26.06.2020 | Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen

Aktuelle Fallzahlen

(werden nur noch werktags nachgeführt)

 

Im Kanton Schaffhausen gibt es aktuell (Stand 26.06.2020, 10:00): 

Anzahl positiv getestete Personen (kumuliert): 81

Anzahl Hospitalisationen Isolation (aktuell): 2

Anzahl Hospitalisationen Intensiv (aktuell): 0

Verstorbene (kumuliert): 7

 


Lockerung der Massnahmen 

Trotz Lockerung der Massnahmen gilt es, den Abstand von 2 Metern einzuhalten und sich bei Symptomen einer akuten Lungenerkrankung auf COVID-19 testen zu lassen. 

Per 27. Mai 2020
Die aktuelle Lage erlaubt es Grosseltern, ihre Enkel wieder zu hüten.

 

Per 30. Mai 2020 
Spontane Versammlungen mit bis zu 30 Personen sind erlaubt.

Per 3. Juni 2020
Italien öffnet einseitig die Grenzen zur Schweiz.

 

Per 5. Juni 2020

Das Besuchsverbot für Heime, Spitäler und Institutionen wird aufgehoben.

 

Per 6. Juni 2020
Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind erlaubt. Alle Freizeitbetriebe, wie Bergbahnen, Campingplätze, Kinos, Freibäder und Zoos dürfen wieder öffnen. Auch Veranstaltungen, wie Ferienlager sind erlaubt. In Restaurationsbetrieben sind mehr als 4 Personen pro Tisch erlaubt, sofern eine Person pro Tisch ihre Kontaktangaben hinterlässt und ein Schutzkonzept vorliegt.

Per 15. Juni 2020
Die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich werden geöffnet.

 

Per 19. Juni 2020
Die «ausserordentliche Lage» wird auf die «besondere Lage» zurückgestuft.

 

Per 24. Juni 2020
Die Regeln werden durch den Bundesrat vereinfacht.


Voraussichtlich per  6. Juli 2020
Die Grenzen für sämtliche Schengenländer werden voraussichtlich geöffnet. 

Voraussichtlich per Ende August 2020
Grossveranstaltungen mit über 1000 Besuchern werden erlaubt.

 

Verfügbarkeit Schutzmaterial

Der Markt der Schutzmaterialien normalisiert sich zunehmend. Aus diesem Grund stellt der Kanton Materiallieferungen für das Gesundheitswesen per 29. Mai 2020 ein.

Die Spitäler Schaffhausen (SSH) beschaffen neu Schutzmaterial (Masken, Schutzkittel) und Desinfektionsmittel über ihre Logistik im Kanton Schaffhausen. Das Angebot der SSH steht grundsätzlich allen bewilligungspflichtigen Gesundheitseinrichtungen im Kanton Schaffhausen unter definierten Konditionen offen.


Allen Gesundheitseinrichtungen wird empfohlen, eigenverantwortlich ein Notlager aufzubauen, welches den Betrieb ihrer Einrichtung für drei Monate unter Pandemiebedingungen und ohne Materialnachlieferungen sicherstellen kann.
 

Besorgungsdienst
Das Schweizerische Rote Kreuz des Kantons Schaffhausen bietet ab sofort einen Besorgungsdienst für Personen in Quarantäne an. 

 

Abklärungszentrum

Am Mittwoch, 25. März 2020, wurde im ehemaligen Pflegezentrum an der J.J. Wepfer-Strasse 12 in Schaffhausen ein COVID-19-Abklärungszentrum eröffnet. Abklärungen und medizinische Beurteilungen von Corona-Verdachtsfällen erfolgen damit an einem zentralen Ort und nicht mehr in den Hausarztpraxen.

Patienten mit (grippalen) Symptomen eines Atemwegsinfektes bzw. Verdacht auf Coronavirus-Infektion sollen sich weiterhin telefonisch bei ihrem Hausarzt melden. Dort erhalten sie Informationen zu den weiteren Schritten bzw. Massnahmen. Die Zuweisung ins COVID-19 Abklärungszentrum erfolgt via die Hausärzte, die kantonale Hotline oder die Spitäler. Es werden ausschliesslich Patienten mit telefonischer Voranmeldung abgeklärt; es handelt sich nicht um eine Walk-in-Abklärungsstelle. Das Abklärungszentrum ergänzt die bestehende Vor-Triage-Stelle am Kantonsspital Schaffhausen. 

 

Kantonale Corona Hotline


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