19: Gesuch zur Bewilligung einer Grossveranstaltung | Download |
Covid-19: Merkblatt zur Bewilligung von Grossveranstaltungen | Download |
Covid-19: Plakat aktuelle Massnahmen im Kanton Nidwalden | |
Covid-19: Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Jugendlichen in der Sekundarstufe 1 | Download |
Covid-19: Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindergarten und Primarschule | Download |
Kantonale Covid-19-Verordnung | Download |