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Obwalden
in einmaliger Landschaft – aufstrebend

Neues Coronavirus (Covid-19)

Zuständiges Departement: Finanzdepartement
Zuständige Amtsstelle: Gesundheitsamt

Das gilt neu ab dem 19. Oktober


Schnellzugriff

Fallzahlen Kanton Obwalden

Massnahmen und Verordnungen

Hotlines, Contact-Tracing, Test

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

Weitere Informationen

Fallzahlen Kanton Obwalden

Stand 27. Oktober 2020, 16:45 Uhr*

COVID-19 Anzahl Veränderung
Positiv getestet (kumuliert) 375 +35
In OW hospitalisiert (aktuell) 3 +2
Todesfälle (kumuliert) 5 -

* Die Fallzahlen werden an Feiertagen und über das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten.

Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar:

Massnahmen und Verordnungen

Hotlines, Contact-Tracing, Test

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:

  • Für die Bevölkerung: Telefon 058 463 00 00 (täglich 06.00-23.00 Uhr).
  • Für Reisende: Telefon 058 464 44 88 (täglich 06.00-23.00 Uhr)
  • Für Gesundheitsfachpersonen: Telefon 058 462 21 00 (täglich 07.00-20.00 Uhr)

Das Gesundheitsamt Obwalden betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen:

Contact-Tracing

Das Ermitteln von Kontaktpersonen ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Bekämpfung von Epidemien. Dazu gehört die Identifizierung von Übertragungsketten und ihre Unterbrechung, indem sich erkrankte Personen isolieren und sich Kontaktpersonen in Quarantäne begeben (siehe Seite Isolation und Quarantäne). Im Kanton Obwalden wird das Contact-Tracing durch das Gesundheitsamt sichergestellt. Die SwissCovid App kann im Apple Store für iOS sowie im Google Play Store für Android gratis bezogen werden. Sie stellt fest, ob man Kontakt mit einer infizierten Person hatte.

Corona-Test

Das BAG empfiehlt allen Personen mit Symptomen, sich testen zu lassen. Nehmen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt Kontakt auf. Bleiben Sie zu Hause und meiden Sie den Kontakt zu anderen Menschen, bis das Testergebnis vorliegt (Isolation). So verhindern Sie, dass Sie andere Personen anstecken. Eine Fachperson wird Ihnen das Testergebnis mitteilen und Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

  • Abstand halten: Halten Sie in der Öffentlichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen. In öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen gilt eine generelle Maskenpflicht.
  • Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Seife. Nutzen Sie alternativ ein Desinfektionsmittel. Vermeiden Sie Händeschütteln.
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
  • Bei Symptomen zu Hause bleiben: Fühlen Sie sich krank oder spüren Sie Krankheitssymptome des neuen Coronavirus? Bleiben Sie zu Hause, machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Lesen Sie die Empfehlungen auf der BAG-Seite Isolation und Quarantäne.
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation: Wenn Sie eines oder mehrere der folgenden Symptome haben:
    • Fieber, Fiebergefühl
    • Halsschmerzen
    • Husten (meist trocken)
    • Kurzatmigkeit
    • Muskelschmerzen
    • plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
    • oder in seltenen Fällen auch Bindehautentzündung,  Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome oder Schnupfen
  • Bleiben Sie in diesem Fall zu Hause und rufen Sie zuerst eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung an, bevor Sie hingehen.
  • Bei Beschwerden, Krankheitsgefühl oder Symptomen ohne Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus: Nehmen Sie diese ernst und lassen Sie sich behandeln. Warten Sie nicht zu lange, nehmen Sie Hilfe in Anspruch: Rufen Sie einen Arzt oder eine Ärztin an.
  • Keine Personen mit erhöhtem Risiko gefährden: Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alter- und Pflegeheim und weiteren Personen über 65 Jahren mit chronischen Krankheiten. Wenn ein Besuch nötig ist, wenden Sie sich an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Empfehlungen.
  • Empfehlung: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt der Bevölkerung einen ständigen persönlichen Vorrat von 50 Hygienemasken pro Person

Erklärvideo: So verwenden Sie eine Hygienemaske

Klicken Sie hier, um das Video zu starten.
Beachten Sie bitte, dass das Video auf einer Drittplattform läuft. Wenn Sie das Video aufrufen, gelangen Ihre Datenspuren (IP-Adresse) an diese Plattform.

