Willkommen auf der Website der Gemeinde Obwalden



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Navigation Inhalt Suche Inhaltsverzeichnis Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Obwalden
in einmaliger Landschaft – aufstrebend

Neues Coronavirus (Covid-19)

Zuständiges Departement: Finanzdepartement
Zuständige Amtsstelle: Gesundheitsamt

Kampagne BAG


Stand 22.09.2020

Direktzugriff

Informationen des Bundes

Als Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG:

www.bag-coronavirus.ch

Direkte Links:

Das BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:

  • Für die Bevölkerung: Telefon 058 463 00 00 (täglich 06.00-23.00 Uhr).
  • Für Reisende: Telefon 058 464 44 88 (täglich 06.00-23.00 Uhr)
  • Für Gesundheitsfachpersonen: Telefon 058 462 21 00 (täglich 07.00-20.00 Uhr)

Das Gesundheitsamt betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen:

Fallzahlen

Stand 22. September 2020, 15:00 Uhr*

COVID-19 Anzahl Veränderung
Positiv getestet (kumuliert) 116 +2
In OW hospitalisiert (aktuell) 0 -
Todesfälle 0 -

* Die Fallzahlen werden an Feiertagen und über das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten.

Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar:

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

  • Abstand halten: Halten Sie in der Öffentlichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen. Indem Sie Abstand halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung..
  • Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife, nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel.
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
  • Bei Symptomen zu Hause bleiben: Fühlen Sie sich krank oder spüren Sie Krankheitssymptome des neuen Coronavirus? Bleiben Sie zu Hause, machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Lesen Sie die Empfehlungen auf der BAG-Seite Isolation und Quarantäne.
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation: Wenn Sie eines oder mehrere der folgenden Symptome haben:
    • Fieber, Fiebergefühl
    • Halsschmerzen
    • Husten (meist trocken)
    • Kurzatmigkeit
    • Muskelschmerzen
    • plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
    • oder in seltenen Fällen auch Bindehautentzündung,  Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome oder Schnupfen
  • Bleiben Sie in diesem Fall zu Hause und rufen Sie zuerst eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung an, bevor Sie hingehen.
  • Bei Beschwerden, Krankheitsgefühl oder Symptomen ohne Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus: Nehmen Sie diese ernst und lassen Sie sich behandeln. Warten Sie nicht zu lange, nehmen Sie Hilfe in Anspruch: Rufen Sie einen Arzt oder eine Ärztin an.
  • Keine Personen mit erhöhtem Risiko gefährden: Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alter- und Pflegeheim und weiteren Personen über 65 Jahren mit chronischen Krankheiten. Wenn ein Besuch nötig ist, wenden Sie sich an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Empfehlungen.
  • Empfehlung: Maske tragen, wenn Abstandhalten nicht mögich ist: Wenn Sie gesund sind, müssen Sie im öffentlichen Raum keine Hygienemaske tragen. Das BAG empfiehlt dies aber in folgenden Situationen: Wenn Sie den Abstand von 1.5 Metern zu anderen nicht einhalten können, wenn Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, bei der im Schutzkonzept der Branche das Maskentragen vorgeschrieben ist. Kranke müssen zwingend im öffentlichen Raum und Zuhause im Kontakt mit anderen Personen eine Maske tragen, um die Übertragung von Krankheitserregern auf ihre Umgebung zu reduzieren. Hygienemasken sind dann am wirkungsvollsten, wenn sie zusammen mit den anderen Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln angewendet werden. Zum Tragen von Schutzmasken im ÖV verweisen wir auf den Abschnitt Informationen öffentlicher Verkehr.
    Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt der Bevölkerung einen ständigen persönlichen Vorrat von 50 Hygienemasken pro Person.

Contact Tracing

Das Ermitteln von Kontaktpersonen ist eine der wirksamsten Massnahme zur Bekämpfung von Epidemien. Dazu gehört die Identifizierung von Übertragungsketten und ihre Unterbrechung, indem sich erkrankte Personen isolieren und sich Kontaktpersonen in Quarantäne begeben (siehe Seite Isolation und Quarantäne). Im Kanton Obwalden wird das Contact Tracing durch das Gesundheitsamt sichergestellt. Die SwissCovid App kann im Apple Store für iOS sowie im Google Play Store für Android gratis bezogen werden. Sie stellt fest, ob man Kontakt mit einer infizierten Person hatte.

