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Obwalden
in Traditionen verwurzelt – innovativ

Neues Coronavirus (Covid-19)

Zuständiges Departement: Finanzdepartement
Zuständige Amtsstelle: Gesundheitsamt

Covid-Fachstelle
Telefonische Erreichbarkeit über die Festtage morgens von 08.00-11.45 Uhr an folgenden Tagen:
24. Dezember 2020
26. Dezember 2020
28.-31. Dezember 2020
2. Januar 2021

 

Schnellzugriff

Lagebulletin Kanton Obwalden

Massnahmen und Verordnungen des Bundes

Abweichende Massnahmen im Kanton Obwalden

Impfung

Hotlines, Contact-Tracing, Test

Härtefallprogramm & Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle

Kurzarbeit infolge Coronavirus

Formular Einreise aus Risikoländern

Finanzhilfe für Obwaldner Kulturunternehmen

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit

Weitere Informationen

Lagebulletin Kanton Obwalden

Stand 23. Dezember 2020, 14.30 Uhr*

Insgesamt wurden im Kanton Obwalden 1298 Personen positiv auf das Coronavirus getestet (+17) gegenüber dem Vortag). Momentan befinden sich 101 positiv getestete Personen in Isolation (+4). 143 Personen befinden sich aktuell in Quarantäne (+5). 8 mit dem Coronavirus infizierte Personen sind derzeit hospitalisiert. Seit Beginn der Pandemie wurden 29 Todesfälle gemeldet.

Die Versorgung durch das Kantonsspital Obwalden ist mit Einschränkungen gewährleistet.

Covid-19    
Positiv getestet (kumuliert) 1298 +17
In Isolation (aktuell) 101 +4
In Quarantäne (aktuell) 143 +5
In OW hospitalisiert (aktuell) 8 +3
Todesfälle (kumuliert) 29 +2

* Die Fallzahlen werden an Feiertagen und über das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten.

Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar:

Massnahmen und Verordnungen (Stand 21.12.2020)

Update vom 21. Dezember 2020. Ab Dienstag, 22. Dezember 2020, gelten bis vorerst 22. Januar 2021 folgende zusätzliche Massnahmen des Bundes:

  • Gastronomiebetriebe bleiben in den meisten Kantonen geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste. Take-Away-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt. Im Kanton Obwalden dürfen Restaurants, Bars und Clubs wegen der vergleichsweise günstigen epidemiologischen Entwicklung sicher bis am 24. Dezember geöffnet bleiben. Es gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Ab 25. Dezember müssen Restaurants, Cafés, Bars und Clubs auch in Obwalden schliessen.

  • Sportanlagen, Museen, Kinos, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden ab 22. Dezember geschlossen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten.
  • Einkaufsläden: Die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten dürfen, wird weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche. Die Einschränkungen der Öffnungszeiten bleiben bestehen: Die Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Das gilt auch für Tankstellen- und Bahnhofshops. Bäckereien dürfen am Sonntag das ganze Sortiment anbieten, sofern sie zwei Drittel ihres Umsatzes mit Backwaren und Confiserieangeboten erzielen. Angegliederte Cafés bleiben geschlossen.
  • Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
  • Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht notwendige Reisen und auf Ausflüge zu verzichten.

Ab 9. Dezember gilt zusätzlich zu den bestehenden Regelungen:

  • Skigebiete benötigen für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons (spätestens per 22. Dezember). Die Betreiber müssen strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen. In Kabinen und Gondeln dürfen nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze.
  • Singen ist ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten. Unter das Verbot fallen nicht nur Chöre, sondern auch das gemeinsame Singen in Gottesdiensten.

 

Abweichende Massnahmen im Kanton Obwalden (Stand 21.12.2020)

Impfung

Aktuell laufen die Vorbereitungsarbeiten für den Start der Corona-Impfungen im Kanton Obwalden. Zu Beginn werden nur wenige Impfungen zur Verfügung stehen. Der Impfstart erfolgt spätestens am 4. Januar 2021.

