13.01.2021 | Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen

Aktuelle Fallzahlen

werden nur werktags nachgeführt

(+/-X): Klammer zeigt Veränderung gegenüber der letzten Meldung

 

Im Kanton Schaffhausen gibt es aktuell (Stand 13.01.2021, 09:45): 

Anzahl positiv getestete Personen (kumuliert): 3259 (+26)

 

Anzahl Hospitalisationen Isolation:

bestätigt:  8 (-2)

 

Anzahl Hospitalisationen Intensiv: 4 (+0)

Verstorbene (kumuliert): 57 (+1) - davon in Altersheimen (kumuliert): 33 (+1)

 

Anzahl Personen in Isolation: 185 (+19)

Anzahl Personen in Quarantäne (aufgrund Kontakt zu positivem Fall): 270 (+12)

Anzahl Personen in Quarantäne (aufgrund Rückkehr aus Risikoland):  72 (+0)

 

Anzahl Personen in Isolation in den total 17 Alters- und Pflegeheimen im Kanton:

Bewohner/-innen: 15 (+5)

Personal: 11 (+5)

 

 

Hier finden Sie den aktuellen Lagebericht des Covid-19 Teams Schaffhausen:

Lagebericht aktuell 

Lagebericht vom 4.01.2021

 

 

Elektronische Registrierung für die Covid-19 Impfung

Alle impfwilligen Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen können sich unter folgendem Link elektronisch für eine COVID-19-Impfung registrieren: Link

 

Covid-19 Impfung: Alle Termine sind aktuell vergeben

Alle Termine für Covid-19 Impfungen im Kanton Schaffhausen sind aktuell vergeben. Sobald weiterer Impfstoff verfügbar ist, wird erneut informiert. Die elektronische Registrierung für eine Covid-19 Impfung ab dem 11. Januar 2021 ist weiterhin möglich.

 

Anmeldeprozess für die Covid-19 Impfung 

Besonders gefährdete Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen können sich über ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin zu einer COVID-19-Impfung anmelden, sofern freie Impftermine verfügbar sind. Zu den besonders gefährdeten Personen gehören insbesondere Personen, die über 75 Jahre alt sind.

 

Massnahmen
Ab dem 22. Dezember 2020 bis zum 22. Januar 2021

  • Restaurants werden durchgehend geschlossen. Ausgenommen sind Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen, die Restauration für Hotelgäste, Take-away-Angebote und Lieferdienste.
  • Sportbetriebe werden geschlossen. Ausgenommen sind sportteibende Personengruppen von maximal fünf Personen im Freien, Profispiele und Personen bis zum 16. Lebensjahr.  
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. 
  • Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern bis max. 50 Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis und Versammlungen von Legislativen.
  • Der Bundesrat fordert die Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben. 
  • Die maximale Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten darf, wird weiter eingeschränkt.
  • Die Einschränkungen der Öffnungszeiten bleiben bestehen. Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. 
  • Zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr müssen Take-Away-Betriebe geschlossen bleiben.
  • Treffen im privaten Umfeld sind auf Personen aus maximal zwei Haushalten beschränkt. 

 

Tests

Das Kantonale Abklärungszentrum KAZ ist auch am Wochenende in Betrieb. Ab Freitag, 18. Dezember 2020, befindet sich das KAZ an der J.J. Wepfer-Strasse 8.

Termine werden durch die Corona Hotline 052 632 70 01, Taste 5, vergeben

(wir bitten um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt).

 

Folgende Apotheken erfüllen die Voraussetzungen und bieten aktuell Test-Möglichkeiten an:

Apotheke zum Rüden, Schwertstrasse 9, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 634 01 18

Apotheke zum Mohrenkönig, Rathausplatz 8, Stein am Rhein, nach tel. Voranmeldung +41 52 741 21 33

Bahnhofapotheke, Bahnhofstrasse 27, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 625 26 86

Unterstadt Apotheke, Unterstadt 2, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 625 11 44

 

Testkonzept

Hier finden Sie die aktuelle Version des Testkonzepts (08.12.2020)

Testkonzept

 

 

Schweizer Kampagne zur psychischen Gesundheit

dureschnufe.ch Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus.

