Neues Coronavirus (Covid-19)Stand 21.08.2020 Direktzugriff
Klicken Sie hier, um das Video zu starten. Beachten Sie bitte, dass das Video auf einer Drittplattform läuft. Wenn Sie das Video aufrufen, gelangen Ihre Datenspuren (IP-Adresse) an diese Plattform. In einer Videobotschaft wendet sich Regierungsrätin Maya Büchi-Kaiser an die ObwaldnerInnen: „Gemeinsam haben wir das Coronavirus in den vergangenen Monaten gut in Schach gehalten. Ihre Solidarität hat dabei die wichtigste Rolle gespielt.“ Informationen des BundesAls Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG: Direkte Links:
Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
Das Gesundheitsamt betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen:
FallzahlenStand 21. August 2020, 15:00 Uhr*
* Die Fallzahlen werden an Feiertagen und über das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten.
Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar: Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
Contact Tracing Das Ermitteln von Kontaktpersonen ist eine der wirksamsten Massnahme zur Bekämpfung von Epidemien. Dazu gehört die Identifizierung von Übertragungsketten und ihre Unterbrechung, indem sich erkrankte Personen isolieren und sich Kontaktpersonen in Quarantäne begeben (siehe Seite Isolation und Quarantäne). Im Kanton Obwalden wird das Contact Tracing durch das Gesundheitsamt sichergestellt. Die SwissCovid App kann im Apple Store für iOS sowie im Google Play Store für Android gratis bezogen werden. Sie stellt fest, ob man Kontakt mit einer infizierten Person hatte.
Verhaltensregeln für besonders gefährdete MenschenZu den Risikogruppen gehören gemäss aktuellem Wissensstand Menschen die älter sind als 65 Jahre. Im Weiteren zählen Personen mit einer Vorerkrankung dazu (u.a. Fettleibigkeit, Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Krebserkrankungen, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen). Besonders gefährdete Menschen sollten Orte mit hohem Personenaufkommen und Stosszeiten im öffentlichen Verkehr besonders meiden und darauf achten, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Informationen Versammlungen und VeranstaltungenVeranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind ab dem 22. Juni 2020 wieder erlaubt. Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen braucht es ein Schutzkonzept. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wurde von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert. Ein erhebliches Ansteckungsrisiko besteht, wenn die Distanz von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann. Der Abstand kann weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. Falls die Distanzmassnahmen nicht eingehalten werden können, müssen Kontaktlisten geführt werden. Damit ist bei einem positiven Fall das Nachverfolgen der Kontakte (Contact Tracing) sichergestellt. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende September 2020 verboten.
Informationen Läden Restaurants, Bibliotheken, Grundversorgung Medizin usw.Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen, auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen wird verzichtet. Neu gelten dieselben Vorgaben für alle Konzepte; Musterschutzkonzepte gibt es keine mehr. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern kann unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. Die Sperrstunde Mitternacht für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs ist aufgehoben.
Informationen ReisendeKlicken Sie hier, um das Video zu starten. Beachten Sie bitte, dass das Video auf einer Drittplattform läuft. Wenn Sie das Video aufrufen, gelangen Ihre Datenspuren (IP-Adresse) an diese Plattform. Wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist, muss sich ab Montag, 6. Juli, für zehn Tage in Quarantäne begeben. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise innert 48 Stunden bei dem kantonalen Gesundheitsamt via Online-Formular oder unter Telefon 041 666 67 99 (Montag-Freitag 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr) melden. Das Planen von Auslandsreisen ist komplexer als zuvor. Die Einreisevorschriften unterscheiden sich von Land zu Land und können sich aufgrund der epidemischen Entwicklung sehr schnell ändern. Informieren Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Ziellandes.
Informationen Heime und KantonsspitalDie Besuchereinschränkungen sind aufgehoben. Es gelten die Schutzkonzepte der Heime, Insitutionen und des Kantonsspitals. Informationen psychiatrische und psychosoziale VersorgungAlle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.
Das Sozialamt Obwalden beantwortet Fragen von Obwaldnerinnen und Obwaldnern in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen, klärt Möglichkeiten für weitere Unterstützung ab und hilft bei psychischen Belastungen und Krisen:
Jugendberatung
Suchtberatung
Familienberatung
Opferhilfeberatung
Informationen SchulenDas neue Schuljahr startet im Präsenz- und Ganzklassenunterricht. Für die Volksschulen gelten die bereits vor den Sommerferien eingeführten Hygiene- und Schutzmassnahmen des BAGs. Jede Schule hat ihr eigenes Schutzkonzept erstellt. Auf eine generelle Maskenpflicht wird verzichtet. Für die Kantonsschule Obwalden und das Berufs- und Weiterbildungszentrum Obwalden (BWZ) gelten aufgrund des höheren Alters sowie der grösseren Mobilität stärkere Schutzmassnahmen. Kann auf dieser Schulstufe der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, kommen Einzelpulte oder Plexiglasscheiben zum Einsatz. Damit kann während des Unterrichts auf das Tragen der Schutzmasken verzichtet werden. In den gemeinsam genutzten Räumen gilt indes eine Maskentragepflicht. Im 1. – 3. Gymnasium werden die Masken von der Schule zur Verfügung gestellt. Ab dem 4. Gymnasium müssen die Studierenden die Masken selber mitbringen. Gleiches gilt für die Lernenden am BWZ. Die Massnahmen werden zwei Wochen nach Schulstart überprüft.