Verhaltensregeln für besonders gefährdete Menschen

Zu den Risikogruppen gehören gemäss aktuellem Wissensstand Menschen die älter sind als 65 Jahre. Im Weiteren zählen Personen mit einer Vorerkrankung dazu (u.a. Fettleibigkeit, Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Krebserkrankungen, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen). Besonders gefährdete Menschen sollten Orte mit hohem Personenaufkommen und Stosszeiten im öffentlichen Verkehr meiden und darauf achten, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Maskenpflicht

Ab Montag, 19. Oktober 2020 muss in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen im Publikumsbereich eine Gesichtsmaske getragen werden. Das hat der Bundesrat entschieden. Die Maskenpflicht gilt insbesondere für:

  • Einkaufsläden, -märkte und -zentren (inklusive geschlossene Besucherpassagen)
  • Poststellen und Banken
  • Museen
  • Theater und Konzertlokale
  • Versammlungslokale
  • Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume
  • Verwaltungsgebäude
  • Kinos
  • Bibliotheken
  • Bahnhöfe und Bushaltestellen
  • Restaurants, Bars und Clubs
  • Sportanlagen (Eingang und Garderobe)

Zusätzlich gilt im Kanton Obwalden eine Maskenpflicht an Wochen-, Monats-, Jahres- und Weihnachtsmärkten.

Weiter gilt eine Maskenpflicht für alle Personen während der Ausübung einer Dienstleistung, bei der es zu Körperkontakt kommt oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Davon ausgenommen sind Patientinnen und Patienten beziehungsweise Kundinnen und Kunden von medizinischen oder kosmetischen Dienstleistungen an Zähnen und Gesicht.

Keine Maskenpflicht gilt in folgenden Fällen:

  • In Trainingsbereichen von Sport- und Fitnesseinrichtungen, sofern der notwendige Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird oder geeignete Schutzmassnahmen ergriffen wurden;
  • Für Mitarbeitende, welche durch andere Schutzmassnahmen wie Plexiglasscheiben geschützt sind (das Tragen eines Visiers ohne Maske bei direktem Kontakt ist hingegen unzureichend);
  • Für Sportler und Sportlerinnen während des Trainings und Wettkampfs sowie für Künstlerinnen und Künstler während Proben und Auftritten;
  • Für Patientinnen und Patienten bzw. Kundinnen und Kunden von medizinischen oder kosmetischen Dienstleistungen an Zähnen und Gesicht;
  • Für Personen, die mittels ärztlichem Attest nachweisen können, dass sie aus besonderen (insbesondere medizinischen) Gründen keine Maske tragen können.

In Schulen und anderen Bildungseinrichtungen richtet sich wie bisher die Maskenpflicht nach dem vom Schulträger erlassenen Schutzkonzept.

Sitzpflicht in Gastrobetrieben

Das Konsumieren von Speisen und Getränken in Restaurants und Ausgehlokalen wie Bars oder Clubs ist nur noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien.

Homeoffice-Empfehlungen

Der Bundesrat hat zudem die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» mit einem Absatz zum Homeoffice ergänzt. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten. Mit dem Arbeiten zu Hause können grössere Menschenansammlungen vor allem zu Stosszeiten vermieden und enge Kontakte am Arbeitsplatz reduziert werden. Zudem wird das Risiko vermindert, dass bei einem Covid-19-Fall ganze Arbeitsteams in Quarantäne müssen.

Weitere Informationen

Informationen des Bundes

Als Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG:

www.bag-coronavirus.ch

Direkte Links:

Informationen Versammlungen und Veranstaltungen

An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf nur sitzend konsumiert werden. Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen. Ausserdem müssen die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten und die Kontaktdaten erhoben werden. Private Veranstaltungen mit über 100 Personen müssen analog den öffentlichen Veranstaltungen über ein Schutzkonzept verfügen, sie dürfen zudem nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt, etwa politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.

Informationen Läden, Restaurants, Bibliotheken, Grundversorgung Medizin usw.

In allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen gilt seit dem 19. Oktober eine Maskenpflicht. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern kann unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind.

Informationen Reisende

Wer aus bestimmten Staaten und Gebieten in die Schweiz einreist, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise innert 48 Stunden bei dem kantonalen Gesundheitsamt via Online-Formular oder unter Telefon 041 666 67 99 (Montag-Freitag 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr) melden.

Informationen Heime und Kantonsspital

Es gelten die Schutzkonzepte der Heime, Insitutionen und des Kantonsspitals.

Informationen psychiatrische und psychosoziale Versorgung

Alle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.

  • Webseite Luzerner Psychiatrie (Luzern, Obwalden, Nidwalden): www.lups.ch

Das Sozialamt Obwalden beantwortet Fragen von Obwaldnerinnen und Obwaldnern in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen, klärt Möglichkeiten für weitere Unterstützung ab und hilft bei psychischen Belastungen und Krisen:

Jugendberatung 

Suchtberatung 

Familienberatung

Opferhilfeberatung

Informationen Schulen

Für die Volksschulen gelten die bereits vor den Sommerferien eingeführten Hygiene- und Schutzmassnahmen des BAG. Jede Schule hat ihr eigenes Schutzkonzept erstellt. Auf eine generelle Maskenpflicht wird verzichtet.
Die Ablaufschema bei Krankheits-und Erkältungssymptomen stehen in verschiedenen Sprachen für die Volksschulen zur Verfügung.

