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Obwalden
im Herzen der Schweiz – überraschend einzigartig

Neues Coronavirus (Covid-19)

Zuständiges Departement: Finanzdepartement
Zuständige Amtsstelle: Gesundheitsamt

Kampagne BAG


Stand 08.06.2020

Direktzugriff

Informationen des Bundes

Als Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG:

www.bag-coronavirus.ch

Direkte Links:

Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:

  • Für die Bevölkerung: Telefon 058 463 00 00 (täglich 06.00-23.00 Uhr).
  • Für Reisende: Telefon 058 464 44 88 (täglich 06.00-23.00 Uhr)
  • Für Gesundheitsfachpersonen: Telefon 058 462 21 00 (täglich 07.00-20.00 Uhr)

Das Gesundheitsamt betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen:

Fallzahlen

Stand 8. Juni 2020, 14.30 Uhr*

COVID-19 Anzahl Veränderung
Positiv getestet (kumuliert) 82 -
In OW hospitalisiert (aktuell) 0 -
Todesfälle 0 -

* Die Fallzahlen werden an Feiertagen und über das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten.

Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar:

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

  • Abstand halten: Halten Sie Abstand zu anderen Menschen. Eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus kann erfolgen, wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand hält. Indem Sie Abstand halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung.
  • Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife, nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel.
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
  • Bei Symptomen zu Hause bleiben: Fühlen Sie sich krank oder spüren Sie Krankheitssymptome des neuen Coronavirus? Bleiben Sie zu Hause, machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Lesen Sie die Empfehlungen auf der BAG-Seite Isolation und Quarantäne.
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation: Wenn Sie eines oder mehrere der folgenden Symptome haben:
    • Fieber, Fiebergefühl
    • Halsschmerzen
    • Husten (meist trocken)
    • Kurzatmigkeit
    • Muskelschmerzen
    • plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
    • oder in seltenen Fällen auch Bindehautentzündung,  Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome oder Schnupfen
  • Bleiben Sie in diesem Fall zu Hause und rufen Sie zuerst eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung an, bevor Sie hingehen.
  • Bei Beschwerden, Krankheitsgefühl oder Symptomen ohne Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus: Nehmen Sie diese ernst und lassen Sie sich behandeln. Warten Sie nicht zu lange, nehmen Sie Hilfe in Anspruch: Rufen Sie einen Arzt oder eine Ärztin an.
  • Keine Personen mit erhöhtem Risiko gefährden: Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alter- und Pflegeheim und weiteren Personen über 65 Jahren mit chronischen Krankheiten. Wenn ein Besuch nötig ist, wenden Sie sich an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Empfehlungen.
  • Empfehlung: Maske tragen, wenn Abstandhalten nicht mögich ist: Sie müssen im öffentlichen Raum normalerweise keine Hygienemaske tragen. Das BAG empfiehlt dies aber in folgenden Situationen: Wenn Sie zum Beispiel im ÖV den Abstand von 2 Metern zu anderen nicht einhalten können, wenn Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, bei der im Schutzkonzept der Branche das Maskentragen vorgeschrieben ist.
  • Falls möglich weiter im Homeoffice arbeiten: Arbeiten Sie möglichst weiter von zu Hause aus. Dadurch reduzieren sich die Kontakte und somit die Verbreitung des Virus. Für Mitarbeitende vor Ort müssen Arbeitgebende ein Schutzkonzept erstellen, damit die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln gewährleistet werden kann.

Verhaltensregeln für besonders gefährdete Menschen

Zu den Risikogruppen gehören grundsätzlich Menschen die älter sind als 65 Jahre. Im Weiteren zählen Menschen mit einer Vorerkrankung dazu (u.a. Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Krebserkrankungen, Diabetes)

Informationen Versammlungen

Am 30. Mai wurde das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen gelockert. Die Obergrenze beträgt neu 30 Personen.

Informationen Veranstaltungen

Private und öffentliche Veranstaltunge mit bis zu 300 Personen sind erlaubt. Dazu gehören Veranstaltungen wie Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen sowie Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Für öffentliche Veranstaltungen muss ein ein Schutzkonzept vorliegen. Für private Veranstaltungen braucht es kein Schutzkonzept. Die Organisatorin/der Organisator muss jedoch eine Präsenzliste mit Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefonnummer) führen.

Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August 2020 verboten.

Informationen Läden Restaurants, Bibliotheken, Grundversorgung Medizin usw.