Informationen Kitas und TagesstättenKindertagestätten und Tagesfamilien sind weiterhin offen und erhöhen sukzessive ihre Platzzahl. Die Institutionen der familienexternen Betreuung treffen die von Bund und Kanton vorgegebenen Hygienevorkehrungen und Verhaltensregeln zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie.
Informationen SpielgruppenSpielgruppen können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Sie haben dabei die Schutzmassnahmen des Bundes zu beachten. Der Verband Schweizer Spielgruppen-LeiterInnen hat ein Konzept zum Gesundheitsschutz in Spielgruppen erstellt.
Informationen Kinder und JugendlicheAuf der Webseite der Fachstelle für Gesellschaftsfragen ist ein Video abrufbar, das sich speziell an Kinder richtet, erklärt was das Corona-Virus überhaupt ist, was es tut und wie man sich vor ihm schützen kann:
In unserem Alltag ändert sich zur Zeit gerade vieles aufgrund der Situation rund um den Corona-Virus. Wie können Eltern ihre Kinder, Jugendlichen und sich selbst in dieser aussergewöhnlichen Situation unterstützen? Der Schulspsychologische Dienst hat Anregungen für Eltern zusammengetragen.
Informationen SportSportliche Aktivitäten alleine oder zu zweit sind erlaubt. Ab 11. Mai darf unter Einhaltung von klaren Vorgaben wieder organisierter Sport betrieben werden. Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen. Dabei müssen die Schutzkonzepte der Sportarten und der Sportanlagen strikt eingehalten werden. Das Vereinstraining mit Erwachsenen sowie die J+S-Tätigkeit mit Jugendlichen sind somit wieder möglich. Ab dem 6. Juni ist der Trainingsbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt (z.B. Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz). In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.
Informationen WirtschaftArbeitsausfälle / Kurzarbeit Über die Möglichkeiten für Betriebe bei Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus informiert eine Broschüre des SECO. Das Amt für Arbeit hat eine Anleitung zur Voranmeldung und Verlängerung von Kurzarbeit, ein Formular zur Voranmeldung sowie ein Formular Zustimmung zur Kurzarbeit erstellt. Es bittet die Arbeitgebenden, sich an die in der Anleitung beschriebenen Vorgaben zu halten. Damit erleichtern Sie dem Amt für Arbeit die Prüfung der Gesuche und tragen zu einem speditiven und unbürokratischen Vollzug bei:
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf seiner Webseite publiziert:
Soforthilfe Die Corona-Krise hat einschneidende Folgen für die Wirtschaft. Der Regierungsrat hat die Situation und Handlungsmöglichkeiten zusammen mit der Spitze der Obwaldner Kantonalbank OKB analysiert und Erleichterungen sowie Stützungsmassnahmen beschlossen. Die OKB wird 5 Millionen Franken für die Soforthilfe zur Verfügung stellen.
Massnahmen gegen Konkurse Um coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern, hat der Bundesrat am 16. April eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU beschlossen.
Selbstständigerwerbende Der Bundesrat hat am 16. April beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10 000 Franken, aber 90 000 Franken nicht übersteigt.
Schutzkonzepte Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Das SECO stellt Musterschutzkonzept und Standard-Schutzkonzepte zur Verfügung.
Informationen IndustriesektorArbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.
Informationen öffentlicher VerkehrRückkehr zum regulären Fahrplanangebot Der Zugbetrieb und die Buslinien im Kanton Obwalden fahren wieder nach dem regulären Fahrplan, inklusive der touristischen Linien. Die Nachtangebote (Nachtstern) werden am 17. Juli wieder aufgenommen. Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr Der Bundesrat hat eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln beschlossen. Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen. Die Schutzmassnahmen für den ÖV gelten weiterhin. Wer sie befolgt, reist sicher. Die Reisenden werden gebeten, vor der Reise den Online-Fahrplan zu konsultieren. Er ist immer auf dem aktuellsten Stand.
Informationen: LandwirtschaftDas Bundesamt für Landwirtschaft beantwortet auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Informationen Kulturunternehmen und KulturschaffendeKulturunternehmen und Kulturschaffende, die von den Schutzmassnahmen des Bundesrats gegen die Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, können beim Amt für Kultur und Sport Unterstützungsgesuche einreichen.
Wie wird das neue Coronavirus übertragen?Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Das Tragen von Schutzmasken dient vor allem dazu, die Bildung des Viren-Aerosols beim Niessen und Husten zu reduzieren. Passives Einatmen von Viren wird durch Maskentragen zwar vermindert, der Schutz ist aber relativ und hängt vom gewählten Maskentyp und dem richtigen Tragen ab. Welche Symptome treten bei einer Erkrankung mit dem neuen Coronavirus auf?Am häufigsten sind Fieber, Husten und Atembeschwerden, gelegentlich tritt als Frühsymptom eine Störung des Geruchs- und/oder Geschmacksinnes auf. Diese Symptome können unterschiedlich sein, bei schwer verlaufenden Fällen kommt es meist zu einer Lungenentzündung. Einige Erkrankte haben auch Probleme mit der Verdauung oder den Augen (Bindehautentzündung). Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Jedoch können vor allem ältere Personen schwer erkranken.
Was tun bei starkem Husten und Fieber?
Was tun bei einer bestätigten Infektion mit dem neuen Coronavirus?
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