Der Kanton Obwalden wurde durch die Heilmittelbehörde Swissmedic informiert, dass der erste Covid-19-Impfstoff in der Schweiz zugelassen wurde. Die Kantone erhalten abhängig von ihrer Einwohnerzahl jeweils Kontingente der Impfstoffdosen zugeordnet. Zu Beginn ist das Impfstoffkontingent für den Kanton Obwalden sehr klein, weshalb zunächst erst wenige Personen geimpft werden können. Das Gesundheitsamt richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit, wonach die Impfungen zuerst nur bei bestimmten besonders gefährdeten Risikogruppen eingesetzt werden. Dazu zählen insbesondere Personen über 75 Jahren mit Vorerkrankungen in Pflegeheimen.

Das Gesundheitsamt ist für diese erste Etappe der Impfungen in Kontakt mit den Alters- und Pflegeheimen, Pflegefachpersonen und der lokalen Ärzteschaft. Die letzten Vorbereitungsarbeiten laufen momentan noch. Die Covid-19-Impfung kann nur schrittweise weiteren Bevölkerungsgruppen zur Verfügung gestellt werden. Gemäss aktueller Planung des Bundes wird sich ein breiterer Personenkreis frühestens ab nächstem Frühjahr impfen lassen können, da die Kontingente zumindest bis dann noch sehr eingeschränkt sind. Die Covid-19-Impfung ist freiwillig und kostenlos.

 

Hotlines

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:

  • Für die Bevölkerung: Telefon 058 463 00 00 (täglich 06.00-23.00 Uhr).
  • Für Reisende: Telefon 058 464 44 88 (täglich 06.00-23.00 Uhr)
  • Für Gesundheitsfachpersonen: Telefon 058 462 21 00 (täglich 07.00-20.00 Uhr)

Das Gesundheitsamt Obwalden betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen:

Contact-Tracing

Das Ermitteln von Kontaktpersonen ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Bekämpfung von Epidemien. Dazu gehört die Identifizierung von Übertragungsketten und ihre Unterbrechung, indem sich erkrankte Personen isolieren und sich Kontaktpersonen in Quarantäne begeben (siehe Seite Isolation und Quarantäne). Im Kanton Obwalden wird das Contact-Tracing durch das Gesundheitsamt sichergestellt. Die SwissCovid App kann im Apple Store für iOS sowie im Google Play Store für Android gratis bezogen werden. Sie stellt fest, ob man Kontakt mit einer infizierten Person hatte.

Neuorganisation der Corona-Tests

Ab dem 2. November 2020 bietet das Kantonsspital Corona-Tests auf Voranmeldung auf dem Parkplatz bei der Militärunterkunft Freiteil, Militärstrasse 8, Sarnen an (neben der Entsorgungsanlage). Sie werden durch die Firma MiSANTO durchgeführt. Das Testcenter ist von Montag bis Samstag, 13.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Anmeldungen werden unter der folgenden Gratisnummer oder per App entgegengenommen:

0800 005 800 (Montag – Sonntag, 8.00 – 18.00 Uhr)

Anmeldung via App:

Anmeldung Corona-Test Kanton Obwalden

Android: Link zur App

iOS: Link zur App

Wie bisher bieten auch gewisse Hausärzte Tests an.

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

  • Abstand halten: Halten Sie in der Öffentlichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen. In öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen sowie überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt eine generelle Maskenpflicht.
  • Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Seife. Nutzen Sie alternativ ein Desinfektionsmittel. Vermeiden Sie Händeschütteln.
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
  • Bei Symptomen zu Hause bleiben: Fühlen Sie sich krank oder spüren Sie Krankheitssymptome des neuen Coronavirus? Bleiben Sie zu Hause, machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Lesen Sie die Empfehlungen auf der BAG-Seite Isolation und Quarantäne.
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation: Wenn Sie eines oder mehrere der folgenden Symptome haben:
    • Fieber, Fiebergefühl
    • Halsschmerzen
    • Husten (meist trocken)
    • Kurzatmigkeit
    • Muskelschmerzen
    • Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
    • Kopfschmerzen
    • Allgemeine Schwäche, Unwohlsein
    • Muskelschmerzen
    • Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen)
    • Schnupfen
    • Haustausschläge
  • Bleiben Sie in diesem Fall zu Hause und rufen Sie zuerst eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung an, bevor Sie hingehen.
  • Bei Beschwerden, Krankheitsgefühl oder Symptomen ohne Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus: Nehmen Sie diese ernst und lassen Sie sich behandeln. Warten Sie nicht zu lange, nehmen Sie Hilfe in Anspruch: Rufen Sie einen Arzt oder eine Ärztin an.
  • Keine Personen mit erhöhtem Risiko gefährden: Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alter- und Pflegeheim und weiteren Personen über 65 Jahren mit chronischen Krankheiten. Wenn ein Besuch nötig ist, wenden Sie sich an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Empfehlungen.
  • Empfehlung: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt der Bevölkerung einen ständigen persönlichen Vorrat von 50 Hygienemasken pro Person