  • Grundversorgung Essen und Trinken (z.B. Lebensmittelläden, Take-Aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten, Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, öffentliche Verwaltungen und soziale Einrichtungen): Offen.
  • Einkaufsläden und Märkte: Offen unter der Bedingung, dass Schutzkonzepte vorliegen.
  • Coiffeursalons, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios: Offen unter der Bedingung, dass Schutzkonzepte vorliegen.
  • Bau- und Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Blumenläden: Offen unter der Bedingung, dass Schutzkonzepte vorliegen.
  • Unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen: Offen unter der Bedingung, dass Schutzkonzepte vorliegen.
  • Museen, Bibliotheken und Archive: Offen unter der Bedingung, dass Schutzkonzepte vorliegen.
  • Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe (z.B. botanische Gärten, Zoos, Sportzentren, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Schwimmbäder, Campingplätze, Rodelbahnen, Seilparks): Öffnung erfolgt am 6. Juni. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen.
  • Restaurationsbetriebe: Offen unter der Bedingung, dass Schutzkonzepte vorliegen. Ab dem 6. Juni wird die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich. Die Hygiene- sowie Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
  • Grundversorgung Medizin (z.B: Spitäler, Kliniken, Arztpraxen, Zahnmedizin, Physiotherapie, Osteopathie, medizinische Massage, Läden für medizinische Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte): Offen unter der Bedingung, dass Schutzkonzepte vorliegen.

Informationen Heime und Kantonsspital

In Heimen und dem Kantonsspital sind Besuche unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Es dürfen pro Bewohnerin, pro Bewohner maximal zwei Personen zu Besuch kommen.
  • Alle Abstands- und Hygienemassnahmen müssen eingehalten werden, insbesondere betrifft dies auch die Benützung der Lifte und Gemeinschaftsräume / Restaurants zu.
  • Für Besucherinnen und Besucher besteht grundsätzlich eine Maskentragpflicht, Ausnahmen beim Restaurantbesuch mit korrektem Abstand.
  • Besucherinnen und Besucher müssen ihre eigenen Schutzmasken mitbringen, diese sind im Handel erhältlich.
  • Weiterhin soll auf jeglichen Körperkontakt verzichtet werden.

Die detaillierte Ausgestaltung dieser Regelung obliegt den Heimen, Institutionen und dem Kantonsspital und muss in den entsprechenden Schutzkonzepten beschrieben sein.

Seit  dem 27. April dürfen Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen.

Informationen psychiatrische und psychosoziale Versorgung

Alle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.

  • Webseite Luzerner Psychiatrie (Luzern, Obwalden, Nidwalden): www.lups.ch

Das Sozialamt Obwalden beantwortet Fragen von Obwaldnerinnen und Obwaldnern in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen, klärt Möglichkeiten für weitere Unterstützung ab und hilft bei psychischen Belastungen und Krisen:

Jugendberatung

Die Decke fällt dir auf den Kopf? Du brauchst Hilfe bei deiner Tagesplanung? Der Corona-Virus macht dir Angst oder du verstehst die Massnahmen nicht? Vielleicht möchtest du auch einfach nur quatschen oder dir ganz generell Tipps für dich holen?

Suchtberatung

Einsamkeit, Angst vor Ansteckung, Konflikte in der Familie, Existenzängste, Angst vor Arbeitsplatzverlust. Bevor Sie zu Medikamenten, Drogen oder Alkohol greifen oder häufiger davon konsumieren:

Familienberatung

Homeoffice, Tagesstruktur für die Kinder, Haushalt, Virusangst… Alles ein bisschen viel? Brauchen Sie Erziehungstipps oder Hilfe bei der Tagesplanung? Gibt’s Konflikte die ihnen langsam über den Kopf wachsen und Sie brauchen Hilfe?

Opferhilfeberatung

Jeder und jede kann Opfer einer Straftat werden. Sei es durch Schläge, sexuelle Misshandlung oder durch psychischen Druck. Versammlungsverbot, Virusangst und Corona-Einschränkungen verstärken dieses Risiko. Auch in diesen ungewissen Zeiten steht Ihnen die Opferhilfe des Kantons zur Seite. Freiwillig, kostenlos und anonym.

