Neues Coronavirus (Covid-19)Lagebulletin Kanton ObwaldenStand 4. Januar 2021, 11.00 Uhr*
* Die Fallzahlen werden an Feiertagen und �ber das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten.
Die Versorgung durch das Kantonsspital Obwalden ist mit Einschr�nkungen gew�hrleistet. Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer �bersicht abrufbar: SchnellzugriffMassnahmen und Verordnungen des Bundes (Stand 21.12.2020) Abweichende Massnahmen im Kanton Obwalden (Stand 28.12.2020) Hotlines, Contact-Tracing, Test H�rtefallprogramm & Obwaldner Hilfsfonds f�r H�rtef�lle Kurzarbeit infolge Coronavirus Formular Einreise aus Risikol�ndern Finanzhilfe f�r Obwaldner Kulturunternehmen Verhaltensempfehlungen f�r die Bev�lkerung Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit Massnahmen und Verordnungen (Stand 21.12.2020)Update vom 21. Dezember 2020. Ab Dienstag, 22. Dezember 2020, gelten bis vorerst 22. Januar 2021 folgende zus�tzliche Massnahmen des Bundes:
Ab 9. Dezember gilt zus�tzlich zu den bestehenden Regelungen:
Abweichende Massnahmen im Kanton Obwalden (Stand 28.12.2020)
ImpfungAktuell laufen die Vorbereitungsarbeiten f�r den Start der Corona-Impfungen im Kanton Obwalden. Zu Beginn werden nur wenige Impfungen zur Verf�gung stehen. Der Impfstart erfolgt sp�testens am 4. Januar 2021. Der Kanton Obwalden wurde durch die Heilmittelbeh�rde Swissmedic informiert, dass der erste Covid-19-Impfstoff in der Schweiz zugelassen wurde. Die Kantone erhalten abh�ngig von ihrer Einwohnerzahl jeweils Kontingente der Impfstoffdosen zugeordnet. Zu Beginn ist das Impfstoffkontingent f�r den Kanton Obwalden sehr klein, weshalb zun�chst erst wenige Personen geimpft werden k�nnen. Das Gesundheitsamt richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamts f�r Gesundheit, wonach die Impfungen zuerst nur bei bestimmten besonders gef�hrdeten Risikogruppen eingesetzt werden. Dazu z�hlen insbesondere Personen �ber 75 Jahren mit Vorerkrankungen in Pflegeheimen. Das Gesundheitsamt ist f�r diese erste Etappe der Impfungen in Kontakt mit den Alters- und Pflegeheimen, Pflegefachpersonen und der lokalen �rzteschaft. Die letzten Vorbereitungsarbeiten laufen momentan noch. Die Covid-19-Impfung kann nur schrittweise weiteren Bev�lkerungsgruppen zur Verf�gung gestellt werden. Gem�ss aktueller Planung des Bundes wird sich ein breiterer Personenkreis fr�hestens ab n�chstem Fr�hjahr impfen lassen k�nnen, da die Kontingente zumindest bis dann noch sehr eingeschr�nkt sind. Die Covid-19-Impfung ist freiwillig und kostenlos.
HotlinesDas Bundesamt f�r Gesundheit BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
Das Gesundheitsamt Obwalden betreibt eine Infoline f�r NICHT-medizinische Fragen:
Contact-TracingDas Ermitteln von Kontaktpersonen ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Bek�mpfung von Epidemien. Dazu geh�rt die Identifizierung von �bertragungsketten und ihre Unterbrechung, indem sich erkrankte Personen isolieren und sich Kontaktpersonen in Quarant�ne begeben (siehe Seite Isolation und Quarant�ne). Im Kanton Obwalden wird das Contact-Tracing durch das Gesundheitsamt sichergestellt. Die SwissCovid App kann im Apple Store f�r iOS sowie im Google Play Store f�r Android gratis bezogen werden. Sie stellt fest, ob man Kontakt mit einer infizierten Person hatte.