Härtefallprogramm & Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle

Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat einen Rahmenkredit von 7 Millionen Franken zur Unterstützung von Obwaldner Unternehmen, die von der Covid-19-Pandemie besonders betroffen sind. Damit schöpft er die Beteiligung des Bundes maximal aus. Ende Januar 2021 soll der Start der Gesuchseinreichung erfolgen. Zur Medienmitteilung.

Nachdem die Aktivitäten des Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle und die Behandlung neuer Anträge Ende September vorübergehend ausgesetzt worden waren, hat das Hilfsfonds-Gremium in Absprache mit dem Regierungsrat beschlossen, die Unterstützungsaktivität ab sofort wiederaufzunehmen. Mit dieser Massnahme soll Personen, Kleinunternehmen oder Vereinen in finanzieller Notlage kurzfristig geholfen werden.

Mehr Informationen und das Antragsformular sind unter www.ow.ch/hilfsfonds zu finden.

Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit

«Darüber reden. Hilfe finden.» Das Coronavirus ist nicht nur eine Gefahr für unsere körperliche Verfassung. Es drückt bei vielen Menschen auch aufs Gemüt. Geht es Ihnen nicht gut oder sorgen Sie sich um jemanden? Suchen Sie das Gespräch mit Freunden, Familie oder Profis.

Eine Übersicht über Hilfs- und Unterstützungsangebote finden Sie hier: https://bag-coronavirus.ch/hilfe

Finanzhilfe für Obwaldner Kulturunternehmen

Der Kanton Obwalden stellt 400 000 Franken für Obwaldner Kulturunternehmen bereit, die im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Schäden erleiden. 200 000 Franken werden dem Swisslos-Fonds des Kantons entnommen. Die andere Hälfte finanziert der Bund gemäss der Covid-19-Kulturverordnung. Für den Vollzug ist das kantonale Amt für Kultur und Sport sowie die kantonale Kulturkommission zuständig.

Weitere Informationen

Informationen des Bundes

Als Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG:

www.bag-coronavirus.ch

Direkte Links:

Informationen Versammlungen und Veranstaltungen

Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind untersagt. Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt.

Zusätzlich zu den vom Bund verordneten Massnahmen gilt im Kanton Obwalden ab Montag, 2. November 2020 eine Beschränkung von öffentlichen Veranstaltungen auf 30 Personen (Mehr Informationen).

Informationen Reisende

Wer aus bestimmten Staaten und Gebieten in die Schweiz einreist (Grossbritannien, Südafrika), muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise innert 48 Stunden bei dem kantonalen Gesundheitsamt via Online-Formular oder unter Telefon 041 666 67 99 (Montag-Freitag 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr) melden.

Informationen Heime und Kantonsspital

Es gelten die Schutzkonzepte der Heime, Insitutionen und des Kantonsspitals.

Informationen psychiatrische und psychosoziale Versorgung

Alle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.

  • Webseite Luzerner Psychiatrie (Luzern, Obwalden, Nidwalden): www.lups.ch

Beratungsstellen Kantonales Sozialamt

Die Beratungsstellen beraten und unterstützen Personen in schwierigen persönlichen und familiären Situationen.

