Neues Coronavirus (Covid-19)Stand 08.06.2020 Direktzugriff
Informationen des BundesAls Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG: Direkte Links:
Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
Das Gesundheitsamt betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen:
FallzahlenStand 8. Juni 2020, 14.30 Uhr*
* Die Fallzahlen werden an Feiertagen und über das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten.
Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar: Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
Verhaltensregeln für besonders gefährdete MenschenZu den Risikogruppen gehören grundsätzlich Menschen die älter sind als 65 Jahre. Im Weiteren zählen Menschen mit einer Vorerkrankung dazu (u.a. Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Krebserkrankungen, Diabetes)
Informationen VersammlungenAm 30. Mai wurde das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen gelockert. Die Obergrenze beträgt neu 30 Personen. Informationen VeranstaltungenPrivate und öffentliche Veranstaltunge mit bis zu 300 Personen sind erlaubt. Dazu gehören Veranstaltungen wie Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen sowie Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Für öffentliche Veranstaltungen muss ein ein Schutzkonzept vorliegen. Für private Veranstaltungen braucht es kein Schutzkonzept. Die Organisatorin/der Organisator muss jedoch eine Präsenzliste mit Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefonnummer) führen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August 2020 verboten.
Informationen Läden Restaurants, Bibliotheken, Grundversorgung Medizin usw.
Informationen Heime und KantonsspitalIn Heimen und dem Kantonsspital sind Besuche unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Die detaillierte Ausgestaltung dieser Regelung obliegt den Heimen, Institutionen und dem Kantonsspital und muss in den entsprechenden Schutzkonzepten beschrieben sein. Seit dem 27. April dürfen Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Informationen psychiatrische und psychosoziale VersorgungAlle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.
Das Sozialamt Obwalden beantwortet Fragen von Obwaldnerinnen und Obwaldnern in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen, klärt Möglichkeiten für weitere Unterstützung ab und hilft bei psychischen Belastungen und Krisen:
Jugendberatung Die Decke fällt dir auf den Kopf? Du brauchst Hilfe bei deiner Tagesplanung? Der Corona-Virus macht dir Angst oder du verstehst die Massnahmen nicht? Vielleicht möchtest du auch einfach nur quatschen oder dir ganz generell Tipps für dich holen?
Suchtberatung Einsamkeit, Angst vor Ansteckung, Konflikte in der Familie, Existenzängste, Angst vor Arbeitsplatzverlust. Bevor Sie zu Medikamenten, Drogen oder Alkohol greifen oder häufiger davon konsumieren:
Familienberatung Homeoffice, Tagesstruktur für die Kinder, Haushalt, Virusangst… Alles ein bisschen viel? Brauchen Sie Erziehungstipps oder Hilfe bei der Tagesplanung? Gibt’s Konflikte die ihnen langsam über den Kopf wachsen und Sie brauchen Hilfe?
Opferhilfeberatung Jeder und jede kann Opfer einer Straftat werden. Sei es durch Schläge, sexuelle Misshandlung oder durch psychischen Druck. Versammlungsverbot, Virusangst und Corona-Einschränkungen verstärken dieses Risiko. Auch in diesen ungewissen Zeiten steht Ihnen die Opferhilfe des Kantons zur Seite. Freiwillig, kostenlos und anonym.
Informationen SchulenAm 11. Mai wurde der Präsenzunterricht an den obligatorischen Schulen (Primarschulen, Orientierungsschulen sowie das die drei ersten Jahre des Gymnasiums) wieder aufgenommen. Der Kanton hat ein entsprechendes Schutzkonzept, die einzelnen pädagogischen Einheiten setzen die Schutzkonzepte um. Am 27. Mai hat der Bundesrat das Verbot des Präsenzunterrichts an den nachobligatorischen Schulen per 6. Juni aufgehoben. Gemäss den Schutzvorgaben des Bundes ist die Einhaltung der 2-Meter Abstandsregel sowie ein Richtmass von 4m2 pro Person gefordert. Dies hat zur Folge, dass in den meisten Schulen der Sekundarstufe II ein ordentlicher Präsenzunterricht trotzdem nur eingeschränkt möglich ist. An den Obwaldner Obergymnasien sowie am Berufs- und Weiterbildungszentrum BWZ wird deshalb grundsätzlich an den inzwischen eingespielten Konzepten des Fernunterrichts festgehalten.
Informationen LehrbetriebeDer Bundesrat hat am 16. April das Verfahren für den Berufsabschluss der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger in diesem Jahr gutgeheissen. Für die praktische Arbeit wird pro berufliche Grundbildung eine schweizweit durchführbare Variante gewählt. Die schulischen Prüfungen werden mit den Erfahrungsnoten ersetzt.
Informationen Kitas und TagesstättenKindertagestätten und Tagesfamilien sind weiterhin offen und erhöhen sukzessive ihre Platzzahl. Die Institutionen der familienexternen Betreuung treffen die von Bund und Kanton vorgegebenen Hygienevorkehrungen und Verhaltensregeln zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie.
Informationen SpielgruppenSpielgruppen können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Sie haben dabei die Schutzmassnahmen des Bundes zu beachten. Der Verband Schweizer Spielgruppen-LeiterInnen hat ein Konzept zum Gesundheitsschutz in Spielgruppen erstellt.
