Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Die Zahl der Fälle nimmt rasch zu. Die gesamte Bevölkerung ist betroffen und dringend aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen.
Update ganzer Kanton St.Gallen
5. April 2020
Anzahl | Veränderung gegenüber dem Vortag | |||
---|---|---|---|---|
laborbestätigte Fälle (kumuliert) | 515 | +11 | ||
Hospitalisationen Isolation (akt. Stand) | 57 | -9 | ||
Hospitalisationen Intensiv (akt. Stand) | 13 | unverändert | ||
aus Spital entlassene (kumuliert) | 70 | +8 | ||
Verstorbene (kumuliert) | 9 | unverändert |
Update Regionen im Kanton St.Gallen
5. April 2020
Region | Isolation | Veränderungen gegenüber Vortag | Intensiv | Veränderung gegenüber Vortag |
---|---|---|---|---|
Flawil - St.Gallen - Rorschach (inkl. Klinik Stephanshorn, Geriatrie St.Gallen, Ostschweizer Kinderspital) |
30 | unverändert | 10 | unverändert |
Rheintal - Werdenberg - Sarganserland | 7 | -8 | 2 | unverändert |
Linth | 12 | unverändert | 0 | unverändert |
Fürstenland - Toggenburg | 8 | -1 | 1 | unverändert |
Die Daten des Vortages werden täglich jeweils zwischen 10 und 11 Uhr aktualisiert.
Neuste Informationen
**24.03.2020: Die St.Galler Regierung stellte ein kantonales Massnahmenpaket vor.
**20.03.2020: Der Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daranhalten, sollen geschlossen werden.
Ausserdem hat der Bundesrat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen.
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Befolgen Sie die Hygieneanweisungen:
- Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Wenn Sie niesen oder husten müssen, halten Sie sich ein Taschentuch vor Mund und Nase. Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife. Wenn Sie kein Papiertaschentuch haben, niesen oder husten Sie in Ihre Armbeuge. Wie Sie es richtig machen, sehen Sie hier.
- Wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend – zuerst telefonisch – Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Wie Sie sich richtig verhalten, sehen Sie hier.
- Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alter- und Pflegeheim.
- Wenn ein Besuch nötig ist, wenden Sie sich an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Empfehlungen.
- Vermeiden Sie engen Kontakt auch im öffentlichen Verkehr
- Halten Sie beim Warten an Bahnhof oder Haltestelle möglichst Abstand zu anderen Personen
- Reduzieren Sie Ihren Freizeitverkehr. Vermeiden Sie, soweit möglich, das Reisen zu Stosszeiten.
- Halten Sie auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln möglichst Abstand zu anderen Personen und setzen Sie die Hygieneregeln und Verhaltensempfehlungen um.
- Benutzen Sie bei Symptomen einer Atemwegserkrankung (z. B. Husten und Fieber) möglichst nicht den öffentlichen Verkehr.
Weitere Infos gibt es hier.
Allgemeine Verhaltensanweisungen
Merkblätter in diversen Sprachen
Die Kantonspolizei St.Gallen hat wiederum etliche Kontrollen an diversen Örtlichkeiten durchgeführt. Mehrere dutzend Meldungen gingen von Bürgern ein, welche die Polizei auf mögliche Verstösse gegen die geltenden Vorschriften aufmerksam machen wollten. Diese betrafen beispielsweise Grillstellen, Schulhausplätze, Spielplätze oder Ufer von Gewässern. In den meisten Fällen konnte die Polizei bei ihrem Eintreffen keine Verfehlungen festgestellt werden. Oftmals trennten sich die Personen auf oder vergrösserten den Abstand untereinander. Die Einsicht, dass die Vorschriften des Bundesrates auch im privaten Bereich gelten, ist grösstenteils vorhanden. Es gab aber auch einige uneinsichtige Passanten, welche mit einer Ordnungsbusse belegt wurden. Alle Personen wurden erneut über die geltenden Massnahmen des Bundes in Kenntnis gesetzt und sensibilisiert. In einem Fall wurden immer noch Gäste in einem Restaurant bewirtet. Der Wirt wurde zur Anzeige gebracht. Bei einem Take-away mussten die Betreiber die noch immer zugänglichen Sitzgelegenheiten absperren. Ein Solariumbetrieb wurde geschlossen. Nach Bürgerhinweisen wurden mehrere Filialen von Grossverteilern kontrolliert, nachdem der Verdacht bestand, dass sich in den Verkaufsräumlichkeiten zu viele Personen aufhielten. Diese Annahme wurde an Ort nicht bestätigt. Etliche Selbstbedienungsautowaschanlagen waren geöffnet und wurden von Polizei allesamt geschlossen.
Die Kantonspolizei St.Gallen ist mit ihren Patrouillen Tag und Nacht unterwegs, um die Einhaltung der aktuellen Massnahmen zu kontrollieren und die Bevölkerung für die Thematik zu sensibilisieren. Die Kantonspolizei St.Gallen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie. Aufgrund der unzähligen Einsätze und des stetig wachsenden Aufwands verzichtet die Kantonspolizei St.Gallen in Zukunft auf die tägliche Meldung der Corona-Sicherheitslage. Die Kantonspolizei St.Gallen wird jedoch über wesentliche Änderungen im Verhalten der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie weiterhin berichten.
Zusammenfassung Woche 1 (23.03.2020 - 30.03.2020)

Tipps für die Zeit zu Hause
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Wenden Sie sich bei dringenden Fragen an die Infoline unter Tel. 058 229 22 33 oder via Kontaktformular.
Montag bis Freitag von 8 bis 17.30 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen (inkl. Karfreitag und Ostermontag) wird die Infoline ab Samstag, 4. April, nicht mehr betrieben.

Information der Regierung
Nächste planmässige Information der Regierung
Dienstag, 07. April 2020, 15 Uhr
Auf dieser Webseite www.sg.ch/coronavirus und www.facebook.com/kantonsg
Hier finden Sie die vergangenen Informationen der Regierung.
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