Neues Coronavirus (Covid-19)SchnellzugriffHotlines, Contact-Tracing, Test Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung Fallzahlen Kanton ObwaldenStand 27. Oktober 2020, 16:45 Uhr*
* Die Fallzahlen werden an Feiertagen und über das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten.
Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar: Massnahmen und Verordnungen
Hotlines, Contact-Tracing, TestDas Bundesamt für Gesundheit BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
Das Gesundheitsamt Obwalden betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen:
Contact-TracingDas Ermitteln von Kontaktpersonen ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Bekämpfung von Epidemien. Dazu gehört die Identifizierung von Übertragungsketten und ihre Unterbrechung, indem sich erkrankte Personen isolieren und sich Kontaktpersonen in Quarantäne begeben (siehe Seite Isolation und Quarantäne). Im Kanton Obwalden wird das Contact-Tracing durch das Gesundheitsamt sichergestellt. Die SwissCovid App kann im Apple Store für iOS sowie im Google Play Store für Android gratis bezogen werden. Sie stellt fest, ob man Kontakt mit einer infizierten Person hatte.
Corona-TestDas BAG empfiehlt allen Personen mit Symptomen, sich testen zu lassen. Nehmen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt Kontakt auf. Bleiben Sie zu Hause und meiden Sie den Kontakt zu anderen Menschen, bis das Testergebnis vorliegt (Isolation). So verhindern Sie, dass Sie andere Personen anstecken. Eine Fachperson wird Ihnen das Testergebnis mitteilen und Sie über das weitere Vorgehen informieren. Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
Erklärvideo: So verwenden Sie eine Hygienemaske Klicken Sie hier, um das Video zu starten. Beachten Sie bitte, dass das Video auf einer Drittplattform läuft. Wenn Sie das Video aufrufen, gelangen Ihre Datenspuren (IP-Adresse) an diese Plattform. Verhaltensregeln für besonders gefährdete MenschenZu den Risikogruppen gehören gemäss aktuellem Wissensstand Menschen die älter sind als 65 Jahre. Im Weiteren zählen Personen mit einer Vorerkrankung dazu (u.a. Fettleibigkeit, Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Krebserkrankungen, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen). Besonders gefährdete Menschen sollten Orte mit hohem Personenaufkommen und Stosszeiten im öffentlichen Verkehr meiden und darauf achten, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
MaskenpflichtAb Montag, 19. Oktober 2020 muss in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen im Publikumsbereich eine Gesichtsmaske getragen werden. Das hat der Bundesrat entschieden. Die Maskenpflicht gilt insbesondere für:
Zusätzlich gilt im Kanton Obwalden eine Maskenpflicht an Wochen-, Monats-, Jahres- und Weihnachtsmärkten. Weiter gilt eine Maskenpflicht für alle Personen während der Ausübung einer Dienstleistung, bei der es zu Körperkontakt kommt oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Davon ausgenommen sind Patientinnen und Patienten beziehungsweise Kundinnen und Kunden von medizinischen oder kosmetischen Dienstleistungen an Zähnen und Gesicht. Keine Maskenpflicht gilt in folgenden Fällen:
In Schulen und anderen Bildungseinrichtungen richtet sich wie bisher die Maskenpflicht nach dem vom Schulträger erlassenen Schutzkonzept. Sitzpflicht in GastrobetriebenDas Konsumieren von Speisen und Getränken in Restaurants und Ausgehlokalen wie Bars oder Clubs ist nur noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien. Homeoffice-EmpfehlungenDer Bundesrat hat zudem die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» mit einem Absatz zum Homeoffice ergänzt. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten. Mit dem Arbeiten zu Hause können grössere Menschenansammlungen vor allem zu Stosszeiten vermieden und enge Kontakte am Arbeitsplatz reduziert werden. Zudem wird das Risiko vermindert, dass bei einem Covid-19-Fall ganze Arbeitsteams in Quarantäne müssen. Weitere Informationen
Informationen des BundesAls Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG: Direkte Links:
Informationen Versammlungen und VeranstaltungenAn privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf nur sitzend konsumiert werden. Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen. Ausserdem müssen die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten und die Kontaktdaten erhoben werden. Private Veranstaltungen mit über 100 Personen müssen analog den öffentlichen Veranstaltungen über ein Schutzkonzept verfügen, sie dürfen zudem nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden. Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt, etwa politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.
Informationen Läden, Restaurants, Bibliotheken, Grundversorgung Medizin usw.In allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen gilt seit dem 19. Oktober eine Maskenpflicht. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern kann unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind.
Informationen ReisendeWer aus bestimmten Staaten und Gebieten in die Schweiz einreist, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise innert 48 Stunden bei dem kantonalen Gesundheitsamt via Online-Formular oder unter Telefon 041 666 67 99 (Montag-Freitag 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr) melden.
Informationen Heime und KantonsspitalEs gelten die Schutzkonzepte der Heime, Insitutionen und des Kantonsspitals. Informationen psychiatrische und psychosoziale VersorgungAlle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.
Das Sozialamt Obwalden beantwortet Fragen von Obwaldnerinnen und Obwaldnern in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen, klärt Möglichkeiten für weitere Unterstützung ab und hilft bei psychischen Belastungen und Krisen:
Jugendberatung
Suchtberatung
Familienberatung
Opferhilfeberatung
Informationen SchulenFür die Volksschulen gelten die bereits vor den Sommerferien eingeführten Hygiene- und Schutzmassnahmen des BAG. Jede Schule hat ihr eigenes Schutzkonzept erstellt. Auf eine generelle Maskenpflicht wird verzichtet. Für die Kantonsschule Obwalden und das Berufs- und Weiterbildungszentrum Obwalden (BWZ) gelten aufgrund des höheren Alters sowie der grösseren Mobilität stärkere Schutzmassnahmen. Kann auf dieser Schulstufe der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, kommen Einzelpulte oder Plexiglasscheiben zum Einsatz. Damit kann während des Unterrichts auf das Tragen der Schutzmasken verzichtet werden. In den gemeinsam genutzten Räumen gilt indes eine Maskentragepflicht. Im 1. – 3. Gymnasium werden die Masken von der Schule zur Verfügung gestellt. Ab dem 4. Gymnasium müssen die Studierenden die Masken selber mitbringen. Gleiches gilt für die Lernenden am BWZ. Die Massnahmen werden zwei Wochen nach Schulstart überprüft.
Informationen Kitas und Tagesfamilien
Informationen Spielgruppen
Informationen Kinder und Jugendliche
Informationen SportSeit dem 6. Juni ist der Trainingsbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden. Die Schutzkonzepte der Sportarten und der Sportanlagen müssen strikt eingehalten werden. Neu gilt im Eingangsbereich und in den Garderoben von Sportanlagen eine Maskenpflicht.
Informationen Wirtschaft
Informationen Industriesektor
Informationen öffentlicher Verkehr
Informationen Landwirtschaft
Informationen Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Medienmitteilungen des Kantons
PublikationenLinks
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