Neues Coronavirus (Covid-19)SchnellzugriffMassnahmen und Verordnungen des Bundes Abweichende Massnahmen im Kanton Obwalden Hotlines, Contact-Tracing, Test Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle Kurzarbeit infolge Coronavirus Formular Einreise aus Risikoländern Finanzhilfe für Obwaldner Kulturunternehmen Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit Lagebulletin Kanton ObwaldenStand 22. Dezember 2020, 11.00 Uhr*Insgesamt wurden im Kanton Obwalden 1281 Personen positiv auf das Coronavirus getestet (+16) gegenüber dem Vortag). Momentan befinden sich 97 positiv getestete Personen in Isolation (+3). 138 Personen befinden sich aktuell in Quarantäne (-3). 5 mit dem Coronavirus infizierte Personen sind derzeit hospitalisiert. Seit Beginn der Pandemie wurden 27 Todesfälle gemeldet. Die Versorgung durch das Kantonsspital Obwalden ist mit Einschränkungen gewährleistet.
* Die Fallzahlen werden an Feiertagen und über das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten.
Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar: Massnahmen und Verordnungen (Stand 21.12.2020)Update vom 21. Dezember 2020. Ab Dienstag, 22. Dezember 2020, gelten bis vorerst 22. Januar 2021 folgende zusätzliche Massnahmen des Bundes:
Ab 9. Dezember gilt zusätzlich zu den bestehenden Regelungen:
Abweichende Massnahmen im Kanton Obwalden (Stand 21.12.2020)
ImpfungAktuell laufen die Vorbereitungsarbeiten für den Start der Corona-Impfungen im Kanton Obwalden. Zu Beginn werden nur wenige Impfungen zur Verfügung stehen. Der Impfstart erfolgt spätestens am 4. Januar 2021. Der Kanton Obwalden wurde durch die Heilmittelbehörde Swissmedic informiert, dass der erste Covid-19-Impfstoff in der Schweiz zugelassen wurde. Die Kantone erhalten abhängig von ihrer Einwohnerzahl jeweils Kontingente der Impfstoffdosen zugeordnet. Zu Beginn ist das Impfstoffkontingent für den Kanton Obwalden sehr klein, weshalb zunächst erst wenige Personen geimpft werden können. Das Gesundheitsamt richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit, wonach die Impfungen zuerst nur bei bestimmten besonders gefährdeten Risikogruppen eingesetzt werden. Dazu zählen insbesondere Personen über 75 Jahren mit Vorerkrankungen in Pflegeheimen. Das Gesundheitsamt ist für diese erste Etappe der Impfungen in Kontakt mit den Alters- und Pflegeheimen, Pflegefachpersonen und der lokalen Ärzteschaft. Die letzten Vorbereitungsarbeiten laufen momentan noch. Die Covid-19-Impfung kann nur schrittweise weiteren Bevölkerungsgruppen zur Verfügung gestellt werden. Gemäss aktueller Planung des Bundes wird sich ein breiterer Personenkreis frühestens ab nächstem Frühjahr impfen lassen können, da die Kontingente zumindest bis dann noch sehr eingeschränkt sind. Die Covid-19-Impfung ist freiwillig und kostenlos.
HotlinesDas Bundesamt für Gesundheit BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
Das Gesundheitsamt Obwalden betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen:
Contact-TracingDas Ermitteln von Kontaktpersonen ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Bekämpfung von Epidemien. Dazu gehört die Identifizierung von Übertragungsketten und ihre Unterbrechung, indem sich erkrankte Personen isolieren und sich Kontaktpersonen in Quarantäne begeben (siehe Seite Isolation und Quarantäne). Im Kanton Obwalden wird das Contact-Tracing durch das Gesundheitsamt sichergestellt. Die SwissCovid App kann im Apple Store für iOS sowie im Google Play Store für Android gratis bezogen werden. Sie stellt fest, ob man Kontakt mit einer infizierten Person hatte.