 

 

Einreisebestimmungen Baden-Württemberg, Deutschland

Die 24-Stunden-Regelung gilt weiterhin, allerdings eingeschränkt: Seit dem 23.12.2020 ist eine quarantänefreie Einreise bei touristischen Reisen oder anlässlich eines Einkaufs nicht mehr möglich. Von der per 11.01.2021 eingeführten Testpflicht bei Einreise ist die 24-Stunden-Regelung ausgenommen. Genauere Informationen zu den Einreisebestimmungen lassen sich der Pressemitteilung vom 10.01.2021 entnehmen. 

 

Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemassnahmen für Ein- und Rückreisende

 

Begründung zur Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemassnahmen für Ein- und Rückreisende

 

Linkliste für Informationen des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie der Landkreise und Kantone der deutschsprachigen Grenzregion zu den aktuell geltenden Corona-Regelungen

 

Rückkehr aus Risikogebieten: 

Personen aus dem Kanton Schaffhausen, welche sich in einem Risikogebiet gemäss der Liste vom BAG aufgehalten haben, melden sich bitte sofort nach ihrer Rückkehr bei der Corona Hotline / Contact Tracing Stelle Schaffhausen:

Per Mail an corona@sh.ch (mit folgenden Angaben: Vor- & Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Tel.-Nummer, Risikoland und Einreisedatum) oder telefonisch unter 052 632 70 01.

 

Sollten Sie bei der Rückkehr Symptome einer Covid-19-Infektion haben oder entwickeln (Fieber, Husten, Atemnot, Geschmacksverlust), müssen Sie zuhause bleiben und eine Ärztin/einen Arzt konsultieren, bevor Sie wieder zur Arbeit oder zur Schule gehen.
 

Ausweispflicht

Der Kanton Schaffhausen verpflichtet Bars und Clubs, ab 10. Juli 2020 die Richtigkeit der erhobenen Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen.

Medienmitteilung

Merkblatt

Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung Verlängerung

 

 

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Ab Montag, 6. Juli 2020 gilt in der ganzen Schweiz im öffentlichen Verkehr (Zug, Bus, Tram, Schiff, Seilbahn) die Maskentragepflicht für Personen über 12 Jahre.

FAQ Maskenpflicht / BAG

Informationen über das Tragen von Schutzmasken

 

Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten

Seit Montag, 6. Juli 2020 gilt für Einreisende in die Schweiz, welche aus gewissen Ländern kommen, eine Quarantäne-Verfügung für 10 Tage. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird: Verordnung und Risikoländerliste

FAQ Quarantäne

 

 

Verfügbarkeit Schutzmaterial

Der Markt der Schutzmaterialien normalisiert sich zunehmend. Aus diesem Grund stellt der Kanton Materiallieferungen für das Gesundheitswesen per 29. Mai 2020 ein.

Die Spitäler Schaffhausen (SSH) beschaffen neu Schutzmaterial (Masken, Schutzkittel) und Desinfektionsmittel über ihre Logistik im Kanton Schaffhausen. Das Angebot der SSH steht grundsätzlich allen bewilligungspflichtigen Gesundheitseinrichtungen im Kanton Schaffhausen unter definierten Konditionen offen.


Allen Gesundheitseinrichtungen wird empfohlen, eigenverantwortlich ein Notlager aufzubauen, welches den Betrieb ihrer Einrichtung für drei Monate unter Pandemiebedingungen und ohne Materialnachlieferungen sicherstellen kann.
 

Besorgungsdienst
Das Schweizerische Rote Kreuz des Kantons Schaffhausen bietet Besorgungsdienste für PErsonen in Quarantäne an. einen Besorgungsliste für Personen in Quarantäne an. 

Kantonale Corona Hotline


Heute geöffnet
08:00–18:00
  • Mo
    08:00–18:00
  • Di
    08:00–18:00
  • Mi
    08:00–18:00
  • Do
    08:00–18:00
  • Fr
    08:00–18:00
  • Sa
    08:00–18:00
  • So
    08:00–18:00
Karte
Team