Informationen Kinder und JugendlicheAuf der Webseite der Fachstelle für Gesellschaftsfragen ist ein Video abrufbar, das sich speziell an Kinder richtet, erklärt was das Corona-Virus überhaupt ist, was es tut und wie man sich vor ihm schützen kann:
In unserem Alltag ändert sich zur Zeit gerade vieles aufgrund der Situation rund um den Corona-Virus. Wie können Eltern ihre Kinder, Jugendlichen und sich selbst in dieser aussergewöhnlichen Situation unterstützen? Der Schulspsychologische Dienst hat Anregungen für Eltern zusammengetragen.
Informationen SportSportliche Aktivitäten alleine oder zu zweit sind erlaubt. Ab 11. Mai darf unter Einhaltung von klaren Vorgaben wieder organisierter Sport betrieben werden. Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen. Dabei müssen die Schutzkonzepte der Sportarten und der Sportanlagen strikt eingehalten werden. Das Vereinstraining mit Erwachsenen sowie die J+S-Tätigkeit mit Jugendlichen sind somit wieder möglich. Ab dem 6. Juni ist der Trainingsbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt (z.B. Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz). In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.
Informationen WirtschaftArbeitsausfälle / Kurzarbeit Über die Möglichkeiten für Betriebe bei Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus informiert eine Broschüre des SECO. Das Amt für Arbeit hat eine Anleitung zur Voranmeldung von Kurzarbeit, ein Formular zur Voranmeldung sowie ein Formular Zustimmung zur Kurzarbeit erstellt. Es bittet die Arbeitgebenden, sich an die in der Anleitung beschriebenen Vorgaben zu halten. Damit erleichtern Sie dem Amt für Arbeit die Prüfung der Gesuche und tragen zu einem speditiven und unbürokratischen Vollzug bei:
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf seiner Webseite publiziert:
Soforthilfe Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung. Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Kreditgesuche können unter dem folgenden Link bis am 31. Juli 2020 eingereicht werden.
Die Corona-Krise hat einschneidende Folgen für die Wirtschaft. Der Regierungsrat hat die Situation und Handlungsmöglichkeiten zusammen mit der Spitze der Obwaldner Kantonalbank OKB analysiert und Erleichterungen sowie Stützungsmassnahmen beschlossen. Die OKB wird 5 Millionen Franken für die Soforthilfe zur Verfügung stellen.
Massnahmen gegen Konkurse Um coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern, hat der Bundesrat am 16. April eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU beschlossen.
Selbstständigerwerbende Der Bundesrat hat am 16. April beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10 000 Franken, aber 90 000 Franken nicht übersteigt.
Schutzkonzepte Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Das SECO stellt Musterschutzkonzept und Standard-Schutzkonzepte zur Verfügung.
Informationen IndustriesektorArbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.
Informationen öffentlicher VerkehrRückkehr zum regulären Fahrplanangebot ab 11. Mai 2020
ab 8. Juni 2020
Bis auf weiteres bleiben die Nachtangebote (Nachtstern) sowie der touristische Verkehr eingestellt. Eine Wiedereinführung dieser Produkte hängt vom Entscheid des Bundesrats ab. Auf unnötige Fahrten soll weiterhin verzichtet werden. Die Reisenden werden gebeten, vor der Reise den Online-Fahrplan zu konsultieren.
Informationen: LandwirtschaftDas Bundesamt für Landwirtschaft beantwortet auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Informationen Kulturunternehmen und KulturschaffendeKulturunternehmen und Kulturschaffende, die von den Schutzmassnahmen des Bundesrats gegen die Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, können beim Amt für Kultur und Sport Unterstützungsgesuche einreichen.
Hilfsangebote im Kanton Obwalden„Wir sind für Sie da“ - Gemeinwesen, Institutionen, Organisationen und Privatpersonen helfen mit, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Risikogruppen schützen. Sämtliche Gemeinden bieten Hilfe und Unterstützunge an. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Gemeindewebseiten:
Der Plattform Obwalden hilft sind verschiedene Freiwilligen Organisationen (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz Kantonalverband Unterwalden) angeschlossen. Sie bietet Informationen und ermöglicht es, Hilfe anzufordern oder anzubieten. Das SRK Unterwalden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen, unter anderem einen Fahrdienst an. Pro Senectute Obwalden hält Angebote wie Mahlzeitendienst bereit und unterhält eine Hotline. Mier sind Obwalde ist eine Plattform des Round Table 39 Sarnen und des Gewerbeverbandes Obwalden. Durch den Erwerb von Gutscheinen kann das lokale Gewerbe unterstützt werden. Wie wird das neue Coronavirus übertragen?Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Das Tragen von Schutzmasken dient vor allem dazu, die Bildung des Viren-Aerosols beim Niessen und Husten zu reduzieren. Passives Einatmen von Viren wird durch Maskentragen zwar vermindert, der Schutz ist aber relativ und hängt vom gewählten Maskentyp und dem richtigen Tragen ab. Welche Symptome treten bei einer Erkrankung mit dem neuen Coronavirus auf?Am häufigsten sind Fieber, Husten und Atembeschwerden, gelegentlich tritt als Frühsymptom eine Störung des Geruchs- und/oder Geschmacksinnes auf. Diese Symptome können unterschiedlich sein, bei schwer verlaufenden Fällen kommt es meist zu einer Lungenentzündung. Einige Erkrankte haben auch Probleme mit der Verdauung oder den Augen (Bindehautentzündung). Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Jedoch können vor allem ältere Personen schwer erkranken.
Was tun bei starkem Husten und Fieber?
Was tun bei einer bestätigten Infektion mit dem neuen Coronavirus?
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