Informationen Schulen

Am 11. Mai wurde der Präsenzunterricht an den obligatorischen Schulen (Primarschulen, Orientierungsschulen sowie das die drei ersten Jahre des Gymnasiums) wieder aufgenommen. Der Kanton hat ein entsprechendes Schutzkonzept, die einzelnen pädagogischen Einheiten setzen die Schutzkonzepte um.

Am 27. Mai hat der Bundesrat das Verbot des Präsenzunterrichts an den nachobligatorischen Schulen per 6. Juni aufgehoben. Gemäss den Schutzvorgaben des Bundes ist die Einhaltung der 2-Meter Abstandsregel sowie ein Richtmass von 4m2 pro Person gefordert. Dies hat zur Folge, dass in den meisten Schulen der Sekundarstufe II ein ordentlicher Präsenzunterricht trotzdem nur eingeschränkt möglich ist. An den Obwaldner Obergymnasien sowie am Berufs- und Weiterbildungszentrum BWZ wird deshalb grundsätzlich an den inzwischen eingespielten Konzepten des Fernunterrichts festgehalten.

Informationen Lehrbetriebe

Der Bundesrat hat am 16. April das Verfahren für den Berufsabschluss der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger in diesem Jahr gutgeheissen. Für die praktische Arbeit wird pro berufliche Grundbildung eine schweizweit durchführbare Variante gewählt. Die schulischen Prüfungen werden mit den Erfahrungsnoten ersetzt.

Informationen Kitas und Tagesstätten

Kindertagestätten und Tagesfamilien sind weiterhin offen und erhöhen sukzessive ihre Platzzahl. Die Institutionen der familienexternen Betreuung treffen die von Bund und Kanton vorgegebenen Hygienevorkehrungen und Verhaltensregeln zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie.

Informationen Spielgruppen

Spielgruppen können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Sie haben dabei die Schutzmassnahmen des Bundes zu beachten. Der Verband Schweizer Spielgruppen-LeiterInnen hat ein Konzept zum Gesundheitsschutz in Spielgruppen erstellt.

Informationen Kinder und Jugendliche

Auf der Webseite der Fachstelle für Gesellschaftsfragen ist ein Video abrufbar, das sich speziell an Kinder richtet, erklärt was das Corona-Virus überhaupt ist, was es tut und wie man sich vor ihm schützen kann:

In unserem Alltag ändert sich zur Zeit gerade vieles aufgrund der Situation rund um den Corona-Virus. Wie können Eltern ihre Kinder, Jugendlichen und sich selbst in dieser aussergewöhnlichen Situation unterstützen? Der Schulspsychologische Dienst hat Anregungen für Eltern zusammengetragen.

Informationen Sport

Sportliche Aktivitäten alleine oder zu zweit sind erlaubt. Ab 11. Mai darf unter Einhaltung von klaren Vorgaben wieder organisierter Sport betrieben werden. Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen. Dabei müssen die Schutzkonzepte der Sportarten und der Sportanlagen strikt eingehalten werden. Das Vereinstraining mit Erwachsenen sowie die J+S-Tätigkeit mit Jugendlichen sind somit wieder möglich. Ab dem 6. Juni ist der Trainingsbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt (z.B. Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz). In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.

Informationen Wirtschaft

Arbeitsausfälle / Kurzarbeit

Über die Möglichkeiten für Betriebe bei Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus informiert eine Broschüre des SECO. Das Amt für Arbeit hat eine Anleitung zur Voranmeldung von Kurzarbeit, ein Formular zur Voranmeldung sowie ein Formular Zustimmung zur Kurzarbeit erstellt. Es bittet die Arbeitgebenden, sich an die in der Anleitung beschriebenen Vorgaben zu halten. Damit erleichtern Sie dem Amt für Arbeit die Prüfung der Gesuche und tragen zu einem speditiven und unbürokratischen Vollzug bei:

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf seiner Webseite publiziert:

Soforthilfe

Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung. Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Kreditgesuche können unter dem folgenden Link bis am 31. Juli 2020 eingereicht werden.

Die Corona-Krise hat einschneidende Folgen für die Wirtschaft. Der Regierungsrat hat die Situation und Handlungsmöglichkeiten zusammen mit der Spitze der Obwaldner Kantonalbank OKB analysiert und Erleichterungen sowie Stützungsmassnahmen beschlossen. Die OKB wird 5 Millionen Franken für die Soforthilfe zur Verfügung stellen.

Massnahmen gegen Konkurse

Um coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern, hat der Bundesrat am 16. April eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU beschlossen.

