17.04.2020 | Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen

Aktuelle Lage

Aktuelle Fallzahlen

Im Kanton Schaffhausen gibt es aktuell (Stand 25.04.2020, 09.30 Uhr): 

Anzahl positiv getestete Personen (kumuliert): 71

Anzahl Hospitalisationen Isolation (aktuell): 5

Anzahl Hospitalisationen Intensiv (aktuell): 1

Verstorbene (kumuliert): 5

 

 


Lockerung der Massnahmen ab dem 27.04.2020
Beschluss Bundesrat vom 16.04.2020

Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden ab dem 27. April etappenweise gelockert. 
Dabei erfolgt die Lockerung voraussichtlich in drei Etappen. Genauere Informationen zur Lockerung folgen.

Etappe 1
27. April 2020 bis zum 11. Mai 2020
Bestimmte, öffentlich zugängliche Betriebe wie Coiffeure, Kosmetikstudios, Massagestudios, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen, sofern die Vorgaben des BAG eingehalten werden. Zu den genannten Vorgaben gehört die Erstellung eines Schutzkonzepts. Über die genaue Umsetzung der Schutzkonzepte wird baldmöglichst informiert. Eingriffe in Spitälern werden zudem wieder erlaubt und medizinische Praxen geöffnet.

Etappe 2
11. Mai 2020 bis zum 8. Juni 2020

Sofern es die Lage zulässt, werden ab dem 11. Mai 2020 die obligatorischen Schulen und weitere Betriebe wieder geöffnet. 

Etappe 3
Ab dem 8. Juni 2020
Sofern es die Lage zulässt, werden ab dem 8. Juni sämtliche Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Freizeitbetriebe wie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder geöffnet. 


Verlängerung der Massnahmen
Beschluss Bundesrat vom 8. April 2020

Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020, verlängert und wird die Massnahmen noch im April schrittweise lockern. Über die Etappen der Lockerung entscheidet der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung vom 16. April 2020.

 

Freiwillige Corona-Einsätze 

Der Regierungsrat ersucht Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen, die einen Abschluss im Gesundheitsbereich vorweisen, jedoch nicht mehr im gelernten Beruf arbeiten und nicht zu einer Risikogruppe gehören, sich mittels Online-Formular für freiwillige Einsätze in der Corona-Krise zu melden. Dies gilt auch für Studierende der Humanmedizin mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.

Besuchsverbot

Durch die Verlängerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 08. April, wird auch das Besuchsverbot vom 17. März bis zum 26. April verlängert. Das Besuchsverbot gilt weiterhin in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen (Umsetzung Besuchsverbot vom 17. März). 

 

Besorgungsdienst
Das Schweizerische Rote Kreuz des Kantons Schaffhausen bietet ab sofort einen Besorgungsdienst für Personen in Quarantäne an. 

 

Abklärungszentrum

Schaffhauser Hausärzte richten ein COVID-19-Abklärungszentrum ein

Am Mittwoch, 25. März 2020, wurde im ehemaligen Pflegezentrum an der J.J. Wepfer-Strasse 12 in Schaffhausen ein COVID-19-Abklärungszentrum eröffnet. Abklärungen und medizinische Beurteilungen von Corona-Verdachtsfällen erfolgen damit an einem zentralen Ort und nicht mehr in den Hausarztpraxen.

Patienten mit (grippalen) Symptomen eines Atemwegsinfektes bzw. Verdacht auf Coronavirus-Infektion sollen sich weiterhin telefonisch bei ihrem Hausarzt melden. Dort erhalten sie Informationen zu den weiteren Schritten bzw. Massnahmen. Die Zuweisung ins COVID-19 Abklärungszentrum erfolgt via die Hausärzte, die kantonale Hotline oder die Spitäler. Es werden ausschliesslich Patienten mit telefonischer Voranmeldung abgeklärt; es handelt sich nicht um eine Walk-in-Abklärungsstelle. Das Abklärungszentrum ergänzt die bestehende Vor-Triage-Stelle am Kantonsspital Schaffhausen. 

 

Verfügbarkeit Schutzmaterial

Der Kanton Schaffhausen verfügt über Schutzmaterial, welches für die Versorgung von Corona Patienten reserviert und bei Bedarf gezielt abgerufen werden kann. Gesunde brauchen keine Masken und Personen mit Grippesymptomen sollten in der Selbstisolation zu Hause jeglichen Kontakt vermeiden. Wir sind auf verschiedensten Kanälen daran Nachschub zu besorgen.

 

Verfügbarkeit Desinfektionsmittel

Die Versorgung mit Desinfektionsmittel bleibt angespannt. In den Detailhandel gelangen immer wieder kleinere Mengen an zugelassenem Desinfektionsmittel. Die zusätzliche Herstellung in öffentlichen Apotheken, Drogerien und weiteren Betrieben läuft. Es ist zur Zeit wichtig selbständig die Versorgung über mehrere Anbieter sicherzustellen.

 

Verhaltensregeln
In fast allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus. Die Bevölkerung wird daher gebeten, die Verhaltensregeln des Bundesamt für Gesundheit zu befolgen.

 

Weiterführende Informationen
Informationen zur Öffung und Schliessung von Betrieben finden Sie unter getroffene Massnahmen

Kantonale Corona Hotline


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