Informationen Schulen

Informationen Kitas und Tagesfamilien

Informationen Kinder und Jugendliche

Informationen Sport

Ab dem 22. Dezember gelten für den Sportbetrieb folgende Vorgaben:

Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre sind sowohl Indoor als auch Outdoor weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die Sperrzeiten fallen weg, und es darf auch wieder nach 19 Uhr Sport betrieben werden. Leiterpersonen müssen in Innenräumen eine Maske tragen.

Sportaktivitäten von über 16-jährigen Personen dürfen nur noch im Freien und in Gruppen bis höchstens 5 Personen (inkl. Leiter) ausgeübt werden. Trainings in Innenräumen sind nicht gestattet. Kontaktsportarten und Wettkämpfe bleiben weiterhin verboten.

Informationen Wirtschaft

Informationen Industriesektor

Informationen öffentlicher Verkehr

Informationen Landwirtschaft


Publikationen

Name Datum kategorie_id
Amt für Arbeit: Anleitung Voranmeldung und Verlängerung von Kurzarbeit 28.08.2020 merkblatt
Amt für Arbeit: Auswertung Kurzarbeitsentschädigung - Coronavirus 10.06.2020 publikation
Amt für Arbeit: Formular Voranmeldung zur Kurzarbeit 25.03.2020 andere
Amt für Arbeit: Formular Zustimmung zur Kurzarbeit 17.03.2020 andere
Amt für Arbeit: Information für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Kurzarbeitsentschädigung 17.03.2020 broschuere
BAG: Empfehlungen für die Bevölkerung (COVID-19) 06.03.2020 andere
BAG: Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnah-men zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020 17.03.2020 andere
BAG: Fragen und Antworten COVID-19-Verordnung 2 17.03.2020 andere
BAG: Gesundheitsdienstleistungen sind wieder normal verfügbar (COVID-19) 27.04.2020 andere
BAG: Grafische Darstellung Lockerung der Massnahmen 22.04.2020 bild
BAG: Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt (COVID-19) 06.03.2020 andere
BAG: Informationsblatt - So schützen wir uns 05.03.2020 andere
BAG: Kriterien bezüglich Vollzug Veranstaltungsverbot vom 28. Februar 2020 04.03.2020 andere
Beziehungsgestaltung in Coronazeiten – Anregungen für Eltern 31.03.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Kantonsschule 30.04.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Personalrecht Lehrpersonen 30.04.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Schuldienste und Sonderpädagogik 08.05.2020 andere
Fragen und Antworten Coronavirus Volksschule 30.04.2020 andere
GA Obwalden: Coronavirus Empfehlungen für Schulen Kitas Firmen 10.03.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Faktenblatt 27.02.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Faktenblatt - Wichtigstes in Kürze 28.02.2020 merkblatt
GA Obwalden: Coronavirus Merkblatt Haushalt Qurantäne 10.03.2020 andere
GA: Covid-19 Fallzahlen Kanton Obwalden 23.12.2020 andere
Handreichung Volksschulen für den Fernunterricht 30.04.2020 andere
Information Voranmeldung und Verlängerung von Kurzarbeit ab 1. September 2020 19.08.2020 andere
Kantonales Rahmenschutzkonzept für die obligatorische Schule 02.12.2020 andere
STK: Coronavirus - Informationsschreiben Öffnung Spielgruppen 30.04.2020 merkblatt


Links

Name Beschreibung
Bundesamt für Gesundheit BAG: Neues Coronavirus (Covid-19)  
Mier sind Obwalde Gemeinsam helfen - Der Round Table 39 Sarnen und der Gewerbeverband Obwalden haben eine Plattform realisiert, die alle Aktionen im Zusammenhang mit Gutscheinkäufen vereint und es der Bevölkerung einfacher macht, aktiv das lokale Gewerbe zu unterstützen.
Obwalden hilft - Gemeinsam gegen Corona “Obwalden hilft” ist eine private Initiative. Die Webseite soll der Bevölkerung von Obwalden helfen, sich in der aktuellen Situation besser zu informieren und zu koordinieren.
Savetrafel.ch: Informationen für Reisende  
Weltgesundheitsorganisation (WHO): Coronavirus  


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