Selbstständigerwerbende

Der Bundesrat hat am 16. April beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10 000 Franken, aber 90 000 Franken nicht übersteigt.

Schutzkonzepte

Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Das SECO stellt Musterschutzkonzept und Standard-Schutzkonzepte zur Verfügung.

Informationen Industriesektor

Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.

Informationen öffentlicher Verkehr

Rückkehr zum regulären Fahrplanangebot
Wiederaufnahme des Normalbetriebs

ab 11. Mai 2020

  • Interregio Luzern–Interlaken → stündlich
  • Interregio Luzern–Engelberg → stündlich
  • S4 Luzern–Stans/Wolfenschiessen → Wiedereinführung Halbstundentakt
  • S5 Luzern–Giswil → Wiedereinführung Halbstundentakt
  • alle Buslinien im Kanton Obwalden fahren wieder den Normalfahrplan

ab 8. Juni 2020

  • S44 Wiedereinführung
  • S55 Wiedereinführung

Bis auf weiteres bleiben die Nachtangebote (Nachtstern) sowie der touristische Verkehr eingestellt. Eine Wiedereinführung dieser Produkte hängt vom Entscheid des Bundesrats ab.

Auf unnötige Fahrten soll weiterhin verzichtet werden. Die Reisenden werden gebeten, vor der Reise den Online-Fahrplan zu konsultieren.

Informationen: Landwirtschaft

Das Bundesamt für Landwirtschaft beantwortet auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Informationen Kulturunternehmen und Kulturschaffende

Kulturunternehmen und Kulturschaffende, die von den Schutzmassnahmen des Bundesrats gegen die Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, können beim Amt für Kultur und Sport Unterstützungsgesuche einreichen.

Hilfsangebote im Kanton Obwalden

„Wir sind für Sie da“ - Gemeinwesen, Institutionen, Organisationen und Privatpersonen helfen mit, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Risikogruppen schützen.

Sämtliche Gemeinden bieten Hilfe und Unterstützunge an. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Gemeindewebseiten:

Der Plattform Obwalden hilft sind verschiedene Freiwilligen Organisationen (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz Kantonalverband Unterwalden) angeschlossen. Sie  bietet Informationen und ermöglicht es, Hilfe anzufordern oder anzubieten.

Das SRK Unterwalden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen, unter anderem einen Fahrdienst an.

Pro Senectute Obwalden hält Angebote wie Mahlzeitendienst bereit und unterhält eine Hotline.

Mier sind Obwalde ist eine Plattform des Round Table 39 Sarnen und des Gewerbeverbandes Obwalden. Durch den Erwerb von Gutscheinen kann das lokale Gewerbe unterstützt werden.

Wie wird das neue Coronavirus übertragen?

Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Das Tragen von Schutzmasken dient vor allem dazu, die Bildung des Viren-Aerosols beim Niessen und Husten zu reduzieren. Passives Einatmen von Viren wird durch Maskentragen zwar vermindert, der Schutz ist aber relativ und hängt vom gewählten Maskentyp und dem richtigen Tragen ab.

Welche Symptome treten bei einer Erkrankung mit dem neuen Coronavirus auf?

Am häufigsten sind Fieber, Husten und Atembeschwerden, gelegentlich tritt als Frühsymptom eine Störung des Geruchs- und/oder Geschmacksinnes auf. Diese Symptome können unterschiedlich sein, bei schwer verlaufenden Fällen kommt es meist zu einer Lungenentzündung. Einige Erkrankte haben auch Probleme mit der Verdauung oder den Augen (Bindehautentzündung). Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Jedoch können vor allem ältere Personen schwer erkranken.

Was tun bei starkem Husten und Fieber?

  • Rufen Sie eine Ärztin / einen Arzt an, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert und sie auf medizinische Hilfe angewiesen sind. Insbesondere gilt diese Weisung für Personen, die einer der oben genannten Risikogruppen angehören. Bei folgenden Symptomen sollten Sie insbesondere mit einer Ärztin / einem Arzt Kontakt aufnehmen:
    • Bei erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen)
    • Atemnot
    • Atemwegssymptome, die sich verschlimmern
    • Anhaltendes oder stark angestiegenes Fieber
  • Ihre engen Kontaktpersonen (im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) werden angewiesen, auf ihren Gesundheitszustand zu achten, damit sie sich in Selbst-Isolation begeben können, sobald bei ihnen Symptome auftreten.
  • Diagnostische Abklärungen (Nasen-Rachen-Abstrich) werden vor allem bei kranken Fällen durchgeführt.
  • Bleiben Sie bis 48 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause (Selbst-Isolation)
  • Webseite BAG: Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne
  • Erklärvideo BAG: Selbstisolation

Was tun bei einer bestätigten Infektion mit dem neuen Coronavirus?

