04.12.2020 | Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen

Aktuelle Fallzahlen

werden nur werktags nachgeführt

(+/-X): Klammer zeigt Veränderung gegenüber der letzten Meldung

 

Im Kanton Schaffhausen gibt es aktuell (Stand 04.12.2020, 09:30): 

Anzahl positiv getestete Personen (kumuliert): 2034 (+59)

 

Anzahl Hospitalisationen Isolation:

bestätigt:  22 (+1)

 

Anzahl Hospitalisationen Intensiv: 4 (+0)

Verstorbene (kumuliert): 37 (+1) - davon in Altersheimen (kumuliert): 21 (+0)

 

Anzahl Personen in Isolation: 389 (+31)

Anzahl Personen in Quarantäne (aufgrund Kontakt zu positivem Fall): 524 (+12)

Anzahl Personen in Quarantäne (aufgrund Rückkehr aus Risikoland):  1 (+0)

 

Anzahl Personen in Isolation in den total 17 Alters- und Pflegeheimen im Kanton:

Bewohner/-innen: 18 (+2)

Personal: 15 (+0)

 

 

Hier finden Sie den aktuellen Lagebericht des Covid-19 Teams Schaffhausen:

Lagebericht aktuell

Lagebericht vom 23.11.2020

Verschärfte Massnahmen im Kanton Schaffhausen 

 

Um die Corona-Fallzahlen vor den Feiertagen zu reduzieren und auch über die Feiertage gering zu halten, hat der Regierungsrat am 04.12.2020 an einer ausserordentlichen Sitzung verschärfte Corona-Massnahmen beschlossen, welche per 06.12.2020 gelten. 

 

Zusammenfassung der Massnahmen im Kanton Schaffhausen 

 

Private Treffen sind auf Personen aus maximal zwei Haushalten reduziert.

 

Folgende öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sind für das Publikum geschlossen:

  • Spielsalons und Casinos
  •  Innenräume von Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben, namentlich Museen, Kinos, Theater, Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter
  • Erotikbetriebe
  • Für Veranstaltungen gemäss Art. 6 Abs. 1 Covid-19-Verordung besondere Lage gilt neu eine Obergrenze von 15 Personen. Vorbehalten bleiben die Ausnahmen in Art. 6c Covid-19-Verordnung besondere Lage
  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen. Zulässig ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbäder, einschliesslich der Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport. Professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe gemäss Art. 6e Abs. 1 lit. c und d Covid-19-Verordnung sind weiterhin erlaubt.

 

Zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr muss das Take-Away-Angebot eingestellt werden.

 

Restaurants bleiben geöffnet. Es gilt aber neu, dass nur Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten am gleichen Tisch anwesend sein dürfen.

 

Verstärkte Massnahmen schweizweit, gültig ab 29. Oktober 2020 bis auf weiteres:

Tanzlokale und Diskotheken bleiben geschlossen

Sperrstunde in Restaurants und Bars von 23 bis 6 Uhr, weiterhin Sitzpflicht

Zusammenkünfte im Familien- und Freundeskreis sind maximal auf 10 Personen beschränkt

Maskenpflicht in Schulen ab Sekunderstufe II 

Maskenpflicht auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben (Läden, Restaurants, Bars, Märkte, belebte Fussgängerzonen)

ab 02.11.2020 Verzicht auf Präsenzunterricht an Hochschulen

 

FAQ zu den Massnahmen

 

Link BAG zu Massnahmen und Verordnungen

 

 

Tests

Das Kantonale Abklärungszentrum KAZ ist auch am Wochenende im Betrieb.

Termine werden durch die Corona Hotline 052 632 70 01, Taste 5, vergeben

(wir bitten um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommen kann).

 

Folgende Apotheken erfüllen die Voraussetzungen und bieten aktuell Test-Möglichkeiten an:

Apotheke zum Rüden, Schwertstrasse 9, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 634 01 10

Apotheke zum Mohrenkönig, Rathausplatz 8, Stein am Rhein, nach tel. Voranmeldung +41 52 741 21 33

Apotheke zum Zitronenbaum, Vordergasse 29, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 625 40 45

Bahnhofapotheke, Bahnhofstrasse 27, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 625 26 86

 

Testkonzept

Hier finden Sie das Testkonzept vom 4. Juli 2020 angepasst am 2. November 2020

Testkonzept

 

Schweizer Kampagne zur psychischen Gesundheit

dureschnufe.ch Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus

 

 

Rückkehr aus Risikogebieten: 

Personen aus dem Kanton Schaffhausen, welche sich in einem Risikogebiet gemäss der Liste vom BAG aufgehalten haben, melden sich bitte sofort nach ihrer Rückkehr bei der Corona Hotline / Contact Tracing Stelle Schaffhausen:

Per Mail an corona@sh.ch (mit folgenden Angaben: Vor- & Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Tel.-Nummer, Risikoland und Einreisedatum) oder telefonisch unter 052 632 70 01.

 

Sollten Sie bei der Rückkehr Symptome einer Covid-19-Infektion haben oder entwickeln (Fieber, Husten, Atemnot, Geschmacksverlust), müssen Sie zuhause bleiben und eine Ärztin/einen Arzt konsultieren, bevor Sie wieder zur Arbeit oder zur Schule gehen.

 

 

Ausweispflicht

Der Kanton Schaffhausen verpflichtet Bars und Clubs, ab 10. Juli 2020 die Richtigkeit der erhobenen Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen.

Medienmitteilung

Merkblatt

Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung Verlängerung

 

 

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Ab Montag, 6. Juli 2020 gilt in der ganzen Schweiz im öffentlichen Verkehr (Zug, Bus, Tram, Schiff, Seilbahn) die Maskentragepflicht für Personen über 12 Jahre.

FAQ Maskenpflicht / BAG

Informationen über das Tragen von Schutzmasken

 

Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten

Seit Montag, 6. Juli 2020 gilt für Einreisende in die Schweiz, welche aus gewissen Ländern kommen, eine Quarantäne-Verfügung für 10 Tage. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird: Verordnung und Risikoländerliste

FAQ Quarantäne

 

 

Verfügbarkeit Schutzmaterial

Der Markt der Schutzmaterialien normalisiert sich zunehmend. Aus diesem Grund stellt der Kanton Materiallieferungen für das Gesundheitswesen per 29. Mai 2020 ein.

Die Spitäler Schaffhausen (SSH) beschaffen neu Schutzmaterial (Masken, Schutzkittel) und Desinfektionsmittel über ihre Logistik im Kanton Schaffhausen. Das Angebot der SSH steht grundsätzlich allen bewilligungspflichtigen Gesundheitseinrichtungen im Kanton Schaffhausen unter definierten Konditionen offen.


Allen Gesundheitseinrichtungen wird empfohlen, eigenverantwortlich ein Notlager aufzubauen, welches den Betrieb ihrer Einrichtung für drei Monate unter Pandemiebedingungen und ohne Materialnachlieferungen sicherstellen kann.
 

Besorgungsdienst
Das Schweizerische Rote Kreuz des Kantons Schaffhausen bietet ab sofort einen Besorgungsliste für Personen in Quarantäne an. 

Kantonale Corona Hotline


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