Verhaltensregeln für besonders gefährdete Menschen

Zu den Risikogruppen gehören gemäss aktuellem Wissensstand Menschen die älter sind als 65 Jahre. Im Weiteren zählen Personen mit einer Vorerkrankung dazu (u.a. Fettleibigkeit, Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Krebserkrankungen, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen). Besonders gefährdete Menschen sollten Orte mit hohem Personenaufkommen und Stosszeiten im öffentlichen Verkehr besonders meiden und darauf achten, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Informationen Versammlungen und Veranstaltungen

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind ab dem 22. Juni 2020 wieder erlaubt. Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen braucht es ein Schutzkonzept. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wurde von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert. Ein erhebliches Ansteckungsrisiko besteht, wenn die Distanz von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann. Der Abstand kann weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. Falls die Distanzmassnahmen nicht eingehalten werden können, müssen Kontaktlisten geführt werden. Damit ist bei einem positiven Fall das Nachverfolgen der Kontakte (Contact Tracing) sichergestellt.

Wichtiger Hinweis: Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende September 2020 verboten. Ab 1. Oktober sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder erlaubt, bedürfen aber einer Bewilligung des Kantons. Der Kanton Obwalden legt das Prozedere für die Bewilligungen in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen möglichst rasch fest. Organisatoren von Grossveranstaltungen werden bis dahin noch um etwas Geduld gebeten.

Informationen Läden Restaurants, Bibliotheken, Grundversorgung Medizin usw.

Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen, auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen wird verzichtet. Neu gelten dieselben Vorgaben für alle Konzepte; Musterschutzkonzepte gibt es keine mehr. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern kann unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. Die Sperrstunde Mitternacht für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs ist aufgehoben.

Informationen Reisende

Klicken Sie hier, um das Video zu starten.
Beachten Sie bitte, dass das Video auf einer Drittplattform läuft. Wenn Sie das Video aufrufen, gelangen Ihre Datenspuren (IP-Adresse) an diese Plattform.

Wer aus bestimmten Staaten und Gebieten in die Schweiz einreist, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise innert 48 Stunden bei dem kantonalen Gesundheitsamt via Online-Formular oder unter Telefon 041 666 67 99 (Montag-Freitag 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr) melden.

Das Planen von Auslandsreisen ist komplexer als zuvor. Die Einreisevorschriften unterscheiden sich von Land zu Land und können sich aufgrund der epidemischen Entwicklung sehr schnell ändern. Informieren Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Ziellandes.

Informationen Heime und Kantonsspital

Die Besuchereinschränkungen sind aufgehoben. Es gelten die Schutzkonzepte der Heime, Insitutionen und des Kantonsspitals.

Informationen psychiatrische und psychosoziale Versorgung

Alle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.

  • Webseite Luzerner Psychiatrie (Luzern, Obwalden, Nidwalden): www.lups.ch

Das Sozialamt Obwalden beantwortet Fragen von Obwaldnerinnen und Obwaldnern in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen, klärt Möglichkeiten für weitere Unterstützung ab und hilft bei psychischen Belastungen und Krisen:

Jugendberatung 

Suchtberatung 

Familienberatung

Opferhilfeberatung

Informationen Schulen

Das neue Schuljahr startet im Präsenz- und Ganzklassenunterricht. Für die Volksschulen gelten die bereits vor den Sommerferien eingeführten Hygiene- und Schutzmassnahmen des BAGs. Jede Schule hat ihr eigenes Schutzkonzept erstellt. Auf eine generelle Maskenpflicht wird verzichtet.

Für die Kantonsschule Obwalden und das Berufs- und Weiterbildungszentrum Obwalden (BWZ) gelten aufgrund des höheren Alters sowie der grösseren Mobilität stärkere Schutzmassnahmen. Kann auf dieser Schulstufe der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, kommen Einzelpulte oder Plexiglasscheiben zum Einsatz. Damit kann während des Unterrichts auf das Tragen der Schutzmasken verzichtet werden. In den gemeinsam genutzten Räumen gilt indes eine Maskentragepflicht. Im 1. – 3. Gymnasium werden die Masken von der Schule zur Verfügung gestellt. Ab dem 4. Gymnasium müssen die Studierenden die Masken selber mitbringen. Gleiches gilt für die Lernenden am BWZ. Die Massnahmen werden zwei Wochen nach Schulstart überprüft.

Informationen Kitas und Tagesstätten

Kindertagestätten und Tagesfamilien sind weiterhin offen und erhöhen sukzessive ihre Platzzahl. Die Institutionen der familienexternen Betreuung treffen die von Bund und Kanton vorgegebenen Hygienevorkehrungen und Verhaltensregeln zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie.

Informationen Spielgruppen

Spielgruppen können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Sie haben dabei die Schutzmassnahmen des Bundes zu beachten. Der Verband Schweizer Spielgruppen-LeiterInnen hat ein Konzept zum Gesundheitsschutz in Spielgruppen erstellt.