  • Sie haben eine bestätigte Infektion, müssen aber nicht hospitalisiert werden, da Ihr Allgemeinzustand gut ist. Trotzdem müssen Sie zu Hause isoliert werden (Selbst-Isolation). Ihre im gleichen Haushalt lebenden Personen oder Intimkontakte müssen sich in Selbst-Quarantäne begeben
  • Webseite BAG: Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne
  • Faktenblatt Gesundheitsamt: Coronavirus Merkblatt Haushalt Quarantäne

Medienmitteilungen des Kantons


Publikationen

Name Datum kategorie_id
Amt für Arbeit: Anleitung Voranmeldung Kurzarbeit in Zusammenhang mit Corona-Virus 25.03.2020 merkblatt
Amt für Arbeit: Auswertung Kurzarbeitsentschädigung - Coronavirus 14.05.2020 publikation
Amt für Arbeit: Formular Voranmeldung zur Kurzarbeit 25.03.2020 andere
Amt für Arbeit: Formular Zustimmung zur Kurzarbeit 17.03.2020 andere
Amt für Arbeit: Information für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Kurzarbeitsentschädigung 17.03.2020 broschuere
BAG: Empfehlungen für die Bevölkerung (COVID-19) 06.03.2020 andere
BAG: Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnah-men zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020 17.03.2020 andere
BAG: Fragen und Antworten COVID-19-Verordnung 2 17.03.2020 andere
BAG: Gesundheitsdienstleistungen sind wieder normal verfügbar (COVID-19) 27.04.2020 andere
BAG: Grafische Darstellung Lockerung der Massnahmen 22.04.2020 bild
BAG: Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt (COVID-19) 06.03.2020 andere
BAG: Informationsblatt - So schützen wir uns 05.03.2020 andere
BAG: Kriterien bezüglich Vollzug Veranstaltungsverbot vom 28. Februar 2020 04.03.2020 andere
BKD: Beziehungsgestaltung in Coronazeiten – Anregungen für Eltern 31.03.2020 andere
BKD: Fragen und Antworten Coronavirus Kantonsschule 30.04.2020 andere
BKD: Fragen und Antworten Coronavirus Schuldienste und Sonderpädagogik 08.05.2020 andere
BKD: Fragen und Antworten Coronavirus Volksschule 30.04.2020 andere
BKD: Fragen und Antworten Personalrechtliches Lehrpersonen 30.04.2020 andere
BKD: Handreichung Volksschulen für den Fernunterricht 30.04.2020 andere
BKD: Kantonales Schutzkonzept und schulorganisatorische Richtlinien 07.05.2020 andere
GA Obwalden: Coronavirus Empfehlungen für Schulen Kitas Firmen 10.03.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Faktenblatt 27.02.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Faktenblatt - Wichtigstes in Kürze 28.02.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Merkblatt Haushalt Qurantäne 10.03.2020 andere
GA: Covid-19 Fallzahlen Kanton Obwalden 08.06.2020 andere
SJD: Empfehlung zum neuen Coronavirus für Kindertagesstätten und Tagesfamilien 01.05.2020 andere
STK: Coronavirus - Informationsschreiben Öffnung Spielgruppen 30.04.2020 merkblatt


Links

Name Beschreibung
Bundesamt für Gesundheit BAG: Neues Coronavirus (Covid-19)  
Mier sind Obwalde Gemeinsam helfen - Der Round Table 39 Sarnen und der Gewerbeverband Obwalden haben eine Plattform realisiert, die alle Aktionen im Zusammenhang mit Gutscheinkäufen vereint und es der Bevölkerung einfacher macht, aktiv das lokale Gewerbe zu unterstützen.
Obwalden hilft - Gemeinsam gegen Corona “Obwalden hilft” ist eine private Initiative. Die Webseite soll der Bevölkerung von Obwalden helfen, sich in der aktuellen Situation besser zu informieren und zu koordinieren.
Savetrafel.ch: Informationen für Reisende  
Weltgesundheitsorganisation (WHO): Coronavirus  


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