Neuorganisation der Corona-TestsAb dem 2. November 2020 bietet das Kantonsspital Corona-Tests auf Voranmeldung auf dem Parkplatz bei der Militärunterkunft Freiteil, Militärstrasse 8, Sarnen an (neben der Entsorgungsanlage). Sie werden durch die Firma MiSANTO durchgeführt. Das Testcenter ist von Montag bis Samstag, 13.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Anmeldungen werden unter der folgenden Gratisnummer oder per App entgegengenommen: 0800 005 800 (Montag – Sonntag, 8.00 – 18.00 Uhr) Anmeldung via App: Android: Link zur App iOS: Link zur App Wie bisher bieten auch gewisse Hausärzte Tests an. Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
Verhaltensregeln für besonders gefährdete Menschen
Obwaldner Hilfsfonds für HärtefälleNachdem die Aktivitäten des Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle und die Behandlung neuer Anträge Ende September vorübergehend ausgesetzt worden waren, hat das Hilfsfonds-Gremium in Absprache mit dem Regierungsrat beschlossen, die Unterstützungsaktivität ab sofort wiederaufzunehmen. Mit dieser Massnahme soll Personen, Kleinunternehmen oder Vereinen in finanzieller Notlage kurzfristig geholfen werden. Mehr Informationen und das Antragsformular sind unter www.ow.ch/hilfsfonds zu finden. Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit«Darüber reden. Hilfe finden.» Das Coronavirus ist nicht nur eine Gefahr für unsere körperliche Verfassung. Es drückt bei vielen Menschen auch aufs Gemüt. Geht es Ihnen nicht gut oder sorgen Sie sich um jemanden? Suchen Sie das Gespräch mit Freunden, Familie oder Profis. Eine Übersicht über Hilfs- und Unterstützungsangebote finden Sie hier: https://bag-coronavirus.ch/hilfe Finanzhilfe für Obwaldner KulturunternehmenDer Kanton Obwalden stellt 400 000 Franken für Obwaldner Kulturunternehmen bereit, die im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Schäden erleiden. 200 000 Franken werden dem Swisslos-Fonds des Kantons entnommen. Die andere Hälfte finanziert der Bund gemäss der Covid-19-Kulturverordnung. Für den Vollzug ist das kantonale Amt für Kultur und Sport sowie die kantonale Kulturkommission zuständig.
Weitere Informationen
Informationen des BundesAls Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG: Direkte Links:
Informationen Versammlungen und VeranstaltungenPrivate Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind untersagt. Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt, etwa politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Zusätzlich zu den vom Bund verordneten Massnahmen gilt im Kanton Obwalden ab Montag, 2. November 2020 eine Beschränkung von öffentlichen Veranstaltungen auf 30 Personen (Mehr Informationen).
Informationen Läden, Restaurants, Bibliotheken, Grundversorgung Medizin usw. In allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen gilt seit dem 19. Oktober eine Maskenpflicht. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern kann unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind.
Informationen ReisendeWer aus bestimmten Staaten und Gebieten in die Schweiz einreist (Grossbritannien, Südafrika), muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise innert 48 Stunden bei dem kantonalen Gesundheitsamt via Online-Formular oder unter Telefon 041 666 67 99 (Montag-Freitag 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr) melden.
Informationen Heime und KantonsspitalEs gelten die Schutzkonzepte der Heime, Insitutionen und des Kantonsspitals. Informationen psychiatrische und psychosoziale VersorgungAlle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.
Beratungsstellen Kantonales SozialamtDie Beratungsstellen beraten und unterstützen Personen in schwierigen persönlichen und familiären Situationen. Jugend- und Familienberatung
Suchtberatung
Opferhilfeberatung
Informationen Schulen
Informationen Kitas und Tagesfamilien
Informationen Kinder und Jugendliche
Informationen SportAb dem 22. Dezember gelten für den Sportbetrieb folgende Vorgaben: Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre sind sowohl Indoor als auch Outdoor weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die Sperrzeiten fallen weg, und es darf auch wieder nach 19 Uhr Sport betrieben werden. Leiterpersonen müssen in Innenräumen eine Maske tragen. Sportaktivitäten von über 16-jährigen Personen dürfen nur noch im Freien und in Gruppen bis höchstens 5 Personen (inkl. Leiter) ausgeübt werden. Trainings in Innenräumen sind nicht gestattet. Kontaktsportarten und Wettkämpfe bleiben weiterhin verboten.
Informationen Wirtschaft
Informationen Industriesektor
Informationen öffentlicher Verkehr
Informationen Landwirtschaft
Informationen Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Medienmitteilungen des Kantons
PublikationenLinks
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