05.02.2021 | Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen

Aktuelle Fallzahlen

werden nur werktags nachgeführt

(+/-X): Klammer zeigt Veränderung gegenüber der letzten Meldung

 

Im Kanton Schaffhausen gibt es aktuell (Stand 05.02.2021, 09:30): 

Anzahl positiv getestete Personen (kumuliert): 3507 (+2)

davon bestätigte Virusvarianten (kumuliert): 11 (+0)

 

Anzahl Hospitalisationen Isolation:

bestätigt:  3 (+0)

 

Anzahl Hospitalisationen Intensiv: 0 (+0)

Verstorbene (kumuliert): 65 (+0) - davon in Altersheimen (kumuliert): 39 (+0)

 

Anzahl Personen in Isolation: 78 (+0)

Anzahl Personen in Quarantäne (aufgrund Kontakt zu positivem Fall): 104 (-9)

Anzahl Personen in Quarantäne (aufgrund Rückkehr aus Risikoland):  8 (+0)

 

Anzahl Personen in Isolation in den total 17 Alters- und Pflegeheimen im Kanton:

Bewohner/-innen: 4 (+1)

Personal: 8 (+0)

 

Anzahl Impfungen - verimpft (kumuliert)

1. Dosis: 6063 (+136)

2. Dosis: 302 (+2)

 

Hier finden Sie den aktuellen Lagebericht des Covid-19 Teams Schaffhausen:

Lagebericht aktuell

Lagebericht vom 25.01.2021

 

 

Anmeldeprozess für die Covid-19 Impfung 

Alle impfwilligen Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen können sich unter folgendem Link elektronisch für eine COVID-19 Impfung registrieren: Registrierung für eine Covid-19 Impfung 

 

Zurzeit können Hausärztinnen und Hausärzte keine weiteren Termine für Patienten buchen. Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen müssen sich nicht separat anmelden. Dies erfolgt zentral über die jeweiligen Institutionen. Gleiches gilt für Bewohner von Heimen für Menschen mit Behinderung.

 

Massnahmen seit Montag, 18. Januar bis Ende Februar

Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen und die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert. Der Bundesrat fordert zudem die Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben. 

 

Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen eingeschränkt
An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.


Verlängerung der Schliessungen um fünf Wochen
Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

 

Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs
Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. 


Home-Office-Pflicht und Maskentragpflicht
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist. Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Es gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.


Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Home-Office oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

 

Weiterführende Informationen des BAGs

Unter folgendem Link sind ergänzende Informationen zu den Massnahmen ersichtlich: Massnahmen und Verordnungen BAG

 

Zudem gilt im Kanton Schaffhausen 

Treffen im privaten Umfeld sind auf Personen aus maximal zwei Haushalten beschränkt. 

Verfügung Verlängerung Massnahmen vom 19. Januar 2021

 

Tests

Das Kantonale Abklärungszentrum KAZ ist auch am Wochenende in Betrieb. Seit Freitag, 18. Dezember 2020, befindet sich das KAZ an der J.J. Wepfer-Strasse 8.

Termine werden durch die Corona Hotline 052 632 70 01, Taste 3, vergeben

(wir bitten um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt).

 

Folgende Apotheken erfüllen die Voraussetzungen und bieten aktuell Test-Möglichkeiten an:

Apotheke zum Rüden, Schwertstrasse 9, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 634 01 18

Apotheke zum Mohrenkönig, Rathausplatz 8, Stein am Rhein, nach tel. Voranmeldung +41 52 741 21 33

Bahnhofapotheke, Bahnhofstrasse 27, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 625 26 86

Unterstadt Apotheke, Unterstadt 2, Schaffhausen, nach tel. Voranmeldung +41 52 625 11 44

 

Testkonzept

Hier finden Sie die aktuelle Version des Testkonzepts (08.12.2020)

Testkonzept

 

Schweizer Kampagne zur psychischen Gesundheit

dureschnufe.ch Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus.

 

Einreisebestimmungen Baden-Württemberg, Deutschland

Die 24-Stunden-Regelung gilt weiterhin, allerdings eingeschränkt: Seit dem 23.12.2020 ist eine quarantänefreie Einreise bei touristischen Reisen oder anlässlich eines Einkaufs nicht mehr möglich.  Unterschieden werden in Deutschland neu drei Arten von Risikogebieten im Ausland: Neben der bereits bekannten Einstufung als "Risikogebiet", werden zusätzlich Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen (Hochinzidenzgebiet) und mit einer starken Verbreitung von Mutationen des Virus (Virusvarianten-Gebiet) definiert. Die Schweiz wird aktuell unverändert als "Risikogebiet" eingestuft. Aufgrund dieser Einstufung besteht bei Einreise ins Bundesland Baden-Württemberg im Rahmen der 24-Stunden-Regelung unverändert keine Testpflicht. Genauere Informationen zu den Einreisebestimmungen lassen sich der Pressemitteilung vom 17.01.2021 entnehmen. 

 

Weitere Informationsquellen

Aktualisierte FAQ zu den Regelungen Baden-Württembergs

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (Baden-Württemberg) vom 17.01.2021

Linkliste für Informationen des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie der Landkreise und Kantone der deutschsprachigen Grenzregion zu den aktuell geltenden Corona-Regelungen

 

Rückkehr aus Risikogebieten

Personen aus dem Kanton Schaffhausen, welche sich in einem Risikogebiet gemäss der Liste vom BAG aufgehalten haben, melden sich bitte sofort nach ihrer Rückkehr bei der Corona Hotline / Contact Tracing Stelle Schaffhausen:

Per Mail an corona@sh.ch (mit folgenden Angaben: Vor- & Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Tel.-Nummer, Risikoland und Einreisedatum) oder telefonisch unter 052 632 70 01.

 

Sollten Sie bei der Rückkehr Symptome einer Covid-19-Infektion haben oder entwickeln (Fieber, Husten, Atemnot, Geschmacksverlust), müssen Sie zuhause bleiben und eine Ärztin/einen Arzt konsultieren, bevor Sie wieder zur Arbeit oder zur Schule gehen.
 

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Seit Montag, 6. Juli 2020 gilt in der ganzen Schweiz im öffentlichen Verkehr (Zug, Bus, Tram, Schiff, Seilbahn) die Maskentragepflicht für Personen über 12 Jahren.

FAQ Maskenpflicht / BAG

Informationen über das Tragen von Schutzmasken

 

Besorgungsdienst
Das Schweizerische Rote Kreuz des Kantons Schaffhausen bietet einen Besorgungsdienst für Personen in Quarantäne an. 

Kantonale Corona Hotline


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