Neuorganisation der Corona-TestsAb dem 2. November 2020 bietet das Kantonsspital Corona-Tests auf Voranmeldung auf dem Parkplatz bei der Milit�runterkunft Freiteil, Milit�rstrasse 8, Sarnen an (neben der Entsorgungsanlage). Sie werden durch die Firma MiSANTO durchgef�hrt. Das Testcenter ist von Montag bis Samstag, 13.00 � 17.00 Uhr ge�ffnet. Anmeldungen werden unter der folgenden Gratisnummer oder per App entgegengenommen: 0800 005 800 (Montag � Sonntag, 8.00 � 18.00 Uhr) Anmeldung via App: Android: Link zur App iOS: Link zur App Wie bisher bieten auch gewisse Haus�rzte Tests an. Verhaltensempfehlungen f�r die Bev�lkerung
H�rtefallprogramm & Obwaldner Hilfsfonds f�r H�rtef�lleDer Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat einen Rahmenkredit von 7 Millionen Franken zur Unterst�tzung von Obwaldner Unternehmen, die von der Covid-19-Pandemie besonders betroffen sind. Damit sch�pft er die Beteiligung des Bundes maximal aus. Ende Januar 2021 soll der Start der Gesuchseinreichung erfolgen. Zur Medienmitteilung. Nachdem die Aktivit�ten des Obwaldner Hilfsfonds f�r H�rtef�lle und die Behandlung neuer Antr�ge Ende September vor�bergehend ausgesetzt worden waren, hat das Hilfsfonds-Gremium in Absprache mit dem Regierungsrat beschlossen, die Unterst�tzungsaktivit�t ab sofort wiederaufzunehmen. Mit dieser Massnahme soll Personen, Kleinunternehmen oder Vereinen in finanzieller Notlage kurzfristig geholfen werden. Mehr Informationen und das Antragsformular sind unter www.ow.ch/hilfsfonds zu finden. Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit�Dar�ber reden. Hilfe finden.� Das Coronavirus ist nicht nur eine Gefahr f�r unsere k�rperliche Verfassung. Es dr�ckt bei vielen Menschen auch aufs Gem�t. Geht es Ihnen nicht gut oder sorgen Sie sich um jemanden? Suchen Sie das Gespr�ch mit Freunden, Familie oder Profis. Eine �bersicht �ber Hilfs- und Unterst�tzungsangebote finden Sie hier: https://bag-coronavirus.ch/hilfe Finanzhilfe f�r Obwaldner KulturunternehmenDer Kanton Obwalden stellt 400 000 Franken f�r Obwaldner Kulturunternehmen bereit, die im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Sch�den erleiden. 200 000 Franken werden dem Swisslos-Fonds des Kantons entnommen. Die andere H�lfte finanziert der Bund gem�ss der Covid-19-Kulturverordnung. F�r den Vollzug ist das kantonale Amt f�r Kultur und Sport sowie die kantonale Kulturkommission zust�ndig.
Weitere Informationen
Informationen des BundesAls Einstiegsseite f�r eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts f�r Gesundheit BAG: Direkte Links:
Informationen Versammlungen und VeranstaltungenPrivate Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind untersagt. Im �ffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, namentlich auf �ffentlichen Pl�tzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen im �ffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt. Zus�tzlich zu den vom Bund verordneten Massnahmen gilt im Kanton Obwalden ab Montag, 2. November 2020 eine Beschr�nkung von �ffentlichen Veranstaltungen auf 30 Personen (Mehr Informationen).
Informationen ReisendeWer aus bestimmten Staaten und Gebieten in die Schweiz einreist (Grossbritannien, S�dafrika), muss sich f�r zehn Tage in Quarant�ne begeben. Das BAG f�hrt eine entsprechende Liste, die regelm�ssig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenz�berg�ngen informiert. Sie m�ssen sich nach der Einreise innert 48 Stunden bei dem kantonalen Gesundheitsamt via Online-Formular oder unter Telefon 041 666 67 99 (Montag-Freitag 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr) melden.
Informationen Heime und KantonsspitalEs gelten die Schutzkonzepte der Heime, Insitutionen und des Kantonsspitals. Informationen psychiatrische und psychosoziale VersorgungAlle ambulanten und station�ren Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben ge�ffnet.
Beratungsstellen Kantonales SozialamtDie Beratungsstellen beraten und unterst�tzen Personen in schwierigen pers�nlichen und famili�ren Situationen.
Informationen Schulen
Informationen Kitas und Tagesfamilien
Informationen Kinder und Jugendliche
Informationen SportAb dem 22. Dezember gelten f�r den Sportbetrieb folgende Vorgaben: Sportaktivit�ten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre sind sowohl Indoor als auch Outdoor weiterhin ohne Einschr�nkungen m�glich. Die Sperrzeiten fallen weg, und es darf auch wieder nach 19 Uhr Sport betrieben werden. Leiterpersonen m�ssen in Innenr�umen eine Maske tragen. Sportaktivit�ten von �ber 16-j�hrigen Personen d�rfen nur noch im Freien und in Gruppen bis h�chstens 5 Personen (inkl. Leiter) ausge�bt werden. Trainings in Innenr�umen sind nicht gestattet. Kontaktsportarten und Wettk�mpfe bleiben weiterhin verboten.
Informationen Wirtschaft
Informationen Industriesektor
Informationen �ffentlicher Verkehr
Informationen Landwirtschaft
PublikationenLinks
|