Neues Coronavirus (Covid-19)Stand 29.04.2020 UPDATE: Entscheide des Bundesrats vom 29. April 2020 Ab Montag, 11. Mai können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings möglich. Der öffentliche Verkehr funktioniert ab dem 11. Mai wieder nach dem ordentlichen Fahrplan. Für die Maturitätsprüfungen können dieses Jahr die Erfahrungsnoten im Zeugnis stehen, über schriftliche Prüfungen für die gymnasiale Maturität entscheiden die Kantone. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden funktionieren. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August 2020 verboten.
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Videobotschaft des Regierungsrats an die BevölkerungVolkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler: „Wir setzen alles daran, dass auch die Restaurants, Hotels, der Tourismus, die Bahnen und Weitere möglichst bald ihre Dienstleistungen wieder anbieten können.“ Generelle InformationenAls Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG: Direkte Links:
Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
Der Kantonale Führungsstab hat eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen eingerichtet:
FallzahlenStand 29. April 2020, 15.15 Uhr*
* Die Fallzahlen werden über das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten. Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar: Veranstaltungen und Ansammlungen von mehr als fünf Personen verbotenSämtliche privaten und öffentlichen Veranstaltungen sind verboten. Dazu gehören auch Sportanlässe, Vereinsaktivitäten, organisierte Trainings und Proben. Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen sind ebenfalls untersagt. Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse verhängen. Ab dem 8. Juni soll das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details dazu will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, hat der Bundesrat noch nicht entschieden.
Anordnung für Läden, Restaurants, Bibliotheken, Grundversorgung Medizin usw.
Anordnung für den IndustriesektorArbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.
Verhaltensregeln für die Bevölkerung
Verhaltensregeln für besonders gefährdete MenschenZu den Risikogruppen gehören grundsätzlich Menschen die älter sind als 65 Jahre. Im Weiteren zählen Menschen mit einer Vorerkrankung dazu (u.a. Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Krebserkrankungen, Diabetes)
Informationen Heime und KantonsspitalZum Schutz der Risikogruppen vor dem Coronavirus hat der Kantonsarzt ein generelles Besuchsverbot in den Heimen und im Kantonsspital Obwalden verhängt. Ausnahmen für einzelne Besucher können in begründeten Fällen (z. B. Eltern von Kindern, Verwandte von palliativen Patienten) von der jeweiligen Institution für Bezugspersonen bewilligt werden. Ab dem 27. April werden die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich gelockert, Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Um das Kantonsspital in einer möglichen Krisensituation zu entlasten, sind im Kurhaus zusätzliche Pflegeplätze bereitgestellt worden. Der Regierungsrat hat dem Kurhaus zu diesem Zweck einen befristeten Leistungsauftrag zur Behandlung von Corona-Patienten erteilt.
Informationen psychiatrische und psychosoziale VersorgungAlle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.
Das Sozialamt Obwalden beantwortet Fragen von Obwaldnerinnen und Obwaldnern in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen, klärt Möglichkeiten für weitere Unterstützung ab und hilft bei psychischen Belastungen und Krisen:
Jugendberatung Die Decke fällt dir auf den Kopf? Du brauchst Hilfe bei deiner Tagesplanung? Der Corona-Virus macht dir Angst oder du verstehst die Massnahmen nicht? Vielleicht möchtest du auch einfach nur quatschen oder dir ganz generell Tipps für dich holen?
Suchtberatung Einsamkeit, Angst vor Ansteckung, Konflikte in der Familie, Existenzängste, Angst vor Arbeitsplatzverlust. Bevor Sie zu Medikamenten, Drogen oder Alkohol greifen oder häufiger davon konsumieren:
Familienberatung Homeoffice, Tagesstruktur für die Kinder, Haushalt, Virusangst… Alles ein bisschen viel? Brauchen Sie Erziehungstipps oder Hilfe bei der Tagesplanung? Gibt’s Konflikte die ihnen langsam über den Kopf wachsen und Sie brauchen Hilfe?
Opferhilfeberatung Jeder und jede kann Opfer einer Straftat werden. Sei es durch Schläge, sexuelle Misshandlung oder durch psychischen Druck. Versammlungsverbot, Virusangst und Corona-Einschränkungen verstärken dieses Risiko. Auch in diesen ungewissen Zeiten steht Ihnen die Opferhilfe des Kantons zur Seite. Freiwillig, kostenlos und anonym.
Informationen SchulenSeit Montag, 16. März 2020 findet landesweit kein Präsenzunterricht mehr statt. Die Kinder sowie Jugendlichen bleiben auch in Obwalden grundsätzlich zu Hause. Die Gemeinden und die Kantonsschule haben ein Betreuungsangebot bereitgestellt. Dieses Angebot richtet sich jedoch nur an Kinder und Jugendliche, für die zu Hause keine geeignete Betreuung sichergestellt werden kann. Mit dieser Massnahme wird verhindert, dass die Betreuung von den Grosseltern und damit einer besonders gefährdeten Personengruppe sichergestellt werden muss. Die Kommunikation erfolgt durch die einzelnen Schulen. Der Bundesrat hat am 16. April entschieden, dass der Präsenzunterricht an den obligatorischen Schulen am 11. Mai wiederaufgenommen werden soll. Den definitiven Entscheid will der Bundesrat am 29. April fällen. Am 8. Juni sollen die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Der Entscheid des Bundesrats dazu ist am 27. Mai vorgesehen.