Für die Kantonsschule Obwalden und das Berufs- und Weiterbildungszentrum Obwalden (BWZ) gelten aufgrund des höheren Alters sowie der grösseren Mobilität stärkere Schutzmassnahmen. Kann auf dieser Schulstufe der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, kommen Einzelpulte oder Plexiglasscheiben zum Einsatz. Damit kann während des Unterrichts auf das Tragen der Schutzmasken verzichtet werden. In den gemeinsam genutzten Räumen gilt indes eine Maskentragepflicht. Im 1. – 3. Gymnasium werden die Masken von der Schule zur Verfügung gestellt. Ab dem 4. Gymnasium müssen die Studierenden die Masken selber mitbringen. Gleiches gilt für die Lernenden am BWZ. Die Massnahmen werden zwei Wochen nach Schulstart überprüft.

Informationen Kitas und Tagesfamilien

Informationen Spielgruppen

Informationen Kinder und Jugendliche

Informationen Sport

Seit dem 6. Juni ist der Trainingsbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden. Die Schutzkonzepte der Sportarten und der Sportanlagen müssen strikt eingehalten werden. Neu gilt im Eingangsbereich und in den Garderoben von Sportanlagen eine Maskenpflicht.

Informationen Wirtschaft

Informationen Industriesektor

Informationen öffentlicher Verkehr

Informationen Landwirtschaft

Informationen Kulturunternehmen und Kulturschaffende

Medienmitteilungen des Kantons


Publikationen

Name Datum kategorie_id
Amt für Arbeit: Anleitung Voranmeldung und Verlängerung von Kurzarbeit 28.08.2020 merkblatt
Amt für Arbeit: Auswertung Kurzarbeitsentschädigung - Coronavirus 10.06.2020 publikation
Amt für Arbeit: Formular Voranmeldung zur Kurzarbeit 25.03.2020 andere
Amt für Arbeit: Formular Zustimmung zur Kurzarbeit 17.03.2020 andere
Amt für Arbeit: Information für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Kurzarbeitsentschädigung 17.03.2020 broschuere
BAG: Empfehlungen für die Bevölkerung (COVID-19) 06.03.2020 andere
BAG: Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnah-men zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020 17.03.2020 andere
BAG: Fragen und Antworten COVID-19-Verordnung 2 17.03.2020 andere
BAG: Gesundheitsdienstleistungen sind wieder normal verfügbar (COVID-19) 27.04.2020 andere
BAG: Grafische Darstellung Lockerung der Massnahmen 22.04.2020 bild
BAG: Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt (COVID-19) 06.03.2020 andere
BAG: Informationsblatt - So schützen wir uns 05.03.2020 andere
BAG: Kriterien bezüglich Vollzug Veranstaltungsverbot vom 28. Februar 2020 04.03.2020 andere
Beziehungsgestaltung in Coronazeiten – Anregungen für Eltern 31.03.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Kantonsschule 30.04.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Personalrecht Lehrpersonen 30.04.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Schuldienste und Sonderpädagogik 08.05.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Volksschule 30.04.2020 andere
GA Obwalden: Coronavirus Empfehlungen für Schulen Kitas Firmen 10.03.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Faktenblatt 27.02.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Faktenblatt - Wichtigstes in Kürze 28.02.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Merkblatt Haushalt Qurantäne 10.03.2020 andere
GA: Covid-19 Fallzahlen Kanton Obwalden 27.10.2020 andere
GA: Grossveranstaltungen Gesuch 23.09.2020 andere
GA: Grossveranstaltungen Merkblatt 23.09.2020 andere
Handreichung Volksschulen für den Fernunterricht 30.04.2020 andere
Information Voranmeldung und Verlängerung von Kurzarbeit ab 1. September 2020 19.08.2020 andere
STK: Coronavirus - Informationsschreiben Öffnung Spielgruppen 30.04.2020 merkblatt


Links

Name Beschreibung
Bundesamt für Gesundheit BAG: Neues Coronavirus (Covid-19)  
Mier sind Obwalde Gemeinsam helfen - Der Round Table 39 Sarnen und der Gewerbeverband Obwalden haben eine Plattform realisiert, die alle Aktionen im Zusammenhang mit Gutscheinkäufen vereint und es der Bevölkerung einfacher macht, aktiv das lokale Gewerbe zu unterstützen.
Obwalden hilft - Gemeinsam gegen Corona “Obwalden hilft” ist eine private Initiative. Die Webseite soll der Bevölkerung von Obwalden helfen, sich in der aktuellen Situation besser zu informieren und zu koordinieren.
Savetrafel.ch: Informationen für Reisende  
Weltgesundheitsorganisation (WHO): Coronavirus  


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