18.05.2020 | Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen

Aktuelle Fallzahlen

(werden nur noch werktags nachgeführt)

 

Im Kanton Schaffhausen gibt es aktuell (Stand 18.05.2020, 09:10): 

Anzahl positiv getestete Personen (kumuliert): 78

Anzahl Hospitalisationen Isolation (aktuell): 2

Anzahl Hospitalisationen Intensiv (aktuell): 3

Verstorbene (kumuliert): 6

 


Lockerung der Massnahmen 

 

Allen Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, Fiebergefühl (mit oder ohne Fieber), Muskelschmerzen oder plötzlich auftretendem Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, wird ein Covid-19-Test empfohlen.

Bitte halten Sie trotz Lockerung der Massnahmen die Abstandsregeln und die  Hygienemassnahmen des BAGs ein. 
 

Etappe 1
27. April 2020 bis zum 11. Mai 2020
Bestimmte, öffentlich zugängliche Betriebe wie Coiffeure, Kosmetikstudios, Massagestudios, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen, sofern die Vorgaben des BAG eingehalten werden. Zu den genannten Vorgaben gehört die Erstellung eines Schutzkonzepts. Über die genaue Umsetzung der Schutzkonzepte informiert der jeweilige Branchenverband, sowie das BAG. Zudem können nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien wieder durchgeführt werden.
 

Etappe 2
11. Mai 2020 bis zum 8. Juni 2020
Seit dem 11. Mai 2020 dürfen obligatorische Schulen, Läden, Gastrobetriebe, Märkte, Museen, Archive und Bibliotheken unter Einhaltung der Vorgaben des BAGs wieder öffnen. In Restaurants sind pro Tisch maximal vier Gäste erlaubt. Als Ausnahme der genannten Regelung gelten Familien mit Kindern. 

In den Bereichen Breiten- und Spitzensport sind ausserdem Trainings wieder möglich. Im Breitensport sind Kleingruppen mit maximal fünf Personen erlaubt. Im Leistungssport dürfen Trainings auch mit mehr als fünf Personen stattfinden. Voraussetzung für die Trainings ist die Einhaltung der Vorschriften des BAGs. 

Der öffentliche Verkehr wird wieder nach dem ordentlichen Fahrplan betrieben.

Alle Betriebe benötigen zur Wiedereröffnung des Geschäfts ein Schutzkonzept. Das BAG informiert zusammen mit dem SECO über den groben Inhalt der Schutzkonzepte. 

Seit dem 11. Mai wird zudem die flächendeckende Rückverfolgung von Neuinfektionen erneut aufgenommen.
 

Etappe 3
Ab dem 8. Juni 2020
Über die dritte Etappe der Lockerungen, ab dem 8. Juni, wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Sofern es die Lage zulässt, werden ab dem 8. Juni sämtliche Mittel-, Berufs- und Hochschulen und Zoos und Botanische Gärten wieder geöffnet. Grossveranstaltungen von mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten. 

 

Freiwillige Corona-Einsätze 

Der Regierungsrat ersucht Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen, die einen Abschluss im Gesundheitsbereich vorweisen, jedoch nicht mehr im gelernten Beruf arbeiten und nicht als besonders gefährdet gelten, sich mittels Online-Formular für freiwillige Einsätze in der Corona-Krise zu melden. Dies gilt auch für Studierende der Humanmedizin mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.

Besuchsverbot

Durch die Verlängerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 08. April, wird auch das Besuchsverbot vom 17. März bis auf weiteres verlängert. Das Besuchsverbot gilt weiterhin in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen (Umsetzung Besuchsverbot vom 17. März). 

 

Besorgungsdienst
Das Schweizerische Rote Kreuz des Kantons Schaffhausen bietet ab sofort einen Besorgungsdienst für Personen in Quarantäne an. 

 

Abklärungszentrum

Am Mittwoch, 25. März 2020, wurde im ehemaligen Pflegezentrum an der J.J. Wepfer-Strasse 12 in Schaffhausen ein COVID-19-Abklärungszentrum eröffnet. Abklärungen und medizinische Beurteilungen von Corona-Verdachtsfällen erfolgen damit an einem zentralen Ort und nicht mehr in den Hausarztpraxen.

Patienten mit (grippalen) Symptomen eines Atemwegsinfektes bzw. Verdacht auf Coronavirus-Infektion sollen sich weiterhin telefonisch bei ihrem Hausarzt melden. Dort erhalten sie Informationen zu den weiteren Schritten bzw. Massnahmen. Die Zuweisung ins COVID-19 Abklärungszentrum erfolgt via die Hausärzte, die kantonale Hotline oder die Spitäler. Es werden ausschliesslich Patienten mit telefonischer Voranmeldung abgeklärt; es handelt sich nicht um eine Walk-in-Abklärungsstelle. Das Abklärungszentrum ergänzt die bestehende Vor-Triage-Stelle am Kantonsspital Schaffhausen. 

 

Verfügbarkeit Schutzmaterial

Der Kanton Schaffhausen verfügt über Schutzmaterial, welches für die Versorgung von Corona Patienten reserviert und bei Bedarf gezielt abgerufen werden kann. Gesunde brauchen keine Masken und Personen mit Grippesymptomen sollten in der Selbstisolation zu Hause jeglichen Kontakt vermeiden. 

 

Verfügbarkeit Desinfektionsmittel

Die Versorgung mit Desinfektionsmittel bleibt angespannt. In den Detailhandel gelangen immer wieder kleinere Mengen an zugelassenem Desinfektionsmittel. Die zusätzliche Herstellung in öffentlichen Apotheken, Drogerien und weiteren Betrieben läuft. Es ist zur Zeit wichtig selbständig die Versorgung über mehrere Anbieter sicherzustellen.

 

Verhaltensregeln
In fast allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus. Die Bevölkerung wird daher gebeten, die Verhaltensregeln des Bundesamt für Gesundheit zu befolgen.

 

Weiterführende Informationen
Informationen zur Öffung und Schliessung von Betrieben finden Sie unter getroffene Massnahmen

Kantonale Corona Hotline


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