Informationen LehrbetriebeDer Bundesrat hat am 16. April das Verfahren für den Berufsabschluss der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger in diesem Jahr gutgeheissen. Für die praktische Arbeit wird pro berufliche Grundbildung eine schweizweit durchführbare Variante gewählt. Die schulischen Prüfungen werden mit den Erfahrungsnoten ersetzt.
Informationen Kitas und TagesstättenDie Kindertagestätten sollen weiterhin offen bleiben. Den Trägerschaften der Kinderkrippen und der Tagesfamilien im Kanton Obwalden wird empfohlen, den Krippenbetrieb weiterhin aufrechtzuerhalten und dabei die besonderen Hygienevorkehrungen und Verhaltensregeln zu beachten. Im Sinne der allgemeinen Solidarität und gemeinsamen Verantwortung bitten wir die Kinder möglichst zu Hause selber zu betreuen und damit die Kindertagesstätten für Eltern, die keinerlei Alternativen haben, zu entlasten.
Informationen Kinder und JugendlicheAuf der Webseite der Fachstelle für Gesellschaftsfragen ist ein Video abrufbar, das sich speziell an Kinder richtet, erklärt was das Corona-Virus überhaupt ist, was es tut und wie man sich vor ihm schützen kann:
In unserem Alltag ändert sich zur Zeit gerade vieles aufgrund der Situation rund um den Corona-Virus. Wie können Eltern ihre Kinder, Jugendlichen und sich selbst in dieser aussergewöhnlichen Situation unterstützen? Der Schulspsychologische Dienst hat Anregungen für Eltern zusammengetragen.
Informationen WirtschaftArbeitsausfälle / Kurzarbeit Über die Möglichkeiten für Betriebe bei Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus informiert eine Broschüre des SECO. Das Amt für Arbeit hat eine Anleitung zur Voranmeldung von Kurzarbeit, ein Formular zur Voranmeldung sowie ein Formular Zustimmung zur Kurzarbeit erstellt. Es bittet die Arbeitgebenden, sich an die in der Anleitung beschriebenen Vorgaben zu halten. Damit erleichtern Sie dem Amt für Arbeit die Prüfung der Gesuche und tragen zu einem speditiven und unbürokratischen Vollzug bei:
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf seiner Webseite publiziert:
Soforthilfe Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung. Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Kreditgesuche können unter dem folgenden Link bis am 31. Juli 2020 eingereicht werden.
Die Corona-Krise hat einschneidende Folgen für die Wirtschaft. Der Regierungsrat hat die Situation und Handlungsmöglichkeiten zusammen mit der Spitze der Obwaldner Kantonalbank OKB analysiert und Erleichterungen sowie Stützungsmassnahmen beschlossen. Die OKB wird 5 Millionen Franken für die Soforthilfe zur Verfügung stellen.
Massnahmen gegen Konkurse Um coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern, hat der Bundesrat am 16. April eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU beschlossen.
Selbstständigerwerbende Der Bundesrat hat am 16. April beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10 000 Franken, aber 90 000 Franken nicht übersteigt.
Schutzkonzepte Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Das SECO stellt Musterschutzkonzept und Standard-Schutzkonzepte zur Verfügung.
Informationen öffentlicher VerkehrRückkehr zum regulären Fahrplanangebot ab 11. Mai 2020
ab 8. Juni 2020
Bis auf weiteres bleiben die Nachtangebote (Nachtstern) sowie der touristische Verkehr eingestellt. Eine Wiedereinführung dieser Produkte hängt vom Entscheid des Bundesrats ab. Auf unnötige Fahrten soll weiterhin verzichtet werden. Die Reisenden werden gebeten, vor der Reise den Online-Fahrplan zu konsultieren.
Informationen: LandwirtschaftDas Bundesamt für Landwirtschaft beantwortet auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Informationen Kulturunternehmen und KulturschaffendeKulturunternehmen und Kulturschaffende, die von den Schutzmassnahmen des Bundesrats gegen die Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, können beim Amt für Kultur und Sport Unterstützungsgesuche einreichen.
Hilfsangebote im Kanton Obwalden„Wir sind für Sie da“ - Gemeinwesen, Institutionen, Organisationen und Privatpersonen helfen mit, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Risikogruppen schützen. Sämtliche Gemeinden bieten Hilfe und Unterstützunge an. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Gemeindewebseiten:
Der Plattform Obwalden hilft sind verschiedene Freiwilligen Organisationen (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz Kantonalverband Unterwalden) angeschlossen. Sie bietet Informationen und ermöglicht es, Hilfe anzufordern oder anzubieten. Das SRK Unterwalden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen, unter anderem einen Fahrdienst an. Pro Senectute Obwalden hält Angebote wie Mahlzeitendienst bereit und unterhält eine Hotline. Mier sind Obwalde ist eine Plattform des Round Table 39 Sarnen und des Gewerbeverbandes Obwalden. Durch den Erwerb von Gutscheinen kann das lokale Gewerbe unterstützt werden. Wie wird das neue Coronavirus übertragen?Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Welche Symptome treten bei einer Erkrankung mit dem neuen Coronavirus auf?Am häufigsten sind Fieber, Husten und Atembeschwerden. Diese Symptome können unterschiedlich schwer sein. Ebenfalls möglich sind Komplikationen, wie eine Lungenentzündung. Einige Erkrankte haben auch Probleme mit der Verdauung oder den Augen (Bindehautentzündung). Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Jedoch können vor allem ältere Personen schwer erkranken. Was tun bei starkem Husten und Fieber?
Was tun bei einer bestätigten Infektion mit dem neuen Coronavirus?
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