Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Die Zahl der Fälle nimmt rasch zu. Die gesamte Bevölkerung ist betroffen und dringend aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen.
Information der Regierung
Nächste planmässige Information der Regierung
Dienstag, 31. März 2020, 15 Uhr
Auf dieser Webseite www.sg.ch/coronavirus und www.facebook.com/kantonsg
Hier finden Sie die vergangenen Informationen der Regierung.
Update Kanton St.Gallen
31.03.2020:
Bestätigte Fälle: 394
Todesfälle: 7
Die Fallzahlen werden derzeit noch nicht nach Regionen oder Gemeinden selektioniert. Es treten in allen Regionen des Kantons Fälle auf.
Neuste Informationen
**24.03.2020: Die St.Galler Regierung stellte ein kantonales Massnahmenpaket vor.
**20.03.2020: Der Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daranhalten, sollen geschlossen werden.
Ausserdem hat der Bundesrat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen.
Befolgen Sie die Hygieneanweisungen:
- Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Wenn Sie niesen oder husten müssen, halten Sie sich ein Taschentuch vor Mund und Nase. Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife. Wenn Sie kein Papiertaschentuch haben, niesen oder husten Sie in Ihre Armbeuge. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend – zuerst telefonisch – Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Wie Sie sich richtig verhalten, sehen Sie hier.
- Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alter- und Pflegeheim.
- Wenn ein Besuch nötig ist, wenden Sie sich an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Empfehlungen.
- Vermeiden Sie engen Kontakt auch im öffentlichen Verkehr
- Halten Sie beim Warten an Bahnhof oder Haltestelle möglichst Abstand zu anderen Personen
- Reduzieren Sie Ihren Freizeitverkehr. Vermeiden Sie, soweit möglich, das Reisen zu Stosszeiten.
- Halten Sie auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln möglichst Abstand zu anderen Personen und setzen Sie die Hygieneregeln und Verhaltensempfehlungen um.
- Benutzen Sie bei Symptomen einer Atemwegserkrankung (z. B. Husten und Fieber) möglichst nicht den öffentlichen Verkehr.
Weitere Infos gibt es hier.
Allgemeine Verhaltensanweisungen
Merkblätter in diversen Sprachen

Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen kontrollierten aufgrund der momentanen Lage wiederum diverse Örtlichkeiten. Vier Mal musste sie kleinere Personenversammlungen auflösen und die Anwesenden dazu auffordern, sich nach Hause zu begeben. Drei Mal wurde bezüglich angeblicher Gruppenversammlungen von Seiten der Bevölkerung telefonisch informiert, vor Ort konnte jedoch niemand angetroffen werden. Zudem wurde die Polizei mehrmals darüber informiert, dass Geschäfte trotz Verbot immer noch geöffnet seien – dies bestätigte sich aber bei anschliessenden Kontrollen nicht. Im zwischenmenschlichen Bereich musste fünf Mal interveniert werden.
Zusammenfassung Woche 1 (23.03.2020 - 30.03.2020)

Tipps für die Zeit zu Hause
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