Neues Coronavirus (Covid-19)SchnellzugriffHotlines, Contact-Tracing, Test Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung Fallzahlen Kanton ObwaldenStand 3. November 2020, 10:00 Uhr*
* Die Fallzahlen werden an Feiertagen und über das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten.
Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar: Massnahmen und Verordnungen (Stand 30.10.2020)
Hinweis: Zusätzlich zu den vom Bund verordneten Massnahmen gilt im Kanton Obwalden ab Montag, 2. November 2020 eine Beschränkung von Veranstaltungen auf 30 Personen (Mehr Informationen). Hotlines, Contact-Tracing, TestDas Bundesamt für Gesundheit BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
Das Gesundheitsamt Obwalden betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen:
Contact-TracingDas Ermitteln von Kontaktpersonen ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Bekämpfung von Epidemien. Dazu gehört die Identifizierung von Übertragungsketten und ihre Unterbrechung, indem sich erkrankte Personen isolieren und sich Kontaktpersonen in Quarantäne begeben (siehe Seite Isolation und Quarantäne). Im Kanton Obwalden wird das Contact-Tracing durch das Gesundheitsamt sichergestellt. Die SwissCovid App kann im Apple Store für iOS sowie im Google Play Store für Android gratis bezogen werden. Sie stellt fest, ob man Kontakt mit einer infizierten Person hatte.
Corona-TestDas BAG empfiehlt allen Personen mit Symptomen, sich testen zu lassen. Nehmen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt Kontakt auf. Bleiben Sie zu Hause und meiden Sie den Kontakt zu anderen Menschen, bis das Testergebnis vorliegt (Isolation). So verhindern Sie, dass Sie andere Personen anstecken. Eine Fachperson wird Ihnen das Testergebnis mitteilen und Sie über das weitere Vorgehen informieren. Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
Erklärvideo: So verwenden Sie eine Hygienemaske Klicken Sie hier, um das Video zu starten. Beachten Sie bitte, dass das Video auf einer Drittplattform läuft. Wenn Sie das Video aufrufen, gelangen Ihre Datenspuren (IP-Adresse) an diese Plattform. Verhaltensregeln für besonders gefährdete MenschenZu den Risikogruppen gehören gemäss aktuellem Wissensstand Menschen die älter sind als 65 Jahre. Im Weiteren zählen Personen mit einer Vorerkrankung dazu (u.a. Fettleibigkeit, Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Krebserkrankungen, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen). Besonders gefährdete Menschen sollten Orte mit hohem Personenaufkommen und Stosszeiten im öffentlichen Verkehr meiden und darauf achten, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Weitere Informationen
Informationen des BundesAls Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG: Direkte Links:
Informationen Versammlungen und VeranstaltungenPrivate Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind untersagt. Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt, etwa politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Zusätzlich zu den vom Bund verordneten Massnahmen gilt im Kanton Obwalden ab Montag, 2. November 2020 eine Beschränkung von öffentlichen Veranstaltungen auf 30 Personen (Mehr Informationen).
Informationen Läden, Restaurants, Bibliotheken, Grundversorgung Medizin usw.In allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen gilt seit dem 19. Oktober eine Maskenpflicht. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern kann unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind.
Informationen ReisendeWer aus bestimmten Staaten und Gebieten in die Schweiz einreist, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise innert 48 Stunden bei dem kantonalen Gesundheitsamt via Online-Formular oder unter Telefon 041 666 67 99 (Montag-Freitag 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr) melden.
Informationen Heime und KantonsspitalEs gelten die Schutzkonzepte der Heime, Insitutionen und des Kantonsspitals. Informationen psychiatrische und psychosoziale Versorgung
Jugend- und Familienberatung
Suchtberatung
Opferhilfeberatung
Informationen Schulen
Informationen Kitas und Tagesfamilien
Informationen Kinder und Jugendliche
Informationen SportAb dem 29. Oktober 2020 gelten für den Sportbetrieb verschärfte Massnahmen. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Geburtstag sind ohne Einschränkungen weiterhin möglich, jedoch sind Wettkämpfe nicht erlaubt. Bei Trainings von Einzelpersonen oder Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) ab dem 16. Geburtstag sind nur Sportaktivitäten ohne Körperkontakt erlaubt. Dabei wird unterschieden, ob die Trainings in Innenräumen oder im Freien stattfinden.
Informationen Wirtschaft
Informationen Industriesektor
Informationen öffentlicher Verkehr
Informationen Landwirtschaft
Informationen Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Medienmitteilungen des Kantons
PublikationenLinks
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