Informationen Kinder und Jugendliche

Auf der Webseite der Fachstelle für Gesellschaftsfragen ist ein Video abrufbar, das sich speziell an Kinder richtet, erklärt was das Corona-Virus überhaupt ist, was es tut und wie man sich vor ihm schützen kann:

In unserem Alltag ändert sich zur Zeit gerade vieles aufgrund der Situation rund um den Corona-Virus. Wie können Eltern ihre Kinder, Jugendlichen und sich selbst in dieser aussergewöhnlichen Situation unterstützen? Der Schulspsychologische Dienst hat Anregungen für Eltern zusammengetragen.

Informationen Sport

Sportliche Aktivitäten alleine oder zu zweit sind erlaubt. Ab 11. Mai darf unter Einhaltung von klaren Vorgaben wieder organisierter Sport betrieben werden. Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen. Dabei müssen die Schutzkonzepte der Sportarten und der Sportanlagen strikt eingehalten werden. Das Vereinstraining mit Erwachsenen sowie die J+S-Tätigkeit mit Jugendlichen sind somit wieder möglich. Ab dem 6. Juni ist der Trainingsbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt (z.B. Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz). In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.

Informationen Wirtschaft

Arbeitsausfälle / Kurzarbeit

Über die Möglichkeiten für Betriebe bei Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus informiert eine Broschüre des SECO. Das Amt für Arbeit hat eine Anleitung zur Voranmeldung und Verlängerung von Kurzarbeit ab 1. September 2020, ein Formular zur Voranmeldung sowie ein Formular Zustimmung zur Kurzarbeit erstellt. Es bittet die Arbeitgebenden, sich an die in der Anleitung beschriebenen Vorgaben zu halten. Damit erleichtern Sie dem Amt für Arbeit die Prüfung der Gesuche und tragen zu einem speditiven und unbürokratischen Vollzug bei:

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die wichtigsten Informationen zu Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf seiner Webseite publiziert:

Soforthilfe

Die Corona-Krise hat einschneidende Folgen für die Wirtschaft. Der Regierungsrat hat die Situation und Handlungsmöglichkeiten zusammen mit der Spitze der Obwaldner Kantonalbank OKB analysiert und Erleichterungen sowie Stützungsmassnahmen beschlossen. Die OKB wird 5 Millionen Franken für die Soforthilfe zur Verfügung stellen.

Massnahmen gegen Konkurse

Um coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern, hat der Bundesrat am 16. April eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU beschlossen.

Selbstständigerwerbende

Der Bundesrat hat am 16. April beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10 000 Franken, aber 90 000 Franken nicht übersteigt.

Schutzkonzepte

Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Das SECO stellt Musterschutzkonzept und Standard-Schutzkonzepte zur Verfügung.

Informationen Industriesektor

Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.

Informationen öffentlicher Verkehr

Rückkehr zum regulären Fahrplanangebot

Der Zugbetrieb und die Buslinien im Kanton Obwalden fahren wieder nach dem regulären Fahrplan, inklusive der touristischen Linien. Die Nachtangebote (Nachtstern) werden am 17. Juli wieder aufgenommen.

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Der Bundesrat hat eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln beschlossen. Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen.

Die Schutzmassnahmen für den ÖV gelten weiterhin. Wer sie befolgt, reist sicher. Die Reisenden werden gebeten, vor der Reise den Online-Fahrplan zu konsultieren. Er ist immer auf dem aktuellsten Stand.

Informationen: Landwirtschaft

Das Bundesamt für Landwirtschaft beantwortet auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Informationen Kulturunternehmen und Kulturschaffende

Kulturunternehmen und Kulturschaffende, die von den Schutzmassnahmen des Bundesrats gegen die Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, können beim Amt für Kultur und Sport Unterstützungsgesuche einreichen.

Wie wird das neue Coronavirus übertragen?

Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 2 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Das Tragen von Schutzmasken dient vor allem dazu, die Bildung des Viren-Aerosols beim Niessen und Husten zu reduzieren. Passives Einatmen von Viren wird durch Maskentragen zwar vermindert, der Schutz ist aber relativ und hängt vom gewählten Maskentyp und dem richtigen Tragen ab.

Welche Symptome treten bei einer Erkrankung mit dem neuen Coronavirus auf?

Am häufigsten sind Fieber, Husten und Atembeschwerden, gelegentlich tritt als Frühsymptom eine Störung des Geruchs- und/oder Geschmacksinnes auf. Diese Symptome können unterschiedlich sein, bei schwer verlaufenden Fällen kommt es meist zu einer Lungenentzündung. Einige Erkrankte haben auch Probleme mit der Verdauung oder den Augen (Bindehautentzündung). Für die meisten Menschen verläuft die Krankheit mild. Jedoch können vor allem ältere Personen schwer erkranken.

Was tun bei starkem Husten und Fieber?

  • Rufen Sie eine Ärztin / einen Arzt an, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert und sie auf medizinische Hilfe angewiesen sind. Insbesondere gilt diese Weisung für Personen, die einer der oben genannten Risikogruppen angehören. Bei folgenden Symptomen sollten Sie insbesondere mit einer Ärztin / einem Arzt Kontakt aufnehmen:
    • Bei erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen)
    • Atemnot
    • Atemwegssymptome, die sich verschlimmern
    • Anhaltendes oder stark angestiegenes Fieber
  • Ihre engen Kontaktpersonen (im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) werden angewiesen, auf ihren Gesundheitszustand zu achten, damit sie sich in Selbst-Isolation begeben können, sobald bei ihnen Symptome auftreten.
  • Diagnostische Abklärungen (Nasen-Rachen-Abstrich) werden vor allem bei kranken Fällen durchgeführt.
  • Bleiben Sie bis 48 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause (Selbst-Isolation)
  • Webseite BAG: Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne
  • Erklärvideo BAG: Selbstisolation

Was tun bei einer bestätigten Infektion mit dem neuen Coronavirus?

  • Sie haben eine bestätigte Infektion, müssen aber nicht hospitalisiert werden, da Ihr Allgemeinzustand gut ist. Trotzdem müssen Sie zu Hause isoliert werden (Selbst-Isolation). Ihre im gleichen Haushalt lebenden Personen oder Intimkontakte müssen sich in Selbst-Quarantäne begeben
  • Webseite BAG: Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne
  • Faktenblatt Gesundheitsamt: Coronavirus Merkblatt Haushalt Quarantäne

Medienmitteilungen des Kantons


Publikationen

Name Datum kategorie_id
Amt für Arbeit: Anleitung Voranmeldung und Verlängerung von Kurzarbeit 28.08.2020 merkblatt
Amt für Arbeit: Auswertung Kurzarbeitsentschädigung - Coronavirus 10.06.2020 publikation
Amt für Arbeit: Formular Voranmeldung zur Kurzarbeit 25.03.2020 andere
Amt für Arbeit: Formular Zustimmung zur Kurzarbeit 17.03.2020 andere
Amt für Arbeit: Information für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Kurzarbeitsentschädigung 17.03.2020 broschuere
BAG: Empfehlungen für die Bevölkerung (COVID-19) 06.03.2020 andere
BAG: Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnah-men zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020 17.03.2020 andere
BAG: Fragen und Antworten COVID-19-Verordnung 2 17.03.2020 andere
BAG: Gesundheitsdienstleistungen sind wieder normal verfügbar (COVID-19) 27.04.2020 andere
BAG: Grafische Darstellung Lockerung der Massnahmen 22.04.2020 bild
BAG: Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt (COVID-19) 06.03.2020 andere
BAG: Informationsblatt - So schützen wir uns 05.03.2020 andere
BAG: Kriterien bezüglich Vollzug Veranstaltungsverbot vom 28. Februar 2020 04.03.2020 andere
Beziehungsgestaltung in Coronazeiten – Anregungen für Eltern 31.03.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Kantonsschule 30.04.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Personalrecht Lehrpersonen 30.04.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Schuldienste und Sonderpädagogik 08.05.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Volksschule 30.04.2020 andere
GA Obwalden: Coronavirus Empfehlungen für Schulen Kitas Firmen 10.03.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Faktenblatt 27.02.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Faktenblatt - Wichtigstes in Kürze 28.02.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Merkblatt Haushalt Qurantäne 10.03.2020 andere
GA: Covid-19 Fallzahlen Kanton Obwalden 22.09.2020 andere
Handreichung Volksschulen für den Fernunterricht 30.04.2020 andere
Information Voranmeldung und Verlängerung von Kurzarbeit ab 1. September 2020 19.08.2020 andere
SJD: Empfehlung zum neuen Coronavirus für Kindertagesstätten und Tagesfamilien 01.05.2020 andere
STK: Coronavirus - Informationsschreiben Öffnung Spielgruppen 30.04.2020 merkblatt


Links

Name Beschreibung
Bundesamt für Gesundheit BAG: Neues Coronavirus (Covid-19)  
Mier sind Obwalde Gemeinsam helfen - Der Round Table 39 Sarnen und der Gewerbeverband Obwalden haben eine Plattform realisiert, die alle Aktionen im Zusammenhang mit Gutscheinkäufen vereint und es der Bevölkerung einfacher macht, aktiv das lokale Gewerbe zu unterstützen.
Obwalden hilft - Gemeinsam gegen Corona “Obwalden hilft” ist eine private Initiative. Die Webseite soll der Bevölkerung von Obwalden helfen, sich in der aktuellen Situation besser zu informieren und zu koordinieren.
Savetrafel.ch: Informationen für Reisende  
Weltgesundheitsorganisation (WHO): Coronavirus  


zur Übersicht